Zahnzusatzversicherung für Kinder
Zahnzusatzversicherung für Kinder das bedeutet: Rundumschutz für Kinderzähne von Unfall bis Zahnfehlstellung, vieles kann passieren ob beim spielen oder beim Sport! Hier ist eine gute Absicherung ein Garant für eine professionelle Behandlung!
Für welche Kinder ist eine Zahnzusatzversicherung besonders zu empfehlen?
Es liegt in der Natur von Jungen und von Mädchen, dass es während der gesamten Phase ihres Wachstums zu mehr oder minder gravierenden Veränderungen im Bereiche von Kieferknochen und vom Gebiss kommen kann. Ganz besonders die signifikant hohen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung im Kindesalter, die entweder gar nicht oder nur zu einem geringen Teil von den gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) übernommen werden, sind bei vielen Eltern gefürchtet.
Um seinem Kind auch aus der Sicht einer eventuell möglich werdenden umfangreichen kieferorthopädischen Behandlung die besten Bedingungen für einen gesunden Start ins Leben verschaffen zu können, ist demzufolge zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder beiderlei Geschlechts bereits in einem möglichst frühen Entwicklungsstadium anzuraten.
Statistiken und Erhebungen innerhalb des betroffenen Personenkreises in der Bundesrepublik Deutschland haben nämlich ergeben, dass hierzulande bereits jedes zweite Kind von einer mehr oder minder eklatanten Zahnfehlstellung betroffen ist. Wird diese überhaupt rechtzeitig genug erkannt, so berufen sich die gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) hierzulande inzwischen strikt darauf, dass grundsätzlich nur sogenannte ausgeprägte Zahnfehlstellungen bezüglich ihrer Behandlungskosten übernommen werden dürfen. Hierfür trägt die gesetzliche Krankenversicherung dann lediglich bis zu maximal 80 % der sogenannten medizinischen Grundversorgung. Auf den verbleibenden 20 % der Kosten sowie auf Kosten einer eventuell erforderlich werdenden Spezialbehandlung für solch ein Kind bleiben dann die Eltern als sogenannter Selbstzahler sitzen, sofern diese eklatante Finanzierungslücke nicht prophylaktisch und auch beizeiten durch den vorsorglichen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder abgedeckt werden konnte.
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Aus welchen Modulen sollte eine sinnvolle Zahnzusatzversicherung für Kinder heute im Allgemeinen bestehen?
Die meisten, der heute in der Bundesrepublik Deutschland privat und in der Eigenverantwortung des jeweiligen Versicherungsnehmers abschließbaren Policen rund um das zentrale Thema Gesundheit und natürlich vor allem auch Zahngesundheit sind grundsätzlich nach dem sogenannten Baukastenprinzip oder ganz einfach modular aufgebaut.
Dies ermöglicht es dem jeweiligen Versicherungsnehmer grundsätzlich, sich die für ihn relevanten Themenbereiche aus dem Angebotsportfolio jeder heute am Markt erhältlichen Zahnzusatzversicherung für Kinder heraus suchen zu können. Es schafft jedoch letztendlich vielfach auch jede menge an Unsicherheit, denn welche Bausteine und Module sind im Rahmen einer solchen Zahnzusatzversicherung für Kinder überhaupt interessant und wichtig?
Besonders an die Behandlungskosten für den Kieferorthopäden, wie sie auch bei den bereits schon eingangs erwähnten leichten Fehlstellungen der kindlichen Zähne oder gar der Kiefer anfallen könnten, sollten Eltern oder Erziehungsberechtigte schon beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder denken, da diese Behandlungen generell nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden dürfen.
Hinzu kommen Kosten für die prophylaktische Zahnreinigung des kindlichen oder des jugendlichen Gebisses.
Zusammenfassend kann daher an dieser Stelle zunächst erst einmal festgehalten werden, dass im Rahmen jeder Zahnzusatzversicherung für Kinder die im folgenden Text aufgeführten Module unbedingt mit abgesichert werden sollten:
- kieferorthopädische Behandlungen auch bei leichten Fehlstellungen von Zähnen oder vom Kieferknochen
- Zahnprophylaxe und Zahnreinigung in regelmäßigen Abständen
- auf Leistungen für Zahnersatz und Prothetik kann jedoch bei einer solchen Zahnzusatzversicherung für Kinder gern noch verzichtet werden, da es im Allgemeinen nur äußerst selten vorkommt, dass diese Altersgruppe vollwertigen Zahnersatz oder gar eine Prothese benötigen könnte.
Jedoch sollten auch weitere Behandlungsmethoden im Rahmen einer stets privat abzuschließenden Zahnzusatzversicherung für Kinder mit bedacht und versicherungstechnisch abgedeckt werden:
- hierzu zählen Behandlungskosten für Klein- und für Kleinstkinder, die zum Beispiel aus exzessivem Gebrauch von Nuckel und Schnuller oder auch der Babytrinkflasche resultieren können
- ebenfalls müssen im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung für Kinder Behandlungskosten abgedeckt werden, welche aus einer Kariesbehandlung des kindlichen Milchgebisses sich ergeben können; häufiger Genuss von Milch und von Säure führen erfahrungsgemäß zu einer Überschwemmung des kindlichen Milchgebisses mit Kariesbakterien, die die Zahnsubstanz angreifen und den frühzeitigen Verlust der unbehandelt gebliebenen kariösen Zahnes bewirken können
- ebenfalls bedürfen auch bereits schon die kindlichen Zähne infolge von Abnutzung und von Kariesbefall einer Behandlungen mit Füllungen; da die gesetzlichen Krankenkassen kostenseitig jedoch grundsätzlich nur für die standardmäßigen Füllungen mit dem umstrittenen Werkstoff Amalgam aufkommen dürfen, ist absolut sinnvoll und daher zu empfehlen, dass Eltern im Zusammenhang mit einer möglichen Zahnzusatzversicherung für ihr Kind auch die Vornahme von solchen Füllungen mit höherwertigeren, teureren und gesundheitlich unbedenklichen Werkstoffen und Materialien absichern
- auch sämtliche Arten von Parodontose- und schließlich auch von Wurzelbehandlungen, die heutzutage meist nicht im Zusammenhang mit der rein gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen und können, lassen sich über eine private Form von Zahnzusatzversicherung heute recht gut abdecken.
In welchem Alter sollten Eltern eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind abschließen?
Es wurde eingangs bereits schon darauf hin gewiesen, wonach es möglichst vorteilhaft ist, eine solche Zahnzusatzversicherung für Kinder möglichst frühzeitig abzuschließen. Dies jedoch bereits schon im Babyalter tun zu wollen, wäre dann ganz eindeutig über das Ziel hinaus geschossen.
Versicherungsexperten und Dentisten empfehlen heute im Allgemeinen, eine solche Zahnzusatzversicherung für Kinder im dritten Lebensjahr des Nachwuchses abzuschließen.
Grundsätzlich gilt es dabei, zu berücksichtigen, dass eine mögliche Fehlstellung von Zähnen oder gar vom Kieferknochen eines Kindes nur dann über eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abzudecken ist, sofern das Leiden noch nicht durch den jeweiligen behandelnden Zahnarzt festgestellt und diagnostiziert worden ist.
Auch bei jeder Form von Zahnzusatzversicherung für Kinder gilt nämlich der eherne Grundsatz der gesamten Versicherungswirtschaft, der es ausschließt, dass bereits eingetretene Arten von Schäden auch noch rückwirkend über eine entsprechende Police versichert werden können.
Vor dem Hintergrund dieser Prämisse wird die Forderung vieler Zahnärzte und Kieferorthopäden gut verständlich, möglichst frühzeitig in er kindlichen Entwicklung, spätestens also mit der Vollendung des dritten Lebensjahres, eine Zahnzusatzversicherung für Kinder mit den eingangs beschriebenen Modulen und Bausteinen abzuschließen.
Eine Überprüfung der Tarifierung und der modularen Bausteine einer solchen Zahnzusatzversicherung für Kinder wird spätestens immer dann erforderlich, sobald das zu versichernde Kind jeweils sein 21. Lebensjahr vollendet hat.
Auch ist es bei jeder Form von Zahnzusatzversicherung für Kinder absolut sinnvoll, sich bereits vor dem Abschluss einer geeigneten Police beim jeweiligen Versicherungsträger über die sogenannten Erstattungsgrenzen zu informieren und sich entsprechend kundig zu machen.
Ebenfalls muss zwingend bei der Tarifierung und beim Abschluss einer solchen Police hinterfragt werden, ob das jeweilige Tarifmodell dann in der Praxis auch ausgefallene Sonderleistungen kostenseitig abdecken kann, da Zähne zum großen Teil ein Attribut der äußeren Schönheit eines Kindes sind.
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Zahnzusatzversicherungen sind stark im Kommen. Sowohl die Gesetzlichen als auch die Privaten bieten zahlreiche Modelle an. Für Eltern spielt dabei die Absicherung Ihrer Kinder eine besondere Rolle. Denn Mehrkosten stehen im Raum, besonders für kieferorthopädische Behandlungen, die im Entwicklungsstadium entscheidend sein können.
Meine Tipps:
- Vorsorge und Prophylaxe. Wenn Sie eine gute Versicherung suchen, dann müssen spezifische Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und prophylaktische Behandlungen mit eingeschlossen sein. Natürlich auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten.
- Kieferorthopädische Behandlung. In einer der wichtigsten körperlichen Entwicklungsphasen sollten diese Kosten dringend mit abgedeckt werden. Sie sind nicht nur der Sache nach bedeutsam - sie können schnell auch hoch ausfallen. Achten Sie vor diesem Hintergrund darauf, dass sie Absicherung mindestens bis zum Erreichen der Volljährigkeit sichergestellt ist.
- Keine unspezifischen Leistungen, wie jährliche Zahnreinigung oder Zahnersatz. Fragen Sie sich trotz des Anspruchs auf vollständige Absicherung, ob alle angebotenen Leistungen auch sinnvoll sind. Hintergrund ist die Beitragsgestaltung, denn in die fließen alle - auch unwahrscheinliche - Leistungen mit ein. Welche das für Sie sind, entscheiden Sie natürlich selbst.