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Wohngebäudeversicherung Leitungswasser

Die Leitungswasserversicherung ist neben einer Absicherung gegen Gefahren aus Feuer, Sturm und Hagel Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Die Versicherung schützt Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäß austretendes Leitungswasser entstehen. Das Wasser kann hohe Schäden verursachen, gerade wenn es sich um ein defektes Rohr in einer Wand handelt. Der Eigentümer bemerkt den Austritt des Wasser in der Regel erst, wenn schon ein deutlicher Schaden entstanden ist. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, kann das Leitungswasser nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch beim Nachbarn in der unterhalb liegenden Etage für größere Beschädigungen und hohe Reparaturkosten sorgen.

Für wen ist die Leitungswasserversicherung zu empfehlen?

Die Leitungswasserversicherung gehört zur Wohngebäudeversicherung, über die jeder Eigentümer verfügen sollte. Die versicherten Gefahren können immense Schäden an einem Gebäude anrichten, so dass ein Versicherungsschutz dringend zu empfehlen ist. Gerade durch Leitungswasser entstehen zahlreiche Schäden an Gebäuden, die Gefahr dass es zu einem Leitungswasserschaden kommt ist deutlich höher als die Gefahr eines Brandes. Nach Angaben des GDV, des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer kommt es in Deutschland alle 30 Sekunden zu einem Leitungswasserschaden. Jährlich gibt es rund 1,1 Millionen Schäden an Leitungen. Insgesamt entstehen der Versicherungswirtschaft dadurch Kosten in Höhe von 2,3 Millionen Euro jährlich. Auch wenn der Schutz nicht vorgeschrieben ist, sollten Sie als Eigentümer daher nicht auf eine Wohngebäudeversicherung, die auch Schäden durch Leitungswasser abdeckt, verzichten.

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Umfang der Wohngebäudeversicherung Leitungswasser

Die Leitungswasserschäden lassen sich in drei verschiedene Bereiche einteilen:

  • Bruchschäden innerhalb des Gebäudes
  • Bruchschäden außerhalb des Gebäudes
  • Nässeschäden

Eine Wohngebäudeversicherung leistet Entschädigung, wenn es im Inneren eines Gebäudes zu einem Bruchschaden kommt. Dazu zählen zum Beispiel Rohrbrüche oder Risse, die im Laufe der Zeit durch Korrosion entstehen. Frostbedingte oder andere Schäden an versicherten Rohren und verbundenen Schläuchen werden übernommen. Dabei kann sich beispielsweise um Wasserleitungen oder Heizungsrohre handeln. Grundsätzlich sind alle Roher, die der Wasserversorgung dienen, Rohre für Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Rohre von Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen abgesichert. Auch Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sind abgesichert. Kommt es an Spülklosetts, Waschbecken, Heizkörpern, Heizkesseln oder Wasserboilern zu Schäden durch Frost, sind diese Schäden ebenfalls Bestandteil der Versicherung. Ob Bruchschäden, die an Armaturen oder Schläuchen für Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine vom Versicherer übernommen werden, ist von den Bedingungen des jeweiligen Anbieters abhängig. Schäden, die durch Wasserbetten oder Aquarien entstehen, sind üblicherweise ebenfalls versichert. Beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherer am besten in Kenntnis setzen, wenn Sie sich ein Wasserbett oder Aquarium anschaffen, so sind Sie bei einem eventuellen Schaden auf der sicheren Seite.

Nicht immer ist bei austretendem Leitungswasser zu erkennen, wo die Schadenursache liegt. Die Versicherung kommt daher auch für eine Ortung des Lecks auf. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Schadenbeseitigung entstehen, werden vom Gebäudeversicherer erstattet.

Die versicherten Rohre innerhalb des Gebäudes noch einmal auf einen Blick:

  • Rohre für die Wasserversorgung
  • Heizungsrohre
  • Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen

Beachten Sie, das Rohre, die Bestandteil eines Heizkessels sind, in der Regel nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.

Wird ein Leck nicht zeitnah entdeckt, kommt es in der Regel zu Nässeschäden. Gerade bei Rohren, die in Wänden verlaufen, ist ein Schaden nicht direkt sichtbar, Durchfeuchtungen von Wänden und Böden sind die Folge eines solchen Schadens. Die Schadenbeseitigung übernimmt der Gebäudeversicherer.

Auch außerhalb eines Gebäudes kann es zu Schäden kommen. So sind Zuleitungsrohre in des Gebäude, die der Wasserversorgung oder als Zuleitung für eine Heizung dienen ebenfalls abgesichert. Auch Ableitungsrohre, die sich auf dem versicherten Grundstück befinden, sind versichert.

Unter Umständen kommt es durch einen Rohbruch zu einem hohen Frischwasserverbrauch, der deutliche Kosten nach sich zieht. Einige Versicherer übernehmen die entstehenden Mehrkosten, hier kommt es auf die Vertragsbedingungen an.

Nicht abgesicherte Gefahren

Nicht alle Risiken sind durch eine Leitungswasserversicherung abgedeckt. Beschädigt etwa Wasser, das aus einem Eimer, einem Faß oder ähnlichem austritt etwas im Gebäude, greift die Wohngebäudeversicherung nicht. Auch Schäden, die durch Regenwasser verursacht werden, sind in der Regel nicht versichert. Auch Schäden durch Schwamm sind nicht Bestandteil dieser Absicherung.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Haben Sie gerade ein neues Haus gekauft, geht der Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung auf Sie als neuen Eigentümer über. Als Käufer steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht der Wohngebäudeversicherung zu – prüfen Sie, ob Sie durch einen Wechsel eine Beitragsersparnis erzielen können, die Beitragsunterschiede sind zum Teil deutlich!

Abgrenzung zur der Wohngebäudeversicherung Leitungswasser zur Hausratversicherung

Im Zusammenhang mit der Abgrenzung des Versicherungsschutzes durch eine Leitungswasserversicherung und eine Hausratversicherung ergeben sich häufig Fragen. Die Wohngebäudeversicherung, die auch die Leitungswasserversicherung beinhaltet, leistet bei Schäden, die am Gebäude selbst entstehen. Auch Gegenstände oder Einbauten, die fest mit dem Objekt verbunden sind, genießen Versicherungsschutz. Die Hausratversicherung deckt Schäden ab, die an Einrichtungs- oder Gebrauchsgegenständen entstehen. Das mobile Eigentum, das sich in Ihrer Wohnung befindet, ist also durch die Hausratversicherung geschützt.

Höhe der Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme ist entscheidend, denn nur bei einer korrekt gewählten Versicherungssumme erhalten Sie als Versicherungsnehmer eine ausreichende Entschädigung zur Schadenbeseitigung. Die Versicherungssumme gilt nicht nur für Leitungswasserschäden sondern für die Wohngebäudeversicherung insgesamt, die verschiedene Gefahren absichert. Um die Versicherungssumme zu bestimmen, ist der Wert 1914 entscheidend. Es handelt sich dabei um einen fiktiven Wert, den die Versicherungswirtschaft verwendet, um Veränderungen im Preisgefüge des Baugewerbes bei der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Als Versicherter müssen Sie aus der Wohngebäudeversicherung Leitungswasser stets soviel Geld erhalten, das eine Schadenbehebung möglich ist. Die Versicherungssumme muss daher immer dem aktuellen Gebäudewert entsprechen.

Der Wert 1914 dient als Basis für die Berechnungen, denn im diesen Jahr gab es in Deutschland stabile Baupreise. Anhand eines zweiten Wertes, dem Baupreisindex wird der Wert 1914 auf das aktuelle Jahr hochgerechnet. Den Baupreisindex legt das Statistische Bundesamt regelmässig auf Grundlage aktueller Bau- und Lohnkosten fest. Aus diesen beiden Werten ergibt sich die aktuelle Versicherungssumme und es wird sichergestellt, dass Sie als Versicherter immer eine ausreichende Entschädigungsleistung der Versicherung erhalten. Wichtig ist daher eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert, hier erfolgt eine automatische Anpassung Ihrer Versicherungssumme.

Kosten der Wohngebäudeversicherung Leitungswasser

Die Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung ist von der Versicherungssumme abhängig. Darüber hinaus kommt es auf den gewählten Versicherungsschutz an. Eventuell haben Sie sich nicht nur für eine solide Basisabsicherung entschieden, sondern die Absicherung weitere Gefahren in den Versicherungsschutz aufgenommen. Der Wert 1914 dient auch bei der Kostenberechnung als Grundlage, multipliziert mit dem Beitragssatz und dem gleitenden Neuwertfaktor ergibt sich die Versicherungsprämie.

Wechsel der Wohngebäudeversicherung Leitungswasser

Nach einer ordentlichen Kündigung haben Sie als Versicherungsnehmer das Recht, die Wohngebäudeversicherung zu wechseln. Eine Kündigung können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres aussprechen. Ob es sich bei einem Versicherungsjahr um ein Kalenderjahr handelt, ist vom jeweiligen Anbieter abhängig. Idealerweise kümmern Sie sich zeitgleich um einen neuen Versicherungsschutz, damit das Gebäude nicht für einige Zeit unversichert bleibt.

In bestimmten Fällen ist eine Sonderkündigung der Wohngebäudeversicherung möglich. Bei

  • einem Eigentümerwechsel
  • einer Prämienerhöhung
  • nach einem Schadenfall

haben Sie das Recht, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.

Nach einem Eigentümerwechsel geht der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Als Käufer haben Sie das Recht, sich für einen anderen Versicherer zu entscheiden und die Wohngebäudeversicherung zu wechseln. Nachdem Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat das Sonderkündigungsrecht auszuüben. Achten Sie darauf, bereits die Zusage Ihres neuen Versicherers in Händen zu halten, damit das Objekt jederzeit ausreichend abgesichert ist.

Nimmt Ihre Wohngebäudeversicherung eine Anpassung des Beitrags vor, steht Ihnen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Nach erhalt des Schreibens können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung kündigen. Die Kündigung wird zu dem Zeitpunkt, zu dem die Prämienanpassung wirksam wird in Kraft. In der Regel ist das das Ende der laufenden Versicherungsperiode. Teilen Sie Ihrer Versicherung am besten mit, dass Sie wegen einer Beitragsanpassung von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Nach einem Schaden haben Sie ebenfalls das Recht den Versicherer zu wechseln. Auch der Versicherer kann nach der Abwicklung eines Schadens eine Kündigung aussprechen. Bedenken Sie, dass beim neuen Versicherer die Anzahl der Schäden in den letzten Jahren angegeben werden müssen, so dass ein Wechsel direkt nach einer Schadenabwicklung problematisch werden kann. Hat der Versicherer den Vertrag seinerseits gekündigt, ist es häufig schwierig, einen neuen Anbieter zu finden, denn Sie müssen angeben, dass der Vertrag vom Versicherer gekündigt wurde. Gerade wenn in der Vergangenheit mehrere Schäden abwickelt wurden, kann es zu Kündigungen durch die Versicherung kommen. Am besten versuchen Sie mit der Versicherung eine Rücknahme der Kündigung zu vereinbaren, im Gegenzug sprechen Sie als Versicherungsnehmer die Kündigung aus. Alternativ bieten einige Versicherer auch die Aufnahme eines Selbstbehalts an, so dass Sie beim Unternehmen versichert bleiben können. Im Einzelfall sollten Sie Kontakt mit Ihrem Versicherer suchen und eine gemeinsame Lösung finden.

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Wichtige Kriterien bei der Wohngebäudeversicherung Leitungswasser

Mit einer Wohngebäudeversicherung sorgen Sie für Sicherheit gegen verschiedene Gefahren. Der Versicherungsschutz zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer – bei Wahl Ihres Anbieters sollten Sie daher besonders auf das Leistungsniveau achten. Mit einem umfassenden Versicherungsschutz eines leistungsstarken Versicherers sind Sie auf der sicheren Seite. Vergleichen Sie Preis und Leistung der einzelnen Anbieter und legen fest, welche Zusatzdeckung Ihr Versicherungsvertrag enthalten sollte. Bei den meisten Anbietern haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen, die unterschiedliche Leistungspakete mit wichtigen Absicherungen bieten. Schauen Sie genau hin und prüfen, ob der Tarif eine Leistung bei grober Fahrlässigkeit beinhaltet. In diesen Fällen leistet die Versicherung auch, wenn der Leitungswasserschaden auf eine Unachtsamkeit des Eigentümers zurückzuführen ist. Wichtig ist, einen Schaden stets umgehend zu melden und eine Ausweitung des Schadens zu verhindern. Zwecks Schadenabwicklung sollten Sie sich bei nicht bestimmungsgemäß austretendem Leitungswasser immer mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen um das weitere Vorgehen zu besprechen.