Zahnzusatzversicherung ab 50 (Generation 50+)
Was ist eine Zahnzusatzversicherung ab 50?
Mit 50 gehört man heutzutage noch lange nicht zum „Alten Eisen“, dennoch ist der Lebensmittelpunkt erreicht und kleine oder größere Wehwehchen können langsam einsetzen. Auch das Risiko für Erkrankungen an den Zähnen wird größer – unter Umständen werden kostspielige Maßnahmen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz notwendig. Da die gesetzliche Krankenkasse nur einen sehr geringen Teil der Kosten dafür übernimmt, ist eine private Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Absicherung, um sich vor dem hohen finanziellen Eigenanteil zu schützen. Wer als 52-Jähriger bislang keine Zahnzusatzversicherung besitzt, muss jedoch keine Angst haben und sollte dem Vorurteil keinen Glauben schenken aufgrund des zu hohen Alters keine Zahnzusatzversicherung ab 50 mehr abschließen zu können.
Grundsätzlich sollte die Generation 50+ zwar damit rechnen, dass eine Zahnzusatzversicherung ab 50 mit einem höheren Beitrag verbunden ist als eine Zahnzusatzversicherung für eine jüngere Person, dennoch stehen eine Vielzahl an Tarifen für Menschen zur Verfügung, die das 50. Lebensjahr bereits überschritten haben. Für die Generation 50+ kann es sich dabei lohnen, auf Tarife einer Zahnzusatzversicherung ab 50 zu achten, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten und kein Höchstaufnahmealter vorgeben.
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Welche Tarife werden als Zahnzusatzversicherung ab 50 angeboten?
Neben den herkömmlichen Zahnzusatzversicherungs-Tarifen für alle Altersgruppen, die demnach auch von 53-Jährigen oder 57-Jährigen abgeschlossen werden können, gibt es auch einige Anbieter, die spezielle Seniorentarife ab einem bestimmten Alter, zum Beispiel ab 50 oder 55 Jahren, anbieten. Hier sollte jedoch genau hingeschaut werden: Das Angebot für diese bestimmte Zielgruppe entspricht nicht selten einer „schlankeren“ Version eines normalen Zahnzusatzversicherungstarifs und beinhaltet damit einen reduzierten Leistungsumfang. Vor allem Personen der Generation 50+ sollten auf möglichst hohe Kostenerstattungen bei ihrer Zahnzusatzversicherung ab 50 achten, da die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme von Leistungen mit zunehmendem Alter steigt.
Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung ab 50 enthalten?
Um auch im Alter noch ein strahlend schönes Lächeln zeigen zu können, ohne dabei die eigenen finanziellen Mittel überstrapazieren zu müssen, ist ein leistungsstarker Tarif einer Zahnzusatzversicherung ab 50 grundsätzlich empfehlenswert. Hier sollte im Vorwege immer gut überlegt sein, welcher Zahnbehandlungsbedarf in den nächsten Jahren bestehen könnte beziehungsweise wie hoch das Risiko für eine Leistungsinanspruchnahme ist.
Üblicherweise gliedert sich eine Zahnzusatzversicherung ab 50 in folgende Bereiche:
- Zahnersatz
- Zahnbehandlungen
- Zahnprophylaxe
- Kieferorthopädie
Zahnersatz
Der Leistungsbaustein Zahnersatz sollte immer ein wesentlicher Bestandteil einer Zahnzusatzversicherung ab 50 Jahren sein, schließlich sind zahnmedizinische Maßnahmen mit Kronen, Brücken, Prothesen und Implantaten die kostenintensivsten Leistungen, die sich schnell auf mehrere tausend Euro beziffern können. Je nach Tarif der Zahnzusatzversicherung ab 50 werden Kostenerstattungen zwischen 30 Prozent (bei Basistarifen) und bis zu 100 Prozent (bei Premiumtarifen) angeboten.
Zahnbehandlungen
Die meisten Tarife einer Zahnzusatzversicherung übernehmen die Kosten für Zahnbehandlungen, zum Beispiel mit Kunststofffüllungen sowie Wurzel- und Parodontosebehandlungen, zu 100 Prozent. Für eine gute Zahnzusatzversicherung ab 50 ist dieser Baustein ebenfalls empfehlenswert.
Zahnprophylaxe
Nach wie vor zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht für zahnprophylaktische Maßnahmen, wie die professionelle Zahnreinigung. Wer seine Zähne regelmäßig vom Zahnarzt reinigen und pflegen und sich gleichzeitig vor Zahnerkrankungen schützen möchte, sollte den Baustein Zahnprophylaxe ebenfalls in seine Zahnzusatzversicherung ab 50 integrieren. Die Kosten werden dabei häufig bis zu einem jährlichen Höchsterstattungsbetrag übernommen, der sich je nach Tarif der Zahnzusatzversicherung ab 50 zwischen 50 und bis zu 200 Euro beziffert.
Kieferorthopädie
Der Bereich Kieferorthopädie, der nicht selten in eine Zahnzusatzversicherung integriert ist und bei den meisten Tarifen ausschließlich Kinder bis zum 18. Lebensjahr versichert, ist für die Generation 55+ in der Regel nicht mehr relevant. Sofern der Baustein Kieferorthopädie nicht automatisch zum Versicherungsumfang der Zahnzusatzversicherung ab 50 gehört, können 50- bis 59-Jährige fast ausnahmslos auf diese Absicherung verzichten.
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Worauf lohnt es sich, vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ab 50 zu achten?
Grundsätzlich sollte sich jeder, der eine Zahnzusatzversicherung ab 50 abschließen möchte, gut überlegen, welche Leistungen der Tarif enthalten soll. Ein Tarif einer Zahnzusatzversicherung ab 50 sollte immer dem individuellen Bedarf entsprechend gewählt werden. Bewusst sollte sich zudem jeder darüber sein, dass das Alter der Faktor ist, der im wesentlichen den Beitrag der Zahnzusatzversicherung ab 50 bestimmt. Hier gilt: Je älter die Person bei Vertragsabschluss, desto höher wird der Beitrag ausfallen. So zahlt eine 51-Jährige bei identischen Leistungen mehr für eine Zahnzusatzversicherung ab 50 als beispielsweise eine 57-Jährige.
Darüber hinaus lohnt es sich für die Generation 50+ auf folgende Aspekte bei der Zahnzusatzversicherung ab 50 zu achten:
- Der Versicherer verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung.
- Es gibt kein Höchstaufnahmealter.
- Der Versicherungsschutz beginnt unmittelbar ohne eine Wartezeit.
- Es gibt hohe Erstattungen bereits in den ersten Versicherungsjahren.
- Der Beitrag für die Zahnzusatzversicherung ab 50 beinhaltet keine Altersrückstellungen.
Gesundheitsprüfung
Gesundheitsfragen zum allgemeinen Zahnstatus in Form von Gesundheitsfragen (zum Beispiel zu bereits fehlenden und noch nicht ersetzten Zähnen) sind vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ab 50 meist gängiger Usus. Die Antworten geben dem Versicherer Aufschluss über das „Risiko“ einer Leistungsinanspruchnahme und nehmen Einfluss auf die Beitragshöhe, unter Umständen kann ein schlechter Zahnstatus sogar zu einer Versicherungsablehnung führen.
Mittlerweile gibt es aber auch einige Anbieter auf dem Markt, die auf die Gesundheitsfragen verzichten. Für die Generation 50+ mag dies ein großer Vorteil sein, da bereits erfolgte Zahnbehandlungen beziehungsweise kranke Zähne den Beitrag der Zahnzusatzversicherung ab 50 nicht erhöhen werden und eine Absicherung mit einer Zahnzusatzversicherung ab 50 garantiert ist. Tarife ohne Gesundheitsprüfung werden beispielsweise von der Direkte Leben, von der R+V oder von MaxCare angeboten.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass eine Zahnzusatzversicherung ab 50 nicht für bereits angeratene, diagnostizierte sowie schon begonnene Zahnbehandlungen leistet, auch fehlende und noch nicht ersetzte Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Eine Ausnahme stellt hier der Tarif ZEZ von der ERGO Direkt dar. Aber auch hier gilt eine Einschränkung: Maximal erstattungsfähig ist eine Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkassen.
Höchstaufnahmealter
Wesentlich für die Generation 50+ ist, dass die private Zahnzusatzversicherung ab 50 an kein Höchstaufnahmealter gebunden ist, sondern altersunabhängig abgeschlossen werden kann. In der Regel müssen Personen bis zum Alter von 59 Jahren jedoch keine Sorgen haben, dass Sie zu alt sind. Wenn überhaupt, beginnt das Höchstaufnahmealter in der Regel erst ab dem 60. Lebensjahr.
Wartezeit
Der Verzicht auf eine Wartezeit ist ein großer Leistungsvorteil, der nicht nur für die Generation 50+ interessant ist. Mit Versicherungsbeginn besteht für Versicherte ein direkter Anspruch auf Leistungen der Zahnzusatzversicherung ab 50. Die Tarife des Münchener Vereins sowie der R+V verzichten beispielsweise auf die Wartezeit. Auch der Premiumtarif MediZ Duo von der Gothaer bietet sofortigen Versicherungsschutz genauso wie die Zahntarife ZE50, ZE70 und ZE90 Württembergische Versicherung.
Erstattungsgrenzen
Limitiert wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung ab 50 in aller Regel durch Höchsterstattungsbeträge in den ersten zwei bis etwa fünf Versicherungsjahren (je nach Tarif). Um auch in den ersten Jahren bereits eine angemessene Leistung der Zahnzusatzversicherung ab 50 zu erhalten, sollten diese Erstattungsgrenzen im besten Fall möglichst hoch ausfallen. Vor allem bei Tarifen ohne Wartezeit können diese aber eher niedrig sein. Ein Tarifvergleich ist hier empfehlenswert.
Altersrückstellungen
Für die Generation 50+ sind Tarife einer Zahnzusatzversicherung ab 50, bei denen Altersrückstellungen gebildet werden, nicht mehr interessant. Sinnvoll sind diese lediglich für junge Menschen, die von vornherein einen etwas höheren Beitrag zahlen, um sich vor steigenden Beiträgen im Alter zu schützen.