Die Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit
Die Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit erfreuen sich besonders großer Beliebtheit bei den Versicherungsnehmern der unterschiedlichsten Altersgruppen, die durch diese Form der privaten und ergänzenden Police sich gegen mögliche hohe Behandlungskosten infolge entsprechender Therapien, kieferorthopädischer Behandlung oder gar Zahnersatz auf sie zu kommen könnten.
Wartezeit und Gesundheitsprüfung: der Sinn und Zweck dieser Regularien
Wer heute die Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit erstrebt und sich, um eine solche Police ausfindig machen zu können, zunächst erst einmal durch den Dschungel der zahlreichen Angebote hinsichtlich Zusatzversicherungsleistungen am bundesdeutschen Markt kämpfen muss, der wird dabei immer wieder mit zwei sehr häufig in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) vieler Gesellschaften auftauchenden Klauseln und Regularien konfrontiert werden: nämlich mit der Gesundheitsprüfung oder mit der sogenannten Wartezeit.
Diese bei vielen privaten Versicherungen im Gesundheitsbereich und vor allem auch bei privaten Zusatzversicherungen häufigen Klauseln sollen nämlich vor allem dazu dienen, den jeweiligen Versicherungsträger möglichst optimal vor hohen Behandlungskosten von Patienten bewahren zu können, die ansonsten regelmäßig auf ihn zu kommen könnten.
Die Gesundheitsprüfung kann vor der Aufnahme in den Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung oder einer ausschließlich privat finanzierten Zusatzversicherung durch den jeweiligen Versicherungsträger als Bedingung angeordnet und entsprechend abverlangt werden. Diese Gesundheitsprüfung dient der Aufdeckung von chronischen und ererbten Krankheiten oder auch ganz allgemein der Feststellung des jeweiligen Gesundheitszustandes des interessierten Versicherungsnehmers bei Beitritt in den Versicherungsschutz einer privaten Gesellschaft. Letztendlich ist die Gesundheitsprüfung damit ein weiterer Mechanismus, zur Kostenbegrenzung durch einen privaten Versicherungsnehmer.
Während es bei den Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit die berüchtigte Karenzzeit grundsätzlich nicht gibt, ist sie hinsichtlich der Kostenübernahme eines Versicherungsträgers bezüglich einer möglichen Zahnbehandlung oder gar Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie und Therapie bei zahlreichen Anbietern weit verbreitet und aus der Sicht des Gesetzgebers auch insgesamt legitim und gesetzeskonform. Während einer gewissen Wartezeit sind bei solchen Policen die Übernahme von zahnmedizinischen oder kieferorthopädischen Behandlungskosten durch den jeweiligen Versicherungsträger zunächst erst einmal ausgeschlossen. Übernommen werden während einer solchen Warte- oder Karenzzeit lediglich die Kosten einer zahnmedizinisch erforderlich werdenden Notfallbehandlung. Wünscht der Patient dennoch während der Warte- oder Karenzzeit eine entsprechende Behandlung oder Therapie, so müsste er dann deren Kosten quasi aus der eigenen Tasche als sogenannter Selbstzahler entrichten. Es ist also kein Wunder, wenn viele interessierte Patienten vor dem Hintergrund dieser Praxis auf die Suche nach Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit machen, um beispielsweise im konkreten Bedarfsfall damit ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wirksam und effektiv ergänzen zu können.
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Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit: Gibt es so etwas überhaupt?
Üblicherweise behalten sich, wie bereits auch schon eingangs mehrfach erwähnt worden ist, Versicherungsgesellschaften auch im Rahmen einer ausschließlich privat finanzierten Zahnzusatzversicherung, ob nun für Kinder, für Erwachsene oder auch für Senioren, eine mehr oder minder lang dimensionierte Warte- oder Karenzzeit vor.
Diese fällt höchst unterschiedlich aus und kann in der Praxis betragen:
- 3 Monate
- 6 Monate
- oder im Extremfall sogar auch volle 8 Monate.
Diese Tatsache, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) dokumentiert und dem interessierten potenziellen Versicherungsnehmer auch rechtzeitig vor Abschluss einer solche Police vorgelegt und zur Kenntnis gebracht werden muss, gilt im Allgemeinen als nur wenig verbraucher-, beziehungsweise patientenfreundlich.
Ebenso ist sie mit einem geringeren Image für die jeweilige Versicherungsgesellschaft verbunden. Es ist also kein Wunder, wenn es vor diesem Hintergrund auf dem inzwischen auch in der Bundesrepublik Deutschland recht hart umkämpften Markt für private Versicherungsleistungen inzwischen einige Gesellschaften gibt, die die Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit ganz offensiv anbieten und entsprechend vermarkten.
Man sollte also im Tarifdschungel gewissenhaft auf die Suche nach den Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit gehen und man wird dort mit Sicherheit dann auch fündig werden.
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Für welche Patienten sind eine solche Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit besonders sinnvoll?
Es kann heute festgestellt werden, dass privat finanzierte Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit für jede Altersgruppe von Nutzen und von Vorteil sein können, weil sie nämlich das Potenzial dazu besitzen, den insgesamt recht lückenhaften Schutzmechanismus de gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) wirksam genug ergänzen und damit dann letztendlich auch komplettieren zu können.
Wer allerdings noch vergleichsweise gute Zähne hat, für den muss es am Ende vielleicht doch nicht gleich eine der exklusiven Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit sein, den er kann die 8, 6 oder auch 3 Monate an Warte- oder Karenzzeit recht gut überstehen, wenn er keine Schmerzen hat und nicht unter eklatanten Einschränkungen und Restriktionen bei der täglichen Nahrungsaufnahme zu leiden hat.
Die Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit sind demnach vor allem für solche Personen sinnvoll und zu empfehlen, bei denen die Wahrscheinlichkeit entsprechend hoch ist, dass es demnächst zu teuren Zahnbehandlungen, zu Zahnersatz oder gar zu den kieferorthopädischen Therapien und Behandlungsmaßnahmen kommen kann.
Für Kinder und für Senioren erscheinen die Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit daher eine insgesamt recht hervorragende Maßnahme, um anstehende hohe Behandlungskosten auf diese durchaus legitime Art und Weise limitieren und begrenzen zu können.
Generell jedoch ist aus der Sicht des Verbrauchers die Sparte der Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit besonders all jenen Patienten dringend ans Herz zu legen, die nach einer zahnärztlichen Sitzung bereits schon absehen können, dass vielleicht in allernächster Zukunft einmal eine teure Behandlung oder aber sogar Zahnersatz oder eine Spange fällig werden könnte.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Keine Wartezeit für Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung - wann lohnt sich das überhaupt?
Meine Tipps:
- Müssen Sie sofort versichert sein?
Klar. Versicherer wollen möglichst geringe Risiken eingehen. Auf der anderen Seite müssen Sie selbst gute Leistungen aus der Versicherung erhalten. Wenn es sich abzeichnet, dass Sie die Zahnzusatzversicherung schon innerhalb der nächsten Woche brauchen werden, ist der Verzicht auf eine Wartezeit durch den Versicherer oft hilfreich. Aber die Tarife sind meist auch höher. Wer also gerade keine Anzeichen baldiger deutlicher Aufwendungen für Zahnbehandlungen hat, kann sparen, indem er eine Wartezeit akzeptiert. - Auf manches warten, auf anderes nicht!
Sie wollen ohnehin eine Zahnzusatzversicherung abschließen, aber die Zahnreinigung ist schon nächste Woche und die wollen Sie am besten schon geltend machen? In einzelnen Tarifen sind beispielsweise Leistungen für Prophylaxe von einer sonst geltenden Wartezeit befreit. - Kündigungsbedingungen bewerten!
Lesen Sie genau, für wie lange Sie sich binden müssen. Denn erst dann können Sie errechnen, welche genauen Konditionen Sie eingehen. Zum Teil sind die Mindestversicherungsfristen für Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit länger, als die für Tarife mit Wartezeit.
Die Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit sollten eine langfristige Absicherung des jeweiligen Patienten darstellen
Generell lässt sich erst einmal feststellen, dass sämtliche Arten von Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, die heutzutage auf dem hart umkämpften privaten Versicherungsmarkt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angeboten und verkauft werden, eine sehr kostbare Variante des zusätzlichen und ergänzenden Schutzes des Patienten gegen hohe zahnmedizinische oder kieferorthopädische Behandlungskosten darstellen.
Die Tatsache, über einen zusätzlichen Versicherungsschutz für die Zähne zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu verfügen, welcher bei Bedarf sofort und ohne die sonst übliche leidige Warte- und Karenzzeit einspringen wird, ist gar nicht hoch genug zu bewerten, denn dies schafft für den Patienten letztendlich ein echtes Maß an Sicherheit.
Daher sollten solche Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit möglichst auch niemals kurzfristig durch den Patienten abgeschlossen werden. Wer sie besitzt, de sollte sie ruhig für 10, 20 oder gar für 30 Jahre und am besten dann sogar auch bis zur Erreichung des individuellen Rentenalters im Portfolio seiner persönlichen Versicherungen belassen.
Angeboten werden sie zum Beispiel von der Bayerischen Versicherung, von der ERGO Direkt, von der UKV und von der Halleschen Versicherung. Enthalten sind Module wie:
- Implantate
- Zahnersatz etc.