Die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz
Die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz ist grundsätzlich in jedem Lebensalter eines Menschen sinnvoll. Denn nicht nur im Alter kann es geschehen, dass Patienten auf entsprechend kosmetisch und auch funktionell anspruchsvollen Zahnersatz angewiesen sind. Erkrankungen der Zähne oder des gesamten Kieferknochens und leider auch recht häufig Unfälle, können die Ursache dafür sein, dass auch Personen im Kindesalter oder im noch jugendlichen Alter entsprechenden Zahnersatz benötigen.
Zwar hat jeder Patient, der im Rahmen einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert ist, bei Bedarf und entsprechender zahnmedizinischer Indikation Anspruch auf Zahnersatz, doch bleibt dabei stets die selbst zu entrichtende Zuzahlung im Raum stehen, die ein Patient ohne Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz privat aufbringen und als Selbstzahler aus eigener Tasche zahlen muss.
Ebenfalls gibt es auch unterschiedlichste Formen und Varianten vom Zahnersatz, die weit über den erstattungsfähigen Kostenrahmen der gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) hinaus gehen und diese Behandlungs- und Therapieformen wären dann vom Patienten komplett aus eigener Tasche zu finanzieren.
Vor dem hier beispielhaft dargestellten Hintergrund erscheint also der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz in jedem Lebensalter eines interessierten Patienten absolut sinnvoll, um dadurch gleich von vornherein hohe Selbstbeteiligungen bei Zahnersatz finanzieren oder teure Behandlungen erstattet bekommen, die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) nicht gezahlt werden dürfen.
Welche Formen und Varianten von Zahnersatz gibt es heute überhaupt?
Als Zahnersatz gilt in der modernen Zahnmedizin praktisch jedwede Art und Variante von entweder fest im Kieferknochen zu verankernden oder auch von herausnehmbarem Zahnersatz für den jeweiligen Patienten.
Zahnersatz, ganz gleich in welcher Form auch immer, muss durch entsprechendes medizinisches Fachpersonal individuell für den Patienten
- geplant werden
- hergestellt werden
- und schließlich auch eingesetzt und eingepasst werden.
Hieraus resultieren dann stets auch im Rahmen der Zahnmedizin, beziehungsweise im Kontext der Prothetik, mehr oder minder hohe Kosten für den betreffenden Patienten oder für die Patienten, die entweder zumindest anteilig durch Zuzahlungen aufgebracht oder gänzlich als Selbstzahler aufzubringen sind.
Es wurde bereits schon eingangs erwähnt und angeführt, dass es heute in der modernen Prothetik und Zahnmedizin des herausnehmbaren und den fest sitzenden Zahnersatz in seinen ganz unterschiedlichen Formen und Produktvarianten gibt.
Zum herausnehmbaren Zahnersatz, der durch den Dentisten oder durch den Kieferorthopäden indiziert werden kann, gehören heute im Allgemeinen:
- die Brücken
- die sogenannten teleskopierbaren Brücken
- die Klebebrücken
- die Zahnkronen
- die Teilkronen
- die Implantate
- die Veneer.
Seitens der herausnehmbaren Formen und Produktvarianten von Zahnersatz wird dann unterschieden in:
- die Totalprothese
- die Teilprothese.
Bei der Teilprothese gibt es dann noch weitere Formen und Ausdifferenzierungen, die je nach den unterschiedlichen Ausführungen jeweils gegeben sind.
Als kombinierter Zahnersatz ist heute im Allgemeinen die sogenannte Stegprothese im Gebrauch befindlich.
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Die Kosten für den Zahnersatz und die Sinnhaftigkeit einer modernen Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz
Es wurde eingangs schon mehrfach auf den bekannten Umstand hin gewiesen, dass auf den im Rahmen einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versicherten Patienten bei Verordnung von Zahnersatz recht unterschiedliche Kostenpositionen zu kommen können:
- dies sind meist die Zuzahlungen, die nicht in die Erstattungsrahmen der gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) fallen und durch den Patienten selbst aufgebracht werden müssen
- beziehungsweise jene exklusiven Behandlungsformen zur Implementierung von Zahnersatz, die völlig unter die Rubrik Selbstzahler fallen können.
Statistische Erhebungen unter den Patientinnen und Patienten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben dabei zu Tage gefördert, dass es sich in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle dabei stets um die Form der Zuzahlung handelt. Der Rahmen, um den es dabei statistisch gesehen pro Patient und pro ärztlich verordneter Form von Zahnersatz geht, wird auf jeweils 1.286 Euro beziffert.
Angesichts des signifikant niedrigen Niveaus mancher Altersrenten liegt es dabei ganz offensichtlich auf der Hand, dass sich nicht auch zwangsläufig jeder Patient einen solchen Zahnersatz wird leisten können. Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer zeitgemäßen Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz wird damit offenkundig.
Welchen Leistungsumfang sollte eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz heute aufweisen?
Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) bei der Indikation von Zahnersatz stets eine mehr oder minder hohe Form der Selbstbeteiligung aufweisen, ist der Abschluss von einer Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz sinnvoll, die diese Kostenpakete für ihren Versicherten jeweils übernimmt und finanziert. Damit bleibt der Patient vor hohen Zuzahlungen bei der Versorgung mit Prothetik bewahrt und muss auch nicht die Kosten einer Behandlung allein tragen, die den Kosten- und Erstattungsrahmen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sprengen würde.
Ausgehend von der eigenen Zahngesundheit und der Prognose durch den jeweils behandelnden Zahnarzt oder Kieferorthopäden, sollte vor dem Abschluss einer solchen Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz zunächst erst einmal die Frage abgeklärt werden:
- Welche Teilbereiche der möglichen Therapien mit Zahnersatz sollen überhaupt durch die entsprechende Police abgedeckt werden?
- Soll zum Beispiel auch die Zahnreinigung in den Tarifumfang aufgenommen werden, da jede Form von moderner Zahnreinigung grundsätzlich dem Zahnerhalt dient und damit am Ende gar der weitaus teureren Form des Zahnersatzes unmittelbar vorbeugen kann?
- Welche Eigenschaften und Merkmale soll überhaupt der künftige Zahnersatz aufweisen, mit welchem der interessierte Patient dann womöglich nach dem Abschluss der Police versorgt werden soll?
- Ist eine hochwertige Versorgung mit exklusivem Zahnersatz, wie ihn zum Beispiel die Implantate darstellen können, geplant und vorgesehen oder soll sich die Indikation von Zahnersatz im Rahmen einer solchen Behandlung und Therapie auf das Maß der sogenannten Regelfallversorgung beim Patienten beschränken?
- Sollen außerdem auch Leistungs-Pakete der Kieferorthopädie in das jeweilige Tarifmodell aufgenommen werden, die relativ häufig bei der Versorgung mit Zahnersatz in seinen unterschiedlichsten Formen zum Tragen kommen könnten?
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Moneycheck Verbraucher Tipp:
Zahnersatz und Prothesen - eine Sorge für die Alten. Das ist zwar statistisch gesehen durchaus klar der Fall. Aber eine Versicherung von Kosten, die gezielt der Erstattung von Zahnersatz dienen soll, ist in jedem Lebensabschnitt sinnvoll. Nicht nur, weil die Beiträge für Jüngere oft deutlich günstiger sind.
Versichert wird die gesetzlich festgelegte Zuzahlung, die Kassenpatienten für Zahnersatz leisten müssen. Aber diesen erweiterten Versicherungsschutz können Sie für sich optimieren.
Meine Tipps:
- Prüfen Sie in einem Vergleich, ob sich noch andere Komponenten mitversichern lassen. Dazu zählen häufig prophylaktische Leistungen, wie eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung. Dadurch sparen Sie Geld, erhalten Ihre Zähne - und sind dennoch gegen Kosten bei nötigem Zahnersatz abgesichert.
- Sorgen Sie für die richtigen Leistungen. Bei der Absicherung der Extra-Kosten können Sie selbst entscheiden, was Ihnen wichtig ist (natürlich mit Wirkung auf den Versicherungsbeitrag).
Das heißt: Sie können die Mehrkosten versichern, die Sie ohnehin hätten, wenn Sie Zahnersatz erhalten müssen. Aber Sie können auch direkt auf eine Kostenerstattung setzen, die Ihnen höhere Aufwände, bessere Materialien, oder bevorzugte Verfahren sichern soll. Die Wahl liegt hier ganz bei Ihnen! - Haben Sie Präferenzen für bestimmten Methoden und Verfahren? Dann können und sollten Sie zwei Seiten beachten:
Auf der einen können Sie eine Versicherung auswählen, die solche Leistungen fokussiert erstattet. Auch zu günstigeren Konditionen.
Auf der anderen Seite müssen Sie sicherstellen, dass das jeweilige Angebot, das Sie möglicherweise im Vergleich oder bei Ihrem Anbieter finden, auch tatsächlich diese Behandlungsformen erstattet. Also wie immer: Das Kleingedruckte ist besonders wichtig!
Was muss heute jede Form von Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz leisten können?
Bei den ganz unterschiedlichsten Arten von Defekten oder auch von Erkrankungen der Zähne, der Zahnhälse und natürlich auch des Zahnfleisches, die letztendlich eine mehr oder umfassende Prothetik und Versorgung mit Zahnersatz beim Patienten erforderlich machen, muss eine moderne und zeitgemäße Form von Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz wirksam einspringen und leisten können.
Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie, die Zahnersatz nach sich ziehen sowie natürlich auch der gesamte Bereich der Prothetik, müssen in das Leistungsspektrum einer Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz fallen.
Aber auch all jene einfachen Behandlungsformen und Behandlungskonzepte, welche dem unmittelbaren Zahnerhalt als dem teureren Zahnersatz vorbeugende medizinische Maßnahme dienen können, sollten im Erstattungs- und Leistungsumfang jeder Form von Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz heute zwingend enthalten sein.