AXA Hörgeräteversicherung
Was ist die AXA Hörgeräteversicherung?
Wenn es um die Erstattungen für Hörgeräte geht, bietet auch die AXA als einer der wenigen Anbieter auf dem deutschen Markt eine spezielle AXA Hörgeräteversicherung an. Als einer der größten deutschen Erstversicherer offeriert die AXA ein breites Leistungsspektrum in allen Versicherungssparten: Die AXA Hörgeräteversicherung gehört zum Bereich Gesundheit und wird im Rahmen einer ambulanten Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte angeboten. Neben Leistungen für Hörgeräte beinhaltet die AXA Hörgeräteversicherung zudem weitere Leistungen für Sehhilfen, Naturheilverfahren sowie Vorsorgemaßnahmen.
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Welche Leistungen beinhaltet die AXA Hörgeräteversicherung?
Als ambulante Zusatzversicherung werden von der AXA zwei Tarife angeboten: Leistungen für Hörhilfen beinhaltet aber ausschließlich der leistungsstärkere Tarif MED Komfort. Versicherte erhalten hierbei
- eine Kostenerstattung für Hörgeräte von 80 Prozent bis maximal 500 Euro alle fünf Jahre
Zusätzlich gehören zum Tarif MED Komfort der AXA Hörgeräteversicherung Leistungen für
- Sehhilfen: 100 Prozent Kostenerstattung bis zu 300 Euro alle zwei Jahre
- LASIK-Operationen: 100 Prozent Erstattung bis zu 1.000 Euro insgesamt zwei Mal
- Heilpraktiker und Naturheilverfahren: 80 Prozent Erstattung bis zu 2.000 Euro alle zwei Jahre
- verordnete Arzneimittel und Zuzahlungen: 80 Prozent Erstattung bis 2.000 Euro alle zwei Jahre
- Vorsorge und Impfungen: 80 Prozent bis 2.000 Euro alle zwei Jahre
Die Gesamtleistung für Naturheilverfahren, Arzneimittel und Vorsorgeuntersuchungen ist auf 2.000 Euro alle zwei Jahre begrenzt.
Was ist vor Vertragsabschluss bei der AXA Hörgeräteversicherung zu beachten?
Der Abschluss der AXA Hörgeräteversicherung ist mit einer Gesundheitsprüfung verbunden. Um das jeweilige Risikopotential zu ermitteln, stellt die AXA beim Versicherungsantrag zwei einfache Gesundheitsfragen, die zu einer Beitragserhöhung oder sogar einer Versicherungsablehnung führen können.
Versicherte sollten sich zudem darüber bewusst sein, dass mit Vertragsabschluss bei der AXA Hörgeräteversicherung zunächst eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten beginnt. Erst nach Ablauf dieser Zeit können Leistungen erstmalig beansprucht werden. Weitere Summenbegrenzungen gelten jedoch nicht in den ersten Versicherungsjahren.
Unter welchen Voraussetzungen bietet die AXA Hörgeräteversicherung Leistungen für Hörhilfen?
Der Leistungsanspruch für Hörhilfen besteht bei der AXA Hörgeräteversicherung unabhängig davon, aus welchem Grund die Hörhilfe benötigt wird. So erhalten Versicherte eine Kostenerstattung beziehungsweise einen anteiligen Zuschuss von der AXA Hörgeräteversicherung zum Beispiel für
- den Kauf eines Neugeräts (gibt es eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, ist diese zuerst zu beanspruchen)
- für die Reparatur eines defekten Hörgeräts (sofern die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt)
- den Ersatz bei Verlust und Diebstahl
- die Kosten für einen Audiocheck
Insgesamt können Versicherte alle fünf Jahre eine Leistung von maximal 500 Euro und bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrags in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob ein neues Gerät benötigt wird oder das vorhandene defekt oder verloren gegangen ist.