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Hörgeräteversicherung

Was ist eine Hörgeräteversicherung?

Ein Hörgerät zu tragen, ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Im Gegenteil: Etwa 15 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Hörminderung. Tendenz steigend. Der Bedarf an Hörgeräten hat sich dementsprechend in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Jährlich werden rund eine Million Hörgeräte verkauft. Die kleinen, mittlerweile sehr unauffälligen Teile sind dabei wahre Technikwunder und haben ihren stolzen Preis. Durchschnittlich beträgt dieser etwa 1.000 Euro. Besonders hochwertige Geräte können bis zu 2.500 Euro kosten. Eine Hörgeräteversicherung kann deshalb für Hörgeräteträger ein sinnvoller Schutz sein – einerseits um den hohen Anschaffungspreis zu reduzieren, andererseits um sich gegen Schäden am Hörgerät und den damit verbundenen Reparations- oder Ersatzkosten abzusichern.

Der Begriff Hörgeräteversicherung ist dabei nicht eindeutig definiert. Zu unterscheiden ist bei der Hörgeräteversicherung daher zwischen zwei möglichen Versicherungsarten:

  • eine Sachversicherung zur Absicherung von Schäden am Hörgerät
  • eine Personenversicherung als Bestandteil einer privaten Krankenzusatzversicherung mit Zuzahlungen für neue Hörhilfen

Wird von einer Hörgeräteversicherung gesprochen, ist in der Regel die Sachversicherung gemeint, die Schäden am Hörgerät absichert und nur von einigen (Spezial-)Versicherern auf dem deutschen Markt angeboten wird. Eine private Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte, die ausschließlich Leistungen für Hörhilfen beinhaltet, gibt es nicht. Wohl aber sind Erstattungen für Hörhilfen in den Versicherungsumfang von einigen ambulanten oder Vorsorgetarifen der privaten Zusatzversicherungen integriert.

 

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Welchen Schäden sind über eine Hörgeräteversicherung abgedeckt?

MC | Hörgeräteversicherung Der Versicherungsschutz der beiden Arten der Hörgeräteversicherung unterscheidet sich grundlegend. Wer eine Hörgeräteversicherung als Sachversicherung für ein bestehendes Hörgerät abschließt, schützt sich vor den finanziellen Folgen von Schäden mit Bruch, Zerstörung, Beschädigung und Verlust, die entstanden sein können durch:

  • unsachgemäße Handhabung und Bedienungsfehler
  • Diebstahl und Raub
  • Vandalismus (mutwillige Zerstörung durch Dritte)
  • Feuchtigkeit und Nässe
  • kaputtes oder verlorenes Zubehör
  • Korrosion durch Schweiß
  • Defekte an der Elektronik
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Sturm, Hagel und Überschwemmung
  • Schäden durch Haustiere
  • Transportmittelunfälle

Achtung: Nicht jede Hörgeräteversicherung deckt jedoch jeden Schaden ab. Hier sollte vor Abschluss genau geprüft werden, welche Versicherungsleistungen die Police beinhaltet, welche individuell wichtig sind und auf welche unter Umständen auch verzichtet werden kann.

Gemein ist jedoch allen Tarifen einer Hörgeräteversicherung, dass der Versicherungsschutz weltweit an jedem beliebigen Ort sowie rund um die Uhr gilt.

Dagegen leistet die Hörgeräteversicherung im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung nicht bei entstandenen Schäden und versichert diese folglich auch nicht. Versicherungsleistungen können vielmehr dann beansprucht werden, wenn ein neues Hörgerät benötigt wird. Ob dafür ein ärztliches Rezept und entsprechend eine Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse verlangt wird, hängt vom jeweiligen Tarif der Hörgeräteversicherung ab.

Welche Leistungen werden im Rahmen der Hörgeräteversicherung abgedeckt?

Die Hörgeräteversicherung, die Schäden am Hörgerät versichert, übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für die notwendige Reparatur, für den Austausch von zerstörten Geräten beziehungsweise Geräteteilen oder für den Ersatz von abhandengekommenen Hörgeräten. Im Falle von Verlust oder Zerstörung erstattet die Hörgeräteversicherung (einen Teil der) Kosten, die zur Anschaffung eines gleichwertigen Hörgeräts notwendig sind.

Zu beachten: Die Erstattung ist bei der Hörgeräteversicherung bei fast allen Anbietern limitiert. So wird bei Verlust oder Totalschaden teilweise nur ein prozentualer Anteil des Kaufpreises beziehungsweise der Versicherungssumme von der Hörgeräteversicherung übernommen. Unter Umständen sind auch Reparaturen nicht mit der vollen Summe abgedeckt. Auch eine Erstattung lediglich zum Zeitwert ist möglich. Je nach Anbieter kann bei der Hörgeräteversicherung darüber hinaus eine Selbstbeteiligung obligatorisch sein.

Wer dagegen Hörhilfen bei seiner ambulanten Zusatzversicherung mit absichert, erhält einen Zuschuss für die Anschaffung einer neuen Hörhilfe. Meist wird ein bestimmter prozentualer Anteil für die Kostenerstattung vorgegeben, der sich zwischen 80 und 100 Prozent bewegt. Zusätzlich gibt es eine Summenbegrenzung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums. Dies kann beispielsweise eine maximale Erstattung von 1.000 Euro innerhalb von fünf Jahren sein oder auch eine 500 Euro Höchstleistung pro Versicherungsjahr.

Da die Hörgeräteversicherung als Zusatzversicherung immer weitere Bereiche mit abdeckt, können Versicherte zusätzliche Leistungen beanspruchen. Je nach Tarif sind unter anderem auch Erstattungen für Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen sowie für Heil- und Hilfsmittel und/oder Naturmedizin über die Hörgeräteversicherung mitversichert.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Hörgeräteversicherung abschließe?

MC | Hörgeräteversicherung Jeder, der mit dem Gedanken spielt, eine Hörgeräteversicherung abzuschließen – sowohl die Sach- als auch die Personenversicherung – sollte wissen, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei einer medizinischen Notwendigkeit einen großen Anteil der Kosten für das Hörgerät in Form eines Festzuschusses übernehmen.

Der Festbetrag je Hörhilfe beträgt dabei einheitlich 733,59 Euro, bei Schwerhörigkeit, die an Taubheit grenzt, werden 784,94 Euro erstattet. Wird auch für das andere Ohr ein Hörgerät benötigt, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen maximal für beide Hörgeräte zusammen 925 Euro. Jeder Hörgeräteakustiker ist verpflichtet, zuzahlungsfreie Hörhilfen anzubieten. In dem Fall verbliebe lediglich ein gesetzlicher Eigenanteil von zehn Euro beim Kunden. Ist aus medizinischen Gründen ein höherwertiges Hörgerät notwendig, wird auch dieses von der Krankenkasse in voller Kostenhöhe bezahlt. Die Kosten für die Beratung, Programmierung und Anpassung sowie je nach Art und Ursache des Schadens für Reparaturen werden ebenfalls von den Kassen übernommen. Lediglich die für den Betrieb des Hörgeräts notwendigen Batterien müssen selbst gezahlt werden (Ausnahme: Personen unter 18 Jahren). Nach sechs Jahren kann ein neues Hörgerät bei der Krankenkasse beantragt werden. Verschlechtert sich das Hörvermögen innerhalb dieses Zeitraums erheblich, ist auch früher eine Kostenerstattung für ein neues Hörgerät möglich.

Dass eine Hörgeräteversicherung dennoch sinnvoll sein kann, liegt darin begründet, dass

  • einerseits von vielen Personen eine höherwertige Ausstattung, ein besserer Hör- und Bedienkomfort sowie umfassendere Funktionen bei ihrem Hörgerät gewünscht werden, zum Beispiel ein unauffälliges In-Ohr-Gerät, welches meist deutlich teurer ist als ein zuzahlungsfreies Gerät.
  • andererseits die gesetzliche Zuzahlung bei Reparaturen sehr begrenzt ist. Verlust durch Diebstahl wird von den Krankenkassen genauso wenig erstattet wie ein Schaden durch falsche Bedienung oder unsachgemäße Handhabung.

Anbieter der Hörgeräteversicherungs Themen

Wann beginnt der Versicherungsschutz der Hörgeräteversicherung?

Auch beim Beginn des Versicherungsschutzes ist zwischen den zwei Arten der Hörgeräteversicherung zu unterscheiden. Während bei der Hörgeräteversicherung als Sachversicherung mit Vertragsabschluss, spätestens aber mit Erwerb des Hörgeräts, der Versicherungsschutz unmittelbar einsetzt, sind die Tarife der privaten Zusatzversicherung häufig mit einer Wartezeit belegt. Für Hörhilfen beträgt diese in der Regel drei Monate ab Vertragsabschluss. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit können Leistungen erstmalig in Anspruch genommen werden. Je nach Tarif gibt es bei dieser Hörgeräteversicherung zudem Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren.

 

Wie lang besteht Versicherungsschutz bei der Hörgeräteversicherung?

Grundsätzlich kann die Laufzeit bei der Hörgeräteversicherung variabel festgelegt werden. Hier gilt: Je länger die Laufzeit und damit die vertragliche Bindung, desto günstiger wird der Beitrag ausfallen. Im Rahmen der privaten Zusatzversicherung besteht Versicherungsschutz im Regelfall für eine Laufzeit von einem Jahr eventuell auch von zwei Jahren. Wird die Versicherung nicht gekündigt, verlngert sie sich automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr.

Bei der Hörgeräteversicherung als Schadensversicherung wird meist direkt eine längere Laufzeit vorgegeben. Darüber hinaus ist ein Hörgerät über die Hörgeräteversicherung nur für einen bestimmten Zeitraum versicherbar. Teilweise endet der Versicherungsschutz automatisch bereits nach vier Jahren, teilweise auch erst nach sechs Jahren (zu dem Zeitpunkt, wenn die Krankenkasse ein neues Hörgerät bezuschusst). Achtung: Versicherbar über die Hörgeräteversicherung sind häufig nur neue Hörgeräte. Nur wenige Tarife decken auch eine nachträgliche Versicherung (zum Beispiel bis zu zwei Jahre nach Kauf) ab.

In welchen Fällen erbringt eine Hörgeräteversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

MC | Hörgeräteversicherung Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Hörgeräteversicherung (Sachversicherung) einige Leistungsausschlüsse. Nicht versichert sind dabei Schäden

  • infolge von Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • durch Verschleiß, Alterung und Abnutzung
  • die bereits bei Versicherungsbeginn bekannt waren
  • die im Rahmen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen über den Hersteller abgedeckt sind
  • durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
  • infolge von Krieg oder Kernenergie

Bei der Hörgeräteversicherung als private Zusatzversicherung hängt es vom Tarif ab, ob eine Leistung erfolgt, wenn für die Hörhilfe eine medizinische Notwendigkeit besteht oder nicht. Während einige Versicherer das ärztliche Rezept verlangen, welches wiederrum eine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse garantiert, leisten andere Versicherer auch ohne eine Vorleistung der GKV.

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Ist es möglich, bei der Hörgeräteversicherung zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ist lediglich bei der Hörgeräteversicherung als private Zusatzversicherung möglich. Automatisch in die Absicherung integriert sind grundsätzlich weitere Leistungen, zum Beispiel für Sehhilfen oder Vorsorgeuntersuchungen. Je nach Anbieter können über die Hörgeräteversicherung aber auch zusätzliche Bausteine mitversichert werden. Denkbar ist beispielsweise die Kombination mit einem Zahnzusatzversicherungstarif. Teilweise sind die Tarife der Anbieter auch nach dem Bausteinprinzip aufgebaut, so dass der Versicherungsumfang individuell zusammengestellt werden kann. Eine Erweiterung ist in der Regel mit einer auf die Gesamtsumme gesehenen Beitragsersparnis verbunden.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss einer Hörgeräteversicherung?

Mit einer Gesundheitsprüfung können lediglich Versicherte rechnen, die eine Hörgeräteversicherung als private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Je nach Anbieter und Tarif werden vor Vertragsabschluss hierbei Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand gestellt, eventuell auch, ob bereits ein Hörgerät getragen wird oder eine Hörminderung vorliegt. Ist dies der Fall, mag dies einerseits zu einem Leistungsausschluss führen, andererseits auch zu einem Risikozuschlag in Form eines höheren Beitrags.

 

Welche Versicherungssumme sollte bei der Hörgeräteversicherung gewählt werden?

Während bei der Hörgeräteversicherung als private Zusatzversicherung die maximale Erstattung bereits pauschal vorgegeben ist und sich nicht auf den Wert eines konkreten Hörgeräts bezieht, orientiert sich die Versicherungssumme bei der Hörgeräteversicherung als Sachversicherung immer am Kaufpreis des versicherten Hörgeräts (unabhängig davon, ob es sich um eine Neu- oder Zeitwerterstattung handelt). Diese festgelegte Summe bildet damit den maximalen Erstattungswert, den die Hörgeräteversicherung im Schadensfall leistet.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Hörgeräteversicherung berechnet?

Auch bei der Kalkulation des Beitrags unterscheiden sich die zwei Arten der Hörgeräteversicherung:

  • Hörgeräteversicherung als Schadensversicherung

Im Allgemeinen ist bei der Hörgeräteversicherung mit einem durchschnittlichen jährlichen Beitrag zwischen 50 und 60 Euro zu kalkulieren. Maßgeblich beeinflusst wird der Beitrag dabei von der Versicherungssumme sowie von den vorgegebenen Konditionen des Versicherers (Erstattung zum Neu- oder Zeitwert sowie die maximal vorgegebene Erstattungshöhe). Eine Rolle spielt zudem die Selbstbeteiligung bei der Hörgeräteversicherung: Muss der Versicherte im Schadensfall einen Teil der Reparatur- oder Ersatzkosten in Form der Selbstbeteiligung aus eigener Tasche zahlen, fällt der Beitrag in der Regel günstiger aus. Ob es eine Selbstbeteiligung gibt oder nicht, hängt vom Tarif ab und kann nicht vom Versicherten frei gewählt werden.

  • Hörgeräteversicherung als private Zusatzversicherung

Der Beitrag für diese Hörgeräteversicherung ist immer eine individuelle Größe und wird von vielen Faktoren beeinflusst. Maßgeblich beitragsbestimmend ist der Leistungs- sowie der Tarifumfang der Hörgeräteversicherung, zu der immer weitere private Zusatzleistungen gehören. Hier gilt: Je mehr Leistungen die Versicherung beinhaltet und je höher die Kostenerstattungen sind, desto höher wird auch der Beitrag für die Hörgeräteversicherung ausfallen. Beitragsbeeinflussend ist zudem das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Im höheren Alter nimmt auch das Risiko für Erkrankungen sowie für altersbedingte Hörschädigungen zu. Demzufolge wird der Beitrag für die Hörgeräteversicherung mit zunehmendem Alter ansteigen. Sofern vor dem Abschluss der Hörgeräteversicherung Gesundheitsfragen gestellt werden, nimmt das Ergebnis ebenfalls Einfluss auf den Beitrag.

Bei beiden Arten der Hörgeräteversicherung spielen zudem weitere beitragsbeeinflussende Faktoren eine Rolle: Dazu gehören die Dauer der Laufzeit, die Zahlungsmodalitäten sowie das allgemeine Preisniveau des Anbieters.

Wichtig: Auch wenn beide Versicherungsarten Leistungen für Hörgeräte bieten, können sie bislang nicht als gebündeltes Leistungspaket zu einem günstigeren Gesamtbeitrag abgeschlossen werden.

 

Ist es möglich, den Versicherungsschutz flexibel an die eigenen Bedürfnisse anzupassen?

Eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes an die eigenen Bedürfnisse ist bei der Hörgeräteversicherung nur bedingt möglich. Die abgedeckten Schäden sowie die Versicherungsleistungen sind meist pauschal vom Versicherer vorgegeben und bieten nur wenig eigenen Anpassungsspielraum. Handelt es sich um eine private Zusatzversicherung, stehen jedoch einige Tarife einer Hörgeräteversicherung mit unterschiedlichen Leistungsspektren zur Auswahl. Häufig werden einzelne Tarife auch in mehreren Leistungsstufen – vom Basis- bis zum Premiumschutz – angeboten, so dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, einen Tarif zu finden, der individuell am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Hörgeräteversicherung für mich?

Sowohl bei der Sach- als auch der Personenversicherung der Hörgeräteversicherung ist das Angebot auf dem Versicherungsmarkt bislang überschaubar, so dass die Auswahl an verfügbaren Tarifen für eine Hörgeräteversicherung begrenzt ist. Dennoch sollte ein Versicherungsvergleich vor dem Abschluss einer Hörgeräteversicherung nicht versäumt werden: Dieser bietet nicht nur den Vorteil, einen passgenauen und bedarfsgerechten Tarif einer Hörgeräteversicherung zu finden, sondern außerdem einen möglichst geringen Beitrag zu erzielen. Vor einem Vergleich sollte vorab festgelegt werden, welche Anforderungen an die Hörgeräteversicherung gestellt werden:

  • Möchte ich Schäden am Hörgerät versichern oder wünsche ich mir Zuzahlungen beim Kauf eines neues Geräts?
  • Welche Schäden sollen abgedeckt werden? Welche Leistungen sind mir wichtig?
  • Wie hoch soll die Kostenerstattung im Schadensfall beziehungsweise bei einem Ersatzgerät sein? Wie groß darf mein finanzieller Eigenanteil sein?
  • Wie lange möchte ich mich an den Anbieter binden?
  • Wünsche ich weitere Versicherungsleistungen?

Ein Versicherungsvergleich gestaltet sich am unkompliziertesten mithilfe eines Online-Tarifrechners. Die Auswahlkriterien sind schnell eingegeben und alle infrage kommenden Tarife innerhalb weniger Augenblicke übersichtlich aufgelistet, so dass passende Tarife einer Hörgeräteversicherung schnell verglichen sind und im Idealfall die individuell beste Versicherungslösung gefunden wird. Ein direkter Online-Abschluss ist möglich.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge für die Hörgeräteversicherung von der Steuer absetzen?

Wird die Hörgeräteversicherung als private Zusatzversicherung abgeschlossen, besteht theoretisch die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge steuerlich geltend zu machen, da die Versicherung zu den Vorsorgeaufwendungen gehört, die der Absicherung persönlicher Lebensrisiken dient. Ob die Hörgeräteversicherung tatsächlich vom Finanzamt anerkannt wird, hängt aber immer von der individuellen Absicherung beziehungsweise vom Tarif ab. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass für Vorsorgeaufwendungen jährliche Höchstsätze vorgegeben sind, die für Angestellte 1.900 Euro und für Selbstständige 2.800 Euro betragen. Diese können bereits durch andere Aufwendungen, zum Beispiel für die Beiträge für die Kranken- oder Pflegeversicherung, voll ausgeschöpft sein, so dass die Beiträge für die Hörgeräteversicherung steuerlich keine Begünstigung mehr erfahren.

Die Hörgeräteversicherung, die Schäden am Hörgerät versichert, ist dagegen eine reine private Sachversicherung, die nicht von der Steuer abgesetzt werden kann.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Hörgeräteversicherung achten?

MC | Hörgeräteversicherung Im Hinblick auf die Kündigung unterscheiden sich die zwei Arten der Hörgeräteversicherung nicht erheblich. In den jeweiligen Versicherungsbedingungen ist genau festgehalten, wann eine Kündigung möglich ist und welche Kündigungsfristen gelten. Grundsätzlich kann die Hörgeräteversicherung immer zum Ende einer Laufzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen (meist zwischen einem Monat und drei Monaten) gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Hörgeräteversicherung bei fast ausnahmslos allen Anbietern um eine weitere Laufzeit. Bei der Hörgeräteversicherung, die eine maximale Laufzeit vorgibt, ist eine separate Kündigung nicht nötig. Der Versicherungsschutz erlischt automatisch nach der vereinbarten Zeit.

Unter Umständen besteht bei der Hörgeräteversicherung auch die Option, den Vertrag außerordentlich mit der Frist von einem Monat zu kündigen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung bekannt gibt. Eine außerordentliche Kündigung ist bei der Sachversicherung nach dem Eintreten eines Versicherungsfall und beanspruchter Leistung beiderseitig ebenfalls möglich.

Achtung: Besteht Versicherungsschutz über eine private Zusatzversicherung oder die Hausratversicherung, sollte bei einer Kündigung immer der weitere Versicherungsumfang berücksichtigt werden. Wer seine Hörgeräteversicherung kündigt, verliert daher immer den gesamten Versicherungsschutz – einzelne Bestandteile können bei einer privaten Zusatzversicherung nicht gekündigt werden.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Hörgeräteversicherung achten?

Ein Tarifwechsel der bestehenden Hörgeräteversicherung kann sich immer dann lohnen, wenn

  • auf dem Markt ein leistungsstärkerer und/oder beitragsgünstigerer Tarif einer Hörgeräteversicherung angeboten wird.
  • der Versicherte mit seiner Hörgeräteversicherung beziehungsweise dem Anbieter unzufrieden ist.
  • wenn ein neues Hörgerät gekauft wurde und ein neuer /anderer Versicherungsbedarf besteht.

Sofern die Laufzeit der Hörgeräteversicherung nicht automatisch endet, ist vor dem Wechsel immer darauf zu achten, dass die Versicherung zum jeweiligen Zeitpunkt auch kündbar ist. Hier gilt es, mögliche Versicherungslücken aber auch zeitlich Überschneidungen aufgrund von Über- oder Unterversicherung und damit doppelten Kosten beziehungsweise fehlendem Versicherungsschutz zu vermeiden. Im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung ist ein übergangsloser Wechsel zudem ratsam, da erneute Wartezeiten in dem Fall meist entfallen.

Weiterhin kann ein Wechsel der Hörgeräteversicherung ein guter Anlass sein, den bisherigen Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Ist beispielsweise die Versicherungssumme ausreichend hoch? Wünsche ich mir mehr oder doch weniger Leistungen? Wieviel bin ich im Versicherungsfall bereit, aus eigener Tasche zu zahlen?

Lohnt sich der Abschluss einer Hörgeräteversicherung?

Ob es sich lohnt, eine Hörgeräteversicherung abzuschließen, lässt keine pauschale Antwort zu, sondern hängt immer von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert im Vorwege eine Kosten-Nutzenrechnung aufzustellen: Wieviel Beitrag wird gezahlt und wie hoch ist die maximale Erstattung? Zusätzlich berücksichtigt werden sollte immer das individuelle Risiko für einen Schaden beziehungsweise für die Inanspruchnahme von Leistungen.

Eine Hörgeräteversicherung als Sachversicherung lohnt sich unter anderem,

  • wenn ein besonders hochwertiges Hörgerät gekauft wurde, bei dem im Schadensfall auch hohe Reparaturkosten zu erwarten sind.
  • wenn das Risiko für einen Schaden hoch ist, zum Beispiel bei Kindern, Sportlern oder Menschen, die bei ihrer täglichen Arbeit besonderen Risiken ausgesetzt sind.
  • wenn von vornherein klar ist, dass der Hörgeräteträger die Reparatur- oder Ersatzkosten beim Hörgerät nicht aus eigener Tasche selbst zahlen könnte.

Die Hörgeräteversicherung als private Zusatzversicherung ist dann sinnvoll, wenn

  • das Risiko für eine Hörminderung grundsätzlich gegeben ist oder wenn abzusehen ist, dass ein Hörgerät zukünftig benötigt wird.
  • wer sich nicht mit einem Standard-Hörgerät zufrieden gibt, sondern eine leistungsstärkere und hochwertigere Hörlösung bevorzugt, bei der eine hohe Zuzahlung zu erwarten ist.
  • wenn Bedarf für weitere ambulante oder Vorsorgeleistungen (zum Beispiel für Sehhilfen) besteht.