Concordia Hörgeräteversicherung
Was ist die Concordia Hörgeräteversicherung?
Mit dem Tarif AZ Sehen und Hören gehört die Concordia zu den wenigen Versicherern auf dem deutschen Markt, die eine Hörgeräteversicherung und damit Leistungen für Hörhilfen im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung anbietet. Die Concordia Hörgeräteversicherung inklusive einer Concordia Brillenversicherung fungiert dabei als einzelner Baustein, der entweder als Einzeltarif oder kombiniert mit weiteren Bausteintarifen einer ambulanten Zusatzversicherung als individuelle Gesundheitsvorsorge abgeschlossen werden kann.
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Was ist das Besondere an der Concordia Hörgeräteversicherung?
Interessant ist der Tarif AZ Sehen und Hören als Concordia Hörgeräteversicherung für gesetzlich Krankenversicherte, die ihren begrenzten Versicherungsschutz mit hohen Kostenerstattungen für Hörgeräte einerseits sowie für Sehhilfen und Augenoperationen andererseits aufwerten wollen. Das Besondere: Die Concordia Hörgeräteversicherung leistet auch ohne eine gesetzliche Kassenleistung für Hörhilfen. Dementsprechend erhalten Versicherte eine Kostenerstattung für den Kauf eines neuen Hörgeräts beispielsweise auch bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung.
Welche Leistungen beinhaltet die Concordia Hörgeräteversicherung?
Die Concordia Hörgeräteversicherung punktet beim Tarif AZ Sehen und Hören vor allem mit hohen Zuzahlungen für Hörhilfen. Vorgesehen sind folgende Kostenerstattungen für Hörgeräte und Otoplastik (Ohrpass-Stücke):
- mit Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse: 80 Prozent des verbleibenden Kostenanteils ohne Summenbeschränkung
- ohne Vorleistung der GKV: 80 Prozent der Kosten bis zu 1.000 Euro je Ohr
Zusätzlich erhalten Versicherte beim Tarif AZ Sehen und Hören der Concordia Hörgeräteversicherung folgende Leistungen:
- 100 Prozent Kostenerstattung bis zu 350 Euro alle zwei Jahre für Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsen
- 100 Prozent Kostenerstattung bis zu 750 Euro je Maßnahme und Auge für LASIK- und LASEK-Operationen, Kunstlinsen-Operationen sowie für die Vor- und Nachuntersuchungen
Wann beginnt der Versicherungsschutz bei der Concordia Hörgeräteversicherung?
Mit Abschluss der Concordia Hörgeräteversicherung beginnt zunächst eine Wartezeit von drei Monaten, bevor Leistungen für Hör- und Sehhilfen erstmalig beansprucht werden können. Bei Laseroperationen gilt sogar eine Wartezeit von 24 Monaten ab Versicherungsbeginn. Versichert sind darüber hinaus maximal zwei Maßnahmen je Auge während der gesamten Vertragslaufzeit.
Lässt sich der Versicherungsschutz der Concordia Hörgeräteversicherung erweitern?
Da der Tarif AZ Sehen und Hören der Concordia Hörgeräteversicherung ein einzelner Tarifbaustein ist, lässt sich der Versicherungsumfang auf Wunsch individuell erweitern. Folgende Kombiversicherungsoptionen im Rahmen einer ambulanten Zusatzversicherung sind möglich:
Erweiterung der Concordia Hörgeräteversicherung mit
- Baustein Top-Versorgung ohne Zuzahlungen
- und/oder Baustein Prävention mit Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- und/oder Baustein Naturheilverfahren
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Was ist vor Vertragsabschluss bei der Concordia Hörgeräteversicherung zu beachten?
Wer eine Concordia Hörgeräteversicherung abschließen möchte, sollte sich auf eine Gesundheitsprüfung einstellen. Beim Tarif AZ Sehen und Hören müssen die Fragen beantwortet werden, ob bereits eine Seh- beziehungsweise Hörhilfe getragen wird und ob es in den vergangenen drei Jahren Augen- beziehungsweise Ohrenerkrankungen gab. Die Gesundheitsprüfung nimmt, genauso wie das Alter bei Vertragsabschluss, Einfluss auf den Beitrag der Concordia Hörgeräteversicherung.