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Generali Zahnzusatzversicherung

Was ist die Generali Zahnzusatzversicherung?

MC | Zahnzusatzversicherung Generali Der Generali Versicherungskonzern selbst bietet keine Zahnzusatzversicherung an. Diese wird jedoch von der Central Krankenversicherung als Kooperationspartner, der ebenfalls zur Generali Gruppe gehört, zur Verfügung gestellt. Bei einer Generali Zahnzusatzversicherung handelt es sich dabei um Tarife der Central mit unterschiedlichen Leistungsausprägungen.

 

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Welche Tarife können als Generali Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden?

Als Generali Zahnzusatzversicherung werden von der Central Krankenversicherung folgende Tarifoptionen zur Verfügung gestellt:

BasisschutzPlus als Kombi-Zusatzversicherung mit weiteren Leistungen:

  • PLAN1
  • PLAN2
  • PLAN3

Zahnzusatzversicherung:

  • PLANZahn1
  • PLANZahn2

 

Welche Leistungen bieten die Tarife der Generali Zahnzusatzversicherung?

MC | Zahnzusatzversicherung Generali, Familie auf SofaWer sich für einen Tarif der Generali Zahnzusatzversicherung entscheidet, erhält eine Kostenerstattung von 70 Prozent (Tarif PLAN3), 80 Prozent (Tarif PLAN2 sowie PLANZahn2) und 90 Prozent (Tarif PLAN1 sowie PLANZahn1) für

  • Zahnersatz, zum Beispiel Prothesen und Brücken
  • Implantate
  • Einlagefüllungen, wie Inlays und Onlays
  • Zahnkronen
  • plastische Füllungen
  • Zahnprophylaxe

Zusätzlich im Versicherungsumfang der BasisschutzPlus-Tarife enthalten ist bei der Generali Zahnzusatzversicherung der Central ein weltweiter Auslandsreiseschutz sowie die Kostenerstattung für Sehhilfen.

 

Welche Leistungsbegrenzungen gibt es bei der Generali Zahnzusatzversicherung?

In den ersten fünf Versicherungsjahren ist die Leistung bei allen Tarifen der Generali Zahnzusatzversicherung wie folgt begrenzt:

  • maximal 1.000 Euro Erstattung im ersten Jahr
  • maximal 2.000 Euro Erstattung in den ersten zwei Jahren gesamt
  • maximal 3.000 Euro Erstattung in den ersten drei Jahren gesamt
  • maximal 4.000 Euro Erstattung in den ersten vier Jahren gesamt
  • maximal 5.000 Euro Erstattung in den ersten fünf Jahren gesamt

Die Höchsterstattungsbeträge entfallen bei unfallbedingten zahnmedizinischen Maßnahmen, genauso übrigens wie die Wartezeit, die ansonsten bei allen Tarifen mit Vertragsabschluss beginnt und drei Monate beträgt. Für Zahnersatz verlängert sich die Wartezeit bei der Generali Zahnzusatzversicherung auf acht Monate.

 

Worauf sollte vor dem Abschluss einer Generali Zahnzusatzversicherung geachtet werden?

Jeder, der eine Generali Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, sollte sich darüber bewusst sein, dass vorab Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Diese beeinflussen maßgeblich den Beitrag der Generali Zahnzusatzversicherung. Fehlende und noch nicht ersetzte Zähne sowie Vorerkrankungen an den Zähnen können aber nicht nur zu Risikozuschlägen führen, sondern auch zu einem Ausschluss der Zahnzusatzversicherung.