Wohngebäudeversicherung Pflicht
Im Jahr 1994 wurde die Versicherungspflicht für Wohngebäude in Deutschland abgeschafft. In einigen Bundesländern galt bis zu diesem Jahr noch die Verpflichtung zum Abschluss einer Brandversicherung. Die Versicherung wurde dabei von öffentlich-rechtlichen Anbietern vorgenommen. Im Zuge der Neuordnung des Versicherungsmarktes wurde die Pflicht abgeschafft. Bis dahin gab es eine Verpflichtung zum Abschluss einer Feuerversicherung. Als Immobilieneigentümer haben Sie heute also keine Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Dennoch sollten Sie auf diesen wichtigen Schutz nicht verzichten, denn ein Brand oder ein Rohrbruch kann einen erheblichen Schaden an Ihrem Eigentum anrichten. Wird das Gebäude durch ein Feuer komplett zerstört, droht bei fehlendem Versicherungsschutz schnell der finanzielle Ruin.
Wohngebäudeversicherung – nicht verpflichtend aber empfehlenswert
Als ideale Absicherung dient eine Wohngebäudeversicherung, die verschiedene Risiken abdeckt. Die Pflicht zum Abschluss der Wohngebäudeversicherung gibt es nicht, idealerweise prüfen Sie als Eigentümer dennoch am besten, gegen welche Schäden Sie Ihre Immobilie versichern. In der Regel beinhaltet eine Wohngebäudeversicherung Leistungen bei Schäden durch
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
Abhängig von der individuellen Situation und der Lage der Immobilie ergänzen Sie den Versicherungsvertrag um weitere Risiken wie beispielsweise eine Elementarversicherung. Eine Pflicht zur individuellen Leistungserweiterung besteht jedoch nicht. Sie haben Die Möglichkeit, Schäden durch Naturgewalten wie Erdrutsch, Überschwemmung oder Erdbeben in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Gerade wenn die Immobilie in einer gefährdeten Region liegt, ist die zusätzliche Absicherung sehr zu empfehlen.
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Bei Finanzierungen Pflicht – die Wohngebäudeversicherung
Wenn Sie eine Immobilie über ein Darlehen finanzieren, müssen Sie in der Regel der finanzierenden Bank einen Nachweis über eine ausreichende Wohngebäudeversicherung vorlegen – in diesen Fällen wird die Wohngebäudeversicherung also zur Pflicht. Die Banken zeigen das Bestehen ihrer grundbuchlichen Forderung bei der Versicherung an. Kommt es zu einem Schaden, darf die Wohngebäudeversicherung die Erstattung nicht direkt an den Eigentümer leisten sondern die finanzierende Bank wird eingeschaltet.
Absicherung nicht vernachlässigen und auf ausreichenden Schutz achten
Auch wenn die Wohngebäudeversicherung nicht zu den Pflichtversicherungen zählt, sollten Sie als Eigentümer nicht auf diesen entscheidenden Schutz verzichten. Bedenken Sie, dass Naturgewalten, ein Feuer oder Wasser erhebliche Schäden an der Immobilie anrichten können. Der Wiederaufbau des Gebäudes ist abhängig vom Ausmaß des Schadens nur mit hohem finanziellen Aufwand möglich, den Sie unter Umständen nicht allein bewältigen können.