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Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät

Was ist eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät?

Fast jeder zweite Deutsche benötigt Zahnersatz, sogar gut zwei Drittel der Bundesbürger müssen immer oder zumindest gelegentlich eine Brille tragen und immerhin knapp zwei Millionen Menschen in Deutschland haben ein Hörgerät – das Risiko für Erkrankungen an den Zähnen, für Fehlsichtigkeit sowie für eine Hörminderung ist groß, der Bedarf an Implantaten, Prothesen, Sehhilfen und Hörgeräten steigt stetig. Vor allem für gesetzlich Versicherte sind diese scheinbar kleinen „Dinge“ aber meist eine kostspielige Angelegenheit. Für Zahnersatz wird lediglich ein Festzuschuss von 50 Prozent der Regelversorgung übernommen, auch für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe muss meist ein Großteil der Kosten selbst getragen werden. Brillen werden von den Krankenkassen nur für Kinder und Erwachsene mit erheblicher Sehschwäche bezuschusst. Für Hörgeräte gibt es bei einer medizinischen Indikation zwar einen Festbetrag, der vergleichsweise hoch ist, jedoch in den wenigsten Fällen ausreicht, um die teuren Geräte zu bezahlen. Um sich vor den hohen Kosten zu schützen, kann sich eine private Zusatzversicherung lohnen. Mit einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät lassen sich die größten Risiken bündeln. Als Versicherungspaket beziehungsweise als umfassender Tarif abgeschlossen kann eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät zudem mit einer Beitragsersparnis einhergehen.

 

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Welche Tarifvarianten stehen als Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät zur Verfügung?

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät abzuschließen, hat dafür mehrere Möglichkeiten. Vorweg sei zu erwähnen, dass es keinen Tarif gibt, der die drei Bereiche ohne weitere Leistungen versichert und diese als Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät zusammengefasst hat. Dennoch bieten sich mehrere Optionen für eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät: So kann beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung mit einer ambulanten Zusatzversicherung bei einem Anbieter als Versicherungspaket abgeschlossen werden. Eine ambulante Zusatzversicherung beinhaltet dabei fast immer Leistungen für Sehhilfen, unter Umständen sind auch Hörhilfen in den Versicherungsschutz integriert. Zu beachten ist jedoch, dass eine ambulante Zusatzversicherung meist umfangreicher ist und beispielsweise auch Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen, Naturheilverfahren und Auslandskrankenschutz beinhaltet.

Darüber hinaus haben einige Versicherer Tarife als Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät zusammengestellt, die zumindest zwei der drei Bereiche abdecken. Erwähnenswert sind hier die Tarife von der Concordia („AZ Sehen und Hören“) oder von der Nürnberger Versicherung („Sehen und Hören“) mit Leistungen für Sehhilfen und Hörgeräte. Eine Ergänzung um einen Zahntarif ist als Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät optional möglich. Die Württembergische Versicherung bietet dagegen den Tarif „Zahn und Brille“ als Kombitarif.

 

Was leistet eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät?

MoneyCheck | Kombiversicherung Zahn, Brille und HörgerätMit einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät deckt der Versicherungsschutz Leistungen für zahnmedizinische Behandlungen sowie für die Erstattung von Sehhilfen und Hörgeräten ab. Folgende Bereiche sind dabei über die Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät versicherbar:

  • Zahn: Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe, Kieferorthopädie
  • Brille: Sehhilfen (auch Kontaktlinsen), Laseroperationen, Vorsorgeuntersuchungen für die Augen
  • Hörgeräte: Hörhilfen

Der individuelle Leistungsumfang ergibt sich bei der Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät aus dem jeweiligen Tarif sowie aus dem persönlichen Bedarf. Zusätzlich gehören zu einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät meist auch weitere ambulante Leistungen, zum Beispiel für

  • Naturheilverfahren
  • Zuzahlungen für Arzneimittel
  • Auslandskrankenschutz
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Heil- und Hilfsmittel

 

Welche Leistungsbegrenzungen gibt es bei der Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät?

Im Hinblick auf die Leistungen spielen bei einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät auch immer die jeweiligen Leistungsbegrenzungen eine wesentliche Rolle. So wird bei Zahnzusatzversicherungen in der Regel immer ein prozentualer Anteil der Rechnungssumme bezahlt. Vor allem bei teurem Zahnersatz sollte ein guter Tarif mindestens 80 bis 90 Prozent der Kosten abdecken. Für Sehhilfen und Hörgeräte gibt es bei der Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät Summenbegrenzungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Üblich sind Erstattungen zwischen 100 bis 400 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. Berücksichtigt werden sollte darüber hinaus eine mögliche Leistungsbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren, die vor allem bei der Zahnzusatzversicherung obligatorisch ist.

Eine Leistungsbegrenzung ist bei der Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät auch durch die Wartezeit gegeben. Einige Anbieter einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät belegen ihre Tarife mit einer Wartezeit, die regulär drei Monate, für Zahnersatz teilweise auch acht Monate beträgt. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit dürfen Leistungen erstmalig beansprucht werden.

Zusätzlich kann auch die Gesundheitsprüfung bei der Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät mit Leistungsbegrenzungen einhergehen. Vor Vertragsabschluss müssen hier Fragen zu möglichen Zahnerkrankungen, zu bereits fehlenden Zähnen sowie zu einer bestehenden Sehschwäche oder einer Hörminderung beantwortet werden. Anhand der Ergebnisse schätzt der Versicherer ein, wie hoch das jeweilige „Risiko“ einer Leistungsinanspruchnahme der Versicherten ist. Ein hohes Risiko kann neben einer Einschränkung der Leistungspflicht auch mit Beitragszuschlägen oder einem Versicherungssauschluss verbunden sein.

 

Lohnt sich ein Tarifvergleich bei einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät?

Sobald der persönliche Bedarf feststeht, lohnt es sich, vor allem vor dem Hintergrund, eine Beitragsersparnis zu erzielen, die Angebote einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät zu vergleichen. Schnell, unverbindlich und kostenlos gestaltet sich ein Vergleich mit einem Online-Tarifrechner, der sämtliche Tarifoptionen nach Eingabe der persönlichen Anforderungen an eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät übersichtlich auflistet und eine gute Vergleichsgrundlage bietet. Beachte: Wer sich für eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Hörgerät und demnach nur für einen Anbieter entscheidet, zahlt meist etwas weniger Beiträge als wenn jeder Bereich einzeln versichert wird.