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Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen

Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen

Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen machen besonders im Kindesalter und im jugendlichen Alter eines potenziellen Patienten für diese Behandlungsform Sinn. Grundsätzlich kann die Indizierung und Anwendung dieser zahnmedizinischen Apparatur zur Korrektur von entsprechenden Zahnfehlstellungen im Unter- und im Oberkiefer zwar von jedem beliebigen Zahnarzt vorgenommen werden.

Es ist jedoch weit verbreitet, dass ein ausgewiesener Kieferorthopäde die Behandlung von Kindern und von Jugendlichen mit der Zahnspange übernimmt, obwohl dies zu höheren Behandlungskosten führt, die auch nicht automatisch in allen Fällen automatisch von den gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) übernommen werden dürfen.

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Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen: Welche Arten von Zahnspangen oder von Zahnklammern kann der Kieferorthopäde verordnen und einsetzen?

Die Zahnspange als ursprünglich aus Klavierdraht und dem Material Kautschuk bestehende Apparatur und Vorrichtung zum Dehnen fehl gestellter Zähne im Ober- und im Unterkiefer von Patienten im Kindesalter und im jugendlichen Alter gibt es schon seit den Jahren kurz vor der Jahrhundertwende, beziehungsweise vor dem Ersten Weltkrieg.

Generell kann der Zahnarzt oder der Kieferorthopäde grundsätzlich zwei unterschiedliche Arten von Zahnspangen oder von Zahnklammern seinen Patienten verordnen und entsprechend einsetzen:

  • die herausnehmbare Form der Zahnspange und
  • die fest sitzende Version der Zahnklammer.

Bei der zuletzt genannten und beispielhaft aufgeführten Behandlungsvariante wird bei der fest sitzenden und über einen längeren Zeitraum hinweg im Kiefer des jeweiligen Patienten verbleibenden Form der Zahnklammer dann wiederum durch den Dentisten unterschieden in:

  • die sogenannte Multiband-Apparatur, auch oft unter der Bezeichnung als Multibracket-Apparatur zu finden
  • das Herbstscharnier
  • die Delaire-Maske.

Alle hier vorgestellten Formen der Zahnspange oder der Zahnklammer, ob nun fest installiert oder auch aus dem Kiefer herausnehmbare Variante zur Therapie, sind oft mit entsprechend hohen Kosten für den Patienten verbunden, die nicht in jedem Fall durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) übernommen und getragen werden dürfen.

Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen: Wie ist die Kostensituation bei der Zahnspange oder der Zahnklammer?

Nach der Maßgabe des bundesdeutschen Gesetzgebers hat jeder Patient, ganz gleich welchen Geschlechts und welcher Altersgruppe, der in einer der deutschen gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) versichert ist, grundsätzlich auch das Recht auf eine professionell und fachgerecht durchgeführte kieferorthopädische Behandlung durch einen ausgewiesenen Spezialisten.

Somit hätte, rein theoretisch, jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) auch Anspruch auf die Behandlung mit einer Zahnspange oder Zahnklammer im Rahmen der oben aufgeführten Versionen, Varianten und unterschiedlichsten Behandlungsmethoden.

Während dem Patienten dabei stets ein gewisser Teil der kieferorthopädischen Behandlung und Therapie mit der Zahnspange oder Zahnklammer kostenfrei angeboten werden muss, so will es zumindest der deutsche Gesetzgeber, verbleibt meist dann die sogenannte Selbstbeteiligung des Patienten als mehr oder minder hoch dimensionierter Anteil an privat aufzubringenden Zuzahlungen für die Behandlung.

Weiterhin gibt es im Rahmen der Therapie mit der Zahnklammer oder der Zahnspange dann auch all jene Arten von Behandlungen, die letztendlich weit über den erstattungsfähigen Kostenrahmen seitens der gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) hinaus gehen können und die dann auch vollständig durch den jeweiligen Patienten als sogenannter Selbstzahler aufzubringen sind.

Vor diesem Hintergrund macht also der Abschluss von entsprechenden Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen absolut Sinn. Es wird durch sachkundige Experten empfohlen die Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen möglichst schon bis zum 3. Lebensjahr des Patienten oder der Patientin abzuschließen, um die hohe Zuzahlung im Rahmen der Selbstbeteiligung oder die gänzlich privat zu zahlende Therapie und Behandlung auf diese Art und Weise bequem über den jeweiligen Versicherungsträger finanzieren lassen zu können.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Zahnspangen und kieferorthopädische Zusatzleistungen: Welche Bedeutung hat das in der Zahnzusatzversicherung?

Meine Tipps, wie Sie Zusatzleistungen für Kinder und Jugendliche richtig in die Zahnzusatzversicherung integrieren:

  • Familientarife prüfen
    Zahnspangen und korrigierende therapeutische Maßnahmen sind häufig mit Zusatzkosten verbunden, wenn nicht nur die grundlegenden Mittel eingesetzt werden sollen. Dann zahlt die Kasse häufig nicht vollständig und Sie müssen selbst in die Tasche greifen - oder eben richtig versichert sein. Wenn Sie oder Ihr Partner bereits eine Zahnzusatzversicherung haben, lohnt es sich nach Familientarifen zu suchen. Solche Tarife schließen nicht nur Kosten für Zahnspangen mit ein und sind in der Regel sehr wirkungsvoll.
  • Kieferorthopädische Leistungen bis zur Volljährigkeit
    Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nach Möglichkeit nicht nur bis zum 15. Lebensjahr für kieferorthopädische Behandlungen versichert sind. Einige Tarife sehen das nämlich so vor. Besser ist es, bis zum Erreichen der Volljährigkeit oder darüber hinaus den kompletten Versicherungsschutz geltend zu machen.

Eine weit verbreitete Indikation

Zahnspangen sind heute in der Bundesrepublik Deutschland weitaus häufiger indiziert, um später aufgrund von Fehlstellungen der Zähne im Kiefer starke Schmerzen vermeiden zu können, als allgemein angenommen wird.

Aussagekräftige Statistiken belegen heute zur Genüge, dass in Deutschland jedes zweite Kind eine solche Zahnspange benötigen würde, um auf diese Art und Weise bereits im Vorfeld Schmerzen zu vermeiden, wie sie regelmäßig durch Fehlstellungen der Zähne im Kieferknochen entstehen können.

Aber auch viele Erwachsene benötigen eine solche Zahnspange oder Zahnklammer, als hoch wirksame Therapieform und Behandlungsvariante im Rahmen der modernen Kieferorthopädie.

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Was leisten zeitgemäße Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen heute?

Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen sind insbesondere für Kinder und für Jugendliche sinnvoll und angebracht, denn jedes zweite Kind in der Bundesrepublik Deutschland leidet heute statistisch gesehen unter mehr oder minder eklatanten Fehlstellungen der Zähne im Kiefer, die unbehandelt später ganz zwangsläufig zu starken Schmerzen beim Sprechen und auch beim Kauen von Nahrung führen können.

Nur die kieferorthopädische Therapie und Behandlung mit der Zahnspange oder mit der Zahnklammer ist imstande dazu, dem Übel aus medizinischer Sicht möglichst frühzeitig und letztendlich auch vollständig abhelfen zu können.

Moderne und zeitgemäße Formen der beliebten Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen ermöglichen die medizinische Versorgung mit entsprechend indizierten und notwendigen Zahnspangen und Zahnklammern in praktisch jeder beliebigen Altersgruppe.

Allerdings sind Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen auch kostenmäßig nicht als geradezu universelles Allheilmittel zu betrachten und zu klassifizieren. Was nämlich am Abschluss einer Police interessierte Versicherungsnehmer wissen sollten, ist die Tatsache, dass die meisten deutschen Versicherungsträger, die heute Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen anbieten:

  • Höchstgrenzen zur Kostenübernahme bei einer entsprechenden Therapie und Behandlung pro Versicherungsfall vorsehen können
  • eine Vielzahl von therapeutischen Leistungen für den Patienten auch ganz und gar ausschließen können.

Wo liegen die Grenzen der Leistungsfähigkeit moderner Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen heute?

Auch moderne Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen besitzen heute ihre Grenzen. Auch für diese privat zu finanzierende und grundsätzlich freiwillige Form der flankierenden Vorsorge und Absicherung, ergänzend zum Leistungs-Package der gesetzlichen Krankenversicherungsträger (GKVs) gilt nämlich der eherne Grundsatz der gesamten bundesdeutschen Versicherungswirtschaft.

Hiernach muss es nämlich generell und in absolut jeder Form völlig ausgeschlossen sein, dass bereits eingetretene, sprich diagnostizierte oder gar bereits behandelte Arten von Zahnschäden oder Zahnfehlstellungen, im Rahmen einer der Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen auch noch rückwirkend versichert werden dürfen.

Hat der jeweils den Patienten behandelnde Zahnarzt also eine Zahnfehlstellung, die eine Zahnspange oder Zahnklammer erforderlich machen sollte, bereits erkannt oder schon behandelt oder stehen einzelne fehl gestellte Zähne dieses Patienten bereits unter zahnmedizinischer Beobachtung, so kann und darf auch eine vielleicht noch eigens zur Finanzierung der Therapie mit der Zahnspange abgeschlossene Police nicht mehr für die notwendig werdenden Behandlungskosten des betreffenden Patienten aufkommen und einstehen.

In diesem Fall wurde leider der rechtzeitige und möglicherweise auch vorbeugende Abschluss der Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen durch den Patienten versäumt. Es bleibt ihm daher also keine andere Wahl, als Selbstzahler zu werden.