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Württembergische Zahnzusatzversicherung

Was ist die Württembergische Zahnzusatzversicherung?

MC | Zahnzusatzversicherung Württembergische Die Württembergische Krankenversicherung ist ein Unternehmen der W&W-Gruppe (Wüstenrot und Württembergische), die als Finanzdienstleistungsunternehmen die Bereiche Bausparen und Versicherungen miteinander vereint. Für Privatkunden bietet die Württembergische Krankenversicherung diverse private Krankenvoll- und zusatzversicherungen an, darunter auch Tarife in unterschiedlichen Leistungsstufen und mit Kombinationsvarianten für eine Württembergische Zahnzusatzversicherung.

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Welche Tarife werden als Württembergische Zahnzusatzversicherung angeboten?

MC | Zahnzusatzversicherung Württembergische Die drei wesentlichen Tarife der Württembergische Zahnzusatzversicherung bieten Leistungen für die wichtigsten zahnmedizinischen Bereiche und unterscheiden sich im Wesentlichen in der Höhe der Kostenerstattung. Angeboten werden:

  • Tarif ZahnKompakt ZE50
  • Tarif ZahnKomfort ZE70
  • Tarif ZahnPremium ZE90

Kombiniert werden können die drei Tarife der Württembergische Zahnzusatzversicherung optional mit dem

  • Zusatzbaustein ZahnbehandlungPlus ZBE

Weiterhin bietet die Württembergische Zahnzusatzversicherung den Kombitarif

  • Zahn & Brille BZGU20

Eine Kombination mit den Zahntarifen ZE50 und ZE70 sowie zusätzlich mit dem ZusatzbausteinPlus ZBE ist bei diesem Tarif möglich.

Welche Leistungen beinhalten die Tarife der Württembergische Zahnzusatzversicherung?

Die drei Zahntarife der Württembergische Zahnzusatzversicherung bieten Kostenerstattungen von

  • 50 Prozent (Tarif ZE50)
  • 70 Prozent (Tarif ZE70)
  • 90 Prozent (Tarife ZE90)

für

  • Zahnersatz
  • Inlays und Implantate
  • funktionstherapeutische Leistungen

Zusätzlich mitversichert über die drei Tarife der Württembergische Zahnzusatzversicherung jeweils mit identischen Leistungen sind

  • Kompositfüllungen mit 100 Prozent Kostenerstattung
  • Keramikverblendungen (bis zum letzten Zahn)
  • Zahnprophylaxe mit 200 Euro Erstattung alle zwei Jahre
  • Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene bei Unfall (nicht beim Tarif ZE50) mit maximal 1.000 Euro Erstattung beim Tarif ZE70 sowie höchstens 2.000 Euro beim Tarif ZE90
  • Methoden zur Schmerzausschaltung mit Hypnose und Narkose bis zu 200 Euro jährlich

Kassenärztliche Regelleistungen werden bei den drei Tarifen der Württembergische Zahnzusatzversicherung mit 100 Prozent erstattet.

Auf Wunsch können die Tarife der Württembergische Zahnzusatzversicherung um den ZusatzbausteinPlus mit folgenden Leistungen ergänzt werden:

  • Wurzel- und Parodontosebehandlungen mit 100 Prozent Kostenerstattung
  • Zahnprophylaxe mit 100 Euro Erstattung alle zwei Jahre

Der Tarif Zahn & Brille BZGU20 der Württembergische Zahnzusatzversicherung bietet dahingegen Versicherungsschutz für

  • Zahnersatz mit Gold- und Keramik-Inlays, Implantate, Kompositfüllungen und Kronen mit 20 Prozent Kostenerstattung. Leistungsbegrenzung in den ersten vier Jahren
  • Zahnprophylaxe mit einer Kostenerstattung von 100 Prozent und jährlich bis zu 80 Euro
  • Sehhilfen bis zu 125 Euro alle zwei Jahre

 

Welche Besonderheiten bieten die Tarife der Württembergische Zahnzusatzversicherung?

Grundsätzlich können die einzelnen Tarife der Württembergische Zahnzusatzversicherung wahlweise kombiniert werden und damit den Versicherungsschutz erweitern. Im Hinblick auf besondere Leistungen unterscheiden sich die vier Zahnzusatzversicherungstarife dabei vom Zahn & Brille-Tarif.

Die Tarife ZE50, ZE70, ZE90 sowie der ZusatzbausteinPlus ZBE der Württembergische Zahnzusatzversicherung punkten dabei mit

  • dem Verzicht auf eine Wartezeit
  • einem weltweiten Versicherungsschutz
  • keinen Kürzungen bei fehlendem Heil- und Kostenplan
  • dem Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Dahingegen sind beim Tarif Zahn & Brille BZGU20 der Württembergische Zahnzusatzversicherung folgende Wartezeiten vorgesehen:

  • acht Monate für Zahnersatz
  • drei Monate für Zahnprophylaxe und Sehhilfen

Dafür verzichtet der Tarif Zahn & Brille jedoch auf eine Gesundheitsprüfung. Der Versicherungsschutz gilt europaweit.