UKV Zahnzusatzversicherung
Was ist die UKV Zahnzusatzversicherung?

- Tarif ZahnVITAL als komprimierter Basisschutz
- Tarif ZahnPRIVAT Kompakt als Grundabsicherung mit Kostenerstattungen von 50 Prozent
- Tarif ZahnPRIVAT Optimal als höherwertige Absicherung mit 70 Prozent Kostenerstattung
- Tarif ZahnPRIVAT Premium als leistungsstärkster Tarif mit 90 Prozent Kostenerstattung in allen Bereichen
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Welche Leistungen können bei einer UKV Zahnzusatzversicherung in Anspruch genommen werden?

- Zahnersatz mit Kronen, Brücken, Prothesen und Veneers
- Implantate
- Füllungen mit Kunststoff sowie Inlays und Onlays
- Aufbissbehelfe und Schienen
- Wurzelbehandlungen (inklusive Wurzelspitzenresektion)
- Parodontosebehandlungen
- Zahnprophylaxe (der jeweilige Prozentsatz von 120 Euro je Kalenderjahr)
- Kieferorthopädie für Kinder (lediglich beim Tarif ZahnPRIVAT Premium)
Die UKV Zahnzusatzversicherung erstattet dabei zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) die nach Leistung der gesetzlichen Krankenkasse verbleibenden Aufwendungen zum Prozentsatz von
- Tarif ZahnPRIVAT Kompakt: 50 Prozent
- Tarif ZahnPRIVAT Optimal: 70 Prozent
- Tarif ZahnPRIVAT Premium: 90 Prozent
Wann beginnt der Versicherungsschutz bei einer UKV Zahnzusatzversicherung?
Bei allen Tarifen der UKV Zahnzusatzversicherung beginnt der Versicherungsschutz unmittelbar nach Vertragsabschluss, eine Wartezeit ist nicht vorgesehen. Versichert sind jedoch ausschließlich Maßnahmen, die erst nach Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten beziehungsweise beabsichtigt sind.
Gibt es Leistungsbegrenzungen bei der UKV Zahnzusatzversicherung?
Für die drei Tarife der UKV Zahnzusatzversicherung ZahnPRIVAT Kompakt, ZahnPRIVAT Optimal und ZahnPRIVAT Premium gibt es in den ersten vier Versicherungsjahren Erstattungsgrenzen. Diese betragen:
- eine Erstattung aus dem jeweiligen prozentualen Kostenerstattungsanteil von maximal 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
- eine Erstattung aus maximal 3.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
- eine Erstattung aus maximal 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren
- eine Erstattung aus maximal 9.000 Euro in den ersten vier Kalenderjahren
Der Tarif ZahnVITAL der UKV Zahnzusatzversicherung sieht ebenfalls eine Zahnstaffelung von maximal 250 Euro, 500 Euro, 750 Euro sowie 1.000 in den ersten vier Versicherungsjahren vor.
Fehlende Zähne führen bei einer UKV Zahnzusatzversicherung nicht zu einem Versicherungsausschluss, der Beitrag wird sich jedoch in Relation zu der Anzahl der fehlenden Zähne als Risikozuschlag erhöhen.
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