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Kombiversicherung Zahn und Brille

Was ist eine Kombiversicherung Zahn und Brille?

Wenn es um die Gesundheit der Zähne und der Augen geht, haben gesetzlich Versicherte häufig das Nachsehen. Für den Bereich Zähne zahlen die Krankenkassen lediglich das, was medizinisch notwendig ist beziehungsweise bei Zahnersatz sogar nur einen Festzuschuss von 50 Prozent der Regelversorgung. Die Kosten für Sehhilfen werden von den Kassen seit 2004 gar nicht mehr erstattet, lediglich Kinder unter 18 Jahren und Erwachsene mit einer erheblichen Sehschwäche erhalten einen Zuschuss. Mit einer privaten Zusatzversicherung lässt sich der eigene Kostenanteil erheblich, je nach Tarif und Anbieter sogar komplett auf null Euro reduzieren. Mit einer Kombiversicherung Zahn und Brille werden beide Bereiche vereint und als eine kombinierte Zusatzversicherung abgeschlossen.

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Welche Tarifoptionen gibt es für eine Kombiversicherung Zahn und Brille?

Die privaten Krankenversicherer gliedern ihr Leistungsspektrum in der Regel in die drei Bereiche ambulant, stationär und dental. Für die Zahngesundheit steht damit ein eigener, meist relativ komplexer Bereich zur Verfügung, während die Absicherung von Sehhilfen häufig ein vergleichsweise kleiner Baustein einer ambulanten Zusatzversicherung mit weiteren Leistungen ist. Wer eine Kombiversicherung Zahn und Brille wünscht, kombiniert bei einem Anbieter eine ambulante und eine dentale Zusatzversicherung und kann im besten Fall von einer Beitragsersparnis profitieren.

Mittlerweile haben einige Versicherer erkannt, dass eine Kombiversicherung Zahn und Brille durchaus sinnvoll ist und führen spezielle Tarife in ihrem Produktportfolio. Eine reine Kombiversicherung Zahn und Brille wird beispielsweise von der Württembergische (Tarif Zahn & Brille) oder von der R+V Versicherung in unterschiedlichen Leistungsstufen (Plus-Tarife P1U, P2U, P3U) angeboten. Außerdem gibt es mittlerweile feste Tarife, die als Kombiversicherung Zahn und Brille inklusive weiterer Leistungen angeboten werden. Die Central Versicherung integriert in ihre Kombiversicherung Zahn und Brille beispielsweise noch einen Auslandskrankenschutz (Tarife PlanZahn), der Tarif 510 der Münchener Verein Versicherung beinhaltet neben einer Kombiversicherung Zahn und Brille zudem Vorsorgeleistungen und eine freie Krankenhauswahl. Auch Leistungen für Heilpraktiker und Naturheilverfahren sowie für Hörhilfen können zu einer Kombiversicherung Zahn und Brille gehören. Unter Umständen besteht auch die Möglichkeit, Leistungen für Sehhilfen als einzelnen Baustein in den Tarifschutz der Zahnzusatzversicherung zu integrieren.

Was leistet eine Kombiversicherung Zahn und Brille?

Wer eine Kombiversicherung Zahn und Brille abschließt, kann Leistungen für die Zähne und für Sehhilfen beanspruchen. Im Allgemeinen stellt die Zahnzusatzversicherung dabei die komplexere Zusatzversicherung dar, die mehrere Teilbereiche abdeckt und insgesamt höhere Kostenerstattungen beinhaltet. Daher ist es empfehlenswert, eine Kombiversicherung Zahn und Brille ausgehend von der Zahnzusatzversicherung abzuschließen und die Brillenversicherung entsprechend zu ergänzen.

Welche Leistungen eine Kombiversicherung Zahn und Brille beinhaltet, hängt von den individuellen Ansprüchen ab sowie vom Tarif und Anbieter der Kombiversicherung Zahn und Brille. Folgende einzelne Bausteine kann eine Kombiversicherung Zahn und Brille enthalten:

MoneyCheck | Kombiversicherung Zahn und BrilleZahnzusatzversicherung mit Leistungen für

  • Zahnprophylaxe mit professioneller Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Fluoridierung
  • Zahnbehandlungen mit Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays, Wurzel- und Parodontosebehandlungen
  • Zahnersatz mit Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten und Veneers
  • Kieferorthopädie für Kinder (teilweise auch für Erwachsene)

Brillenversicherung mit Leistungen für

  • Sehhilfen mit Brillen und Kontaktlinsen
  • Laseroperationen, wie LASIK oder LASEK
  • Vorsorgeuntersuchungen für die Augen

Zu berücksichtigen sind sowohl bei der Zahnzusatzversicherung als auch bei der Brillenversicherung, dass die Leistungen in der Regel begrenzt sind. Bei der Zahnzusatzversicherung wird in der Regel ein bestimmter prozentualer Anteil erstattet, die wenigsten Tarife leisten zu 100 Prozent. Weiterhin sind meist Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren vorgesehen. Dagegen sind bei der Brillenversicherung fast ausnahmslos Summenbegrenzungen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens obligatorisch.

Worauf sollte bei einer Kombiversicherung Zahn und Brille geachtet werden?

Bevor eine Kombiversicherung Zahn und Brille abgeschlossen wird, sollte eine individuelle Bedarfsanalyse aufgestellt werden, welche Leistungen (mit welcher Kostenerstattung) tatsächlich notwendig und sinnvoll sind. Hier gilt die Frage zu berücksichtigen, ob es sich lohnt, auch weitere ambulante oder stationäre Leistungen in die Kombiversicherung Zahn und Brille zu integrieren. Nicht zuletzt ist es empfehlenswert, mehrere Tarife zu vergleichen, um die optimale Versicherungslösung zu einem möglichst günstigen Beitrag zu finden.

Weiterhin sollten Versicherte auch bei der Kombiversicherung Zahn und Brille die allgemeinen Vertragskonditionen im Blick behalten. Obligatorisch bei vielen Tarifen sind

  • eine Wartezeit
  • eine Gesundheitsprüfung

Ist eine Kombiversicherung Zahn und Brille sinnvoll?

Ob sich eine Kombiversicherung Zahn und Brille lohnt, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von mehreren Faktoren und den eigenen Voraussetzungen ab. Grundsätzlich ist eine Kombiversicherung Zahn und Brille immer dann zu empfehlen, wenn beide Bereiche abgedeckt werden sollen und sich der Zusammenschluss in finanzieller Hinsicht rechnet. Hier gilt jedoch zu prüfen, ob die Leistungen auch angemessen sind und dem eigenen Bedarf entsprechen.

Generell lohnt sich der Abschluss einer Zahn- und einer Brillenversicherung immer dann, wenn mit einer Inanspruchnahme von Leistungen zu rechnen ist, zum Beispiel wenn bereits eine Brille getragen wird oder in der Vergangenheit bereits häufiger zahnmedizinische Maßnahmen erfolgt sind.