AXA Brillenversicherung
Was ist die AXA Brillenversicherung?
Von der AXA, die zu den größten deutschen Erstversicherer gehört, werden auch private Zusatzversicherungstarife angeboten. Im Rahmen der ambulanten Zusatzversicherung stellt die AXA auch eine Brillenversicherung mit „ganzheitlichen“ Leistungen rund um die Augengesundheit zur Verfügung – neben den Zuschüssen für Sehhilfen können je nach Tarif auch augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen sowie Lasik-Behandlungen in den Versicherungsschutz inkludiert sein. Folgende zwei Tarife werden dabei von der AXA als Brillenversicherung angeboten:
- Tarif MED als günstiger Einstiegstarif
- Tarif MED Komfort als leistungsstarker Tarif mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis
Zusätzlich enthalten die Tarife der AXA Brillenversicherung weitere ambulante Leistungen.
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Welche Leistungen beinhalten die Tarife der AXA Brillenversicherung?
Beide Tarife der AXA Brillenversicherung umfassen Versicherungsschutz mit Erstattungen für Sehhilfen in unterschiedlicher Höhe:
- 80 Prozent vom Rechnungsbetrag bis maximal 130 Euro in zwei Jahren (Tarif MED)
- 80 Prozent vom Rechnungsbetrag bis maximal 300 Euro in zwei Jahren (Tarif MED Komfort)
Erstattungsfähig sind bei der AXA Brillenversicherung alle Sehhilfen mit Sehstärke, dementsprechend abgesichert sind neben Brillen und Kontaktlinsen auch Sonnenbrillen. Eine Veränderung der Sehstärke ist für eine Leistungsinanspruchnahme dafür nicht erforderlich, auch bei beschädigten Brillen oder bei dem Wunsch nach Veränderung erfolgt bei der AXA Brillenversicherung eine Kostenerstattung beim Kauf einer neuen Sehhilfe.
Zusätzlich offeriert der Tarif MED Komfort der AXA Brillenversicherung folgende Leistungen:
- 100 Prozent Erstattung für LASIK-Operationen bis maximal 1.000 Euro (insgesamt zwei Mal während der Vertragslaufzeit)
- 80 Prozent Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen (auch augenärztliche) bis zu 2.000 Euro alle zwei Jahre
Darüber hinaus beinhaltet der Versicherungsumfang der AXA Brillenversicherung als ambulante Zusatzversicherung weitere Leistungen mit:
- 80 Prozent Erstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren bis zu 500 Euro pro Jahr (Tarif MED) beziehungsweise bis 2.000 Euro alle zwei Jahre (Tarif MED Komfort)
- 80 Prozent Erstattung für verordnete Arzneimittel und Zuzahlungen für Arzneimittel bis 500 Euro pro Jahr (Tarif MED) beziehungsweise bis 2.000 Euro alle zwei Jahre (Tarif MED Komfort)
- 80 Prozent Erstattung für Hörhilfen bis zu 500 Euro alle zwei Jahre (nur Tarif MED Komfort)
Die jeweiligen Erstattungsgrenzen gelten für alle Leistungen mit Erstattungen bis zu 2.000 Euro insgesamt und zusammen für alle Leistungen.
Wann beginnt der Versicherungsschutz bei der AXA Brillenversicherung?
Im Hinblick auf eine Wartezeit unterscheiden sich die beiden Tarife der AXA Brillenversicherung. Während der Versicherungsschutz beim Tarif MED unmittelbar nach Vertragsabschluss beginnt, können Leistungen für Sehhilfen sowie auch für Vorsorgeuntersuchungen und LASIK-Operationen beim Tarif MED Komfort der AXA Brillenversicherung erstmalig nach einer Wartezeit von drei Monaten in Anspruch genommen werden. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung bei der AXA Brillenversicherung?
Zu berücksichtigen bei der AXA Brillenversicherung sind vor Vertragsabschluss die obligatorischen Gesundheitsfragen, die gestellt werden. Beim Tarif MED Komfort beziehen sich diese jedoch auf den allgemeinen Gesundheitszustand und nicht auf eine bestehende Sehschwäche. Anders beim Tarif MED: Hier gibt es die explizite Frage, ob bereits Sehhilfen getragen werden. Ist dies der Fall, wird sich der Beitrag der AXA Brillenversicherung erhöhen.