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Wohngebäudeversicherung

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Wohngebäudeversicherung Steuererklärung

Beiträge für die Wohngebäudeversicherung zählen nicht zu den Vorsorgeaufwendungen. In der Regel können Sie die Kosten für die Versicherung daher nicht in der Steuererklärung angeben. Eine Ausnahme gibt es für Arbeitszimmer in denen Sie als Freiberufler oder Selbständiger tätig sind.

Keine Steuerersparnis für Privatpersonen oder Vermieter

Privatpersonen können Kosten für die Wohngebäudeversicherung nicht von der Steuer absetzen und daher nicht in der Steuererklärung angeben. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers können Sie Altersvorsorgeaufwendungen oder andere Versicherungen, die der persönlichen Vorsorge dienen von der Steuer absetzen. Eine Wohngebäudeversicherung zählt zu den Sachversicherungen und kann damit nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt die Beiträge in der Steuererklärung nicht an. Haben Sie als Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen, können Sie diese Beiträge von der Steuer absetzen. In der Regel wird der Versicherungsschutz über eine private Haftpflichtversicherung dargestellt.

Auch bei einer vermieteten Immobilie können Sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung nicht in der Steuererklärung geltend machen. Als Vermieter haben Sie nach den Regelungen der Betriebskostenverordnung jedoch das Recht, diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umzulegen. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung erfolgt eine anteilige Umlage der Wohnfläche Ihres Eigentums entsprechend.

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Feuerrohbauversicherung von der Steuer absetzen

Bauen Sie eine Immobilie mit dem Zweck, diese nach Fertigstellung zu vermieten, können Sie die Beiträge für die Feuerrohbauversicherung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dabei ist dem Finanzamt darzulegen, dass das Gebäude nach Beendigung der Bauphase vermietet wird.

Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung – Freiberufler und Selbständige

Nutzen Sie in Ihrem Wohneigentum ein Zimmer oder einen Bereich als Home-Office und sind als Freiberufler oder Selbständiger tätig, können Sie die Prämie für die Wohngebäudeversicherung in Ihrer Steuererklärung angeben und die Kosten der Wohngebäudeversicherung als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei kommt es auf die Größe des Arbeitszimmers an. Die Quadratmeterzahl des Arbeitsbereichs setzen Sie ins Verhältnis zur gesamten Wohnfläche. Daraus ergibt sich ein prozentualer Wert. Diesen Prozentanteil des Beitrags können Sie für die Wohngebäudeversicherung bei der Steuer geltend machen.

Ein Beispiel: Gesamtwohnfläche 150 Quadratmeter, Arbeitszimmer 15 Quadratmeter, ergibt Anteil an der Gesamtfläche von 10 Prozent. Beitrag zur Gebäudeversicherung 400 Euro jährlich, das heißt, 40 Euro des Beitrags für die Wohngebäudeversicherung sind von der Steuer absetzbar.

Wichtig ist, dass das Finanzamt Ihr Arbeitszimmer anerkannt hat.