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Krankenhauszusatzversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung?

MoneyCheck | KrankenhauszusatzversicherungIn der Umfrage „Zukunft Gesundheit 2015 – Jungen Bundesbürgern auf den Puls gefühlt“ im Auftrag der Schwenninger Krankenkasse© stellte sich heraus, dass das Leben insgesamt stressiger geworden ist. Steigende Anforderungen im Beruf, die Erwartungen an eine höhere Erreichbarkeit in der Freizeit durch die Sozialen Medien und fehlende Zeit zur gezielten Entspannung führen zu körperlichen und seelischen Belastungen. Dauert eine Belastung länger an, können daraus Erkrankungen resultieren. Ebenfalls wirkt sich der Stress auf die Konzentrationsfähigkeit aus, da sich, aus verschiedenen Quellen zusammengetragen, im Jahr 2014 ca. 9,7 Millionen Unfälle auf Arbeit, in der Freizeit und im Straßenverkehr ereigneten, welche teilweise zu einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus führten. In einzelnen Bereichen ist im Jahr 2015 ein weiterer Anstieg zu verzeichnen. Das Bundesamt für Statistik weist dabei 19,2 Millionen Patientinnen und Patienten mit Krankenhausaufenthalt aus. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind im Krankenhaus viele, besondere Leistungen ausgeschlossen oder es werden einzelne Zuzahlungen gefordert. Bei längeren Krankenhausaufenthalten summieren sich diese Beträge erheblich. Auch kann eine Behandlung nicht unter bestmöglichen, medizinischen Voraussetzungen erfolgen, wenn bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden können.

Bei einer Krankheit grundsätzlich und im Besonderen bei einem Krankenhausaufenthalt spielt die Umgebung im Heilungsprozess eine wichtige Rolle. Darunter finden sich Faktoren wie Ruhe oder auch besondere Kost zur Förderung der Heilung. Ist es die Patientin oder der Patient gewohnt, alleine zu nächtigen, dann können Schnarchgeräusche des Bettnachbarn oder allein der Aufenthalt einer oder mehrerer fremder Personen zu Schlafstörungen führen. Unter Wissenschaftlern und Ärzten ist anerkannt, dass die psychologische Einstellung in der Heilungsphase eine wichtige Rolle spielt. Wird diese durch die Umgebung oder durch äußere Einflüsse negativ beeinflusst, dann stellen sich in vielen Fällen Verzögerungen im Gesundwerden ein. Krankenhauszusatzversicherungen vermögen durch besondere Leistungen die Heilung positiv zu fördern.

Urlaub im Ausland ist mit ganz besonderen Erwartungen verbunden. Nicht nur Erholung spielt dabei eine Rolle, auch das Kennenlernen anderer Kulturen und Lebensgewohnheiten oder der Besuch faszinierender Orte stehen im Fokus. Die oft monatelange Vorfreude und Vorbereitung bis zum Beginn der Reise kann nach dem Start durch eine Krankheit oder einen Unfall eingetrübt werden, wenn der Aufenthalt in einem Krankenhaus nötig ist. Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten des Aufenthalts, was jedoch unberücksichtigt bleibt, sind Mehraufwendungen für Mitreisende oder Familienangehörige. Darunter zählen Fahrtkosten zum Besuch, wenn das Krankenhaus weiter entfernt von der gebuchten Unterkunft liegt. Nicht vergessen werden sollten mögliche Umbuchungen, um näher bei der erkrankten Person zu wohnen. Eine erforderliche Verlängerung des Urlaubs und der damit verbundenen Buchung für das Hotel- oder Pensionszimmer erreichen schnell mehrere hundert Euro. Sollte eine Umbuchung oder Verlängerung des Aufenthalts nicht möglich sein oder wegen der Schwere der Erkrankung keine Rückreise in die Heimat erfolgen können, können mehrere Hin- und Rückreisen aus Deutschland in das Urlaubsland das Haushaltsbudget stark belasten.

Die Übernahme entstehender Kosten oder eines pauschalen finanziellen Ausgleichs kann über Krankenhauszusatzversicherungen erfolgen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Tarife in den meisten Fällen nur Versicherten in einer gesetzlichen Krankenkasse vorbehalten sind. In bestimmten Fällen wird diese Versicherbarkeit auf Beamte erweitert. In der Regel nicht versicherbar sind Selbständige. Das kann auf dem Verbot beruhen, neben einer privaten Krankenvollversicherung keine ergänzende Versicherung zur Übernahme von Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt besitzen zu dürfen. Dafür stehen Privatversicherten andere Tarifwahlmöglichkeiten zu. Selbständig, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Krankenhauszusatzversicherungen abschließen.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Krankenhauszusatzversicherung mitversichert?

Verschiedene Bausteine lassen sich in einer Krankenhauszusatzversicherung einbinden und flexibel ergänzen. Versicherungsleistungen werden grundsätzlich dann erbracht, wenn ein Krankenhausaufenthalt medizinisch notwendig ist. Diese Voraussetzung erfüllt ein behandelnder Arzt im Vorfeld mit Überweisung oder im Notfall durch Entscheidung der Rettungskräfte. Mitversichert sind Krankenhausaufenthalte:

  • Die durch einen Unfall entstehen und eine ärztliche ambulante Versorgung nicht umfassend möglich ist oder nicht ausreicht (Freizeit und Arbeitsunfälle)
  • Akut auftretende Erkrankungen, unabhängig von der Ursache
  • Erkrankungen die eine Weiterbehandlung im Krankenhaus erfordert
  • Stationäre Operationen
  • Mutterschaft und Geburt
  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Belastungstests zur Identifizierung einer Krankheit
  • Stationäre Vorsorgeuntersuchungen
  • Beobachtungen bei Auftritt nicht zuordenbarer Erkrankungssymptome
  • Vor- und Nachuntersuchungen

Die Erstattung einer Behandlung in einem Krankenhaus infolge eines Unfalls bedarf in manchen Tarifen eines mindestens 24-stündigen Aufenthalts. In einigen Fällen werden bestimmte Leistungen auch anteilig abgerechnet, wenn dadurch eine Kostenminderung entsteht. Erfolgt eine ambulante Behandlung, die mit einem Arztbesuch eines Allgemein- oder Fachmediziners gleichzusetzen wäre und keine stationäre Unterbringung beinhaltet, tritt keine Leistungspflicht ein.

Die Ursache spielt im Wesentlichen keine Rolle. Privat- (oder Freizeit-) und Berufsunfälle sind allgemein mitversichert. Auch spielt es keine Rolle, ob der Unfall selbst oder durch eine andere Person verursacht wurde, insofern bei selbstverursachten Unfällen kein vorsätzliches Handeln zugrundliegt.

Bei akut auftretenden Erkrankungen, wie Beschwerden der inneren Organe oder allergische Reaktionen, spielen die Ursachen bis auf wenige Ausnahmen keine Rolle. In diesen Fällen kann ein Krankenhausaufenthalt aus persönlichem Antrieb erfolgen, insofern im Nachhinein eine medizinisch anerkannte Notwendigkeit ermittelt wird.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließe?

Jede Krankenhauszusatzversicherung erhebt durch Fragen zum aktuellen und vergangenen Gesundheitszustand. Es wird ein Gesundheitsstatus ermittelt, mit dem darüber befunden wird, ob eine Aufnahme in den beantragten Tarif möglich ist und ob Leistungsausschlüsse beziehungsweise Beitragszuschläge aus gesundheitlichen Gründen erfolgen. Vor dem Abschluss ist auch zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Aufnahme entsprechend des aktuellen Berufs erfolgen kann. Gesundheitsfragen sollten so genau wie möglich beantwortet werden, damit später im Leistungsfall keine Überraschungen auftreten. In manchen Fällen kann der Hausarzt helfen, denn nicht immer ist einem Patienten bewusst, welche Diagnose der Hausarzt bei einem Besuch in den Akten vermerkt hat. Vielleicht steht in der Patientenakte ein Befund, der sich nicht bewahrheitete aber als mögliche Behandlungsgrundlage in Frage kam.

Die Anbieter einer Krankenhauszusatzversicherung stellen Fragen nach aufgetretenen Krankheiten für einen zeitlich begrenzten Rahmen. Dass eine aufgetretene Erkrankung oder ein Krankenhausaufenthalt hier nicht mehr beantwortet werden muss, bedeutet jedoch noch nicht, dass diese Krankheit keine Rolle spielt. Insbesondere wenn noch Medikamente eingenommen werden oder Arztbesuche wegen Kontrolluntersuchen erfolgen, tritt diese Erkrankung wieder in den Fokus des Anbieters. Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen ist zu empfehlen, vorab von der Versicherung oder dem Portal notwendige Fragebögen zu bestimmten Erkrankungen einzuholen und mit dem Hausarzt gemeinsam zu beantworten.

Sind Selbständige, Beamte oder Angestellte (Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze) privat krankenvollversichert, ist in den Bedingungen häufig ein Passus zu finden, dass ergänzende Krankenversicherungstarife nicht abgeschlossen werden dürfen. Dies begründet sich daraus, dass die Versicherung alternative Tarife anbietet, in den der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person wechseln kann. Bestimmte Personengruppen wie Schüler, Hausfrauen und ~männer sowie Wehrdienstpflichtige erhalten ebenfalls nur begrenzt Versicherungsschutz. Selbständige und Beamte mit einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung können demgegenüber eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.

Vor der Auswahl einer Krankenzusatzversicherung hilft es, die eigenen Wünsche den Leistungskatalogen der Versicherungen gegenüber zu stellen. Findet sich kein Tarif, der alle Leistungen enthält, ist es ratsam zu prüfen, ob die Kombination mehrerer Tarife bei derselben oder bei unterschiedlichen Anbietern zulässig und möglich ist.

Bestimmte Leistungen werden für ausschließlich bei Unfällen oder für einen medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt angeboten. Die Gesundheitsfragen sind bei Tarifen, die nur für Unfälle Leistungen erbringen, meistens nicht so ausführlich gehalten. Sie bergen jedoch das Risiko in kritischen Situationen leistungsfrei zu bleiben. Darunter zählen unter anderem:

  • Krankenhaustagegeld in Unfallversicherungen
  • Reha-Tagegeld in Unfallversicherungen
  • Krankenhaustagegeld bei Unfällen im Ausland
  • Kurtagegeld in Unfallversicherungen

Werden Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfungen angeboten, ist gewöhnlich eine längere Wartezeit damit verbunden. In diesem Zeitraum sind Leistungen ausgeschlossen. Auch für Krankenhausaufenthalte nach der Wartezeit, die auf Schadensereignisse in dieser Zeit zurückzuführen sind, erbringt die Versicherungsgesellschaft keine Leistungen.

Da manche Tarife Höchsteintrittsalter festlegen, sind nicht alle versicherungsfähige Interessenten auch versicherbar. Eine ausführliche Prüfung aller zugehörigen Versicherungsbedingungen schützt vor unerwarteter Ablehnung.

In welchen Fällen erbringt eine Krankenhauszusatzversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Zur Auswahl stehen bei Krankenhauszusatzversicherungen folgende Leistungen

  • Krankenhaustagegeld
  • Freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • Wahlleistungen Ein- oder Zweibettzimmer
  • Besondere Verpflegung
  • Zusatzleistungen wie Telefon, Internet, Spezielle Dienstleistungen
  • Kurtagegeld bei stationärem und teilweise ambulantem Aufenthalt
  • Aufenthalt in Pflegeeinrichtungen bei vorübergehender oder zeitlich begrenzter Pflege unter Tipp: Pflegezusatzversicherung Vergleich
  • Rooming-In einer Begleitperson bei minderjährigen Kindern (Altersabhängig)

MoneyCheck | KrankenhauszusatzversicherungDas Krankenhaustagegeld wird in unterschiedlicher Form angeboten. Leistungen erbringt die Versicherungsgesellschaft beim Unfall-Krankenhaustagegeld nur für die Fälle, wenn ein Krankenhausaufenthalt durch einen Unfall notwendig ist und in der Folgezeit Behandlungen auf den Unfall zurückzuführen sind. Andere Tarifgestaltungen lassen die Ursache unberücksichtigt. Auch wird je nach Tarif zwischen In- und Auslandsbehandlungen und Kostenübernahme unterschieden. Beim Krankenhaustagegeld ist keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich oder nachzuweisen. Es ´genügt ein Beleg über Aufnahme- und Entlassungstag sowie der Summe der Aufenthaltstage.

Der Versicherungsnehmer kann das Krankenhaus bis auf wenige Ausnahmen (siehe unter Punkt Ausschlüsse) wählen, indem die stationäre Behandlung erfolgen soll. Das Krankenhaus muss in den meisten Fällen eine kassenärztliche Zulassung besitzen. Die Wahl des Krankenhauses kann je nach Tarif räumlich eingegrenzt werden, insofern ein fachlich befähigtes Krankenhaus im festgelegten Radius existiert. Ursachen eines Krankenhausaufenthalts können ein Unfall, eine Krankheit, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaft und Endbindung oder auch teilweise psychotherapeutische Behandlungen sein.

Die Chefarztbehandlung, beziehungsweise die Behandlung eines Arztes der nicht zu den Belegärzten zählt, wird finanziell abgegolten, wenn die Behandlung durch das besondere Wissen erfolgversprechender verlaufen kann. Durch Einschluss dieser tariflichen Leistung besteht Anspruch auf die beste fachärztliche Versorgung.

Der Versicherungsnehmer mit Tarifwahl Ein- oder Zweitbettzimmer erhält während des Aufenthaltes die Mehrkosten eines separaten Zimmers erstattet, welche über die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse für Mehrbettzimmer hinausgehen. Steht kein separates Zimmer zum Aufenthalt zur Verfügung, erbringt die Krankenhauszusatzversicherung ein Ersatztagegeld.

Bietet ein Krankenhaus eine besondere Verpflegung an und ist dieser Tarifbaustein mitversichert, so stehen dem Patienten alternatives Essen und Getränke außerhalb der gebotenen allgemeinen Versorgung zu. Außen vor bleiben ärztlich verordnete spezielle Ernährungsvorschriften, die für jeden Patienten zur Genesung erforderlich sind.

Unfälle und Krankheiten müssen nicht zur kompletten Abschottung von der Außenwelt führen. Besonders bei Auslandsaufenthalten kann die Kommunikation mit Angehörigen psychologisch positive Wirkung entfalten. Ist eine Internetverbindung möglich, so fördert die Nutzung moderner Technik, wie etwa Skype oder soziale Medien, den Genesungsprozess. Die Kosten für die Internet- oder Telefonnutzung (Auslandsgespräche und spezielle Einheitenabrechnungen) können bei häufiger Inanspruchnahme und längerer Verweildauer schnell einige hundert Euro erreichen.

Kur- und Reha-Maßnahmen dienen der vorsorglichen oder nachträglichen Verbesserung des Gesundheitszustands. Es gibt Tarifgestaltungen, welches sich ebenfalls wie bei einem Krankenhausaufenthalt auf spezialisierte Kliniken erstrecken. Eigenständige Tarife, die nur für Kuren oder für eine (Anschluss-)Rehabilitation Leistungen erbringen, erstattet ein Tagegeld, wenn eine medizinische Notwendigkeit durch ärztliches Attest vorliegt.

Der vorübergehende Aufenthalt in einer spezialisierten Pflegeeinrichtung (beispielsweise Koma) wird wie ein tariflich versicherter Krankenhausaufenthalt behandelt. Die Pflege kann die Folge einer speziellen medizinischen Behandlung sein. Zu beachten ist, dass jedoch Hospizaufenthalte mitunter ausgeschlossen sind.

Bei Aufenthalt eines Kinds in einem Krankenhaus bieten verschiedene tarifliche Leistungen (Rooming-In) ein Krankenhaustagegeld oder eine Kostenübernahme für eine erwachsene Begleitperson an. Die Leistung ist zeitlich begrenzt und wird nur bis zu einem in den Bedingungen der Krankenhauszusatzversicherung festgehaltenen Alter des Kindes erbracht.

In welchen Fällen erbringt eine Krankenhauszusatzversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Für Kuren und Krankenhausaufenthalte gilt der Grundsatz der medizinischen Notwendigkeit. Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen, die nicht auf einem ärztlich verordneten Attest beruhen, führen nicht zu einer Leistungspflicht. Diese Regelung gilt auch in vielen Fällen dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Kostenübernahme unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes vornimmt (Mutter-Kind-Kur).

Nicht versichert sind medizinische Operationen, die der körperlichen Veränderung ohne medizinische Notwendigkeit dienen. Schönheitsoperationen oder auch bestimmte zahnmedizinische Behandlungen (kieferorthopädische Eingriffe) müssen auf privatärztliche Rechnung vorgenommen werden.

Die nicht verordnete, wissentliche Einnahme von alkoholischen Getränken oder Drogen (darunter zählen auch bestimmte, teilweise frei erhältlich Medikamente), die zu einem Krankenhausaufenthalt führt, ist häufig vom Versicherungsschutz der Krankenhauszusatzversicherungen ausgeschlossen. Dieser Passus findet sich in vielen besonderen Bedingungen nicht ohne weiteres wieder. Die Versicherungsleistungen unterliegen jedoch noch zusätzlich den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für private Krankheitskostenversicherungen, in denen die Ausschlüsse aufgelistet sind.

Ist ein Belastungstest oder Gesundheitscheck nicht auf eine ärztliche Verordnung zurückzuführen und wird aus persönlichen, privaten Gründen vorgenehmen, sind diese in allen Bereichen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Unterschiedlich ausgelegt werden ambulante Behandlungen, insofern diese auch durch einen Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt erfolgen könnte (Allgemeinärztliche Behandlung). Erfolgt keine stationäre Aufnahme, ist eine Leistungspflicht ausgeschlossen.

Führt die Teilnahme an einer illegalen Rennveranstaltung zu einem Unfall mit einem anschließenden Krankenhausaufenthalt, wird der Versicherer die Leistungen verweigern.

Viele Krankenzusatzversicherungen erstrecken sich auch auf Reisen ins Ausland. Teilweise sind diese auf einen Aufenthalt in Europa eingeschränkt oder erbringen ihre Leistungen in außereuropäischen Staaten bei Reisen für eine bestimmte Anzahl von Tagen. Ist für das Zielland eine Reisewarnung ausgesprochen oder herrschen im bestreffenden Land Krieg oder kriegsähnliche Zustände, werden die Leistungen trotz Bedingungsausschluss erbracht, wenn diese Situationen nach Reisebeginn eingetreten sind und die versicherten Personen nicht oder nicht rechtzeitig aus dem Gebiet ausreisen können.

Bei vorsätzlichem Herbeiführen eines Unfalls oder einer körperlichen Erkrankung sind die Versicherer von jeglicher Leistung frei.

Für Leistungsfälle, die in der Wartezeit auftreten, werden keine Leistungen erbracht, auch wenn sie zu den versicherten Schadensereignissen gehören. Dasselbe trifft für Folgebehandlungen zu, die auf Schadensfälle aus dem Wartezeitraum (oder vor Versicherungsbeginn) resultieren. Ausnahmefälle bestehen in einigen Tarifen für Unfälle, die sich während der Wartezeit ereignen.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Krankenhauszusatzversicherungen werden in vielen, verschiedenen Varianten angeboten. Sie sind oft als Bausteine mit unterschiedlichem Leistungsumfang aufgebaut und lassen sich vielfach nach eigenen Wünschen kombinieren. Außer der Absicherung der gleichen Leistungen bei zwei verschiedenen Versicherern, ist eine Kombination auch bei unterschiedlichen Anbietern möglich.

Kombinationen können aus folgenden Leistungspaketen bestehen:

  • Tarife mit Ein- und Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Besondere Verpflegung und Leistungen, freie Krankenhauswahl
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurtagegeld

Wann setzt der Versicherungsschutz der Krankenhauszusatzversicherung ein?

Mit der Beantragung wird festgehalten

  • der Versicherungsbeginn (Beginndatum)
  • der aktuelle und vergangene Gesundheitszustand für einen bestimmten Zeitraum
  • Wartezeiten
  • Versicherungsleistungen

Sind keine gesundheitlichen Einschränkungen zu verzeichnen, so beginnt der Versicherungsschutz mit dem im Antrag vermerkten Beginndatum. Ist das Beginndatum sehr zeitnah und wird bei der Antragsannahme durch den Versicherer dieses Datum überschritten, gilt das Datum der Vertragserstellung.

Will die Versicherungsgesellschaft den Antrag auf Krankenhauszusatzversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht zu den herkömmlichen Bedingungen annehmen, sendet sie entweder ein Änderungsangebot zu, in welchem der neue Beitrag durch Unterschrift vom Antragsteller gegengezeichnet werden muss oder erstellt eine Police mit neuem Beitrag, der in Kraft tritt, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit dem Eingang dieser Annahmeerklärung bei der Krankenhauszusatzversicherung beziehungsweise mit Erstellung der Versicherungspolice.

Im Falle von weiteren Gesundheitsfragen erhält der Antragsteller zusätzliche Fragebögen oder die Versicherungsgesellschaft stellt eine Arztanfrage, um Details abzuklären. Mit der Rücksendung dieser Fragebögen oder der Erklärung des Arztes wird entweder der Versicherungsvertrag erstellt oder ein Änderungsangebot zugesendet. Sieht die Versicherungsgesellschaft ein zu hohes Risiko in der Absicherung bestimmter Krankheiten im Rahmen der Krankenhauszusatzversicherung, dann können auch Ausschlüsse vorgenommen werden. Das heißt im Falle der Inanspruchnahme der Krankenhauszusatzversicherung bei Auftreten dieser vermerkten Krankheiten sind die Leistungen ausgeschlossen. Diese Ausschlüsse müssen ebenfalls durch Unterschrift bestätigt werden. Der Versicherungsschutz setzt dann mit Ausstellung des Vertrags ein.

Existiert in den Versicherungsbedingungen eine Wartezeit, so tritt der Versicherungsschutz erst mit Ablauf dieser Wartezeit ein. Alle Inanspruchnahmen der Krankenhauszusatzversicherung, die vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit auftreten, sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Dies trifft auch dann zu, wenn das Schadensereignisses noch nach Ablauf der Wartezeit fortbesteht. Gilt für bestimmte Schadensereignisse (häufig ein Unfall) eine abweichende Handhabung während der Wartezeit, so sind solche Ereignisse von Beginn an versichert.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Krankenhauszusatzversicherung sein?

MoneyCheck | KrankenhauszusatzversicherungDie Deckungssumme wird in den Tarifen für die Übernahme von Behandlungskosten, Ein- und Zweibettzimmer oder Kuren durch die Gebührenordnung für Ärzte begrenzt. Die freie Krankenhauswahl wird dabei auf Krankenhäuser beschränkt, die in die kassenärztlichen Abrechnungssysteme eingebunden sind. Reine Privatkliniken werden daher nur entsprechend der Höchstsätze entschädigt oder sind in einzelnen Fällen gänzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ausnahmen gelten in akuten Notfällen.

Wird ein Krankenhaustagegeld oder Kurtagegeld versichert, empfiehlt sich im ersten Schritt der Festlegung der Leistungshöhe die gesetzlichen Zuzahlungspflichten zugrunde zu legen. Für einen Krankenhausaufenthalt ist eine Zuzahlung von 10 EUR pro Tag für längstens 28 Tage im Jahr zu leisten. Telefon, Fernsehen und Internet sind nutzbar und mit den entsprechenden Sätzen des Krankenhauses zu entgelten. Um im Krankenhaus einer möglichen Langeweile zu begegnen und Zeitungen, Zeitschriften oder Bücher zu erwerben, wäre eine weitere Überlegung, ein paar Euro pro Tag in das Krankenhaustagegeld einzurechnen. Insbesondere im Ausland können durch eine zwangsweise Verlängerung des Aufenthalts für Angehörige oder Mitreisende sowie für mehrere Besuchsreisen erhebliche Kosten auftreten. Diese Kosten könnten durch das Krankenhaustagegeld wieder in die Haushaltskasse zurückfließen. Eine Absicherung würde damit zwischen 40 und 100 EUR pro Tag empfehlenswert sein.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Krankenhauszusatzversicherung berechnet?

Der Beitrag zur Krankenhauszusatzversicherung ermittelt sich nach dem Alter zum Zeitpunkt des Eintritts in die Versicherung und dem Versicherungsumfang. Bei gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund in der Vergangenheit aufgetretener oder aktuell behandelter Krankheiten, können Zuschläge erhoben werden. Diese variieren von 5% bis zu 100%. Werden mehrere Bausteine in einem Leistungspaket versichert, gewähren die Versicherungsgesellschaften häufig Nachlässe gegenüber mehreren Einzelversicherungen. Ist eine längere Vertragsbindung als 1 Jahr möglich, sind zusätzlich Laufzeitnachlässe möglich. Somit kann der Beitrag wieder sinken.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Krankenhauszusatzversicherung für mich?

Krankenhauszusatzversicherungen beinhalten unterschiedliche Leistungskomponenten. Auch wird die Wartezeit differenziert gehandhabt. Stehen dem Abschluss gesundheitliche Hindernisse im Weg, führt ein Vergleich mitunter bei der einen Gesellschaft zu einem Ausschluss und bei einer anderen Gesellschaft zu einem Beitragszuschlag. Damit wäre ein rundum Versicherungsschutz realisierbar. Auch sind verschiedentlich Tarife auffindbar, wo Gesundheitsfragen gar keine oder nur eine geringe Rolle spielen.

Die Zusammensetzung einzelner Krankenhauszusatzversicherungen unterscheidet sich gelegentlich, womit mit einem Vergleich zum selben Preis oder bei gleichen Leistungen und niedrigerem Preis ein besserer Versicherer gefunden werden kann.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Die Lebenssituation ändert sich und der Bedarf eines Versicherungsschutzes sollte sich dem anpassen können. Der zusätzliche Einschluss von Leistungskomponenten ist immer möglich, könnte jedoch für diesen Bereich mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden sein. Erfolgt aufgrund dieser Abfrage ein Ausschluss von Leistungen bei Eintritt bestimmter Krankheiten und damit erfolgenden Krankenhausaufenthalts, dann würde sich das nur auf den neuen Baustein beziehen. Auch für die Beitragsberechnung gilt dies. Zumindest sollte die Versicherungsgesellschaft das so handhaben. Ist das nicht möglich, da eine Änderung des Tarifs nicht mehr angeboten wird, ist es ratsam eine separate Versicherung für das zusätzlich gewünschte Leistungspaket abzuschließen.

Ein Ausschluss von einzelnen Leistungen wird in den allermeisten Fällen zum Ende der Versicherungsperiode ermöglicht. Eine kulante Handhabung der Versicherung kann davon abweichen.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Eine Krankenhauszusatzversicherung fällt unter das Thema Krankenversicherung, wird jedoch nur eingeschränkt oder gar nicht berücksichtigt. Es ist empfehlenswert mit dem Steuerberater die Details zu klären.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Krankenhauszusatzversicherung achten?

Die Kündigung der Versicherung ist mit einer Frist zwischen ein und drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode möglich, wenn keine mehrjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Zu beachten sind die Versicherungsbedingungen, inwiefern die Leistungen nach Ende des Vertrags aber mit einem Schadensfall während der Vertragslaufzeit gehandhabt werden. Die Krankenhauszusatzversicherung sollte für aufgetretene Schadensfälle auch nach Ende der Versicherung aufkommen. Ist ein Wechsel der Versicherung geplant, sollte beachtet werden, dass eine negativ ausfallende Beurteilung der gesundheitlichen Situation zu Nachteilen oder Ablehnung bei einer anderen Versicherung führen können. Bei Erhöhungen durch Beitragsanpassungen gilt die außerordentliche Kündigungsfrist von 4 Wochen nach Zustellung, in der die Kündigung auch dann noch ausgesprochen werden kann, wenn der Hauptfälligkeitstermin mit dieser Frist überschritten wird.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Krankenhauszusatzversicherung achten?

MoneyCheck | KrankenhauszusatzversicherungDer Wechsel ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Durch die Beantwortung von Gesundheitsfragen ist es schwierig eine gekündigte Versicherung wieder aufleben zu lassen, wenn die neugewählte Krankenhauszusatzversicherung die Aufnahme verweigert oder unter schlechteren Konditionen bestätigt. Daher sollte vor der Kündigung eine Anfrage bei der neuen Versicherungsgesellschaft erfolgen, um sicher zu gehen, dass zu denselben oder besseren Leistungen auch versichert wird. Die Bestätigung der Aufnahme muss daher vor der Kündigungsfrist von 3 Monaten vorliegen, damit eine objektive Beurteilung möglich ist. Zu den Obliegenheitspflichten gehört, das Veränderungen des Gesundheitszustands oder Ereignisse, die eine Rolle zur Beurteilung spielen – wie ein Krankenhausaufenthalt, der neuen Versicherungsgesellschaft mitgeteilt wird, auch wenn diese noch keine Leistungen erbringt. Die neue Versicherungsgesellschaft kann mit der Meldung die Versicherungsfähigkeit neu beurteilen und das Risiko höher einschätzen, womit schnell Leistungsausschlüsse oder höhere Beiträge einhergehen. Erfolgt die Meldung nicht, ist die neue Versicherungsgesellschaft unter gewissen Umständen von der Leistung frei und kann den Vertrag rückwirkend aufheben.