Sonderkündigungsrecht Wohngebäudeversicherung
Bei Eintritt verschiedener Ereignisse steht Ihnen in der Wohngebäudeversicherung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die außerordentliche Kündigung müssen Sie dem Versicherungsunternehmen schriftlich unter Angabe des Kündigungsgrunds übermitteln.
Bei diesen Ereignissen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu
Vom Sonderkündigungsrecht Ihrer Wohngebäudeversicherung können Sie in verschiedenen Situationen Gebrauch machen:
- Änderung der Vertragsbedingungen
- Beitragsanpassung durch den Versicherungsanbieter
- bei einem Eigentümerwechsel
- nach einem Schadenfall
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Sonderkündigungrecht bei Änderung der Vertragsbedingungen oder Beitragsanpassung
Kommt es zu einer Beitragserhöhung oder einer Änderung der Versicherungsbedingungen werden Sie von Ihrem Versicherer rechtzeitig informiert. Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens eine Kündigung auszusprechen. Idealerweise übermitteln Sie Ihre Kündigung schriftlich unter Angabe des Kündigungsgrundes. Wer einen Nachweis über den rechtzeitigen Versand der Sonderkündigung in Händen halten möchte, sollte per Einschreiben gegen Rückschein versenden.
Denken Sie daran, bei einer finanzierten Immobilie die Zustimmung der finanzierenden Bank einzuholen. Banken, zu deren Gunsten eine Grundschuld auf dem Objekt eingetragen ist, melden Ihr Realrecht bei der Wohngebäudeversicherung. Ohne das Einverständnis des Gläubigers ist eine Sonderkündigung und ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung nicht möglich.
Sonderkündigungsrecht in der Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel
Der Schutz der Wohngebäudeversicherung geht bei einem Verkauf automatisch auf den neuen Eigentümer über. Damit wird sichergestellt, dass die Immobilie auch nach einem Verkauf ausreichend abgesichert ist. Nachdem Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Innerhalb eines Monats nach Eigentumsumschreibung können Sie den bestehenden Vertrag kündigen. Damit Ihre Immobilie stets ausreichend abgesichert ist, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Vertrag abschließen, um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten.
Sonderkündigungsrecht in der Wohngebäudeversicherung nach einem Schadenfall
Nach einem Schadenfall haben sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. In der Regel ist eine Kündigung seitens der Versicherung problematisch für den Versicherten, da bei Abschluss einer neuen Versicherung die Kündigung angegeben werden muss – hier kommt es unter Umständen zu Schwierigkeiten beim Abschluss einer neuen Police. Nach Rücksprache mit der Wohngebäudeversicherung nimmt diese unter Umständen die Kündigung zurück, wenn Sie im Gegenzug eine Sonderkündigung aussprechen. Sie sollten stets versuchen, die Kündigung durch den Versicherer zu vermeiden und das Gespräch mit dem Anbieter suchen. Die Chancen, einen neuen Versicherer zu finden, sind bei dieser Variante deutlich höher.