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Zahnzusatzversicherung Kostenerstattung

Was bedeutet Kostenerstattung bei der Zahnzusatzversicherung?

Wer eine private Zahnzusatzversicherung abschließt, macht dies mit der Absicht, im Falle einer notwendigen Zahnbehandlung seinen finanziellen Eigenanteil zu reduzieren beziehungsweise überhaupt keine eigenen Kosten mehr zu haben. Jede Zahnzusatzversicherung sieht daher eine Kostenerstattung für versicherte Leistungen vor, je nach Tarif für Zahnersatz, für Zahnbehandlungen, für Zahnprophylaxe und/oder für Kieferorthopädie. Wie hoch die Kostenerstattung ist, hängt dabei vom Tarif ab und fällt unterschiedlich aus – angefangen von einer Erhöhung des gesetzlichen Festzuschusses für Regelleistungen über einen bestimmten prozentualen Anteil bis hin zu einer kompletten Kostenübernahme bei den leistungsstarken Tarifen.

 

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Wie hoch ist die Kostenerstattung bei der Zahnzusatzversicherung?

Die Höhe der Kostenerstattung ist bei der Zahnzusatzversicherung abhängig vom gewählten Tarif. In der Regel geben die Versicherer einen bestimmten prozentualen Anteil für die Kostenerstattung vor. Dieser fällt unterschiedlich hoch aus, beträgt bei Basis-Tarifen zwischen 20 und etwa 50 Prozent und steigert sich bei besonders leistungsstarken Premiumtarifen auf bis zu 100 Prozent. Einige Tarife sehen eine Kostenerstattung auch lediglich im Rahmen der kassenärztlichen Regelversorgung vor und verdoppeln beispielsweise den Festzuschuss.

Teilweise sind bei einzelnen Leistungen auch Höchsterstattungsbeträge vorgegeben. Dies ist bei der Zahnprophylaxe nicht selten der Fall. So ist hierbei meist eine bestimmte Summe x je Kalender- oder je Versicherungsjahr erstattungsfähig. Die Kostenerstattung erfolgt bei der Zahnzusatzversicherung dabei immer abzüglich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (sofern diese eine Leistung erbringt).

Vor allem in den ersten Versicherungsjahren wird die Kostenerstattung bei der Zahnzusatzversicherung durch eine sogenannte Zahnstaffel meist deutlich begrenzt. Fast ausnahmslos alle Tarife geben zu Versicherungsbeginn Höchsterstattungsbeträge vor. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden aufaddiert und erhöhen den Leistungsanspruch und damit die Kostenerstattung ab dem zweiten Versicherungsjahr. Je nach Tarif entfällt die Zahnstaffel zwischen dem dritten bis sechsten Jahr, so dass die Kostenerstattung danach höher ausfällt.

Die Kostenerstattung hängt bei der Zahnzusatzversicherung zudem von den Sätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Die meisten Tarife beinhalten eine Kostenerstattung zum Regelhöchstsatz der GOZ, sprich zum 2,3-fachen Satz. Mittlerweile gibt es aber auch viele Tarife, die eine Kostenerstattung zum 3,5-fachen Satz der GOZ, sprich zum Höchstsatz, enthalten.

Auch das Bonusheft kann einen Einfluss auf die Kostenerstattung bei der Zahnzusatzversicherung nehmen. Denn wer in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt anhand des Bonusheftes nachweisen kann, erhält nicht nur bei der gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Festzuschuss, sondern unter Umständen auch bei der privaten Krankenversicherung eine höhere Kostenerstattung. Dies ist vor allem bei Tarifen der Fall, die den gesetzlichen Festzuschuss verdoppeln. Darüber hinaus sehen auch einige Anbieter eine höhere prozentuale Kostenerstattung vor, wenn ein lückenlos geführtes Bonusheft vorgelegt wird.

Hinweis: Bei den einzelnen Leistungsbausteinen ist die Kostenerstattung meist auch innerhalb eines Tarifs nicht immer identisch. Während die Kostenerstattung für Zahnersatz zum Beispiel 80 Prozent beträgt, leistet der betreffende Tarif für Zahnbehandlungen dagegen mit 100 Prozent.

 

Wie ist die Abwicklung der Kostenerstattung bei der privaten Zahnzusatzversicherung?

Die Kostenerstattung bei der privaten Zahnzusatzversicherung funktioniert genauso wie bei einer privaten Krankenversicherung. Der Versicherte erhält vom behandelnden Zahnarzt eine Rechnung, in der die Leistungen für die Zahnbehandlung aufgeführt sind. Diese Rechnung reicht er dann bei seiner privaten Zahnzusatzversicherung ein, entweder postalisch oder elektronisch, zum Beispiel per E-Mail oder über eine Rechnungs-App, die viele Versicherer mittlerweile anbieten. Hierbei wird ein Code auf der Rechnung eingescannt und direkt an die Versicherung übertragen. Nach Eingang der Rechnung erfolgt eine Prüfung und die Kosten werden dann gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen erstattet.

Handelt es sich um eine kostenintensivere Behandlung, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt. Dieser Plan führt alle notwendigen Therapie- und Behandlungsschritte einschließlich der entstehenden Kosten auf und ist (inklusive des Bonusheftes) bei der Krankenkasse zur Prüfung vorzulegen. Diese notiert dann, welchen Kostenanteil sie für die Behandlung übernimmt. Bei einigen Anbietern einer privaten Zahnzusatzversicherung ist dieser Heil- und Kostenplan zumindest bei aufwendigeren Behandlungen ebenfalls einzureichen.

Relevant ist die Kostenerstattung beziehungsweise der Anteil der gesetzlichen Krankenkasse bei Tarifen einer private Zahnzusatzversicherung, die eine Kostenerstattung lediglich im Rahmen der Regelversorgung vorsehen, zum Beispiel eine Verdoppelung des Festzuschusses. In dem Fall prüft der Versicherer zunächst die Kostenerstattung der GKV – diese hängt zum Beispiel auch vom Bonusheft ab – um dann den privaten Anteil des Versicherten je nach Vereinbarung teilweise oder sogar vollständig zu erstatten.

Wie lange es dauert, bis das Geld auf dem Konto des Versicherten eingeht, hängt immer vom Anbieter ab. Grundsätzlich sollte mit einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen bis zu einem Monat gerechnet werden. Einige Versicherer werben mit einer besonders schnellen Regulierung von Leistungsansprüchen. So verspricht beispielsweist der Versicherer MaxCare, die Kosten innerhalb von 48 Stunden zu erstatten.

Hinweis: Beim ersten Leistungsfall wird die private Zahnzusatzversicherung nicht nur die eingereichte Rechnung prüfen, sondern auch beim behandelnden Zahnarzt nachhaken, ob die Angaben zur Zahngesundheit, die der Versicherte bei Vertragsabschluss gemacht hat, stimmen. Stellt sich hierbei heraus, dass die Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet worden sind, ist der Versicherungsschutz gefährdet und der Versicherer kann sogar seine Leistungen verweigern.

 

Wofür gibt es bei der Zahnzusatzversicherung keine Kostenerstattung?

Zahnzusatzversicherung KostenerstattungGrundsätzlich erfolgt eine Kostenerstattung nur für versicherte Leistungen. Ausnahmslos keine Kostenerstattung gibt es bei der privaten Zahnzusatzversicherung für

  • angeratene, diagnostizierte und bereits begonnene Behandlungen
  • für fehlende und noch nicht ersetzte Zähne

Je nach Tarif kann es weitere Einschränkungen hinsichtlich der Kostenerstattung geben, zum Beispiel dann, wenn Leistungen in den ersten Versicherungsmonaten (während der Wartezeit) beansprucht werden sollen oder wenn aufgrund der Höchsterstattungsgrenze durch vorangegangene Behandlungen die maximale Erstattungsleistung bereits erreicht ist.

Lohnt sich ein Vergleich bei der Zahnzusatzversicherung im Hinblick auf die Kostenerstattung?

Die Kostenerstattung ist bei einem Tarifvergleich für eine Zahnzusatzversicherung ein wesentlicher Vergleichsfaktor. Da es bei den einzelnen Tarifen erhebliche Unterschiede im Hinblick auf die Kostenerstattung gibt, sollte diese bei einem Vergleich immer eine große Rolle spielen. Zunächst gilt es festzulegen, welcher Leistungsumfang und damit verbunden welche Kostenerstattung gewünscht ist. Wer beispielsweise nur einen geringen Anteil selbst zahlen möchte, sollte nur Tarife einer Zahnzusatzversicherung vergleichen, die auch eine hohe Kostenerstattung vorsehen.

Die Kostenerstattung sollte aber immer nur ein Vergleichskriterium sein. Damit tatsächlich der individuell beste Tarif gefunden wird, gilt es weitere Faktoren zu berücksichtigen, zum Beispiel:

  • die versicherten Leistungen

Hier sollten Sie sich die Frage stellen, welche Leistungen die Zahnzusatzversicherung enthalten soll. Ist es ausreichend, dass der Tarif nur für Zahnersatz leistet oder sind weitere Leistungen, zum Beispiel für Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe oder Kieferorthopädie für Kinder gewünscht? Ein guter Tarif einer Zahnzusatzversicherung bietet einen Rundumschutz und deckt mehrere Leistungsbereiche ab. Beachtet werden sollte dabei, dass für die einzelnen Bereiche meist unterschiedlich hohe Kostenerstattungen vorgesehen sind.

  • die Wartezeit

Die Wartezeit ist ein Faktor, der bei der Wahl des passenden Tarifs einer Zahnzusatzversicherung nicht unerheblich ist, schließlich zahlt der Versicherte während der Wartezeit bereits Beiträge, ohne jedoch Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Wer Gewissheit haben will, unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Kostenerstattung zu erhalten, sollte einen Tarif einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit wählen. Unter Umständen kann hierbei der Beitrag jedoch etwas höher ausfallen.

  • die Zahnstaffel

Selbst bei einem Premiumtarif einer Zahnzusatzversicherung mit einer hohen Kostenerstattung kann die Leistung aufgrund von Höchsterstattungsbeträgen in den ersten Versicherungsjahren deutlich reduziert sein, so dass nur ein geringer Kostenanteil erstattungsfähig ist. Wer von Anfang an eine hohe Kostenerstattung wünscht, sollte einen Tarif mit hohen Höchsterstattungsbeträgen bei der Zahnstaffel wählen. Dies ist unter anderem bei den Tarifen der SDK der Fall.

  • der Beitrag

Natürlich ist auch der Beitrag ein wesentlicher Vergleichsfaktor, schließlich möchte niemand zu viel für seine Zahnzusatzversicherung zahlen. Sofern der Leistungsumfang und die Kostenerstattung angemessen und bedarfsgerecht sind, spricht nichts dagegen, sich für den Tarif einer Zahnzusatzversicherung mit einem niedrigen Beitrag zu entscheiden.

Tipp: Beachten Sie, dass einige Tarife einer Zahnzusatzversicherung Altersrückstellungen beinhalten, um steigende Beitragskosten im Alter zu vermeiden. Besonders günstige Beiträge werden in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert, so dass die Beitragshöhe im Laufe der Versicherungszeit nach oben angepasst wird.

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Welche Tarife einer Zahnzusatzversicherung bieten eine besonders hohe Kostenerstattung?

Besonders interessant ist eine hohe Kostenerstattung für den Leistungsbereich Zahnersatz, da hier in der Regel die höchsten Kosten entstehen. Während viele Tarife einer Zahnzusatzversicherung auch Privatleistungen für Zahnbehandlungen zu 100 Prozent erstatten, gibt es nur wenige Anbieter, die die Kosten für Zahnersatz (außerhalb der kassenärztlichen Regelversorgung) komplett übernehmen.

Wer seinen Eigenanteil für Zahnersatz auf null Euro reduzieren möchte, erhält die komplette Kostenerstattung beispielsweise beim Luxus Tarif EZL von der HanseMerkur Zahnzusatzversicherung. Auch der Tarif Exklusiv von MaxCare übernimmt die Kosten zu 100 Prozent genauso wie der Tarif KDTP100, der von der DKV angeboten wird. Mit einer vollständigen Kostenerstattung in allen Bereichen punkten zudem der Tarif ZAHN Prestige von Die Bayerische Versicherung sowie der Tarif ZahnSchutz Exklusiv (DFV Versicherung).

Außerdem gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die eine hohe Kostenerstattung für Zahnersatz von immerhin 90 Prozent vorsehen. Konkret sind das folgende Tarife: