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Pflegezusatzversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung?

MC | PflegezusatzversicherungDie Anzahl von pflegebedürftigen Menschen ist nicht nur noch hoch, sondern in der Tendenz auch steigend. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 2,6 Millionen Menschen, die einer Pflege bedürfen. Nach allgemeinen Einschätzungen wird sich diese Zahl aufgrund der demografischen Entwicklung mit einem immer größer werdenden Anteil der älteren Bevölkerung auf gut 3,4 Millionen bis zum Jahr 2030 erhöhen. Als pflegebedürftig gilt, wer tägliche notwendige Aufgaben, wie trinken, essen oder sich waschen, für einen Zeitraum länger als sechs Monate aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung nicht mehr selbstständig ausführen kann.

Eine gute und verlässliche Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit ist daher für jeden Menschen unerlässlich – im besten Fall sollte bereits in jungen Jahren mit entsprechenden Vorsorgemaßnahmen begonnen werden. Jeder sozialversicherungspflichtige Bundesbürger ist sogar dazu verpflichtet, Beiträge für die Pflegeversicherung zu zahlen. Als fünfte Säule der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen stellt die Pflegeversicherung eine Grundabsicherung für Pflegebedürftigkeit (vor allem im Alter) dar. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Die private Pflegeversicherung bietet entsprechende Versicherungsleistungen als Basisschutz, die exakt denen der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichen.

Die Pflegeversicherung ist dabei ausschließlich eine Grundversorgung und wird in den wenigsten Fällen für eine optimale Absicherung bei Pflegebedürftigkeit ausreichen – die tatsächlich entstehenden Kosten liegen schon heute weit über den Leistungen einer Pflegeversicherung. Um eine unzureichende oder schlechte Pflege zu vermeiden und um die zusätzlichen Pflegekosten im Bedarfsfall nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, kann eine private Pflegezusatzversicherung Abhilfe schaffen, um die Versorgungslücke zu füllen. Jede private wie auch gesetzliche Pflegeversicherung ist daher um eine Pflegezusatzversicherung erweiterbar. Der Versicherungsschutz kann individuell auf die Bedürfnisse des Versicherten in Art, Umfang und Leistungshöhe angepasst werden. Grundsätzlich wird bei einer Pflegezusatzversicherung aber immer zwischen drei verschiedenen Formen unterschieden:

  • eine Pflegetagegeldversicherung
  • eine Pflegerentenversicherung
  • eine Pflegekostenversicherung

Der Versicherte kann sich entweder für eine der drei Varianten entscheiden oder alternativ auch zwei oder drei Formen miteinander kombinieren.

 

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Welche Leistungen sind im Rahmen einer Pflegezusatzversicherung mitversichert?

Grundsätzlich dienen die Leistungen einer Pflegezusatzversicherung dazu, die meist unzureichenden Pflegeleistungen einer Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigkeit zu ergänzen beziehungsweise zu komplettieren und entstehende Versorgungslücken zu füllen. Die jeweiligen Leistungen der Pflegezusatzversicherung hängen dabei im Wesentlichen von der Form der Pflegezusatzversicherung ab:

Die Leistungen der Pflegetagegeldversicherung einer Pflegezusatzversicherung:

Die Pflegetagegeldversicherung ist die bekannteste und am häufigsten gewählte Form einer Pflegezusatzversicherung. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit zahlt die Pflegetagegeldversicherung dem Versicherten einen vorab individuellen festgelegten Betrag pro Tag. Das Geld steht dem Versicherten zur freien Verfügung. Eine staatliche Förderung ist möglich.

Die Leistungen der Pflegerentenversicherung einer Pflegezusatzversicherung:

Bei der Pflegerentenversicherung erhält der Versicherte seine Leistungen der Pflegezusatzversicherung in Form einer monatlichen und lebenslangen Rente. Möglich ist auch die Variante einer Einmalzahlung. In der Regel gibt es neben einer garantierten Zahlung auch eine Überschussbeteiligung. Eine Pflegerentenversicherung ist vom Prinzip vergleichbar mit einer Lebensversicherung. Genau wie bei der Pflegetagegeldversicherung kann der Pflegebedürftige über die ausgezahlten Leistungen frei verfügen. Im Vergleich zur Pflegetagegeldversicherung ist die Pflegerentenversicherung flexibler, zum Beispiel durch den Einschluss eines Hinterbliebenenschutzes oder ein höheres Höchsteintrittsalter, dafür sind die Beiträge aber auch meist höher.

Die Leistungen der Pflegekostenversicherung einer Pflegezusatzversicherung:

Eine Pflegekostenversicherung der Pflegezusatzversicherung ist eine zweckgebundene Versicherung, die immer nur für die tatsächlich entstehenden Pflegekosten aufkommt. Sie trägt die verbleibenden Kosten, die nicht über die Pflegeversicherung abgedeckt werden, bis zu einem vereinbarten Prozentsatz. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden entsprechend aufgestockt. Bei der Pflegekostenversicherung wird demnach kein fixer Betrag festgelegt, vielmehr passen sich die Leistungen denen der Pflegeversicherung und möglicherweise auch höheren Pflegekosten entsprechend variabel an.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Pflegezusatzversicherung abschließe?

MC | PflegezusatzversicherungVor dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung gilt es zunächst, den individuellen Bedarf festzulegen:

  • Welche Leistungen möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit erhalten?
  • Welche Form der Pflegezusatzversicherung ist für mich persönlich die sinnvollste (Pflegetagegeld, -Pflegerenten- oder Pflegekostenversicherung)?
  • Wieviel Leistungen stehen mir von der Pflegeversicherung zur Verfügung und wieviel Geld benötige ich zusätzlich von der Pflegezusatzversicherung?
  • Wieviel finanzielle Mittel kann ich monatlich für die Beiträge einer Pflegezusatzversicherung aufbringen?
  • Wie alt bin ich und wie lange kann ich in die Pflegezusatzversicherung einzahlen?

Als grundsätzliche Empfehlung für eine Pflegezusatzversicherung gilt, sich frühzeitig um den Versicherungsschutz zu kümmern: Denn je früher das Eintrittsdatum, desto günstiger ist auch der Beitrag für die Pflegezusatzversicherung. Wer in jungen Jahren eine Pflegezusatzversicherung abschließt, muss meist keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen, da das Risiko für eine schnell eintretende Pflegebedürftigkeit noch relativ gering ist. Teilweise geben die Versicherer auch ein Höchsteintrittsalter vor.

Mit dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung verbunden. Bestehen bereits Vorerkrankungen, können diese in der Folge zu besagten Risikozuschlägen führen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen stets vollständig und wahrheitsgemäß. Sollte sich im Nachhinein und bei eintretender Pflegebedürftigkeit das Gegenteil herausstellen, steht der Anbieter der Pflegezusatzversicherung nicht mehr in der Verpflichtung, seine Leistungen zu erbringen.

Ein wichtiger Aspekt, den Sie vor dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung berücksichtigen sollten, ist die staatliche Förderung des Pflegetagegeldes. Seit dem Jahr 2013 erhält jeder, der

  • volljährig ist
  • über eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung versichert ist
  • monatlich mindestens zehn Euro in die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung einzahlt
  • weder pflegebedürftig ist noch war

einen staatlichen Zuschuss von monatlich fünf Euro für die Pflegetagegeldversicherung mit dem sogenannten Pflege-Bahr, der nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr benannt ist. Bei dieser staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung spielen weder der Gesundheitszustand noch das Alter des Versicherten eine Rolle. Dementsprechend wird auch auf Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verzichtet. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Wartezeit von fünf Jahren in Kauf genommen wird und es sich um einen speziellen Pflege-Bahr-Tarif handelt. Ob dieser bessere Konditionen im Vergleich zu einer nicht geförderten privaten Pflegezusatzversicherung bietet, gilt jedoch im individuellen Fall zu prüfen. Meist ist der Leistungsumfang der privaten Pflegetagegeldversicherung umfangreicher, unter bestimmten Voraussetzungen, wie einem hohen Eintrittsalter oder bestehenden Vorerkrankungen, kann sich der Pflege-Bahr aber durchaus lohnen. Lassen Sie sich von einem kompetenten Versicherungsexperten ausführlich beraten.

 

In welchen Fällen erbringt eine Pflegezusatzversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Grundsätzlich zahlt eine Pflegezusatzversicherung immer dann, wenn eine Pflegebedürftigkeit des Versicherten vorliegt. Der Umfang und die Höhe der Leistungen hängen dabei neben der Form der Pflegezusatzversicherung vor allem vom festgestellten Pflegegrad der Pflegebedürftigkeit ab. Bislang galt die Unterscheidung in drei Pflegestufen, seit dem 01. Januar 2017 mit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 2 wird zwischen fünf Pflegegraden differenziert. Teilweise leisten die Versicherer der Pflegezusatzversicherung erst ab einem bestimmten Pflegegrad oder erbringen reduzierte Leistungen bei einem geringen Pflegegrad. Bei einigen Tarifen erfolgt nur die volle Leistungszahlung, wenn Pflegegrad fünf erreicht ist, bei den anderen Pflegegraden wird jeweils ein festgelegter Prozentsatz gezahlt. Andere Tarife sind dagegen flexibel und erlauben eine individuelle Bestimmung der jeweiligen Leistungszahlung je Pflegegrad.

Weiterhin unterscheiden die Anbieter einer Pflegezusatzversicherung bei ihren Leistungen zwischen ambulanter oder stationärer Pflege. Die ausgezahlten Leistungen sind in der Regel bei stationärer Pflege in jedem Pflegegrad deutlich höher.

Bei der Pflegekostenversicherung sollte zudem beachtet werden, dass die Pflegezusatzversicherung nur dann ihre Leistungen erbringt, wenn auch die gesetzliche oder private Pflegeversicherung zahlt. Ein Leistungsanspruch steht deshalb immer in Abhängigkeit zur Pflegeversicherung, da bei der Pflegekostenversicherung die Leistungen der Pflegeversicherung aufgestockt werden.

Einfluss auf die Leistungen einer Pflegezusatzversicherung haben zusammenfassend folgende Faktoren:

  • die Form der Pflegezusatzversicherung
  • der Pflegegrad
  • die Art der Pflege (ambulant oder stationär)
  • die Leistung der Pflegeversicherung (bei der Pflegekostenversicherung)

 

In welchen Fällen erbringt eine Pflegezusatzversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Grundsätzlich kann der Versicherte einer Pflegezusatzversicherung immer nur dann Leistungen beanspruchen, wenn eine ärztlich attestierte Pflegebedürftigkeit vorliegt. Andere Erkrankungen sind nicht über die Pflegezusatzversicherung abgedeckt. Im Einzelfall gilt es zudem, den jeweiligen Tarif der Pflegezusatzversicherung zu prüfen. Unter Umständen erfolgt keine Leistungszahlung, wenn nur ein geringer Pflegegrad vorliegt. Bei der Pflegekostenversicherung wird die Leistung verweigert, wenn auch die Pflegeversicherung keine Zahlungen erbringt.
Darüber hinaus gibt es weitere Fälle, bei denen Sie keine Versicherungsleistungen von der Pflegezusatzversicherung beanspruchen können, zum Beispiel wenn

  • der Versicherungsnehmer nachweislich falsche oder unvollständige Angaben beim Gesundheitstest gemacht hat.
  • eine Wartezeit vertraglich vereinbart wurde und diese noch nicht abgelaufen ist.
  • der Versicherungsnehmer versäumt hat, seine Beiträge (rechtzeitig) zu zahlen.
  • der Versicherungsnehmer gegen vertragliche Bedingungen verstoßen hat.

Nicht jeder Anbieter einer Pflegezusatzversicherung vereinbart eine Wartezeit oder verlangt eine Gesundheitsprüfung. Wer daher sowohl die Wartezeit als auch den Gesundheitstest umgehen möchte, der kann sich entsprechenden Versicherungsschutz suchen, sollte jedoch damit rechnen, dass der Beitrag der jeweiligen Pflegezusatzversicherung entsprechend höher ausfällt.
 

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Da es sich bei der Pflegezusatzversicherung bereits um einen zusätzlichen Versicherungsschutz handelt, ist die Option einer Mitversicherung von zusätzlichen Bausteinen in der Regel nicht gegeben. Teilweise können jedoch zusätzliche oder höhere Leistungen als Zusatzschutz bei einigen Anbietern vereinbart werden.

Grundsätzlich bestehen bei den meisten Anbietern diverse Kombinations- und Bündelungsmöglichkeiten diverser Tarife und Zusatzversicherungen. Folgende Anpassungsoptionen können abhängig vom Anbieter bei der Pflegezusatzversicherung bestehen:

  • Es werden mindestens zwei Formen einer Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, zum Beispiel eine Pflegetagegeldversicherung mit einer Pflegekostenversicherung.
  • Der staatlich geförderte Pflege-Bahr wird in Verbindung mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen.
  • Eine private Krankenzusatzversicherung wird mit einer Pflegezusatzversicherung als Versicherungspaket abgeschlossen.
  • Die Pflegezusatzversicherung ist selbst ein zusätzlicher Bestandteil einer umfassenden Versicherungslösung.

Wer mehrere (Zusatz-)Versicherungen bei einem Anbieter abschließt und diese zu einem Versicherungspaket bündelt, profitiert nicht nur von einem geringeren administrativen Aufwand, sondern meist auch von einem günstigeren Beitrag, als wenn die Versicherungen als Einzelpolicen abgeschlossen werden. Bei einer Komplettversicherungslösung ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass die Leistungen tatsächlich dem individuellen Bedarf entsprechen und keine pauschale Versicherungslösung darstellen.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Pflegezusatzversicherung ein?

MC | PflegezusatzversicherungBeim Versicherungsbeginn unterscheiden sich die Tarife einer Pflegezusatzversicherung – während bei dem einen Anbieter unmittelbar mit Vertragsabschluss und Zahlung der ersten Beitragsprämie Versicherungsschutz gewährleistet ist, ist bei dem anderen Anbieter eine Wartezeit vorgesehen. Auch die Dauer der Wartezeit unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und beträgt zwischen drei bis fünf Jahren.

Tarife einer Pflegezusatzversicherung ohne Wartezeit

Wer eine Pflegezusatzversicherung ohne Wartezeit abschließt, kann im Falle einer diagnostizierten Pflegebedürftigkeit unmittelbar nach Vertragsabschluss, sprich dem formellen Beginn der Pflegezusatzversicherung, Leistungen von der Pflegezusatzversicherung beanspruchen. Anbieter, die auf eine Wartezeit verzichten, verlangen in der Regel aber meist eine umfassende Gesundheitsprüfung und vereinbaren bei möglichen Vorerkrankungen häufig Risikozuschläge. Meist ist bei Verzicht auf eine Wartezeit auch der Beitrag der Pflegezusatzversicherung etwas höher.

Tarife einer Pflegezusatzversicherung mit Wartezeit

Bei einer Pflegeversicherung mit Wartezeit haben Sie erst nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit Anspruch auf Leistungen. Werden Sie während dieser Wartezeit pflegebedürftig, können Sie keine Leistungen beanspruchen. Nach Ablauf der Wartezeit erhalten Sie jedoch die vereinbarten Leistungen, jedoch nicht rückwirkend. Ausnahme: Bei Pflegebedürftigkeit, die aus einem Unfall resultiert, entfällt die Wartezeit. Wer sich für die staatliche Förderung mit dem Pflege-Bahr entscheidet, sollte grundsätzlich eine Wartezeit von fünf Jahren einkalkulieren. Generell geht eine Wartezeit jedoch nur mit einfachen Gesundheitsfragen einher, teilweise wird auch gänzlich auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, wie das beim Pflege-Bahr der Fall ist.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Pflegezusatzversicherung sein?

Grundsätzlich sollte sich die Höhe der Leistung immer am persönlichen Bedarf orientieren: Wieviel Geld soll im Falle einer eintretenden Pflegebedürftigkeit zur Verfügung stehen? Zu berücksichtigen sind dabei immer die Leistungen, die Sie im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit bereits von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung erhalten.

Bei der Pflegetagegeldversicherung einer Pflegezusatzversicherung wird dafür ein Tagessatz ermittelt, der je nach Wunsch und Anbieter variieren kann und durchschnittlich zwischen zehn und 100 Euro pro Tag beträgt. In der Regel geben die Anbieter Tageshöchstsätze vor, die meist 150 Euro betragen. Dieser Tagessatz (multipliziert mit 30) wird monatlich ausgezahlt.

Ähnlich verhält es sich bei der Pflegerentenversicherung. Hierbei wird von vornherein eine monatliche Leistungssumme, ähnlich einer Lebensversicherung, vereinbart. Durchschnittlich beträgt diese zwischen 250 und 3.000 Euro. Mögliche Überschüsse erhalten Sie zusätzlich.

Die volle Versicherungsleistung wird sowohl bei der Pflegetagegeld- als auch der Pflegerentenversicherung (sofern im Tarif nicht anders vereinbart) erst ab Erreichen des höchsten Pflegegrades fünf ausgezahlt. Für alle anderen Pflegegrade gibt es meist nur einen festgelegten prozentualen Anteil der festgelegten Deckungssumme.

Bei der Pflegekostenversicherung einer Pflegezusatzversicherung wird dagegen keine pauschale Deckungssumme festgelegt, sondern vielmehr ein Prozentsatz. Die Pflegekostenversicherung kommt lediglich für die tatsächlich entstandenen Kosten auf und leistet einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden dabei um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, dieser beträgt häufig 80, 90 oder 100 Prozent. Erhöhen sich die Kosten für eine Pflegemaßnahme, wird auch die absolute Leistung der Pflegekostenversicherung ansteigen.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Pflegezusatzversicherung berechnet?

Der Beitrag einer jeden Pflegezusatzversicherung wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Je nachdem, welche Leistungen Sie wünschen und welche Anforderungen Sie an eine Pflegezusatzversicherung stellen, kann der Beitrag der Pflegezusatzversicherung unterschiedlich hoch ausfallen. Grundsätzlich gilt jedoch: Je höher die Ansprüche an eine Pflegezusatzversicherung, desto höher auch der Beitrag.

Einen direkten Einfluss auf den Beitrag haben vor allem

  • die Höhe der Versicherungsleistung: Je mehr finanzielle Mittel Ihnen im Fall einer Pflegebedürftigkeit zur Verfügung stehen, desto höher fällt auch der Beitrag der Pflegezusatzversicherung aus.
  • die Form der Pflegezusatzversicherung: Wenn auch ohne allgemeingültigen Bestand gilt die flexible Pflegerentenversicherung als die teuerste, die Pflegekostenversicherung dagegen als eine relativ beitragsgünstige Form der Pflegezusatzversicherung.
  • das Alter bei Vertragsabschluss: Je jünger das Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss der Pflegezusatzversicherung, desto günstiger der Beitrag.
  • die Risikofaktoren: Verlangt der Anbieter der jeweiligen Pflegezusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung, gelten Vorerkrankungen in der Regel als Risiko und führen häufig zu einem höheren Beitrag als sogenannter Risikozuschlag.
  • die Kombination mit anderen Versicherungen: Wer mehrere Formen einer Pflegezusatzversicherung bündelt, kann unter Umständen mit einem günstigeren Gesamtbeitrag rechnen, als wenn mehrere Einzelpolicen abgeschlossen werden.
  • flexible Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrags: Wer eine dynamische Beitragsanpassung vereinbart, um dem Inflationsrisiko entgegenzuwirken, für den erhöht sich der Beitrag der Pflegezusatzversicherung kontinuierlich von Jahr zu Jahr.
  • Wartezeit: Verzichten Anbieter einer Pflegezusatzversicherung auf eine Wartezeit, kann dies möglicherweise zu einem höheren Beitrag führen.

Beachten Sie, dass sowohl bei der Pflegetagegeld- als auch der Pflegekostenversicherung die Anbieter die Möglichkeit haben, die Beiträge aus Kostengründen (zum Beispiel durch eine gestiegene Schadensquote) anzupassen. Bei der Pflegerentenversicherung bleibt der Beitrag garantiert immer konstant.

Sofern möglich sollten Sie darauf achten, dass Sie ab dem Tag der Leistungszahlung beitragsbefreit sind. Das bedeutet, dass Sie Beiträge nur solange zahlen, bis eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Häufig bieten Versicherer der Pflegezusatzversicherung diese Klausel in ihren Vertragsbedingungen an.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Pflegezusatzversicherung für mich?

Der Vergleich einer Pflegezusatzversicherung kann auf mehreren Ebenen erfolgen. Zunächst können Sie die drei Formen einer Pflegezusatzversicherung miteinander vergleichen. Unter der Abwägung von Vor- und Nachteilen entscheiden Sie sich dann für die Versicherungslösung, die am ehesten Ihren Vorstellungen und Ihrem Bedarf entspricht. Wenn Sie wissen, welche Pflegezusatzversicherung für Sie die optimalste ist, dann lohnt sich ein Anbietervergleich einer Pflegezusatzversicherung – vor allem vor dem Hintergrund, einen möglichst preisgünstigen Tarif mit bedarfsgerechten Leistungen zu erhalten. Vergleichen Sie diverse Tarife einer Pflegezusatzversicherung anhand folgender Kriterien:

  • die gewünschten Leistungen je nach Pflegegrad und Art der Pflege (stationär oder ambulant)
  • die Mindestlaufzeit
  • die Gesundheitsprüfung
  • die Wartezeit
  • das eigene Alter bei Vertragsabschluss (möglicherweise ein Höchsteintrittsalter)
  • die Option auf eine staatliche Förderung (bei der Pflegetagegeldversicherung)
  • die individuellen Anpassungsmöglichkeiten

Ein Online-Vergleichsrechner ermittelt schnell und übersichtlich eine Auswahl möglicher Tarife einer Pflegezusatzversicherung anhand Ihrer Voraussetzungen und Ihrer Ansprüche. Stimmen die Leistungen mit Ihren Vorstellungen überein, spricht nichts dagegen, sich für ein beitragsgünstiges Angebot zu entscheiden.

 

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

MC | PflegezusatzversicherungEine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes kann bei der Pflegezusatzversicherung durch eine dynamische Beitrags- und Leistungsgestaltung vereinbart werden. Mit einer festgelegten Dynamik erhöht sich der Beitrag der Pflegezusatzversicherung jährlich um einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz, um der Inflation gegenzusteuern, damit die potentiell ausgezahlten Leistungen am Ende immer noch denselben Wert, sprich dieselbe Kaufkraft, aufweisen.

Wer nachträglich seine Leistungen der Pflegezusatzversicherung anpassen möchte, sollte prüfen, ob Versicherer diese Option gewähren. Unter Umständen können damit ein erneuter Gesundheitstest und auch eine Beitragserhöhung einhergehen.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Sichern private Versicherungen Lebensrisiken, wie Krankheit, Tod, Unfall oder auch Pflegebedürftigkeit ab, gelten diese aus steuerlicher Sicht als sogenannte Vorsorgeaufwendungen. Die Beiträge für diese Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch jede Form einer Pflegezusatzversicherung gehört, können Sie gemäß §10 EStG von der Steuer absetzen.

Eine steuerliche Vergünstigung ist bei der Pflegezusatzversicherung häufig aber nur theoretisch möglich, da die maximale Absetzbarkeit durch festgelegte Höchstgrenzen eingeschränkt ist. Diese Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen betragen jährlich für

  • Angestellte, Beamte und Rentner 1.900 Euro
  • Selbstständige 2.800 Euro

Durch weitere Beitragszahlungen, zum Beispiel für die Kranken- oder Pflegeversicherung, können die Freibeträge bereits voll ausgeschöpft sein.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Pflegezusatzversicherung achten?

Eine Kündigung der Pflegezusatzversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Regulär kann eine Pflegezusatzversicherung immer zum Ende einer Laufzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen von meist drei Monaten in schriftlicher Form gekündigt werden. Häufig gibt es bei einer Pflegezusatzversicherung Mindestvertragslaufzeiten, welche häufig zwischen zwei und drei Jahren betragen. Während dieser Zeit ist keine Kündigung möglich.

Erfolgt zum Ende der jeweiligen Laufzeiten keine Kündigung der Pflegezusatzversicherung, endet die Pflegezusatzversicherung – sofern nicht explizit ein Versicherungsende vereinbart ist – entweder mit dem Eintreten einer Pflegebedürftigkeit oder aber mit dem Tod des Versicherungsnehmers.

Liegen besondere Umstände vor, kann eine Kündigung der Pflegezusatzversicherung auch während einer Laufzeit erfolgen. Begründet wird dieses sogenannte außerordentliche Kündigungsrecht zum Beispiel durch eine Beitragserhöhung oder Leistungseinschränkung des Anbieters, teilweise auch durch Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers, der entsprechend Leistungen nach Hartz IV bezieht. Auch der Versicherer der Pflegezusatzversicherung kann von seinem Recht einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen, unter anderem dann, wenn der Versicherte nachweislich beim Gesundheitstest falsche Angaben gemacht hat.

Bedenken Sie, dass eine Kündigung für den Versicherungsnehmer einer Pflegezusatzversicherung mit Nachteilen verbunden sein kann: Mit einer Kündigung erlischt nicht nur der wertvolle Versicherungsschutz, sondern auch die bereits eingezahlten Beiträge gehen verloren. Lediglich bei der Pflegerentenversicherung haben Sie das Recht auf einen Rückkaufswert der Beiträge. Aufgrund der Verwaltungsgebühren, die die Versicherung gegenrechnen wird, fällt dieser Rückkaufswert meist aber sehr gering aus. Als Alternative einer Kündigung der Pflegezusatzversicherung – zum Beispiel bei einem temporären finanziellen Engpass – kann die Möglichkeit bestehen, die Police für eine gewisse Zeit ruhen zu lassen beziehungsweise beitragsfrei zu stellen.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Pflegezusatzversicherung achten?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Versicherungsnehmer frei, den Anbieter, den Tarif oder auch die Form Ihrer Pflegezusatzversicherung zu wechseln. Für einen Wechsel müssen Sie Ihre bestehende Pflegezusatzversicherung kündigen und im Idealfall übergangslos eine neue Pflegezusatzversicherung abschließen. Vor einem vorschnellen Wechsel sollten Sie jedoch bedenken, dass Ihre bereits angesammelten Beiträge und Leistungen verloren gehen und Sie beim neuen Anbieter wieder von vorn beginnen, Kapital für den Pflegefall anzusparen. Darüber hinaus können Sie davon ausgehen, dass Ihr höheres Alter und damit verbunden auch das Risiko einer Pflegebedürftigkeit dazu führen, dass die Beiträge der Pflegezusatzversicherung höher ausfallen werden. Ein Wechsel der Pflegezusatzversicherung sollte daher immer gut überlegt sein und nur bei schwerwiegenden Gründen erfolgen.