R+V Zahnzusatzversicherung
Was ist die R+V Zahnzusatzversicherung?
Die R+V gehört zu Deutschlands größten Versicherern für Privat- und Firmenkunden und ist Teil der genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Der Bereich Gesundheit und Pflege wird bei der R+V mit privaten Krankenvollversicherungen sowie mit diversen Zusatzversicherungslösungen abgedeckt. Dazu gehören Tarife einer R+V Zahnzusatzversicherung, die verschiedene Leistungsbereiche abdecken und einzeln oder kombiniert abgeschlossen werden können. Darüber hinaus sind Kombitarife einer R+V Zahnzusatzversicherung verfügbar, die neben Zahnersatz auch weiterreichende Leistungen für Sehhilfen und ambulante Vorsorgeuntersuchungen mit abdecken.
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Welche Tarife werden als R+V Zahnzusatzversicherung angeboten?
Als R+V Zahnzusatzversicherung werden mehrere Tarife mit unterschiedlichen Leistungsschwerpunkten angeboten:
Absicherung Zahnersatz und Kieferorthopädie für Kinder:
- Tarif Z3U Zahn classic mit Basisleistungen
- Tarif Z2U Zahn comfort mit Komfortleistungen
- Tarif Z1U Zahn premium mit Premiumleistungen
Absicherung Zahnprophylaxe und Zahnbehandlungen:
- Tarif ZV ZahnVorsorge
Darüber hinaus werden die Zahnersatztarife auch in Kombination mit den drei Tarifen „Blick + Check“ angeboten, so dass zusätzliche Leistungen für Sehhilfen und ambulante Vorsorgeuntersuchungen abgedeckt sind. Folgende beitragsgünstigere plus-Varianten stehen hierbei als R+V Zahnzusatzversicherung zur Verfügung:
- Tarif P3U Classic plus mit Basisleistungen
- Tarif P2U Comfort plus mit Komfortleistungen
- Tarif P1U Premium plus mit Premiumleistungen
Die Zahnersatz-sowie die plus-Tarife der R+V Zahnzusatzversicherung können auf Wunsch und zu einem günstigeren Gesamtbeitrag mit dem Zahnvorsorge-Tarif als Kombitarif abgeschlossen werden.
Was leisten die Tarife der R+V Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnersatz-Tarife sowie die plus-Tarife beinhalten vor allem Leistungen für Zahnersatz (inklusive Implantaten) mit folgenden Kostenerstattungen:
- Tarif Z3U und Tarif P3U: Verdoppelung des Zuschusses der gesetzlichen Krankenkasse, maximal der verbleibende Eigenanteil
- Tarif Z2U und Tarif P2U: 70 Prozent Kostenerstattung unter Anrechnung des GKV-Zuschusses
- Tarif Z1U und Tarif P1U: 90 Prozent Kostenerstattung unter Anrechnung des GKV-Zuschusses
Für Zahnersatz-Leistungen im Rahmen der kassenärztlichen Regelversorgung werden 100 Prozent des GKV-Zuschusses übernommen, maximal kann jedoch der verbleibende Eigenanteil erstattet werden.
Darüber hinaus versichern die jeweiligen Komfort- und Premium Tarife auch Kieferorthopädie für Kinder (bei Behandlungsbeginn bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Person 18 Jahre alt wird) mit folgenden Kostenerstattungen:
- Tarif Z2U und Tarif P2U: 70 Prozent Kostenerstattung bis maximal 1.000 (für die kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 1-2) beziehungsweise 500 Euro (für KIG 3-5) für eine Behandlung während der gesamten Vertragslaufzeit
- Tarif Z1U und Tarif P1U: 90 Prozent Kostenerstattung bis maximal 2.000 (für die kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 1-2) beziehungsweise 1.000 Euro (für KIG 3-5) für eine Behandlung während der gesamten Vertragslaufzeit
Zusätzlich bieten die plus-Tarife der R+V Zahnzusatzversicherung Leistungen, die über den zahnmedizinischen Bereich hinaus gehen, mit Kostenerstattungen für Sehhilfen, Augen-Laser-Operationen und für ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Abgedeckt über den ZahnVorsorge-Tarif ZV der R+V Zahnzusatzversicherung sind Leistungen für
- Zahnprophylaxe (einmal pro Kalenderjahr)
- Kunststofffüllungen
- Parodontosebehandlungen
- Wurzelbehandlungen
- Akupunktur zur Schmerzbehandlung
jeweils mit einer Kostenerstattung von 100 Prozent.
Wann beginnt der Versicherungsschutz bei der R+V Zahnzusatzversicherung?
Für alle Tarife der R+V Zahnzusatzversicherung gilt: Der Versicherungsschutz beginnt direkt mit Vertragsabschluss ohne eine Wartezeit. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Leistung in den ersten vier Versicherungsjahren mit einer Zahnstaffel belegt ist. Folgende Beträge können daher maximal erstattet werden:
- im ersten Kalenderjahr bis zu 1.000 Euro
- im zweiten Kalenderjahr bis zu 2.000 Euro
- im dritten Kalenderjahr bis zu 3.000 Euro
- im vierten Kalenderjahr bis zu 4.000 Euro
Insgesamt sind demnach maximal 10.000 Euro in den ersten vier Jahren erstattungsfähig, ab dem fünften Jahr ist bei der R+V Zahnzusatzversicherung keine Höchstgrenze mehr vorgesehen.
Für den ZahnVorsorge-Tarif der R+V Zahnzusatzversicherung gelten andere Höchsterstattungen wie folgt:
- im ersten Kalenderjahr bis zu 250 Euro
- im zweiten Kalenderjahr bis zu 500 Euro
Gibt es eine Gesundheitsprüfung, bevor eine R+V Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden kann?
Gesundheitsfragen werden bei keinem Tarif der R+V Zahnzusatzversicherung bei Antragstellung gestellt. Nicht versicherbar sind jedoch fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie angeratene oder bereits begonnene Zahnbehandlungen.
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