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Zahnzusatzversicherung Zahnstaffel

Was ist die Zahnstaffel bei einer Zahnzusatzversicherung?

Zahnersatz und Zahnbehandlungen sind kostspielig – vor allem für gesetzlich Krankenversicherte, die beim Zahnarzt meist einen hohen Eigenanteil für Implantate, Kronen oder Wurzelbehandlungen selbst zahlen müssen. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung kann der eigene finanzielle Aufwand für zahnmedizinische Maßnahmen deutlich gesenkt werden, je nach Tarif sogar gänzlich entfallen. In der Regel übernimmt die Zahnzusatzversicherung einen gewissen Prozentanteil der Kosten, der sich meist auf zwischen 60 und bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrags (nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) beziffert. Fast ausnahmslos wird diese Leistung zu Beginn der Versicherung mit einer sogenannten Zahnstaffel begrenzt.

Diese Zahnstaffel, auch Leistungsstaffel genannt, gibt in den ersten Versicherungsjahren einen in der Regel jährlichen Höchsterstattungsbetrag für versicherte Leistungen vor. Selbst bei einer Erstattungsleistung von 100 Prozent werden demnach bei einem Rechnungsbetrag von beispielsweise 1.500 Euro und einer Leistungsbegrenzung von 500 Euro entsprechend auch „nur“ die 500 Euro und nicht die volle Rechnungssumme erstattet.

Die Höchsterstattungsbeträge steigern sich meist jährlich bei der Zahnzusatzversicherung Zahnstaffel und entfallen gänzlich abhängig vom Tarif zwischen dem dritten und sechsten Jahr. Sofern in den ersten Jahren keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind, werden die angesammelten und nicht ausgezahlten Maximalbeträge aufaddiert und die Höhe des Leistungsanspruchs steigt entsprechend.

 

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Warum gibt es eine Zahnstaffel bei der Zahnzusatzversicherung?

Der Grund für die Einrichtung einer Zahnstaffel liegt auf der Hand und dient dem finanziellen Schutz sowohl der Versicherungen als letztlich auch der Versicherten. Mit der Zahnzusatzversicherung Zahnstaffel umgehen die Anbieter das Risiko, dass Versicherte eine Zahnzusatzversicherung abschließen und innerhalb kürzester Zeit anspruchsvolle und kostenintensive Zahnbehandlungen vornehmen, womöglich sogar das komplette Gebiss sanieren lassen – zu einem Zeitpunkt, wenn bislang nur ein geringer Teil an Beitragskosten eingezahlt wurde. Kündigt der Versicherte im Anschluss daran sogar noch seine Zahnzusatzversicherung, bliebe unterm Strich für den Anbieter ein dickes Minus.

Um die daraus resultierenden Verluste aufzufangen, müssten die Kosten letztlich auf die anderen Versicherten beziehungsweise die Tarife umgewälzt werden. Dies hätte zur Folge, dass eine Zahnzusatzversicherung ohne Zahnstaffel deutlich teurer würde. Denn um das höhere Risiko aufzufangen, wäre eine Beitragserhöhung unvermeidbar. Eine Konsequenz, die letztlich dann auch dazu führen mag, dass weniger Menschen eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

 

Welche Zahnstaffel ist bei den Zahnzusatzversicherungs-Tarifen vorgesehen?

Wie hoch die maximalen Erstattungsleistung in den ersten Versicherungsjahren bei der Zahnzusatzversicherung ist, hängt von den Versicherungs- und Tarifbedingungen des Anbieters ab und lässt keine pauschale Antwort zu.

Zahnzusatzversicherung ZahnstaffelEin typisches, jedoch nicht allgemeingültiges Beispiel für eine Zahnversicherung Zahnstaffel könnte lauten wie folgt:

  • Im ersten Jahr werden maximal 1.000 Euro erstattet.
  • In den ersten beiden Jahr werden maximal 2.000 Euro erstattet.
  • In den ersten drei Jahr werden maximal 3.000 Euro erstattet.
  • Ab dem vierten Jahr werden Leistungen unbegrenzt erstattet.

Die Zahnstaffel kann je nach Anbieter auch deutlich geringere Summen von beispielsweise 250 Euro im ersten Versicherungsjahr aufweisen, aber auch höhere Summenbegrenzungen sind möglich. Bei vielen Tarifen wird der Höchsterstattungsbetrag von Jahr zu Jahr um eine bestimmte Summe x (zum Beispiel 1.000 Euro pro Jahr) erhöht, möglich sind aber auch wechselnde Summensprünge bei einer Zahnstaffel.

Genauso wie die Summenbeträge variiert bei den einzelnen Tarifen auch die vorgegebene Dauer der Zahnzusatzversicherung Zahnstaffel. Teilweise gibt es eine Zahnstaffel von nur ein bis zwei Jahren beziehungsweise von zwölf bis 24 Monaten, teilweise wird die Leistung anhand der Zahnstaffel auch deutlich länger, bis zu fünf oder sogar sechs Jahre, limitiert. Darüber hinaus sind bei einigen Tarifen einer Zahnzusatzversicherung auch Konditionen mit unterschiedlichen Zahnstaffeln für verschiedene Leistungen innerhalb eines Tarifs vorgegeben: So ist es beispielsweise möglich, dass für Zahnbehandlungen andere Höchsterstattungsbeträge gelten als für Zahnersatz oder Kieferorthopädie.

 

Welche Faktoren nehmen Einfluss auf die Zahnzusatzversicherung Zahnstaffel?

Die jeweilige Höhe und die Dauer der Zahnstaffel beziehungsweise der Leistungsbegrenzung steht meist in einem kausalen Zusammenhang mit weiteren Faktoren, zum Beispiel

  • mit dem Umfang der versicherten Leistungen und der gewählten Tarifvariante
  • mit der prozentualen Erstattungsleistung beziehungsweise einer Selbstbeteiligung
  • mit der Beitragshöhe
  • mit einer möglichen Wartezeit
  • mit einer Gesundheitsprüfung beziehungsweise dem Verzicht darauf

Bei einigen Tarifen entfällt bei der Zahnzusatzversicherung die Zahnstaffel, wenn zahnmedizinische Leistungen infolge eines Unfalls in Anspruch genommen werden. Dagegen kann auch der Gesundheitszustand der Zähne eine Rolle bei der Zahnstaffel spielen. Gibt es beispielsweise mehrere fehlende oder bereits ersetzte Zähne, kann diese Tatsache die Summenbegrenzung der Zahnstaffel erhöhen.

Keinen Einfluss auf die Zahnstaffel nimmt übrigens das Alter des Versicherten. Diese Tatsache ist insofern interessant, als dass Versicherte, die bei Vertragsabschluss bereits älter sind, häufig einen höheren Beitrag für ihre Zahnzusatzversicherung zahlen müssen, als junge Versicherte. Fällt die Höchsterstattungsleitung in den ersten Versicherungsjahren demnach sehr gering aus, kann sich die Zahnzusatzversicherung für Versicherungsnehmer, die bereits älter sind und entsprechend höhere Beitragskosten haben, unter Umständen gar nicht mehr rechnen.

Hinweis: Achten Sie darauf, ob die Summenbegrenzung der Zahnversicherung Zahnstaffel je Versicherungsjahr oder je Kalenderjahr gilt. Im Leistungsfall kann dies mitunter einen deutlichen Unterschied ausmachen. Profitabler für den Versicherten ist die Zahnstaffel Kalenderjahr-Regelung. Wird die Zahnzusatzversicherung beispielsweise im November abgeschlossen, gehört der Januar bereits zum zweiten Kalenderjahr mit einem entsprechend höheren Leistungsanspruch.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Zahnstaffel und einer Wartezeit?

Im Grunde handelt es sich bei der Zahnzusatzversicherung Zahnstaffel um eine kleine Wartezeit. Während bei der Wartezeit überhaupt keine Leistungen in Anspruch genommen werden können, wird die Leistung bei einer Zahnstaffel lediglich reduziert. Im Vergleich zur Zahnstaffel fällt die Wartezeit in der Regel aber deutlich kürzer aus und beträgt bei einer Zahnzusatzversicherung meist drei Monate, für Zahnersatz auch mal acht Monate. Dagegen hat die Zahnzusatzversicherung Zahnstaffel meist eine jahrelange Gültigkeit.

Zusammenhang zwischen Zahnstaffel und Wartezeit

Grundsätzlich lässt sich bei einem Blick auf die Tariflandschaft der Zahnzusatzversicherungen ein Zusammenhang zwischen der Dauer der Wartezeit und der Höhe der Zahnstaffel feststellen. Tarife mit einer längeren Wartezeit sehen meist höhere Erstattungen (und damit geringere Summenbegrenzungen) in den ersten Versicherungsjahren vor. Das ist unter anderem bei den Tarifen der SDK der Fall. Die Wartezeit beträgt acht Monate, die Zahnstaffel legt aber einen Höchsterstattungsbetrag von 6.000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren fest.

Dagegen bieten Zahnzusatzversicherungstarife ohne Wartezeit häufig eine deutlich reduzierte Leistung in der ersten Zeit an. So limitiert der Anbieter MaxCare seine Leistung im ersten Versicherungsjahr auf 375 Euro beim Basistarif, auch die Tarife des Münchener Vereins ohne Wartezeit haben in den ersten Jahren Summenbegrenzungen, die 900 Euro nach drei Jahren nicht überschreiten.

Tarife mit dem völligen Verzicht auf eine Wartezeit sowie auf eine Zahnstaffel sind äußerst selten und werden nur dann angeboten, wenn der Erstattungssatz insgesamt sehr gering ist, wie beispielsweise beim Sofort-Schutz Tarif ZEZ von der ERGO Direkt, der lediglich den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen verdoppelt. Zwar gibt es auch bei der Debeka keine Zahnzusatzversicherung Zahnstaffel, die beiden Tarife versichern jedoch ausschließlich Zahnersatz mit Erstattungen von 50 oder 70 Prozent, außerdem ist eine Wartezeit vorgesehen.

 

Lohnt sich ein Tarifvergleich auch im Hinblick auf die Zahnzusatzversicherung Zahnstaffel?

Da die Zahnstaffel bei den einzelnen Anbietern und Tarifen relativ große Unterschiede aufweist, ist es empfehlenswert, diese bei einem Tarifvergleich auch immer mit zu berücksichtigen. Letztlich sollten Sie sich hierbei vor Augen halten, dass der „beste“ Tarif mit einem vollen Kostenerstattungssatz und/oder eines besonders günstigen Beitrags nur halb so gut ist, wenn die Höchsterstattung über mehrere Jahre auf ein Minimum begrenzt ist.

Dennoch ist die Zahnversicherung Zahnstaffel immer nur ein Aspekt, der bei der Wahl der passenden Zahnzusatzversicherung mit in die Waagschale geworfen werden sollte – denn letztlich zählt, dass der Versicherte im Leistungsfall eine gute Absicherung hat. Bevor Sie daher mehrere Tarife einer Zahnzusatzversicherung miteinander vergleichen, sollten Sie zunächst ihren eigenen Bedarf ermitteln und ihren gewünschten Versicherungsschutz festlegen. Bei einem Vergleich von Zahnzusatztarifen ist es dann sinnvoll, weitere Faktoren unter folgenden Fragestellungen zu berücksichtigen:

  • Wie hoch ist der Beitrag? Enthält dieser Altersrückstellungen oder steigt der Beitrag mit zunehmenden Alter?
  • Welche zahnmedizinischen Bereiche deckt die Zahnzusatzversicherung ab? Wie umfangreich sind die Leistungen?
  • Wie hoch ist die prozentuale Kostenerstattung und wie hoch die Selbstbeteiligung? Gibt es höhere Erstattungen bei einem regelmäßig geführten Bonusheft?
  • Gibt es eine Wartezeit?
  • Müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden?
  • Wie lang ist die Laufzeit des Vertrags und wie lang die Kündigungszeit?

Mit einem Online-Tarifvergleich können Sie die unterschiedlichen Faktoren inklusive der Zahnstaffel effektiv vergleichen. Nur die Summe aller Faktoren ergibt letztlich den individuell besten Tarif für eine Zahnzusatzversicherung – die Zahnstaffel ist dabei ein Faktor, der beim Vergleich aber nicht vernachlässigt werden sollte. Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, sollte daher immer genau hinschauen, denn häufig versteckt sich die Zahnstaffel im „Kleingedruckten“ und ist auf den ersten Blick nicht immer sofort zu erkennen.