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Zahnzusatzversicherung Altersrückstellung

Was bedeutet Altersrückstellung bei der Zahnzusatzversicherung?

Zahnzusatzversicherung AltersrückstellungWer eine private Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, hat die Wahl, ob er einen Tarif mit Altersrückstellung wählt oder einen ohne Altersrückstellung. Im Wesentlichen unterscheiden sich die beiden Tarifvarianten in der Höhe der Beitragskosten. Während eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung während der gesamten Versicherungsdauer einen konstanten Beitrag verspricht, steigen die Kosten bei einem Tarif ohne Altersrückstellung mit zunehmenden Alter stufenweise an. Der Einstiegsbeitrag bei einem Tarif mit Altersrückstellung ist dabei in der Regel beitragsteurer als ein vergleichbarer Tarif einer Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung. In der Summe und bei einer langen Laufzeit ist eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung in der Regel aber etwas günstiger.

Hinweis: Nicht immer geht aus den Versicherungsbedingungen auf den ersten Blick hervor, ob ein Tarif eine Altersrückstellung enthält oder nicht. Meist verbirgt sich hinter der Bezeichnung „nach Art der Lebensversicherung“ ein Tarif mit Altersrückstellung. Dagegen bezeichnet die Formulierung „nach Art der Schadensversicherung“ eine Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung.

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Wie funktioniert das Prinzip der Altersrückstellung bei der Zahnzusatzversicherung?

Bei Tarifen mit einer Altersrückstellung verwenden die Versicherer einen Teil der Beitragskosten dafür, um ein finanzielles Polster für den einzelnen Versicherten aufzubauen. Diese Rücklagen werden in den ersten Versicherungsjahren angespart und als Kapitalanlage angelegt, damit mit zunehmenden Alter die Beiträge nicht nach oben angepasst werden müssen. Denn das Risiko, dass eine 50-jährige Person beispielsweise Zahnersatz benötigt ist ungleich höher als bei einer 20-jährigen. Mit zunehmenden Alter sind die Zähne in der Regel anfälliger für Krankheiten und eine zahnmedizinische Behandlung wird häufiger notwendig. In der Folge nehmen ältere Menschen meist mehr Leistungen in Anspruch und verursachen für die Versicherungen deutlich mehr Kosten, so dass diese ihre Beitragskosten erhöhen müssen, um einen finanziellen Ausgleich zu schaffen und wirtschaftlich zu bleiben. Wer im Alter nicht von Beitragserhöhungen betroffen sein möchte, wählt einen Tarif mit einer Altersrückstellung – hierbei sind das erhöhte Risiko und damit die potentiell höheren Ausgaben von vornherein mit einkalkuliert.

Kann der Beitrag trotz Altersrückstellung ansteigen?

Die Frage muss grundsätzlich mit einem Ja beantwortet werden. Auch wenn die Tarife einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung eine Beitragsstabilität versprechen, kann es dennoch während der Versicherungsdauer eine außerordentliche Beitragsanpassung geben. Das ist immer dann der Fall, wenn die allgemeinen Ausgaben für die Leistungen höher sind, als vorab kalkuliert – das individuelle Risiko des Versicherten spielt hier keine Rolle.

Diese Erhöhung darf der Versicherer jedoch nicht eigenmächtig vornehmen, vielmehr wird diese von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) oder einem unabhängigen Treuhänder veranlasst. Gründe für eine Beitragsanpassung (trotz vereinbarter Altersrückstellung) sind beispielsweise rechtliche Änderungen im Gesundheitswesen, die Entwicklung von neuen und kostenintensiveren Behandlungsmethoden oder eine höhere Inanspruchnahme von Leistungen innerhalb der Risikogemeinschaft des Versicherungsunternehmens.

Was sind die Vor- und Nachteile der Altersrückstellung bei der Zahnzusatzversicherung?

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte abwägen, ob ein Tarif mit Altersrückstellung in Frage kommt oder doch lieber ein Tarif mit einem günstigen Einstiegsbeitrag ohne Altersrückstellung gewählt werden sollte. Hier die wichtigsten Vor- und Nachteile:

  • Vorteile der Altersrückstellung

Wer eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung wählt, profitiert während der gesamten Vertragslaufzeit von einer Beitragsstabilität. Vor allem im höheren Alter und mit steigendem Risiko für eine Leistungsinanspruchnahme bleiben die Kosten konstant, so dass vor allem ältere Versicherungsnehmer von einer Altersrückstellung profitieren.

Eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung lohnt sich vor allem dann, wenn diese bereits in jungen Jahren abgeschlossen wird – zu einem Zeitpunkt, wenn die Beiträge ohnehin noch günstig sind. Je früher sich Versicherte für eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung entscheiden, desto größer wird die Beitragsersparnis auf die Gesamtversicherungszeit gesehen. Im Vergleich zu einem Tarif ohne Altersrückstellung ist die Beitragsbelastung insgesamt niedriger.

Eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung lohnt sich vor allem für Personen, die sich mittel- bis langfristig an einen Anbieter binden und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch jung sind.

  • Nachteile der Altersrückstellung

Da Altersrückstellungen bereits das höhere Risiko für eine Leistungsinanspruchnahme mit zunehmenden Alter kalkulieren, ist der Einstiegsbeitrag für eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung vergleichsweise hoch. Vor allem für junge Menschen mit einem noch geringen Einkommen kann der Beitrag dann zu teuer sein. Ein entscheidender Nachteil ist zudem, dass die gebildeten Altersrückstellungen nicht dem Versicherten individuell zur Verfügung stehen, sondern in einen gemeinsamen Topf der Versicherungsgemeinschaft fließen. In der Folge bedeutet dies, dass bereits angesparte Altersrückstellungen bei einer Kündigung für den Versicherungsnehmer verloren sind und beim Versicherer verbleiben. Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass der Versicherungsmarkt für Zahnzusatzversicherungen regelmäßigen Änderungen unterworfen ist – so ist es möglich, dass in wenigen Jahren Tarife zu deutlich besseren Konditionen und günstigen Beiträgen angeboten werden und sich ein Wechsel durchaus lohnen könnte.

Eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung richtet sich daher nicht an Menschen, die aufgrund eines sich ändernden Bedarfs oder einer möglichen Kostenersparnis ihren Anbieter auch mal wechseln beziehungsweise in absehbarer Zeit sogar kündigen möchten.

Ist es sinnvoll, für Kinder eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung abzuschließen?

Wer für sein Kind eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung abschließt, sichert diesem einen günstige Absicherung für das gesamte Leben. Da Tarife für Kinder und Jugendliche in der Regel noch vergleichsweise beitragsniedrig sind, fällt bei den Beitragskosten die einkalkulierte Altersrückstellung nicht so sehr ins Gewicht.

Bedacht werden sollte jedoch, dass bei einer Zahnzusatzversicherung für Kinder in der Regel andere Leistungen relevant sind als bei Erwachsenen. So spielt Zahnersatz meist noch keine Rolle, während kieferorthopädische Leistungen deutlich häufiger in Anspruch genommen werden müssen. Aus diesem Grund macht es häufig Sinn, im Erwachsenenalter in einen anderen Tarif zu wechseln. In dem Fall ist eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung nicht empfehlenswert, da die bereits angesammelten Rücklagen verfallen.

Wie erhöht sich der Beitrag bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung?

Der Beitrag wird bei der Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung in der Regel stufenweise erhöht. Die Beitragsanpassung erfolgt nicht jährlich, sondern mit Erreichen eines bestimmten Lebensalters beziehungsweise ab einer bestimmten Altersgruppe. In welchem Alter diese Anpassung stattfindet, legt der Anbieter in den Versicherungsbedingungen vorab fest. Die Anzahl der Beitragsstufen hängt auch vom Alter des Versicherten zu Versicherungsbeginn ab. Wer als 20-Jähriger eine Zahnzusatzversicherung abschließt, kann während der gesamten Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr mit etwa fünf bis acht Beitragserhöhungen rechnen.

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Ist die Altersrückstellung ein wichtiges Vergleichsmerkmal bei der Wahl der passenden Zahnzusatzversicherung?

Die Altersrückstellung ist EIN Kriterium, das bei der Wahl der individuell passenden Zahnzusatzversicherung Berücksichtigung finden sollte, es ist jedoch nicht das wichtigste. Vielmehr gibt es eine Reihe an Faktoren, die bei der Tarifsuche eine deutlich größere Relevanz haben sollten. In der Summe sollte die Zahnzusatzversicherung immer eine bedarfsgerechte und individuell optimale Versicherungslösung darstellen. Auf folgende Aspekte sollten Sie dabei neben der Altersrückstellung bei einer Zahnzusatzversicherung achten:

  • der Leistungsumfang

Welche zahnmedizinischen Bereiche soll die Zahnzusatzversicherung abdecken? Ist ein Versicherungsschutz ausschließlich mit Leistungen für Zahnersatz sinnvoll oder werden weitere Leistungen gewünscht? Ein guter Tarif deckt weitere Bereiche ab und leistet auch für Zahnprophylaxe, für Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Maßnahmen.

  • die Höhe der Kostenerstattung

Die Tarife einer Zahnzusatzversicherung unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Höhe der Kostenerstattung. Für die einzelnen Leistungsbereiche wird dabei in der Regel ein prozentualer Erstattungssatz vorgegeben. Viele Tarife leisten hierbei mit Kostenerstattungen zwischen 70 und 90 Prozent. Besonders leistungsstarke Tarife übernehmen die Kosten beim Zahnarzt sogar komplett. Es lohnt sich, ein besonderes Augenmerk auf die Kostenerstattung für Zahnersatz zu legen, da dieser meist die höchsten Kosten beim Zahnarzt verursacht.

  • die Zahnstaffel

Die Zahnstaffel, die bei fast allen Tarifen Leistungsgrenzen anhand von Höchsterstattungsbeträgen in den ersten Versicherungsjahren vorgibt, sollte nicht unterschätzt werden und bei der Wahl des passenden Tarifs einer Zahnzusatzversicherung Berücksichtigung finden. Nicht selten limitieren die Anbieter ihre Leistung damit teils drastisch. Selbst bei einer 100-prozentigen Kostenerstattung ist es möglich, dass im zweiten oder dritten Versicherungsjahr nicht mehr als 1.000 Euro im Leistungsfall ausgezahlt werden. Nach einer bestimmten Versicherungsdauer (meist zwischen dem dritten bis sechsten Jahr) entfällt die Zahnstaffel und Leistungen können gemäß den Versicherungsbedingungen unbegrenzt in Anspruch genommen werden.

  • die Wartezeit

Bei Tarifen einer Zahnzusatzversicherung, die eine Wartezeit enthalten, können Versicherungsleistungen trotz Beitragszahlung erst nach Ablauf dieser Wartezeit erstmals in Anspruch genommen werden. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, für Zahnersatz teilweise auch acht Monate. Wer unmittelbar einen Leistungsanspruch wünscht, wählt eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.

  • die Gesundheitsprüfung

Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen im Regelfall einige Fragen zum Gesundheitszustand der Zähne beantwortet werden. Je nach Zahnstatus kann das Ergebnis zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen beziehungsweise sogar zu einer Versicherungsablehnung führen. Mittlerweile gibt es jedoch einige Anbieter, die bei ihrer Zahnzusatzversicherung auf die Gesundheitsprüfung verzichten – dies ist vor allem für Personen interessant, bei denen bereits viele Zahnbehandlungen erfolgt sind.

  • die Beitragshöhe

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, möchte wahrscheinlich nicht mehr zahlen müssen, als nötig. Daher ist auch der Beitrag ein wichtiger Faktor bei der Suche eines passenden Tarifs. Sofern die Rahmenbedingungen stimmen und die Zahnzusatzversicherung bedarfsgerechte Leistungen bietet, ist es sinnvoll, die im Hinblick auf die weiteren Leistungen passenden Tarife mit ihrer Beitragshöhe zu vergleichen. Bei diesem Vergleich sollte dann darauf geachtet werden, ob die Zahnzusatzversicherung eine Altersrückstellung enthält oder nicht (je nachdem was gewünscht ist).

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Welche Anbieter haben Tarife mit einer Altersrückstellung?

Viele Anbieter einer Zahnzusatzversicherung passen ihre Beiträge mit zunehmenden Alter an. Es gibt aber auch einige Tarife, die auf stabile Beiträge während der Versicherungszeit durch die Altersrückstellung setzen. Folgende Versicherer haben Tarife ohne Altersrückstellung (eine Auswahl):

Bei der Signal Iduna Zahnzusatzversicherung gibt die Besonderheit, dass die beiden Tarife auch als „pur“-Variante angeboten werden, bei der keine Altersrückstellung einkalkuliert ist.