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Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker

Was ist eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker?

Ein beschädigter Zahn muss überkront werden, die Sehschwäche soll mit einer Laseroperation behoben werden, gegen die chronischen Rückenschmerzen könnte eine Akupunkturbehandlung helfen – Gesetzlich Versicherte haben in all diesen Fällen das Nachsehen, da sie die Kosten für die notwendigen Behandlungen teils beziehungsweise komplett selbst tragen müssen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann jeder Bereich effektiv abgesichert und damit der Anteil der Kosten für medizinische Behandlungen deutlich reduziert werden. Wer eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker abschließt, vereint die drei Bereiche und kann je nach Anbieter und Tarif zudem Beitragsersparnisse erzielen.

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Welche Optionen gibt es, eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker abzuschließen?

Kombiversicherung Zahn, Brille und HeilpraktikerPrivate Zusatzversicherungen sind bei fast allen Anbietern in drei große Bereiche gegliedert:

  • ambulante Zusatzversicherung
  • dentale Zusatzversicherung
  • stationäre Zusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung stellt damit einen eigenen Bereich (dentale Zusatzversicherung) dar. Leistungen für Sehhilfen und Heilpraktiker werden dagegen dem Bereich ambulante Zusatzversicherung zugeordnet, der auch weitere Leistungen, zum Beispiel für Vorsorgeuntersuchungen, Auslandskrankenschutz oder Hörhilfen mit abdeckt. Grundsätzlich besteht die Option, eine ambulante zusammen mit einer dentalen Zusatzversicherung bei einem Anbieter (unter Umständen mit einer Beitragsersparnis) als Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker abzuschließen. Zu berücksichtigen ist, dass hierbei in der Regel weitere Leistungen inkludiert sind.

Darüber hinaus haben einige Versicherungen auch Tarife zusammengestellt, die als Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker fungieren und Leistungen für die drei Bereiche enthalten. In der Regel beinhalten diese Tarife ebenfalls weitere Leistungen. Außerdem gilt es bei dieser Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker genau auf den Leistungsumfang zu achten, vor allem die Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind bei Kombinationstarifen meist deutlich reduziert.

Teilweise bieten Versicherer die einzelnen Leistungen für Zähne, Sehhilfen und Naturheilverfahren auch als einzelne Tarifbausteine an, die flexibel miteinander kombiniert werden können. Nach dem Baukastenprinzip lässt sich dann eine individuelle Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker zusammenstellen.

 

Welche Leistungen beinhaltet eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker?

Wie der Name der Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker bereits suggeriert, kann der Versicherte Leistungen für zahnmedizinische Behandlungen, für Sehhilfen und Naturheilverfahren beanspruchen. Wie sich der Leistungsumfang der Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker im Einzelnen gestaltet, hängt vom Tarif und den eigenen Ansprüchen an eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker ab. Grundsätzlich kann eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker folgende Leistungsbestandteile enthalten:

Bereich Zahn mit

  • Zahnersatz (zum Beispiel für Implantate, Kronen, Brücken und Prothesen)
  • Zahnbehandlungen (dazu können Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie Inlays und Onlays gehören)
  • Zahnprophylaxe (vor allem mit professioneller Zahnreinigung, teilweise gehören auch Fissurenversiegelungen oder Fluoridierungen dazu)
  • Kieferorthopädie (häufig für Kinder, selten auch für Erwachsene)

Bereich Brille mit

  • Sehhilfen (Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen, teilweise auch für Sonnenbrillen mit Sehstärke)
  • Laseroperationen, wie LASIK oder LASEK, zur Verbesserung der Sehkraft
  • Vorsorgeuntersuchungen für die Augen

Bereich Heilpraktiker mit

  • Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen aufgeführt sind
  • alternativen Heilmethoden, zum Beispiel Akupunktur, Akupressur, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Osteopathie

Fast ausnahmslos alle Tarife einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker geben Leistungsbegrenzungen vor. Erstattungsfähig ist demnach meist nur ein bestimmter prozentualer Anteil der Rechnungssumme. Gute Tarife einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker sollten dabei mindestens eine Erstattung von 80 bis 90 Prozent vorsehen. Zusätzlich kann es auch jährliche Höchsterstattungsbeträge geben. So werden üblicherweise für Sehhilfen Beträge zwischen 100 und etwa 400 Euro innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist zwei Kalenderjahre) erstattet. Für die Zahnzusatzversicherung gibt es darüber hinaus üblicherweise eine Leistungsbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren.

Berücksichtigt werden sollte zudem, dass private Zusatzversicherungen meist mit Wartezeiten belegt sind. Die übliche Wartezeit beträgt drei Monate, bei Zahnersatz sind es teilweise auch acht Monate, bevor Leistungen erstmalig in Anspruch genommen werden können. Mittlerweile gibt es aber auch Tarife einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker, die auf eine Wartezeit verzichten.

Eingeplant werden sollte bei einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker zudem eine Gesundheitsprüfung mit Fragen zum Zahnstatus, zu einer bestehenden Sehschwäche und zu allgemeinen Vorerkrankungen. Das Ergebnis dieser Gesundheitsfragen nimmt Einfluss auf den Beitrag der Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker, unter Umständen führt es auch zu Leistungsausschlüssen oder sogar einer Versicherungsablehnung.

 

Worauf ist vor dem Abschluss einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker zu achten?

Aufgrund der vielfältigen Leistungen, die je nach Tarif und Anbieter einen sehr unterschiedlichen Versicherungsumfang bieten können, sollte eine genauso Bedarfsanalyse vor dem Abschluss einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker unerlässlich sein. Was ist mir wichtig und worauf kann ich unter Umständen verzichten? Wie hoch soll die Erstattung im Leistungsfall sein? Welche weiteren Leistungen können zudem sinnvoll sein? Achten Sie daher darauf, dass die versicherten Leistungen zu Ihren Ansprüchen passen.

Ist der eigene Bedarf festgelegt, lohnt sich ein Tarifvergleich. Mit einem Online-Vergleichsrechner können schnell und übersichtlich nach Eingabe der gewünschten Versicherungsleistungen alle infrage kommenden Tarife einer Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker verglichen werden. Ein Vergleich lohnt sich vor allem vor dem Hintergrund, Beiträge zu sparen. Eine Kombiversicherung Zahn, Brille und Heilpraktiker mag zudem etwas beitragsgünstiger ausfallen als die Summe mehrerer Einzelpolicen.