Hörgeräteversicherung über Hausrat?
Kann eine Hörgeräteversicherung über Hausrat abgeschlossen werden?
Auch wenn Hörhilfen heutzutage auch noch so klein sind und unauffällig hinter oder im Ohr verschwinden, haben sie doch ihren stolzen Preis. Der durchschnittliche Wert eines Hörgerätes beträgt 1.000 Euro. Wer ein besonders hochwertiges Gerät wünscht, kann dafür auch bis zu 2.500 Euro ausgeben – ein medizinisches Hilfsmittel, das nicht nur ein Gebrauchsgegenstand ist, sondern fast schon als Wertgegenstand bezeichnet werden kann. Umso wichtiger erscheint da eine gute Absicherung, um im Falle von Verlust, Beschädigung oder Zerstörung das Ersatzgerät beziehungsweise die Reparaturkosten für das kleine Hörgerät nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Auf der Suche nach einer passenden Versicherung fragen sich daher viele, ob es möglich ist, eine Hörgeräteversicherung über Hausrat abzuschließen.
Grundsätzlich ist ein Hörgerät als Hilfsmittel beziehungsweise als Gebrauchsgegenstand Bestandteil des Hausrats und somit in den Versicherungsschutz der Hausratversicherung automatisch gegen die versicherten Gefahren geschützt. Dieser Schutz deckt jedoch längst nicht alle Risiken ab, die zu einem Schaden an den Hörhilfen führen können. Wer tatsächlich umfassenden Versicherungsschutz für sein Hörgerät sucht, der benötigt eine spezielle Hörgeräteversicherung. Diese Hörgeräteversicherung über Hausrat, zum Beispiel als einen separaten Zusatzbaustein, abzuschließen, ist jedoch nicht möglich und wird von keinem Anbieter auf dem deutschen Versicherungsmarkt angeboten. Wer jedoch eine Hörgeräteversicherung zusammen mit einer Hausratversicherung bei einem Anbieter abschließt, kann unter Umständen zumindest eine Beitragsersparnis erzielen.
Hinweis: Bei der Hörgeräteversicherung ist grundsätzlich zwischen der Sachversicherung, die Schäden am Hörgerät absichert und einer Personenversicherung als Bestandteil einer privaten Krankenzusatzversicherung mit Zuzahlungen für neue Hörhilfen zu unterscheiden. Weder die eine noch die andere Form können als Hörgeräteversicherung über Hausrat abgeschlossen werden.
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Welche Schäden sind bei der Hörgeräteversicherung über Hausrat abgedeckt?
Da das Hörgerät zum Hausrat zählt, ist es automatisch über die Hausratversicherung gegen die versicherten Gefahren mit Verlust, Beschädigung und Zerstörung infolge von folgenden Schadensursachen mitversichert:
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Vandalismus
- Leitungswasser
- Hagel und Sturm (ab Windstärke 8)
- Brand, Explosion und Blitzschlag
- optional: Elementargefahren
- optional: Einbruch in ein Kraftfahrzeug
Wird beispielsweise in das versicherte Haus eingebrochen und Diebe entwenden dabei auch das Hörgerät, leistet die Hörgeräteversicherung über Hausrat genauso wie bei einem Rohrbruch, bei dem die Hörhilfe beschädigt wird. Der Versicherungsschutz der Hörgeräteversicherung über Hausrat gilt jedoch ausschließlich am Versicherungsort, sprich innerhalb der versicherten Wohnung oder des Hauses, sofern die Hausratversicherung keine Außenversicherungsklausel enthält.
Mit dieser Außenversicherung, um die eine Hausratversicherung optional erweitert werden kann, ist der Hausrat und dementsprechend auch das Hörgerät auch außerhalb der eigenen vier Wände weltweit bis zu drei Monate versichert. Achtung: Für einfachen Diebstahl, zum Beispiel das Entwenden des Hörgeräts aus der Handtasche auf offener Straße, besteht aber auch mit der Außenversicherung der Hörgeräteversicherung über Hausrat kein Versicherungsschutz.
Im Schadensfall ist über die Hörgeräteversicherung über Hausrat eine Erstattung zum Neuwert des zerstörten oder verlustigen Hörgeräts vorgesehen. Bei Beschädigungen trägt die Hörgeräteversicherung über Hausrat die Kosten für die notwendige Reparatur.
Welche Schäden sind nicht über die Hörgeräteversicherung über Hausrat versichert?
Der Versicherungsumfang einer Hörgeräteversicherung über Hausrat ist begrenzt, so dass längst nicht alle Gefahren und Schadensursachen abgedeckt sind. Wer weitere Schäden absichern möchten, dem ist eine separate Hörgeräteversicherung als Sachversicherung zu empfehlen. Diese leistet weltweit und an jedem beliebigen Ort zusätzlich zu den versicherten Schäden der Hausratversicherung für folgende Schäden, die nicht über die Hörgeräteversicherung über Hausrat versichert sind:
- unsachgemäße Handhabung
- Bedienungsfehler
- Feuchtigkeit und Nässe
- kaputtes oder verlorenes Zubehör
- Korrosion durch Schweiß
- Defekte an der Elektronik
- Schäden durch Haustiere
- Transportmittelunfälle
Achtung: Der Versicherungsumfang der Hörgeräteversicherung kann je nach Tarif und Anbieter variieren. Die Erstattung erfolgt bei der reinen Hörgeräteversicherung – anders als bei der Hörgeräteversicherung über Hausrat – meist nur zum Zeitwert oder es wird ein prozentualer Anteil des Kaufpreises übernommen.
Nicht versichert über die Hörgeräteversicherung über Hausrat sind zudem Zuschüsse für den Kauf neuer Hörhilfen. Hierfür bedarf es einer Hörgeräteversicherung, die im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung abgeschlossen wird.