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Nürnberger Hörgeräteversicherung

Was ist die Nürnberger Hörgeräteversicherung?

Als Alternative oder Ergänzung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz bietet die Nürnberger-Krankenversicherungs-AG Versicherungslösungen rund um die Gesundheitsversorgung. Eine Nürnberger Hörgeräteversicherung wird daher im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung abgeschlossen. Neben Leistungen für Sehhilfen bietet der Tarif Sehen und Hören der Nürnberger Hörgeräteversicherung auch hohe Erstattungen für den Kauf von neuen Hörgeräten an. Im Vergleich zu anderen Anbietern positioniert sich die Nürnberger Hörgeräteversicherung leistungsstark und verspricht vergleichsweise hohe Zuzahlungen für Hörgeräte.

 

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Was leistet die Nürnberger Hörgeräteversicherung?

Mit dem Abschluss der Nürnberger Hörgeräteversicherung werten gesetzlich Versicherte ihren Krankenversicherungsschutz auf und erhalten private Leistungen für Hörgeräte einerseits und Sehhilfen andererseits. Mitversichert über den Tarif Sehen und Hören der Nürnberger Hörgeräteversicherung sind zudem weitere Hilfsmittel. Der Versicherungsschutz der Nürnberger Hörgeräteversicherung umfasst im Einzelnen folgende Kostenerstattungen:

  • Hörgeräte: 100 Prozent Erstattung mit maximal 800 Euro pro Ohr innerhalb von drei Jahren
  • Sehhilfen: 100 Prozent Erstattung bis 300 Euro alle zwei Jahre
  • Laseroperationen: 100 Prozent Erstattung bis 750 Euro pro Auge alle fünf Jahre
  • Sonstige Hilfsmittel (zum Beispiel Insulinpumpen, Perücken, Krankenfahrstühle o.ä.): 100 Prozent Erstattung bis 300 Euro alle zwei Jahre

Für alle Leistungen gilt eine Summenbegrenzung von 100 Euro im ersten Versicherungsjahr sowie von 200 Euro in den ersten 24 Monaten. Ab dem dritten Jahr entfällt die Leistungsstaffel. Sofern ein gesetzlicher Anspruch auf ein Hörgerät besteht, sind die Leistungen der Krankenkasse zunächst zu beanspruchen. Die Nürnberger Hörgeräteversicherung erstattet die verbleibende Differenz.

 

In welchen Aspekten punktet die Nürnberger Hörgeräteversicherung?

Neben vergleichsweise hohen Kostenerstattungen punktet der Tarif Sehen und Hören der Nürnberger Hörgeräteversicherung mit weiteren Vorteilen. So verzichtet die Nürnberger vor Vertragsabschluss auf eine Gesundheitsprüfung. Der Tarif Sehen und Hören kann daher ohne Beschränkungen oder Risikozuschläge direkt abgeschlossen werden.

Zwar wird die Leistung der Nürnberger Hörgeräteversicherung in den ersten zwei Versicherungsjahren durch eine Leistungsstaffel begrenzt, eine Wartezeit, bevor Leistungen erstmalig beansprucht werden können, ist jedoch nicht vorgesehen.

Ein weiterer Pluspunkt: Die Beiträge unterliegen bei der Nürnberger Hörgeräteversicherung keinen dynamischen Beitragssteigerungen. Unabhängig vom Alter und von der Vertragsdauer bleibt der Beitrag beim Tarif Sehen und Hören daher stabil. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass das Alter bei Vertragsabschluss der Nürnberger Hörgeräteversicherung immer einen wesentlichen Einfluss auf die Beitragshöhe nimmt.

 

Was ist vor dem Abschluss der Nürnberger Hörgeräteversicherung zu beachten?

Wer ein Hörgerät benötigt, erhält als gesetzlich Versicherter einen Zuschuss der Krankenkasse. Je nach Grad der Schwerhörigkeit beträgt diese Leistung zwischen etwa 730 und 785 Euro je Hörgerät. Sind beide Ohren betroffen, beziffert sich die Kostenübernahme auf 925 Euro für beide Hörgeräte zusammen. Wer sich nicht für ein sogenanntes Kassengerät, sondern ein hochwertigeres Hörgerät entscheidet, wird mit dieser Erstattungshöhe nicht auskommen. Die Mehrkosten trägt jedoch der Versicherte. Ein gesetzlicher Anspruch besteht alle sechs Jahre.

Mit der privaten Absicherung der Nürnberger Hörgeräteversicherung lässt sich die private Zuzahlung auf null Euro reduzieren. Zusätzlich besteht bereits nach drei Jahren ein erneuter Leistungsanspruch. Wer deshalb früher Ersatz benötigt, zum Beispiel auch durch Verlust des Geräts, kann auf die Leistung der Nürnberger Hörgeräteversicherung zurückgreifen.