Versicherungskammer Bayern Hörgeräteversicherung
Was ist die Versicherungskammer Bayern Hörgeräteversicherung?
Wer als gesetzlich Versicherter Zuzahlungen für ärztlich verordnete Hörhilfen vermeiden oder zumindest reduzieren möchte, kann eine Versicherungskammer Bayern Hörgeräteversicherung abschließen. Eine reine Versicherungskammer Bayern Hörgeräteversicherung bietet der marktführende Regionalversicherer mit einem bundesweiten Versicherungsangebot zwar nicht an, dafür sind die Versicherungsleistungen für Hörhilfen in den Gesundheitsvorsorgetarif VorsorgePRIVAT integriert. Versichert über diesen Tarif einer ambulanten Zusatzversicherung sind dabei auch weitere Leistungen, unter anderem für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen.
Das Besondere bei der Versicherungskammer Bayern Hörgeräteversicherung: Sämtliche Leistungen können direkt nach Vertragsabschluss ohne eine Wartezeit beansprucht werden.
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Welche Leistungen beinhaltet die Versicherungskammer Bayern Hörgeräteversicherung?
Ein Leistungsanspruch besteht bei der Versicherungskammer Bayern Hörgeräteversicherung ausschließlich für ärztlich verordnete Hörgeräte. Eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse ist demnach Voraussetzung für eine Kostenerstattung, die wie folgt vorgesehen ist:
- 80 Prozent Erstattung vom Rechnungsbetrag bis maximal 800 Euro innerhalb von fünf Kalenderjahren
Mitversichert sind zudem Reparaturen am Hörgerät. Dagegen leistet die Versicherungskammer Bayern Hörgeräteversicherung nicht bei Verlust und Diebstahl. Nicht erstattungsfähig sind zudem Betriebskosten, wie beispielsweise Batterien oder Reinigungsmittel.
Zusätzlich sind beim Tarif VorsorgePRIVAT der Versicherungskammer Bayern Hörgeräteversicherung folgende weitere Leistungen mitversichert:
- Vorsorgeuntersuchungen: 100 Prozent Erstattung bis 500 Euro je Kalenderjahr
- Impfungen: 100 Prozent Erstattung bis zu 300 Euro in zwei Kalenderjahren
- Brillen und Kontaktlinsen: 80 Prozent Kostenerstattung bis 400 Euro in zwei Kalenderjahren
- Augenlaseroperationen: 100 Prozent Kostenerstattung bis maximal 1.500 Euro während der Vertragslaufzeit