Zahnzusatzversicherungen für Implantate
Zahnzusatzversicherungen für Implantate
Zahnzusatzversicherungen für Implantate sind besonders im Erwachsenenalter und bei Senioren sinnvoll und ein gutes Mittel zur Begrenzung der hohen Kosten, wie sie für die Einsetzung von Implantaten im Allgemeinen heute anfallen können.
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Zahnzusatzversicherungen für Implantate: Warum ist das Implantat so teuer?
Im Gegensatz zur traditionellen Zahnprothese oder auch zur weit verbreiteten Brücke, ist das Implantat eine fest eingepflanzte und dauerhaft im Kieferknochen des jeweiligen Patienten verankerte Form des Zahnersatzes. Kommt es nach der Einsetzung von Implantaten nicht zu Komplikationen oder zu Beschwerden im Kieferknochen des Patienten, dann kann so ein Implantat im Regelfall lebenslang an seinem Platz verbleiben und durch den Patienten genutzt werden. Sowohl das kosmetische Ergebnis, wie auch die funktionalen Qualitäten eines solchen Implantates kommen dem natürlichen Dauergebiss eines Menschen überaus nahe. Weil Implantate fest im Kieferknochen verankert sind, können sie weder wackeln, noch können sie heraus fallen oder von anderen Personen als Zahnersatz erkannt werden.
Die Zahnimplantate werden durch den Dentisten oder den Kieferorthopäden auch als sogenannte alloplastische Konfektionsteile bezeichnet. An erster Stelle des Behandlungplanes, der die Einsetzung von Implantaten in den Kieferknochen eines Patienten vorsieht, steht stets die sogenannte Insertion. Hierbei handelt es sich um eine dauerhafte Verankerung des Implantates im Kieferknochen des Patienten, wobei der im Kieferknochen verwurzelte Teil eines Implantates praktisch die Funktionen und Aufgaben einer biologischen Zahnwurzel des Patienten übernehmen und dann über viele Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg realisieren muss.
Es dauert dann nach der Insertion in de Regel etwa 3 bis maximal 6 Monate, bis sich das im Kieferknochen des Patienten verankerte Wurzelteil eines künstlichen Implantates fest und dauerhaft mit der es umgebenden Knochensubstanz des Kiefers verbindet und einer dauerhaften Form der täglichen Belastung beim Abbeißen und vor allem dann auch beim Kauen ausgesetzt werden kann.
Die Materialien, aus denen dann ein solches Implantat besteht und angefertigt werden muss, sind extrem belastbar, gut verträglich und entsprechend teuer. Meist handelt es sich hierbei um die Werkstoffe Titan und Keramik.
Der Aufwand hinsichtlich der kieferchirurgischen Vorbereitung und Durchführung, wie jedoch auch der Prothetik bei der Anfertigung des sichtbaren keramischen Teils des Implantates sind stets besonders hoch und anspruchsvoll, was letztendlich auch die hohen Kosten erklärt, die aus der Anfertigung und Einsetzung von solchen Implantaten meist regelmäßig resultieren.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) und die Zahnimplantate
Durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) wird, zumindest teilweise, die Übernahme von Kosten nur bei den Fällen der sogenannten Regelfallversorgung getragen. Hierbei handelt es sich dann meist um folgende Befunde und Indikationen:
- es fehlen bis zu 4 Zähne im Ober-, beziehungsweise im Unterkiefer des betreffenden Patienten, wobei die Nachbarzähne jedoch völlig intakt sind
- es fehlen Zähne im sogenannten Seitenzahnbestand des Patienten, die nur durch entsprechende Implantate ersetzt werden können, um wieder eine geschlossene und funktionale Kaufront dadurch zu gewinnen
- es fehlen die Zähne 6 bis 8 im Kiefer des Patienten
- es fehlen die Zähne 5 bis 8 im Kiefer des Patienten
- es fehlen die Zähne 4 bis 8 im Kiefer des Patienten
- es liegt bereits ein völlig zahnloser Kiefer beim Patienten vor, wobei jeweils im Ober- und im Unterkiefer mindestens 2 Implantate benötigt werden, um an diesen einen herausnehmbaren Zahnersatz verankern zu können.
Aus den hier dargestellten Indikationen der sogenannten Regelfallversorgung, bei denen die gesetzlichen Krankenkassen mit Zuschüssen oder mit Kostenübernahmen für Implantate einspringen, wird deutlich, dass der Abschluss von Zahnzusatzversicherungen für Implantate auf freiwilliger und privater Basis heute vor allem im fortgeschrittenen Lebensalter, bis hin zu Senioren, Sinn macht und vor hohen Kosten wirksam und effektiv schützen kann.
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Moneycheck Verbraucher Tipp:
Bei der Absicherung teurer Leistungen spielt die Zahnzusatzversicherung ihre Vorteile voll aus.
Meine Tipps, wie Sie diese Absicherung richtig einrichten:
- Leistungen festlegen und prüfen. Vergleichen Sie konkrete Tarife und stellen Sie für sich selbst heraus, was Sie versichern wollen. Die separate Absicherung von Implantaten ist sinnvoll, da dafür regelmäßig hohe Kosten anfallen. Aber vielleicht sollen auch noch weitere Ersatzleistungen erfasst werden.
- Extra-Leistungen mit einschließen. Wenn es kostengünstig (oder sogar inklusive) geht, decken Sie am besten Aufwendungen für Zahnpflege und Vorsorge mit ab.
- Kosten für Implantate "planen": Kostendeckung für Kassenleistungen oder Erweiterung der Methoden und Materialien? Sie können die grundsätzliche Richtung Ihrer Absicherung wesentlich selbst bestimmen. Grundlegend nutzen Sie Ihre Versicherung entweder zur Abdeckung des obligatorischen Eigenanteils (bis zu 50%!) an den Kosten, die die Kasse trägt. Oder Sie entscheiden sich für die Versicherung von zusätzlichen Leistungen, wie besseren Materialien oder modernen Behandlungsmethoden. Das hat aber natürlich Einfluss auf die Beiträge.
Die Kostensituation bei einem Implantat
Natürlich hat ein solches Implantat stets auch seine Vor- und seine Nachteile. Doch macht ein Blick auf die entsprechende Kostensituation sehr schnell deutlich, wie sinnvoll der möglichst rechtzeitige Abschluss von entsprechenden Zahnzusatzversicherungen für Zahnimplantate ist, sofern die Versorgung des Patienten mit dieser Form von Zahnersatz geplant und vorgesehen ist.
Die Vorteile vom Zahnimplantat bestehen darin, dass es, wie bereits schon eingangs erwähnt, sowohl aus kosmetischer, wie aber auch aus funktionaler Sicht heraus, den Gegebenheiten eines natürlichen Zahns möglichst nahe kommt. Dies gilt dann natürlich ach um so mehr für die sogenannte physiologische Belastung der Kieferknochen beim Kauen mit Implantaten. Auch hier wird der natürlichen Situation weitestgehend entsprochen.
Nachteilig sind die hohen Kosten, die jedoch im Rahmen von entsprechenden Zahnzusatzversicherungen für Implantate minimiert werden können. Ebenfalls bedarf ein solches Zahnimplantat stets einer möglichst maximalen Pflege. Dafür ist dann allerdings auch seine signifikant lange Haltbarkeit hervor zu heben, die durch Experten auf jeweils mindestens etwa 20 Jahre beziffert wird.
Die gesamten Behandlungskosten müssen, für jeweils einen einzigen Zahn, de durch ein entsprechendes Implantat ersetzt werden soll, je nach Situation im Kieferknochen des Patienten und nach Materialdisposition und Fertigungsaufwand im Zahnlabor, zwischen jeweils mindestens 1,850 Euro und höchstens 3.500 Euro veranschlagt werden.
Der entsprechende Festzuschuss der jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen würde sich dann hierbei, inklusive der professionellen Verblendung mit Keramik oder mit einem ähnlich hochwertigen Material, auf jeweils 336 Euro bis maximal 437 Euro pro Zahn belaufen.
In der Praxis würde dies dann regelmäßig bedeuten, dass ein Patient ohne entsprechende Zahnzusatzversicherungen für Implantate pro indiziertes Implantat als Selbstzahler mit jeweils 1.400 Euro bis maximal sage und schreibe 3.000 Euro an der Sanierung seines Gebisses beteiligt werden würde.
Spätestens an dieser Stelle wird der Sinn und Zweck von Zahnzusatzversicherungen für Implantate besonders sinnfällig und deutlich. Wer nämlich als Patient auf eine solche Police verweisen kann, der käme je Implantat dann mit einer vergleichsweise geringen Selbstbeteiligung zwischen mindestens 180 Euro und höchstens 350 Euro recht gut weg.
Was ist beim Abschluss von Zahnzusatzversicherungen für Implantate zu beachten?
- es sollte möglichst keine Warte- oder Karenzzeiten geben
- die Anzahl der zu finanzierenden Implantate pro Kiefer sollte durch den Versicherungsträger nicht beschränkt werden können
- zwischen mindestens 80 % und am besten sogar 100 % der Behandlungs- und Therapiekosten bei der Versorgung mit entsprechenden Implantaten sollten durch Zahnzusatzversicherungen für Implantate an den Patienten erstattet werden können
- Begrenzungen bezüglich der Erstattungssummen, auch für die ersten Jahre de Mitgliedschaft bei Zahnzusatzversicherungen für Implantate, sollte es möglichst nicht geben
- bereits fehlende Zähne im Gebiss des Patienten sollten mit versichert werden können.
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