Zusatzversicherungen: Welche gibt es? Welche sind sinnvoll?
Welche Zusatzversicherungen lohnen sich für Sie?
Zusatzversicherungen ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie sollen Lücken schließen, die in der Gesetzlichen aus Kostengründen entstehen. Manche Zusatzversicherungen sind dabei sinnvoll, andere kosten unnötig Geld. Der Sinn weiterer hängt davon ab, wie die persönlichen Anforderungen des Versicherten sind und welche konkreten Bedürfnisse abgesichert werden sollen. Wir wollen Ihnen helfen, einen grundlegenden Überblick über nützliche, ggf. nützliche und unnütze Versicherungsarten zu erhalten.
Vieles hängt dabei von der persönlichen Situation ab. Auch das Lebensalter spielt bei der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Zusatzversicherung eine Rolle. Einige Angebote sind nur für Kinder sinnvoll, andere werden erst im Alter von Bedeutung. Zusätzlich muss die Arbeitssituation berücksichtigt werden: Selbstständige müssen sich anders absichern, als Angestellte, Studierende oder Rentner.
Bevorzugte Leistungen und Therapiemethoden können gezielt in einer einzigen Zusatzversicherung abgedeckt werden. Manche zahlen die versicherten Leistungen vollständig, oder Sie zahlen eine Selbstbeteiligung. Andere ergänzen Teilzahlungen der Kasse und übernehmen Restzahlungen, die bei der Kasse offenbleiben. Das ist zum Beispiel bei Kosten für Zahnersatz oder Hilfsmittel der Fall.
Zusatzversicherungen können Sie bei den meisten gesetzlichen Kassen als Ergänzung zu Ihrem Vollversicherungsschutz abschließen – sind dann aber auch mit diesen Leistungen an Ihre Kasse gebunden. Es werden zusätzliche Beiträge fällig. Oder Sie wählen Angebote von privaten Versicherungsunternehmen. Diese Policen gelten unabhängig von der Krankenvollversicherung bei der Kasse und haben entsprechend separate Kündigungsfristen.
Ausschlaggebend ist:
- Wer hat die richtigen Leistungen?
- Wie hoch sind die Beiträge?
- Wann tritt die Zusatzversicherung in Leistung?
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Welche Zusatzversicherungen sind für Sie wichtig?
Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bieten Ergänzungen zu ihren Vollversicherungsleistungen an. Sie sind an die Mitgliedschaft in der jeweiligen Kasse gebunden und enden auch, wenn Sie die Kasse wechseln.
Das bedeutet aber nicht, dass es keine Warte- und Karenzzeiten gibt. Wenn Sie eine Zusatzpolice bei Ihrer Kasse abschließen, müssen Sie je nach Versicherungsart warten, bis Sie Anspruch auf die versicherten Leistungen haben.
Das gilt unter anderem für:
- Zahnzusatzversicherungen
- Behandlungskostenergänzung ambulant und stationär
- Zusatzversicherung von Krankentagegeld
Sie müssen dessen ungeachtet auf die genaue Leistungsbeschreibung bei der Kasse achten.
Sie unterscheiden Versicherungsbedingungen und -angebote für:
- Angestellte und Arbeitnehmer
- freiwillig versicherte Selbstständige
- in der Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversicherte Selbstständige und Freiberufler
- Angestellte und Arbeitnehmer, die auf Grund ihres hohen Einkommens freiwillig krankenversichert sind
- freiwillig krankenversicherte Studierende
Vor diesem Hintergrund gelten nicht alle Angebote für jeden Versicherten. Wenn Sie Ihre gesetzliche Kasse nach dem Angebot solcher Zusatzversicherungen auswählen wollen, müssen Sie auf solche Einschränkungen achten. Einige Tarife werden nur sehr viel teurer, wenn Sie nicht der entsprechenden Gruppe angehören. Andere werden gar nicht außerhalb dieser Gruppen angeboten.
Zusatzversicherungen privater Versicherungsunternehmen
Ein breites Spektrum von Zusatzversicherungen werden von privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Sie sind speziell auf die Ergänzung von GKV-Leistungen angelegt und stehen Privatversicherten nicht zur Verfügung. Die meisten Angebote leisten eine Ergänzung von Kassenleistungen und erstatten nur den Anteil, der von der Kasse nicht gezahlt wird.
Diese Bereiche können Sie zusätzlich versichern:
- Zusätzliche Versicherungsleistungen in der Arztpraxis
- Heil- und Hilfsmittel
- Erstattung von alternativen Behandlungsmethoden
- Vorsorgeleistungen
- Versicherung von Privatbehandlung
- Zahnärztliche Behandlungen
- Prophylaxe
- Zahnersatz
- Ergänzungstarife für zahnmedizinische Zusatzleistungen
- Kieferorthopädische Leistungen
- Kostenerstattung „Privatpatient beim Zahnarzt“ in der Zahnzusatzversicherung
Unzählige Versicherungsprodukte finden Sie in diesen Bereichen. Das macht die Auswahl nicht immer einfach. Achten Sie darum nicht nur darauf, wie diese Produkte benannt sind. Entscheidend ist, was sie leisten und ob diesen Leistungen zu Ihren persönlichen Anforderungen passen. Besonders bei Ergänzungstarifen müssen Sie die konkreten Leistungen vergleichen. Hier zählt, was die Versicherung erstattet und vor allem, unter welchen Umständen diese Leistungen gezahlt werden.
Zum Beispiel: Auch wenn Sie private Leistungen versichert haben, kann die Zusatzversicherung sich trotzdem danach richten, ob eine Leistung von der Kasse bezahlt worden wäre – und wenn nicht, die Zahlung verweigern. Dann zahlen Sie die Arztrechnung selbst.
weitere Info Themen zur Zahnzusatzversicherung:
Die Versicherungsbereiche im Einzelnen
Zusatzleistungen in der Arztpraxis
Hier versichern Sie je nach Angebot:
- Zusatzkosten für alternative Behandlungs- und Therapiemethoden
- Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, Brillen und Hörgeräten
- Zahlung von Leistungen bei Impfungen, die nicht Teil des Kassenkatalogs sind
- Vorsorgeleistungen, die nicht Teil der gesetzlichen Leistungen sind
- Impfungen zur Vorbereitung von Auslandsreisen, die Sie sonst selbst tragen müssten
- Sonderleistungen, zum Beispiel bei schweren Erkrankungen oder nach Unfällen
- Kombi-Angebote mit Leistungen aus verschiedenen genannten Bereichen
Je nach Versicherungsunternehmen stehen erweiterte Leistungen für Sehhilfen, Augenoperationen, Hörgeräte und zahnmedizinische Leistungen im gleichen Paket bereit. Solche Pakete können günstiger sein, als separate Einzelpolicen für die gewünschten Leistungen.
Eingeschlossen sind oft Erstattungen für Heil- und Hilfsmittel und Zuzahlungen zu Medikamenten.
Alternative Behandlungen und Heilpraktiker-Behandlung
Sie erhalten Kosten erstattet, die im gesetzlichen Leistungskatalog nicht enthalten sind. Dazu gehören auch alternative Behandlungen beim Ihrem Kassenarzt, die Sie selbst bezahlen müssten. Vor allem aber Leistungen abgedeckt, die Sie beim Heilpraktiker oder Osteopathen in Anspruch nehmen.
Achten Sie in den Versicherungsbedingungen darauf, welche Leistungen konkret und bis zu welcher Höhe übernommen werden. Viele Angebote begrenzen Honorarsätze oder schließen bestimmte Leistungen aus.
Informieren sie sich vorher, was genau das jeweilige Versicherungsprodukt umfasst und entscheiden Sie erst danach, ob Sie diese Leistungen regelmäßig in Anspruch nehmen werden. Nur dann lohnt sich ein solches Produkt für Sie.
Policen zur Absicherung alternativer Behandlungen können im Paket, aber auch einzeln abgeschlossen werden. Im Paket können solche Angebote günstiger sein. Vergleichen Sie, wenn Sie ohnehin weitere Leistungen absichern wollen.
Vorsorgeversicherung
Die Vorsorgeversicherung lohnt sich dann, wenn Ihnen die Ansprüche aus den gesetzlichen Vorsorgeleistungen nicht ausreichen. Von verschiedenen Verbänden werden beispielsweise häufigere Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung empfohlen, als die Kasse zahlt. Auch Impfungen gehören in diesen Bereich.
Die Vorsorgeversicherung lässt sich bei vielen Anbietern in andere Versicherungspakete mit einbinden. Das lohnt sich, wenn Sie ohnehin noch weitere Risiken absichern wollen, weil dann anteilig deutlich geringere Beiträge fällig werden.
Erstattungstarife für Privatbehandlung
Sie können sich auch als Kassenpatient privatärztliche Grundversorgung sichern. Dazu bieten private Versicherer sogenannte Erstattungstarife an. Beim Arzt werden Sie dann als Privatpatient behandelt und erhalten die Rechnung für die Behandlung. Die müssen Sie zunächst selbst bezahlen und reichen Sie dann bei der Versicherung ein.
Solche Versicherungen lohnen sich in der Regel nicht. Sie haben nicht automatisch Anspruch auf eine bessere Behandlung, manche Leistungen sind trotzdem ausgeschlossen – und Sie sind häufig mit Unsicherheit konfrontiert, ob Ihre private Versicherung die Kosten auch tatsächlich übernimmt. Die Beiträge für die GKV zahlen Sie überdies trotzdem. Es ist in aller Regel die günstigere Variante, die von Ihnen gewünschten privaten Leistungen in einer Zusatzversicherung statt in einem Erstattungstarif zu versichern.
Krankengeldversicherungen
Als Angestellter und Arbeitnehmer erhalten Sie, wenn Sie krank sind, bis zu 42 Tage lang Ihr Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Für diesen Zeitraum müssen Sie also keine zusätzliche Versicherung für Krankengeld abschließen.
Wenn Sie länger als diese 42 Tage krank sind, erhalten Sie 70% Ihres Gehaltes von der Kasse als Krankengeld. Hier kann ein erster Absicherungsbedarf entstehen, wenn diese Summe für eine normale Weiterführung Ihres Lebens zu knapp wird.
Selbstständige erhalten kein Krankengeld. Für sie besteht Absicherungsbedarf in der Regel sehr frühzeitig, um den unmittelbaren Einkommenswegfall auszugleichen.
Es gibt viele unterschiedliche Angebote, die im Wesentlichen auf diesen 2 Modellen beruhen:
Krankentagegeldversicherung
Sie erhalten pro Krankheitstag (nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit – für Angestellte also in der Regel ab dem 43. Tag) einen bestimmten Tagessatz ausbezahlt. Wochenenden zählen als normale Kalendertage – also auch Samstag und Sonntag erhalten Sie Geld. Wie hoch das Krankentagegeld ist, richtet sich nach Ihrem Bedarf. Theoretisch können Sie bis zu 80% Ihres letzten Einkommens als zusätzliches Krankentagegeld versichern. Praktisch sollte sich die Höhe am tatsächlichen Bedarf orientieren.
Krankenhaustagegeldversicherung
Diese Leistung erhalten Sie vom ersten Tag im Krankenhaus an. Sie wird in der Regel pauschal ohne unmittelbare Berücksichtigung Ihres Einkommens vertraglich vereinbart. Die Leistung ergänzt die Kassenleistungen und steht zu Ihrer privaten Verfügung.
Die Krankenhaustagegeldversicherung lohnt sich, wenn Sie die plötzliche finanzielle Belastung durch einen Krankenhausaufenthalt abfedern wollen. Für viele zählt dazu die Notwendigkeit, ggf. Haustiere versorgen zu müssen oder zeitweise eine Haushaltshilfe beschäftigen zu müssen.
Hörgeräte- und Brillenversicherungen
Ob und unter welchen Umständen sich eine Brillenversicherung oder eine Hörgeräteversicherung lohnt, haben wir genauer im Abschnitt „Zusatzversicherungen für die Generation 55+“ erläutert. Gemeint sind hier immer Versicherungen, die die Kosten für die Anschaffung ergänzen sollen, keine Gewährleistungsversicherung bereits existierender Geräte.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Unzählige Zusatzversicherungen finden Sie am Markt. Sie sollen Ihre "mangelnden Kassenleistungen" ergänzen. Aber in welchen Fällen sind diese Leistungen überhaupt mangelhaft?
Wir haben das genauer beleuchtet. Pauschal lässt sich kaum eine Ergänzung empfehlen - vieles hängt von Ihrer eigenen Situation ab.
Aber zwei Fragen können Sie auf den richtigen Weg leiten:
- Merken Sie die Leistungen der Zusatzversicherung im Alltag?
- Sichert die Versicherung ein echtes finanzielles Risiko ab?
Wenn Sie für sich mit "ja" antworten, sollten die jeweilige Versicherung genauer prüfen.
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnzusatzversicherungen gehören zu den tragfähigsten Zusatzversicherungen. Ihre Leistungen sind konkret auf tatsächliche Erstattungslücken der Gesetzlichen abgestimmt. Sie sollen Zusatzkosten zahlen, die der Patient selbst tragen muss. Zu den kostenintensiven Behandlungen gehört vor allem Zahnersatz.
Leistungen, die typischerweise in der Zahnzusatzversicherung abgesichert werden:
- Prophylaxe
- Zahnersatz
- Ergänzungstarife für zahnmedizinische Zusatzleistungen
- Kieferorthopädische Leistungen
- Kostenerstattung „Privatpatient beim Zahnarzt“ in der Zahnzusatzversicherung
In der Regel decken die Policen Kosten für zahnmedizinische Vorsorge (Prophylaxe), Behandlungen und Zahnersatz. Kieferorthopädische Leistungen und Erstattungstarife können auch als separate Policen abgeschlossen werden.
Dann lohnt sich die Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherungen mit Leistungen für Vorsorge, Behandlung und vor allem Zahnersatz können einen großen Teil teurer Behandlungskosten absichern. Dafür kommt es auf die genaue Zusammenstellung der Leistungen an und auf die Höhe der Prämie.
Sie müssen die Police frühzeitig abschließen. Fast alle Angebote der Zahnzusatzversicherung haben Wartezeiten, bis sich ihr voller Versicherungsschutz entfaltet. Er kann gestaffelt bis zu 4 Jahre lang sein. Damit Sie also das volle Spektrum der Absicherung ausschöpfen können, sollten Sie nicht erst bei der Vermutung größerer Eingriffe eine Versicherung suchen.
Ein zweiter Aspekt für einen frühzeitigen Abschluss ist die Ausrichtung der Beitragshöhe unter anderem am Alter des Versicherten. Je jünger Sie beim Abschluss sind, mit je geringeren Beiträgen steigen Sie für vergleichbare Leistungen ein.
Die Zahnzusatzversicherung mit Abdeckung von Zahnersatz kann ernstlich helfen, Kostenrisiken einzudämmen. Achten Sie aber darauf, dass Sie eine „echte“ Absicherung erhalten – die Versicherung also im Alltag regelmäßig an Ihren Kosten beteiligt ist.
Auf diese Bedingungen müssen Sie achten:
- Erstattung der zusätzlichen Kosten für Behandlung und Zahnersatz in Schritten von 50% bis 100% je nach
- Versicherungsunternehmen und Tarif
- Wartezeiten in die Bewertung einbeziehen
Häufige Erstattungsquoten sind:
- Zusatzkosten von 50% – Sie zahlen also die Hälfte Ihres Eigenanteils noch immer selbst
- Zusatzkosten von 75%
- Zusatzkostenabsicherung von 90%
- Vollständige Absicherung der anfallenden Zusatzkosten
Darüber hinaus kann es für bestimmte Kosten oder generell Selbstbeteiligungen geben.
Was Sie hier wählen, messen Sie an dem, was Sie für die Zahnzusatzversicherung ausgeben wollen und an der Höhe Ihres persönlichen Risikos. Am verbreitetsten sind Tarife, die zwischen 75% und 90% des Eigenanteils übernehmen.
Besondere Bedingungen der Zusatzversicherungen
Alle Zusatzversicherungen haben unterschiedliche Versicherungsbedingungen, die sich an gesetzlichen Vorschriften und am Versicherer orientieren. Bei allen gibt es aber gemeinsame Bedingungen, die Sie vor Abschluss prüfen müssen. Das trifft auf alle Versicherungen zu, die wir hier beschreiben. Darum erwähnen wir das nicht bei jedem weiteren Modell nochmals.
Zuzahlungsbegrenzung bei der Zahnzusatzversicherung
Einer der wichtigsten Punkte bei der Zahnzusatzversicherung ist die Zuzahlungsbegrenzung. Auch wenn Sie Extrakosten in der Zahnzusatzversicherung abdecken, kann ein Restbetrag als Eigenleistung zurückbleiben. Denn die Zahnzusatzversicherung zahlt anteilig die Mehrkosten. Wie hoch dieser Anteil ist, bestimmen Sie selbst im Vertrag. Das hat Auswirkungen auf den Beitrag. Bei den meisten Angeboten wählen Sie in Stufen zwischen 50% bis hin zu 90% Erstattung der Restkosten. Es gibt auch Angebote, die Ihren Kostenanteil vollständig decken. Meist sind diese Angebote allerdings teuer. Prüfen Sie die entsprechenden Bedingungen vorher genau.
Wartezeiten
Fast alle Angebote haben Wartezeiten, bis die Versicherungsleistungen greifen. Das heißt: Sie haben den ersten Leistungsanspruch erst nach Ablauf einer bestimmten Frist nach Vertragsabschluss.
Wie lang diese Zeiträume sind, hängt von der Versicherungsart ab. Sie können bei 3 Monaten liegen (zum Beispiel in der Krankengeldversicherung) und bis zu 4 Jahre betragen (zum Beispiel in der Zahnzusatzversicherung). In der Zwischenzeit haben Sie keinen oder nur geringeren Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Kündigungs- und Mindestversicherungsfristen
Nach Abschluss der Versicherung sind Sie in der Regel eine Zeitlang an das Versicherungsunternehmen gebunden. Diese Fristen liegen oft bei 2 Jahren, können davon aber auch abweichen. Innerhalb dieser Zeit können Sie die Versicherung nicht kündigen.
Nach Ablauf dieser Mindestversicherungszeit können Sie mit gesetzlicher Frist kündigen. Aber achten Sie darauf, wie das Versicherungsjahr definiert ist und ob Sie zum Jahresende, zum Quartalsende oder monatlich kündigen können. Das ist insbesondere zur Vorbereitung eines Wechsels wichtig.
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Zusatzversicherungen für Kinder
Kinder genießen in der gesetzlichen Krankenversicherung besonders umfangreichen Schutz. Das betrifft Zusatzleistungen in der Kinderarztpraxis, umfangreichere Kostenerstattung für Medikamente und Hilfsmittel als für Erwachsene – vor allem für Brillen – und präventive therapeutische, zahnärztliche und orthopädische Maßnahmen. Muss man diesen Schutz durch Zusatzversicherungen ergänzen, oder ist das Geldverschwendung?
Zusatzkostenversicherung für ambulante Heilbehandlungen
Von der Gesetzlichen werden nur solche Kosten übernommen, deren Wirkung medizinisch anerkannt ist. Das bedeutet, dass der Übernahme einer Therapie oder einer Behandlungsform immer ein Zulassungsverfahren vorausgehen muss. Bestimmte Therapien werden erst gezahlt werden, wenn sie dieses Verfahren durchlaufen haben. Anschließend müssen sie noch per Beschluss in den Maßnahmenkatalog des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) aufgenommen werden, dass die Kassenleistungen regelt. Teilweise führt das dazu, dass wirkungsvolle Therapien zunächst nicht von der GKV, aber von privaten Versicherern getragen werden.
Aber auch der mangelnde wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit von Therapien führt dazu, dass bestimmte Leistungen nicht von den Kassen übernommen werden – mit Ausnahme von homöopatischen Mitteln, für deren Kosten die meisten Kassen auch ohne wissenschaftlich belegte Wirksamkeit aufkommen. Der Besuch von Heilpraktikern, die diese Mittel ebenfalls verabreichen, wird hingegen nicht von den Kassen getragen.
Wenn Sie solche Behandlungen regelmäßig wünschen, lohnt sich eine solche Zusatzversicherung.
In privaten Zusatzversicherungen können Sie solche Behandlungsmöglichkeiten absichern. Heilpraktiker müssen dann in entsprechenden Verbänden organisiert sein und/oder ihre Tätigkeit muss auf einer anerkannten medizinischen Ausbildung beruhen. Die genaueren Bedingungen für eine Kostenübernahme unterscheiden sich zwischen den Versicherungsunternehmen und müssen vor dem Abschluss genau geprüft werden.
Sie finden im Spektrum:
- Zuschusskosten-Versicherung: Die Versicherung zahlt einen bestimmten Kostenanteil an den Behandlungskosten
- Ergänzungskostenversicherung: Die Zusatzversicherung zahlt nur den Teil der Kosten, der von der Gesetzlichen nicht getragen wird. Das setzt aber voraus, dass die Gesetzliche diese Leistung grundsätzlich überhaupt anerkennt und übernimmt. Prüfen Sie solche Angebote sehr genau. Kinder sind über die SGB-V-Leistungen beim Arzt gut abgesichert und es gibt nur ausnehmend wenige Leistungen, die nicht von der Kasse getragen werden.
Wie sinnvoll eine solche Versicherung ist, hängt vor diesem Hintergrund also stark von den individuellen Anforderungen ab. Kinder, die nicht regelmäßig bestimmte Therapien benötigen, die die GKV ausschließt, müssen in der Regel auch keine Ergänzungsversicherung für diesen Bereich haben. Für andere können die Leistungen einer konkreten Zusatzkostenversicherung eine echte Erleichterung darstellen.
Prüfen Sie vorher:
- Wie die Zusatzversicherung mit chronischen Krankheiten umgeht
- Wie oft die Kosten für eine bestimmte Behandlung pro Jahr übernommen werden
- Ob die konkret nötigen Therapien auch tatsächlich versichert sind – es gibt viele unterschiedliche Ausschlüsse
Tarife mit vollständiger Absicherung solcher Kosten
Mit oder ohne Selbstbeteiligung übernimmt die Zusatzversicherung solche Therapiekosten, die nicht von der Gesetzlichen getragen werden. Die Versicherungsbedingungen geben aber auch für diese Angebote Einschränkungen vor. Sie beziehen sich unter anderem auf konkrete Therapien und eine bestimmte Berufsausbildung, die die konsultierten Medizinerinnen und Mediziner haben müssen. Überprüfen Sie also vor Abschluss genau, ob die angebotenen Leistungen eines solchen Angebots für Sie nützlich sind.
Zusatzkostenversicherung für stationäre Behandlungen
Kinder erhalten in Krankenhauszusatzversicherungen zum Beispiel:
- Krankenhaustagegeld – nicht unbedingt nötig, denn Kinder sind von der Krankenhauszuzahlung befreit
- Bevorzugte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Chef- und Facharztbehandlung
- Heilmittel- und Medikamentenzuschüsse für die Krankenhausbehandlung – Wenn die Kasse entsprechend nur anteilig oder für bestimmte Präparate gar nicht zahlt, springt hier die Zusatzversicherung ein
- Raumunterbringung mit dem Kind gemeinsam (Rooming in)
- Freie Wahl des Krankenhauses – Die Gesetzliche gibt vor, welche Krankenhäuser die Behandlung durchführen dürfen. Neben allgemeinmedizinischen Krankenhäusern zählen dazu bei entsprechender medizinischer Indikation auch Spezialkliniken. Die freie Auswahl der Klinik und die Wahl von Privatkliniken ist auch für Kinder nicht in den GKV-Leistungen enthalten. Mit einer Zusatzkostenversicherung können Sie hier eine erweiterte Auswahl treffen.
Private Versicherungsunternehmen vergleichen ihre Angebote zur Krankenhauszusatzversicherung für Kinder gern mit der Privatversicherung für Erwachsene und wollen die entsprechenden Leistungen „wie für Privatpatienten“ bereitstellen. Dazu gehören unter anderem eine verbesserte Unterbringung, Chefarztbehandlung und Zugang zur einem erweiterten Therapie-Spektrum.
Ob Sie das benötigen, müssen Sie selbst entscheiden. Nötig ist es selten. Kinder sind über die GKV von der Zahlung des 10-Euro-Tagessatzes für Krankenhausbehandlungen ausgenommen; alle medizinisch nötigen Therapien werden auch von der GKV übernommen und die Zuzahlung zu Medikamenten ist für Kinder ebenfalls deutlich geringer, als für Erwachsene. Wägen Sie hier also gut zwischen den angebotenen Leistungen und dem tatsächlichen Nutzen gut ab. Die Versicherung kann schnell teuer werden und ihr Nutzen ist oft zweifelhaft. Meistens tritt die Versicherung auch nicht in Leistung, wenn die Krankenhausaufenthalten wegen wiederkehrender Leiden oder chronischen Ursachen erfolgen – zumindest dann nicht, wenn das Kind vor Abschluss der Versicherung schon einmal wegen ähnlicher Erkrankungen stationär behandelt werden musste. Prüfen Sie die Informationen in den Versicherungsbedingungen genau. Solche Ausschlüsse können über Für und Wider einer Zusatzversicherung entscheiden.
Zusatzkostenversicherung für Hilfsmittel und Zusatzleistungen
Für bestimmte Kosten lohnt es sich, genauer nach einer möglichen Absicherung über Versicherungsleistungen zu suchen. Die Zuzahlungen für Hilfsmittel werden von den Kassen häufig stark beschränkt. Die Auswahl von Gestellen für Kinderbrillen ist schränkt. Auch die Wiederbeschaffung nach einer Beschädigung oder wenn die Brille verloren geht, ist eingeschränkt.
Generell gilt: Die Kasse zahlt Brillengläser, auch bei Verlust – Gestelle sind in der Regel ausgenommen. Es gibt Ausnahmen. Beispielsweise werben die Optiker Fielmann und Bode mit kostenfreien Kinderbrillen (Stand Dezember 2018). Die Neubeschaffung innerhalb eines bestimmten Zeitraums wird dabei auch nicht immer von der Kasse übernommen. Einige Kassen (u.a. die TK) zahlen nicht für Brillengestelle.
In einer Brillenversicherung für Kinder können Sie solche Kosten abfangen. Es handelt sich bei den Angeboten in der Regel um Zusatzkostenversicherungen. Die Gläser werden über die Kasse, Zusatzleistungen und Gestelle über die Brillenversicherung abgerechnet.
Achten Sie bei der Auswahl bzw. im Vergleich der Angebote auf:
- einen sinnvollen Zeitraum, innerhalb dessen Kosten erneut übernommen werden: Kinder benötigen in kürzeren Abständen neue Brillen. Erstattungszeiträume von 2 bis 3 Jahren sind für Kinderbrillen in der Regel zu lang. Solche Angebote nützen Ihnen nicht viel, da die Versicherung bei Brillen, die Sie zwischendurch benötigen, nicht zahlt. Kinder erhalten in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Jahren neue Brillen. Jugendliche in der Regel etwa alle 2 Jahre. Wenn sich die individuellen Voraussetzungen ändern, ändern sich natürlich auch diese Zeiträume. Versicherungen, die erst nach 2 bis 3 Jahren erneut zahlen, lohnen sich für Kindern nicht.
den Umgang der Versicherung mit Zweit- und Sportbrillen: Je nach Lebensumständen benötigen Kinder nicht nur eine Brille. Prüfen Sie, wie die Brillenversicherung Ihre Anforderungen in diesem Bereich abdeckt.
Ersatz bei Verlust und Beschädigung: Die wichtigste Frage hier ist, wie die Versicherung mit einem Verlust oder einer Beschädigung innerhalb der Wartezeit umgeht. Manche Versicherungen leisten dennoch einmalig Ersatz, andere schließen das kategorisch aus. - Betrachten Sie diese Angebote im Gesamtumfang mit den anderen Leistungen. Faktisch kann die Absicherung eine sinnvolle Option darstellen, wenn in der Versicherung zusätzliche Leistungen angeboten werden. Das gilt beispielsweise auch für drastische Veränderungen der Sehstärke innerhalb der Wartezeit.
Das zahlt die Kasse:
Je nachdem, wie alt das Kind ist, wie stark die Beeinträchtigung ist und wie die genauen Bedingungen der jeweiligen Kasse gestaltet sind, übernimmt die GKV Kosten für eine Brille komplett (innerhalb bestimmter Auswahlkriterien) oder anteilig bis zu einer maximalen Obergrenze nur für die Gläser.
In der Mehrzahl der Fälle müssen Sie mit Zusatzkosten rechnen. Diese entstammen Ihrer konkreten Wahl des Gestells, und auch Sonderleistungen wie Entspiegelung oder eine spezielle Materialwahl müssen Sie selbst tragen.
Die Brillenversicherung für Kinder kann sich lohnen
Vergleichen Sie die Angebote gut miteinander.
- Der Zeitraum ist wichtig, nach dessen Ablauf die Brillenversicherung erneut zahlt
- Und ob Sie Schäden und starke Dioptrien-Anpassungen auch vorzeitig über die Brillenversicherung finanzieren können.
Natürlich spielt auch die Höhe der Zuzahlung eine Rolle. Die meisten Versicherungen zahlen ergänzend zu den Leistungen der Kasse. Sie können also auf Grundlage der Festkosten bewerten, wie hoch die Leistung der Brillenversicherung für Ihre Kinder sein muss, damit sie eine echte Entlastung ist. Eine Übersicht über die Höhe der von der Kasse übernommenen Festkosten finden Sie hier.
Die Festkostenzuschüsse sind seit gut 10 Jahren nicht mehr angepasst worden. Gleichzeitig sind sie nicht nur für die Anfertigung der Gläser veranschlagt, sondern auch für alle anderen Leistungen, die Sie beim Optiker im Zusammenhang mit Ihrer Brille erhalten. Auch das spricht für eine Brillenversicherung für Ihr Kind.
Ihre Kasse kann davon abweichend allerdings höhere Kosten freiwillig übernehmen. Prüfen Sie auch das vor dem Abschluss. Das hat großen Einfluss darauf, ob und welche Form von Brillenversicherung Sie benötigen.
Noch ein abschließender Hinweis: Im Gegensatz zu den meisten anderen medizinischen Versicherungen können Sie die Brillenversicherung auch dann noch abschließen, wenn Ihr Kind bereits eine Brille besitzt. Die Kosten für eine Brille können Sie zwar nicht rückwirkend abrechnen. Aber alle zukünftigen Kosten sind in der Versicherung abgedeckt. Der Abschluss muss hier also nicht prophylaktisch erfolgen.
Hörgeräteversicherung für Kinder
Die Zusatzversicherung für Hörgeräte ist sinnvoll, wenn Ihr Kind mindestens ein Hörgerät benötigt. Es gibt Zusatztarife, die gelten ohne Wartezeit. Sie können also bei Bedarf einen entsprechenden Tarif abschließen.
Die Leistungen der Hörgeräteversicherung werden ähnlich gestaffelt, wie die Leistungen der Brillenversicherung. Sie werden als Zuzahlungen zu festen Kassen-Preisen gezahlt. Darum sollten Sie die Leistungen auch entsprechend Ihrer Anforderungen prüfen:
- Wie hoch sind die Kassen-Sätze?
- Wie hoch sind die Kosten in Ihrem Fall, die für ein oder zwei Hörgeräte anfallen?
- Wie hoch ist die konkrete Zuzahlung in der Hörgeräteversicherung?
Zusatzversicherung für Hilfsmittel
Zuzahlungen zu ambulanten Behandlungen, stationärer Unterbringung und zu Hilfsmitteln für die Behandlung Ihres Kindes können Sie bei verschiedenen Anbietern separat abschließen. Es gibt sie aber auch als Paket-Angebote, die neben der Hilfsmittel-Erstattung weitere medizinische Aspekte abdecken sollen.
Darin enthalten sind:
- Die Erstattung von Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen und Eigenanteile
- Zahlung von Behandlungen mit alternativen Therapien
- Zuzahlungen zu Hilfsmitteln, die in der Praxis nicht komplett von der GKV übernommen werden
Wesentliche Unterschiede in Bezug auf separate Policen für Hilfsmittel-Leistungen liegen in den Versicherungssummen. Sie können sich deutlich voneinander unterscheiden – und entscheiden in diesem Punkt über Sinn und Unsinn des betreffenden Produktes. Sehen Sie sich diese Angebote also immer vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Bedürfnisse an. Nur die zählen. So haben Sie auch individuelle und verlässliche Vergleichsbedingungen, wann sich eine Versicherung wirklich für Sie lohnt.
Insgesamt gilt: Gerade für die Behandlung von Kindern übernehmen die Kassen umfangreiche Leistungen, die in der Mehrzahl der Fälle von Zuzahlungen befreit sind. Ob sich eine Hilfsmittel-Zusatzversicherung also lohnt, hängt konkret von deren Leistungen ab.
So kann sich eine Zuzahlung zu Gehhilfen, Reha-Maßnahmen und alternativen Behandlungsformen lohnen. Zuzahlungen von Medikamenten abzusichern, lohnt sich für Kinder hingegen kaum – die Beiträge übersteigen schnell die vermeintlich gesparten Zuzahlungen, die in bestimmten Fällen auch für Kindermedikamente anfallen.
Prüfen Sie die Leistungen der Zusatzversicherung für Hilfsmittel genau. Viele Angebote erscheinen auf Grund eines geringeren Beitrags attraktiv. Aber manche Leistungen sind Schein-Leistungen, die mit Aussagen wie „sofern die GKV“ nicht zahlt tatsächlich bedeuten: Sie sichern mit dieser Police unwahrscheinliche Fälle ab, denn in der Regel zahlt die GKV.
Eine wirkungsvolle Zusatzversicherung erkennen Sie daran, dass Sie die Leistungen, die Sie erhalten, tatsächlich erkennen können und die Behandlungsmöglichkeiten für Ihr Kind erfahrbar verbessern. Dazu gehören unter anderem Policen, die alternative Behandlungsmethoden mit einschließen, für die die gesetzlichen Kasse nicht zahlen würde – sofern Sie diese Therapien nutzen wollen.
Wenn Sie regelmäßig solche Behandlungsformen bevorzugen, können Sie über eine Hilfsmittel-Versicherung nachdenken, die solche Leistungen miteinschließt. Auch hier ist die genaue Analyse wichtig, bevor Sie abschließen:
Egal, wie das Produkt heißt – es kommt darauf an, was es tatsächlich versichert.
Nicht alle „Hilfsmittel-Versicherungen“ sind nur für Hilfsmittel gedacht. Typischerweise versichern Sie in der Hilfsmittel-Versicherung Leistungen von Hilfsmittelkosten ambulant und stationär bis hin zur Hilfsmittelversicherung von Reha-Aufenthalten. Aber auch echte ärztliche Leistungen können in der Versicherung mit eingeschlossen sein. Vom Namen allein können Sie nicht auf den Leistungsumfang schließen.
Zahnzusatzversicherung für Kinder
Von der Gesetzlichen erhalten Sie für Ihre Kinder alle wichtigen Behandlungen bezahlt. Für Kariesbehandlungen und vergleichbare Leistungen entfallen auch Zuzahlungen – vorausgesetzt, Sie akzeptieren die Kassenleistungen. Diese Leistungen erfolgen über feste Sätze, die von der Diagnose abhängen und von gewählten Materialien. Reicht der Kassensatz nicht aus, müssen Sie selbst die Differenz zwischen der Kassenleistung und der Zahnarztrechnung zahlen. Zu solchen Leistungen gehört regelmäßig der Einsatz von Kunststofffüllungen im nicht sichtbaren Zahnbereich.
Kinder werden bis zum 18. Lebensjahr von der Familienversicherung der Eltern miterfasst und benötigen bis dahin keine eigene Vollversicherung. Die Zusatzversicherung zahlt in vielen Fällen bis zum 21. Lebensjahr hinzu. Diesen Aspekt zur Vorbereitung einer eigenständigen Absicherung können Sie bei der Wahl einer Zusatzversicherung mitberücksichtigen. Möglicherweise bietet der Versicherer an, bei einer eigenständigen Weiterversicherung in der bestehenden Police vergünstigte Beiträge in Aussicht zu stellen.
Entnehmen Sie solche Informationen den Versicherungsbedingungen und vergleichen sie sie. Gerade wenn Sie für Ihr Kind frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen wollen, dürfen Sie die langfristigen Aspekte nicht vernachlässigen. Denn in den anfänglichen Lebensjahren benötigt Ihr Kind in der Regel weniger zuzahlungsrelevante Behandlungen – und nur um die geht es bei der Zusatzversicherung. Auf der anderen Seite sind die Beiträge dann auch deutlich niedriger.
Viele Tarife für Kinder enden allerdings mit dem 18. oder dem 20. Geburtstag und münden dann in deutlich höhere Beiträge.
Auch bei Zahnersatz gibt es keinen Unterschied bei der Zuzahlung zwischen Kindern und Erwachsenen. Die Kasse zahlt einen festgelegten Satz – die Differenz zahlen Sie selbst. Besonders bei kieferorthopädischen Leistungen kann der nötige Eigenanteil hoch sein.
Die Zahnzusatzversicherung für Kinder ist sinnvoll. Es kommt auf die persönlichen gesundheitlichen Voraussetzungen und Ansprüche an, ob Eltern die Versicherung in Betracht ziehen. Kommt es aber zum Leistungsfall, ergänzt die Zahnzusatzversicherung merklich die aktuellen Kassenleistungen.
Korrektur von Fehlstellungen
Korrigierende Behandlungen mit Spangen und ähnlichen Therapieren, finanziert die gesetzliche Krankenversicherung für Kinder und Jugendliche zu 80% vor. 20% trägt der Patient anteilig. Dieser Anteil wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung an den Versicherten zurückbezahlt, sodass in der Regel keine Zusatzkosten entstehen. Wer 2 oder mehr Kinder in der Behandlung hat, zahlt nur einen vorläufigen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten.
Die Kostenübernahme durch die GKV ist aber klar auf einen diagnostischen Hintergrund zugeschnitten: Keine Kostenübernahme für kosmetische Korrekturen aus ästhetischen Gründen. Sie erstattet Behandlung und Material für kieferorthopädischen Therapien, wenn Einschränkungen beim Essen und Kauen oder Sprechen und Atmen vorliegen oder sehr wahrscheinlich ohne Behandlung eintreten würden.
Insgesamt müssen Sie bei der Beurteilung der Zahnzusatzversicherung für Kinder beachten:
- Zuzahlungen müssen auch für die Behandlung von Kindern geleistet werden, wenn die pauschalen Leistungsgrenzen der Kasse überschritten werden, beispielsweise für bestimmte Materialien
für Kronen, Inlays und Zahnersatz zahlen Sie ebenfalls eigene Anteile - Wie hoch eine Zuzahlung ausfällt, richtet sich nach dem Befund – so gelten beispielsweise Ausnahmen bei der Behandlung von Unfallfolgen
Vorsorgeleistungen für Kinder
Kinder erhalten alle nötigen prophylaktischen Leistungen von der Kasse bezahlt. Neben den Untersuchungen in der Zahnarztpraxis direkt, zählen dazu auch die turnusmäßigen Gruppenuntersuchungen in der Schule oder im Kindergarten. Zusatzversicherungen für Kinder können also im Gesamtpaket weniger Prophylaxe übernehmen, wenn dafür die restlichen Leistungen sinnvoll auf Ihre Lebensrealität passen. Bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie auf die Erstattung von Vorsorgeleistungen also in der Regel keinen sehr großen Wert legen, sondern können sie nach anderen Kriterien bewerten.
Fazit Zusatzversicherungen für Kinder
Manche Zusatzversicherungen lohnen sich auch für Kinder. Der Nutzen hängt von der persönlichen Situation ab, und wieder andere sind Geldverschwendung.
Bei der Auswahl können zwei Fragen besonders hilfreich sein:
- „Nützen mir die Leistungen bei den üblichen Arztbesuchen?“
- „Sichert die Zusatzversicherung besonders große Risiken ab?“
Im Hintergrund bedenken Sie immer Ihre konkrete individuelle Situation. Wenn Ihr Kind keine Indikation für eine Sehschwäche hat, liegt eine Zusatzversicherung mit Fokus auf zukünftige Brillenkosten fern.
Außerdem: Wenn Ihr Kind an einer chronischen Erkrankung leidet informieren Sie sich hier besonders, wie die Leistungen der Zusatzversicherung greifen. Rufen Sie bei der Versicherung oder bei ausgewiesenen Experten im Zweifel vor Abschluss einer Police an und fragen Sie nach Ihrem konkreten Fall.
Vor dem beschriebenen Hintergrund haben diese Zusatzversicherung Vorteile dann, wenn:
- die Zahnzusatzversicherung wegen der regelmäßigen Ergänzung von Kassenleistungen spürbare Erleichterung schafft
- die Zusatzversicherung von kassenfremden Leistungen, wie alternative Therapieformen, den Leistungsbereich deutlich erweitert – Voraussetzung: Das eigene Interesse an und die regelmäßige Konsultation von im jeweiligen Bereich zugelassen Medizinern und Heilpraktikern. Wer diese Versorgung nur potentiell in Erwägung zieht, aber seine Kinder regelmäßig nur regulär behandeln lässt, muss für diese Leistungen keine Zusatzversicherung abschließen.
- die Krankenhauszusatzversicherung eigene Ansprüche an die Krankenhausbehandlung erfüllt – insbesondere wegen optionaler Zusatzleistungen, wie Rooming-in und ähnliches. Die Tarife und Angebote sind breit gestaffelt und können gut an nach eigenen Bedürfnissen gewählt werden. Sie sind aber nicht grundsätzlich nötig.
Das lohnt sich nicht:
- Vorsorge-Policen für Kinder – Vorsorgeleistungen zahlen die Kassen in großem Umfang, Zuzahlungen für Eltern entfallen
- Krankenhaustagegeld für Kinder – in der Regel ohne Nutzen, wenn Sie die Beiträge gegenrechnen
Zusatzversicherungen für Studierende und Auszubildende
Studierende können sich während ihrer Studienzeit freiwillig gesetzlich krankenversichern. Ihr Studierendenstatus gibt ihnen dabei die Möglichkeit, Zugang zu bestimmten Zusatzversicherungen zu nutzen.
Häufig werden Beiträge für Zusatzversicherungen gesenkt, wenn der Versicherte studiert. Diesen Umstand können Sie nutzen, um sich einen günstigen in frühen Einstieg in eine Zusatzversicherung Ihrer Wahl zu sichern. Vergleichen Sie dazu verschiedene Angebote und prüfen Sie auch nach, wie sich die Beiträge beim jeweiligen Unternehmen in den letzten Jahren entwickelt haben. Denn perspektivisch wollen Sie die Versicherung ja auch nutzen. Je länger Sie das können, weil die Beitragssteigerung moderat ist, desto länger profitieren Sie auch von den günstigeren Tarifen.
Prinzipiell haben Studierende zu den gleichen Zusatzversicherungen Zugang, wie Erwerbstätige in der gesetzlichen Krankenversicherung. Darum wollen wir diesen Bereich hier nicht erneut beleuchten.
3 für Studierende interessante Absicherungs-Optionen wollen wir Ihnen aber kurz genauer vorstellen.
Auslandskrankenversicherung für Studierende
Die Auslandskrankenversicherung ist eine vorübergehende private Krankenversicherung. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungsformen für Studierende, wenn sie eine längere Zeit im Ausland sind.
Welche Form Sie benötigen, hängt von der Länge des Auslandsaufenthaltes ab – auch davon, ob Sie sich im Inland von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen sollten – und vom genauen Ort.
In der EU versichert
Innerhalb der EU gilt die eigene Krankenversicherung. Aber sie kommt nicht für alle Leistungen auf, und ein Rücktransport ist in keinem Fall mitversichert. Eine Auslandskrankenversicherung ist also auch innerhalb der EU dringend empfehlenswert.
Hinweis: Die deutsche Krankenversicherung gilt unter anderem auch in der Schweiz, in Schweden und Andorra.
Außerhalb der EU versichert
Wenn Sie die EU verlassen, müssen Sie sich umfassend absichern. Die Auslandskrankenversicherung muss die gesamten möglichen Kosten decken, die Ihnen nach einem Unfall oder einer behandlungswürdigen Erkrankung entstehen können. Je nach Aufenthaltsland sind vor allem auch Transportkosten vor Ort und zurück nach Hause wichtig. Prüfen Sie, wie unterschiedliche Anbieter damit umgehen.
Anwartschaftstarife für die private Krankenversicherung
Wer einen Beruf anstrebt, in dem er sich später sehr wahrscheinlich oder bereits geplant privat versichern möchte – sich als Studierende oder Studierender noch nicht binden will – sollte über einen sogenannten Anwartschaftstarif für die private Krankenversicherung nachdenken. Die Gesundheitsprüfung erfolgt später nicht mehr für Leistungen, die im Anwartschaftstarif bereits abgedeckt sind. Sie profitieren dann von deutlich günstigeren Beiträgen.
Der Vorteil: Sie zahlen sehr geringe Beiträge für einen durchschnittlichen Anwartschaftstarif.
Das müssen Sie beachten: Eine solche Versicherung sollte nur dann abgeschlossen werden, wenn Sie später mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine private Krankenvollversicherung anstreben. Sonst lohnt es sich nicht, denn diese Versicherung zahlt selbst keine oder allenfalls (je nach Versicherer) Prophylaxe-Kosten.
Auch für die Überbrückung eines Zweitstudiums kann eine Anwartschaftsversicherung für Studierende sinnvoll sein. Wenn vor und nach dem Studium eine private Krankenvollversicherung gilt, lassen sich mit einer vorübergehenden Anwartschaftsversicherung die zuletzt geltenden Konditionen fixieren. Später wird in bei bestimmten Tarifen auf eine nochmalige Gesundheitsprüfung verzichtet. Das hat Einfluss auf die Beiträge.
Anwartschaftstarife für die private Zusatzkostenversicherung für Referendare
Referendare mit Aussicht auf eine nachfolgende Verbeamtung sollten sich mit einem Anwartschaftstarif auseinandersetzen. Die spätere medizinische Versorgung wird ihnen mit mindestens der Hälfte der Kosten bezuschusst. Den anderen Teil decken Beamte in einer privaten Restkostenversicherung ab. Deren spätere Konditionen können Sie deutlich durch eine Anwartschaftsversicherung beeinflussen. Denn es zählt beim Einstieg in die Private später der Zeitpunkt, an dem Sie die Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben. Der Unterschied kann je nach dazwischenliegender Zeitspanne sehr deutlich sein.
Der Vorteil: Sie haben die Möglichkeit, ein jüngeres Einstiegsalter und ggf. weniger Vorerkrankungen positiv in Ihren Privat-Tarif einfließen zu lassen.
Das müssen Sie wissen: Sie benötigen die Versicherung überhaupt nur, wenn Sie in Vorbereitung auf eine Beamtenlaufbahn studieren. Prüfen Sie die konkreten Konditionen und rechnen Sie am Alter kalkulierbare Beitragsunterschiede gegen, um die beste Absicherung zu finden.
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Zusatzversicherungen für Selbstständige
Selbstständige und Freiberufler sind frei in der Wahl Ihrer Absicherung. Zusatzversicherungen sind vor diesem Hintergrund für diejenigen interessant, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.
Zusatzversicherung in der GKV
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können unter den genannten Bereichen ihre Ergänzungen frei wählen. Für Selbstständige gibt es bei vielen Versicherungsunternehmen allerdings besondere Angebote und Konditionen. Sie sollten den Versicherungsvergleich also immer mit Angabe Ihres Beschäftigungshintergrundes durchführen, um einen stimmigen Überblick zu erhalten.
Selbstständigen stehen einige Leistungen nicht automatisch zur Verfügung, wenn sie gesetzlich versichert sind. Dazu zählen Krankengeld und Pflegeversicherung.
Krankentagegeldversicherung
Krankengeld erhalten Sie als Selbstständiger nur, wenn Sie es explizit versichern. Ansonsten haben Sie keinen Anspruch auf die Zahlung, wenn Sie längerfristig arbeitsunfähig sind. Da bei Selbstständigen auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt, sollten Sie in einer Tagegeldversicherung mit frühzeitigem Leistungsbeginn eine weitere Absicherung Ihres Grundeinkommens suchen.
Die Krankentagegeldversicherung umfasst 2 Bereiche:
- die Versicherung von Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
- die zusätzliche Absicherung von Geldleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt
Während die Krankenhaustagegeldversicherung in der Regel ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes zahlt, können Sie den Zahlungsbeginn der Krankentagegeldversicherung selbst beeinflussen. Zwischen „sofort“ und 1 oder sogar bis zu 3 Monate nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit reicht das Spektrum.
Je später der Einstieg ist, desto günstiger werden die Beiträge. Welches der beste Einstieg für Sie ist, hängt von Ihrem Absicherungsbedarf ab – wie lange Sie also risikofrei ohne Einkommen leben können. Auch den Tagessatz für das Krankengeld können Sie beeinflussen. Die meisten Versicherer legen Höchstsätze fest und limitieren das versicherbare Krankengeld an Ihrem bisherigen Einkommen.
Rentenversicherung und Pflegezusatzversicherung
Während die Pflegeversicherung auch für Selbstständige eine Pflichtversicherung ist, können Sie von der Rentenversicherungspflicht befreit sein. In beiden Fällen sollten Sie jedoch prüfen, ob die Leistungen für Sie ausreichend versichert sind. Wenn Sie nicht rentenversicherungspflichtig sind, müssen Sie aktuell auch keine Beiträge zahlen. Später erhalten Sie dann aber auch keine Rente. Prüfen Sie Angebote für die private Zusatzversicherung zur Rente.
Die Pflegeversicherung wiederum können Sie frei wählen: Bei Ihrer aktuellen Krankenversicherung oder bei einem anderen Anbieter. Der Beitragssatz wird nach Ihrem Einkommen ermittelt. Informieren Sie sich in diesem Zuge auch über Kombi-Angebote, die zusätzliche Pflegeleistungen anbieten. Solche Pakete können günstiger sein – und versichern müssen Sie sich ohnehin.
Zusatzversicherung in der PKV
Für Privatversicherte muss der PKV-Tarif entsprechend zusammengestellt werden. Diesem Thema haben wir unten einen eigenen Abschnitt gewidmet.
Zusatzversicherungen für die Generation 55+
Gegen Ende des Arbeitslebens ändern sich die Anforderungen an die medizinische Absicherung. Sie sollten Ihre Zusatzversicherungen von Zeit zu Zeit überprüfen.
Vorsorgeversicherung
Die GKV zahlt für bestimmte Krankheitsrisiken regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen. Zusätzliche Vorsorgeleistungen können in einer entsprechenden Vorsorge-Police abgedeckt werden. Art und Umfang unterscheiden sich zwischen den Versicherungsunternehmen deutlich. Prüfen Sie auf Grundlage eines Vergleichs, welcher Leistungsumfang Ihren Anforderungen am weitesten entspricht. Stellen Sie aber immer die GKV-Leistungen daneben, damit Sie erkennen können, welche Vorsorgeversicherung einen tatsächlichen Mehrwert bietet.
Darüber hinaus sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob für Sie bestimmte Risiken bestehen, die einer erweiterten Überwachung bedürfen. Solch gezielte Absicherung kann sich lohnen, wenn dadurch die Kostenbelastung durch Vorsorgeleistungen deutlich reduziert wird.
Einige Versicherungsunternehmen bieten zudem spezielle Vorsorgepakete an, deren Leistungen am Lebensalter der Versicherten und damit verbundenen typischen Risiken ausgerichtet sind.
Brauche ich die Vorsorgeversicherung?
Die Vorsorgeversicherung macht ab einem bestimmten Lebensalter Sinn. Allerdings sind in vielen Zusatztarifen auch Vorsorgeleistungen enthalten. Und auch die GKV zahlt mehr Vorsorgeleistungen für ältere Versicherte. Prüfen Sie also, ob eine extra Vorsorgeversicherung in Ihrer persönlichen Situation tatsächlich mehr absichert, als Sie ohnehin schon versichert haben.
Die meisten Angebote lohnen sich, wenn Sie:
- ein gesundheitliches Risiko gezielt überwachen wollen und die GKV-Leistungen nicht ausreichen
- Sie öfter zur Vorsorge möchten, als die Kasse das deckt
- Sie bestimmte Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen möchten, die von der Kasse grundsätzlich nicht gedeckt werden
Krankenhauszusatzversicherung
Prüfen Sie, ob Ihre Krankenhauszusatzversicherung noch Ihren Anforderungen entspricht – bzw., ob Sie eine solche Versicherung abschließen wollen, wenn Sie noch keine haben.
Sie leistet je nach Tarif:
- Zugang zu erweiterten medizinischen Leistungen, wie Chefarztbehandlung oder alternative Behandlungsmethoden
- verbesserte Unterbringung im Krankenhaus – zum Beispiel Ein- und Zweitbettzimmer, aber auch zum Teil andere Verpflegung
- Zuzahlungserstattungen für Heil- und Hilfsmittel, Medikamente und andere Leistungen, die typischerweise mit einem Krankenhausaufenthalt zusammenhängen, zum Beispiel Physiotherapie
Verschiedene Versicherungsprodukte haben ein ausgeweitetes Spektrum von Reha-Leistungen, die auch in der Folge von Krankenhausbehandlungen wählbar sind. Solche Leistungen sind im Alter in der Regel relevanter. Prüfen Sie, ob die Leistungen für Sie infrage kommen.
Sie haben Vorteile aus einer Krankenhauszusatzversicherung, wenn Sie:
- Wert auf Zugang zu herausgehobenen Behandlungsmethoden legen
- Zugang zu erweiterten Therapiemethoden erhalten wollen, die die Kasse sonst nicht deckt
- Sie besondere Fälle abgesichert sehen wollen – wie Haushaltshilfen oder Haustierbetreuung
Tipp: Wenn Sie eine Krankenhauszusatzversicherung frühzeitig abschließen, kann das im Alter Beiträge sparen. Wenn Sie also relativ früh wissen, dass eine solche Absicherung für Sie interessant ist, können Sie mit einem frühzeitigen Einstieg Ihre späteren Beiträge senken.
Krankenhaustagegeldversicherung
Bis zu 280 Euro zahlen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt selbst. Dieser Betrag setzt sich aus 10 Euro am Tag bis zu einer maximalen Obergrenze von 28 Tagen zusammen. Wenn Sie länger im Krankenhaus sind, zahlt die Kasse den Betrag vollständig.
In der Krankenhaustagegeldversicherung können Sie einen täglichen Betrag absichern, der Ihnen für jeden Tag im Krankenhaus ausbezahlt wird. Die Versicherung zahlt in der Regel ab dem ersten Tag im Krankenhaus. Die Höhe der täglichen Leistung hängt von Ihrem Bedarf ab und von Ihrem bisherigen Einkommen.
Für wen lohnt sich die Krankenhaustagegeldversicherung?
Diese Versicherung kann helfen, außergewöhnliche finanzielle Belastungen bei einem stationären Aufenthalt zu mindern. Haushaltshilfen, Aufwendungen Dritter zur Betreuung von Haustieren oder Kosten, die im Krankenhaus selbst entstehen können, können Sie im Krankenhaustagegeld abfangen. Auch Ihren Eigenanteil für den Krankenhausaufenthalt können Sie damit entsprechend senken.
Die Krankenhaustagegeldversicherung lohnt sich nicht grundsätzlich, macht für viele Versicherte aber Sinn.
Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung benötigen Sie nur, wenn Sie bei einem längeren Arbeitsausfall kein Einkommen mehr haben. Als Angestellter oder Arbeitnehmer erhalten Sie in der Regel die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber bis zum 42. Krankheitstag.
Danach zahlt die Kasse 70% Ihres bisherigen Einkommens weiter, bis maximal 78 Wochen für dieselbe Erkrankung. Das heißt: Ab dem 43. Krankheitstag besteht allenfalls ein Absicherungsbedarf. Ob er besteht und wie hoch er ist, hängt von den konkreten Gegebenheiten ab: Reicht das verbleibende Einkommen aus, um nicht in finanzielle Bedrängnis zu geraten? Dann muss nicht unbedingt ein Krankengeld versichert werden.
Anders bei Selbstständigen. Sie erhalten in der Regel ab dem ersten Krankheitstag keinen Verdienst mehr und nur, wenn sie über eine bestimmte Berufsgruppe pflichtversichert sind, ab dem 43. Tag Krankengeld. Für Selbstständige ist die Krankentagegeldversicherung deutlich empfehlenswert.
Versicherungen für Zusatzleistungen
Prüfen Sie für sich, ob Sie ambulante, Reha- und Krankenhausleistungen zusätzlich absichern wollen.
Dazu zählen unter anderem:
- Erstattung von Kosten für Heilpraktiker, Osteopathen und andere nicht kassenzugelassene Heilberufe in einer Zusatzversicherung für alternative Therapiemethoden bzw. einer Heilpraktikerversicherung
- Erstattung von Kosten für alternative Behandlungen, die nicht von der Kasse getragen werden
- Hilfsmittelerstattung, die Differenzen zu den Kassenleistungen ausgleicht (zum Beispiel für Gehhilfen, orthopädische Mittel, Rollstühle, etc.)
Ob sich zusätzliche Versicherungen lohnen, richtet sich ganz nach der persönlichen Situation. Nicht nur eigene Vorlieben, auch Krankheitsrisiken und medizinische Einschätzungen können einen Versicherungsbedarf anzeigen. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Arzt.
Wichtiger Hinweis: Je früher Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen, desto besser. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt mögliche Anzeichen für einen wahrscheinlichen Risikobereich, bevor eine Erkrankung eintritt. Sie können bei bestehender Erkrankung keine Zusatzversicherung mehr abschließen. Handeln Sie also gut überlegt und rechtzeitig.
Brillenversicherung
Seit 2018 gilt die gesetzliche erneut eine Erstattungspflicht für Brillen durch die Krankenkassen. Schon wesentlich eingeschränkter gelten diese Leistungen für Kontaktlinsen. Und wenn überhaupt, sind die Kosten, die die Kassen übernehmen, auf medizinisch deutlichste Indikation hin ausgelegt:
- die abweichende Sehstärke muss bis mindestens 6 Dioptrien liegen
- eine drastische und dauerhafte Fehlsichtigkeit nach Unfällen oder als Folge von Krankheit muss vorliegen
- eine erneute Erstattung erfolgt nur, wenn inzwischen wesentliche Verschlechterungen stattgefunden haben
Die Zuzahlungen der Kasse sind auf Festpreise limitiert. Gestelle werden in der Regel nicht finanziert und müssen vom Patienten selbst gezahlt werden.
Kostenerstattungsversicherung für GKV-Kunden
Vereinzelt finden Sie sogenannte Kostenerstattungsversicherungen für Kassenpatienten. Deren Inhalt: Sie zahlen alle Leistungen beim Arzt selbst, als wären Sie Privatpatient, und erhalten das Geld von der Versicherung wieder.
Der Haken: Sie erhalten nicht automatisch mehr Leistungen, als in der GKV. Diese zahlen Sie sowieso weiterhin. Und die Gefahr von Unstimmigkeiten bei der Abrechnung ist groß, wenn Ihnen der Arzt eine Leistung berechnet, die nicht in der Versicherung und nicht bei der Gesetzlichen erfasst ist. Dann zahlen Sie das selbst.
Die Zusatzversicherung für Kostenerstattung als Privatpatient lohnt sich also nicht. Suchen Sie lieber gezielt nach Zusatzversicherungen.
Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung sollten Sie möglichst frühzeitig prüfen. Der Abschluss einer neuen Zusatzversicherung für zahnmedizinische und Zahnersatzleistungen ist teuer, denn die Beiträge werden zu einem großen Teil nach dem Lebensalter beim Abschluss bestimmt. Außerdem gelten Fristen, bis die Versicherung voll zahlt. Diese Warte- oder Karenzzeiten können bis zu 4 Jahre umfassen, innerhalb derer Sie zwar bereits Leistungen erhalten, aber nur in sehr eingeschränktem Maß.
Es gibt Angebote, die auch bei laufender Behandlung oder bereits bestehender Indikation zahlen. Aber deren Beiträge sind teuer. Durch eine Mindestversicherungszeit sind Sie über 2 bis 3 Jahre an eine solche Versicherung gebunden, je nach Angebot. Kündigung oder Wechsel sind erst danach wieder möglich.
Diese Voraussetzungen machen es teuer, wenn man erst bei beginnenden Schmerzen oder bei absehbarer Zahnersatzbehandlung tätig werden will.
Die Zahnzusatzversicherung hat den Vorteil, dass sie durch verschiedene Bausteinsysteme gut auf die eigenen Ansprüche eingestellt werden kann. Dadurch lohnt sie sich nicht erst, wenn wirklich teurer Zahnersatz ansteht. Vorher ersetzt Sie auch Füllungen mit höherwertigem Material, Prophylaxe-Kosten und einen weiteren Kreis von Behandlungsmöglichkeiten. Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt, welche Vorteile konkret für Sie greifen würden. Denn es ist auch von der individuellen gesundheitlichen Situation abhängig.
Wann lohnt sich die Versicherung?
Wenn Sie plötzliche hohe Kosten absichern wollen, die bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Therapien in kurzer Zeit entstehen können.
Unser Tipp: Vergleichen Sie unterschiedliche Tarife. Achten Sie dabei darauf, dass die Zahnzusatzversicherung meistens nur einen Anteil der Mehrkosten übernimmt – in der Regel zwischen 50% und 90%. Das hat Einfluss auf den Beitrag und versetzt Sie in die Lage, selbst bewerten zu können, in welchem Umfang Sie das finanzielle Risiko absichern wollen. Des weiteren gibt es auch spezielle Angebote für über 50zig oder über 60zig Jährige.
Pflegezusatzversicherung und private Pflegeversicherung
Neben den Gesundheitskosten gibt es zusätzlich häufig Bedarf, Pflegeleistungen zu versichern. Das Feld dieser Zusatzversicherungen ist weit. Wir haben die drei wichtigsten Modelle kurze zusammengefasst.
Es gilt für alle:
- Sie dürfen noch nicht bereits pflegebedürftig sein, wenn Sie die Versicherung abschließen
- Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto günstiger werden die Beiträge
- Wie viel Sie versichern müssen, hängt stark von Ihrem Wohnort ab
Die durchschnittliche Lücke zwischen den Kosten, die die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, und dem, was Sie selbst zahlen müssen, liegt zwischen 200 Euro und bis zu über 2.000 Euro pro Monat. Je nachdem, ob Sie zu Hause oder im Heim gepflegt werden und wie hoch der Pflegegrad (früher Pflegestufe) ist. Diese Zusatzkosten werden aus Ihrem Vermögen bestritten. Je nach konkreter Situation können auch die nächsten Angehörigen in die Pflicht geraten. Diesen Teil müssen Sie also gemessen an Ihrer eigenen Situation absichern. Für einige reicht ein geringer Betrag, andere wollen mehr versichern, um Vermögensbelastungen möglichst niedrig zu halten.
Folgende Modelle gibt es dem Prinzip nach. Die konkreten Angebote der Versicherer sind weit umfangreicher. Vergleichen Sie darum ausreichend rechtzeitig, um das passende Modell zu finden.
Pflegegeldversicherung
Die Pflegegeldversicherung zahlt täglich einen Zusatzbetrag zu den Kosten, die die gesetzliche Pflegegeldversicherung erstattet. Der Betrag wird nicht auf diese Leistungen angerechnet. Sie können im Vertrag Einfluss nehmen auf den Pflegegrad, ab dem die Versicherung zahlt, und den Betrag, den sie auszahlen soll. Er steigt in der Regel, je höher der Grad ist.
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung zahlt einen prozentualen Anteil der gesetzlichen Pflegeleistungen als Zusatzleistung. Damit hängt sie vom ermittelten Pflegegrad ab.
Pflegerente
Sobald Sie in einem bestimmten Grad pflegebedürftig werden, setzt eine monatliche Rentenzahlung ein. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.
Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass die private Pflegezusatzversicherung sich bei der Beurteilung des Pflegegrades nach der Einschätzung der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet. Das reduziert den bürokratischen und medizinischen Aufwand erheblich, denn sie müssen nicht doppelt untersucht werden und unterschiedliche Bewertungen der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung werden vermieden.
Private Unfallversicherung für Senioren und Rentner
Die private Unfallversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, neben Kapitalbeträgen auch Rentenleistungen zu versichern. Sie werden nach einem Unfall mit Invaliditätsfolge fällig. In weiteren Policen können Sie andere Unfallfolgen gegen höhere Beiträge versichern. Prüfen Sie, wie Sie hier abgesichert sind.
Wichtig im Alter
Die private Unfallversicherung bietet gezielte Erweiterungen ihrer Leistungen für ältere Versicherte an.
Dazu gehören:
- zusätzliche Kosten für Haushaltshilfen während der Unfallfolgenbehandlung
- Versorgung zu Hause, bis die Eigenversorgung oder pflegerische Versorgung hergestellt ist
- Hilfsleistungen zu Umbaumaßnahmen zu Hause, wenn nach einem Unfall der Wohnraum umgestaltet werden muss
Die Versicherung lohnt sich für Sie, wenn Sie Folgen von Unfällen besser absichern wollen und noch keine andere Versicherung Leistungen bei körperlichen Einschränkungen haben. Auch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung müssen Sie gegenrechnen. Wenn Sie dort finden, dass Sie nach einem Unfall Ihren aktuellen Lebensstandard deutlich einschränken müssten, kann die private Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.
Selbstständige und Freiberufler sollten darüber hinaus bereits frühzeitig über eine gleichwertige Absicherung nachdenken.
Zusatzversicherungen für Privatpatienten
Privatpatienten müssen sich auf anderem Weg um die passende Absicherung ihrer medizinischen Ansprüche kümmern. Das ist einfacher und komplexer zugleich. Denn im Grunde sind die PKV-Tarife individuelle Zusammenstellungen von verschiedenen Leistungen. Insgesamt werden diese Leistungen mit einem höheren Satz basierend auf der Gebührenordnung für Ärzte abgegolten. Darum ist die Erfüllung dieser Zusatzleistungen für viele Ärzte attraktiver, als vergleichbare Kassenleistungen.
Allen PKV-Policen gemein ist, dass sie nicht durch private Zusatzversicherungen ergänzt werden können. Das gilt nur nicht für Auslandskrankenversicherungen. Alle anderen Leistungen sichern Sie bereits in Ihrer privaten Krankenvollversicherung ab.
Darin wählen Sie also bereits:
- Zusatzleistungen beim Arzt in der Ambulanz oder im Krankenhaus
- Leistungen, die Sie beim Zahnarzt oder beim Kieferorthopäden erhalten
- Erstattungen für Medikamente, Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen für bestimmte Leistungen oder Therapieformen
- Erstattung für über die SGB V-Leistungen hinausgehende Therapie- und Behandlungsmethoden, sofern sie zugelassen, aber noch nicht im gesetzlichen Kanon aufgenommen sind
Wenn Sie diese Leistungen in Ihrer Police ergänzen wollen, müssen Sie die Leistungen für Ihre Versicherung insgesamt anpassen. Das können Sie auf zweierlei Wegen.
- können Sie Ihren bestehenden Tarif erweitern. Das hängt natürlich davon ab, ob Ihr Versicherungsunternehmen die von Ihnen gewünschte Zusatzleistung anbietet, und davon, zu welchem Preis sie das tut. Rechnen Sie für Erweiterungen Ihres Tarifs mit erneuten Gesundheitsabfragen, Wartezeiten und höheren Beiträgen.
- können Sie den Tarif wechseln oder auch das Versicherungsunternehmen insgesamt. Ihre Beitragsrückstellungen nehmen Sie in den neuen Tarif mit. Aber Sie müssen beachten: Möglicherweise müssen Sie umfangreichere medizinische Fragen beantworten und erneute Wartezeiten in Kauf nehmen. Und möglicherweise müssen Sie auf Einschnitte bei Ihren bisher versicherten Leistungen gefasst sein, wenn diese im neuen Tarif nicht angeboten werden.
Tipp: Prüfen Sie, ob neu zu versichernde Leistungen 1:1 oder nur ungenau Ihrem bisherigen Leistungsspektrum entsprechen. Nehmen Sie wenn möglich Anpassungen vor, um auf Risikopunkte einer vorherigen Gesundheitsabfrage zugreifen zu können und Ihre neuen Risikozuschläge zu niedrig wie möglich zu gestalten. Nutzen Sie auf jeden Fall einen Vergleich im Vorfeld und rechnen Sie Risikozuschläge bei den Beiträgen mit ein, um die Tarife und Beiträge korrekt einschätzen zu können.