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Wohngebäudeversicherung Wasserschaden

Eine Wohngebäudeversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Immobilieneigentümer. Die Versicherungspolice deckt unter anderem auch einen Wasserschaden ab. Ohne Wohngebäudeversicherung kann es für Sie als Eigentümer teuer werden, denn gerade Schäden durch austretendes Leitungswasser bleiben oftmals lange unbemerkt und richten über einen längeren Zeitraum deutliche Schäden an. Der Gesamtverband der deutschen Versicherer GDV teilt mit, dass es in Deutschland jährlich mehr als 1,1 Millionen Leitungswasserschäden gibt. Damit sind Schäden an Wasserleitungen und Co die häufigste Schadenursache in der Wohngebäudeversicherung.

Wann reguliert die Wohngebäudeversicherung einen Wasserschaden?

Ihre Wohngebäudeversicherung übernimmt Kosten für die Beseitigung, wenn nicht bestimmungsgemäß austretendes Leitungswasser zu Schäden am Gebäude führt. So erhalten Sie eine Entschädigung, wenn durch einen Rohrbruch oder einen Riss Leitungswasser austritt. Rost oder Korrosion können im Laufe der Zeit zu Schäden am Rohrsystem führen. Auch wenn der Schaden durch Wasser, das aus einer Heizungsanlage oder einer Klimaanlage ausläuft verursacht wird, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Schadenregulierung, ebenso für Schäden durch Sanitäranlage oder Wasserboiler.

Grundsätzlich gilt: Handelt es sich um Schäden am Gebäude oder fest verbundenen Einbauten, greift der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung. Bei Schäden am beweglichen Mobiliar ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Bei Unsicherheiten werfen Sie am besten einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen – hier sehen Sie auf einen Blick, welche Wasserschäden vom Versicherer übernommen werden. Wichtig ist, dass Sie als Eigentümer wasserführende Anlage regelmässig überprüfen – bei einer längeren Abwesenheit sollten Sie daher einen Dritten bitten, nach den Rechten zu sehen.

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Gebäudeschäden durch einen Rückstau

Bei einem Rückstau springt die Wohngebäudeversicherung ein, sofern dieser Schutz vereinbart wurde. Werden Räume durch einen Rückstau in der Entwässerung überflutet, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Wichtig ist, dass eine entsprechende Absicherung vertraglich vereinbart wurde. Bei vielen Policen ist ein Rückstau nicht Bestandteil der Vertragsbedingungen sondern muss separat vereinbart werden. Unter Umständen erwarten die Versicherungen Maßnahmen zur Vorbeugung eines Rückstaus wie Klappen oder Hebeanlagen. Diese Einbauten verhindern ein Zurücklaufen des Abwassers. Ihre Vertragsunterlagen geben Aufschluss über die Versicherung bei einem Rückstau.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung bei einem Wasserschaden?

Handelt es sich um einen versicherten Schadenfall wie einen Wasserrohbruch oder eine defekte sanitäre Zuleitung, reguliert die Gebäudeversicherung den Wasserschaden. Dabei leistet die Versicherung nicht nur für die unmittelbare Schadenbeseitigung, sondern trägt auch Folgeschäden, etwa die Renovierung einer durchnässten Wand. Folgende Kosten werden bei einem Wasserschaden in der Regel vom Gebäudeversicherer übernommen:

  • Reparaturkosten
  • Trocknungskosten
  • Sanierungskosten
  • Reparatur fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteile wie Heizung- oder Sanitäranlagen

Nicht immer ist die Gebäudeversicherung für den Schaden der richtige Ansprechpartner: Wird durch das Wasser Hausrat beschädigt, kommt die Hausratversicherung für diese Schäden auf. Unter Umständen greift auch der Schutz einer Haftpflichtversicherung, nämlich dann wenn ein Dritter durch austretendes Leitungswasser zu Schaden gekommen ist. Kommt es in der eigenen Wohnung zu einem Rohrbuch und das Wasser schädigt die Nachbarwohnung, zahlt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung.

Ist das Haus längere Zeit unbewohnt, greift der Versicherungsschutz üblicherweise nicht. Auch wenn gerade Baumaßnahmen durchgeführt werden und die Immobilie nicht bezugsfertig ist, genießen Sie keinen Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Melden Sie einen Wasserschaden umgehend bei Ihrem Versicherer und stimmen das weitere Vorgehen ab. Fotografieren und dokumentieren Sie den Schaden ausführlich um bei der Schadenabwicklung alle erforderlichen Angaben zur Hand zu haben. Handelt es sich um einen Rohrbruch, bewahren Sie das entsprechende Rohrstück bis zum Ende der Schadenregulierung auf. 

Welche Wasserschäden sind nicht im Versicherungsschutz enthalten?

Kommt es durch eine Naturkatastrophe zu einem Wasserschaden, erhalten Sie keine Leistungen von der Gebäudeversicherung. Um diese Risiken zu versichern, ist eine Elementarversicherung erforderlich. Auch Schäden, die durch eindringendes Regenwasser hervorgerufen werden, sind nicht gedeckt. Wasserschäden durch ein undichtes Dach oder Fenster sind nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Schäden, die durch Reinigungswasser oder Wasser in Behältern hervorgerufen werden, sind ebenfalls nicht abgesichert.

Für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, übernehmen die Versicherer keine Regulierung. Ob die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung der Sorgfaltspflicht Leistungen übernimmt, ist vom jeweiligen Anbieter abhängig.

Unterschiede zur Hausratversicherung

Während die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude und den festen Einbauten abdeckt, erbringt die Hausratversicherung Leistungen wenn bewegliche Gegenstände wie Mobiliar oder Hausrat beschädigt wurden. Kommt es zu einem Wasserschaden übernimmt die Gebäudeversicherung also Kosten die am Gebäude sowie den verbundenen Teilen entstanden sind, die Hausratversicherung deckt Schäden an Einrichtungs- und Verbrauchsgegenständen ab. Für einen umfassenden Versicherungsschutz ist die Kombination beider Versicherungen ideal.

Unterschiede zur Gebäudehaftpflichtversicherung

Die Gebäudehaftpflicht sichert Schäden, die anderen Personen durch Ihr Eigentum entstehen. So greift der Versicherungsschutz etwa dann, wenn ein Dachziegel vom Haus herunterfällt und ein parkendes Fahrzeug beschädigt. Kommt eine Person zu Schaden, können hohe Schadenersatzforderungen auf den Grundstückseigentümer zukommen. Unter Umständen ist der Schutz bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, in der Regel sind Einfamilienhäuser bereits in der Deckung enthalten. Wird durch einen Rohbruch in Ihrer Wohnung in einer Nachbarwohnung etwas beschädigt, haften Sie als Eigentümer und der Schaden wird über die Haftpflichtversicherung reguliert. Kurz gesagt: Kommt ein Dritter oder dessen Eigentum zu Schaden, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung.

Wasserschäden als Folge von Naturkatastrophen richtig absichern

Ist eine Naturkatastrophe wie Schneedruck oder ein Erdrutsch für den Wasserschaden verantwortlich, reguliert eine klassische Wohngebäudeversicherung den Schaden nicht. Auch bei einer Überschwemmung erhalten Sie von einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung keine Leistungen. Naturkatastrophen sichern Sie mit einer Elementarversicherung optimal ab. Kommt es zu einem Elementarschaden infolge

  • einer Überschwemmung
  • eines Erdbebens
  • eines Erdrutsches
  • von Schneedruck
  • einer Lawine

sind Sie durch die Versicherung geschützt. Bei den meisten Anbietern schließen Sie die Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung ab und genießen so einen umfangreichen Versicherungsschutz.

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Richtiges Vorgehen bei einem Wasserschaden

Entdecken Sie einen Wasserschaden, sollten Sie schnell vorgehen und zunächst die Absperrhähne abdrehen. Alternativ sperren Sie den Hauptwasserhahn, damit kein Wasser mehr austreten kann. Ist bereits viel Wasser ausgetreten, könnten elektrische Leitungen betroffen sein, die Sicherungen sollten Sie daher entsprechend umlegen oder herausdrehen. Bringen Sie Hausrat und andere Gegenstände in Sicherheit. Wichtige Unterlagen und Dokumente sollten Sie vor der Nässe bewahren. Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, weiteren Schaden abzuwenden. Informieren Sie nun Ihren Versicherer. Am besten fotografieren Sie die entstandenen Schäden genau vor der Beseitigung. Die Dokumentation des Ereignisses ist besonders wichtig, denn nur anhand detaillierter Fotos kann die Versicherung nachvollziehen, was sich ereignet hat. Handelt es sich um einen Rohbruch, kann die Aufbewahrung des defektes Rohrteils bis zur endgültigen Schadenregulierung sinnvoll sein. Unter Umständen erhalten Sie bei der Schadenmeldung von Ihrem Versicherungsunternehmen Angaben zum weiteren Vorgehen. Eventuell nimmt ein Mitarbeiter der Versicherung den Schaden in Augenschein. Handel Sie also nicht übereilt, sondern sprechen unbedingt vorher mit dem Schadenregulierer. In Abstimmung mit dem Versicherer lassen Sie den Schaden nun durch einen Fachbetrieb beseitigen. Handelt es sich um eine Mietwohnung, informieren Sie sofort die Hausverwaltung oder Ihren Vermieter über den Wasserschaden. Der Gebäudeeigentümer leitet die notwendigen Schritte in die Wege.

Die einzelnen Schritte des Vorgehens bei einem Wasserschaden noch einmal in der Übersicht:

  • Abdrehen der Absperrhähne oder des Haupthahns
  • Stromzufuhr unterbrechen
  • Wasser aufnehmen
  • Dokumente in Sicherheit bringen
  • Hausrat und Gegenstände ins Trockene bringen
  • Schadenmeldung bei der Versicherung
  • Dokumentation des Schadens
  • Information des Vermieters oder der Hausverwaltung

Versicherungssumme bei einem Wasserschaden

In der Gebäudeversicherung ist die Versicherungssumme entscheidend: Nur wenn Sie einen ausreichend hohe Summe für Ihr Gebäude abgeschlossen haben, erhalten Sie im Schadenfall die Leistung, die Sie zur Schadenbeseitigung benötigen. Sehr gut geeignet ist eine Versicherung zum gleitenden Neuwert. So stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherungssumme stets an die aktuelle Preisentwicklung angepasst ist. Zur Ermittlung der Versicherungssumme muss zunächst der Gebäudewert bestimmt werden. Dieser ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie

  • der Art des Gebäudes
  • dem Baujahr
  • der Bauartklasse
  • der Anzahl der Geschosse
  • der Anzahl der Wohneinheiten
  • Nebengebäuden wie Gartenhaus oder Carport
  • der Lage des Objekts

Anhand dieser Werte bestimmt die Versicherung einen bestimmten Gebäudewert. Damit dieser stets auf dem aktuellen Niveau ist, legen die Versicherer zunächst den Wert 1914 fest. Das ist ein fiktiver Rechenwert der Versicherungsbranche. Auf Basis dieses Wertes wird der Gebäudewert 1914 mit dem Baupreisindex auf das aktuelle Jahr umgerechnet. Den Baupreisindex bestimmt das Statistische Bundesamt unter Berücksichtigung der Preis- und Lohnentwicklung.

Sind Sie zum gleitenden Neuwert versichert, passt sich die Versicherungssumme automatisch an die aktuelle Preissituation an, so dass Sie sichergehen können, bei einem Wasserschaden die Entschädigung zu erhalten, die für die Beseitigung des Schadens notwendig ist.

Welche Risiken neben einem Wasserschaden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung sorgt nicht nur bei Wasserschäden für eine Absicherung, sondern sichert auch die Gefahren

  • Sturm und Hagel
  • Feuer
  • Blitzschlag

optimal ab. Abhängig von gewählten Tarif erweitern Sie den Versicherungsschutz und sichern auch Überspannungsschäden oder weitere Gefahren ab. Hier kommt es auf die individuellen Gegebenheiten und Ihren persönlichen Versicherungsbedarf an.

Bei einem Sturmschaden erhalten Sie in der Regel erst ab Windstärke 8 eine Entschädigung, bevorzugen Sie in diesem Bereich einen weitergehenden Schutz, ist die Ergänzung mit einer Elementarversicherung die richtige Wahl. Die Gebäudeversicherung ersetzt nur Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäß austretendes Leitungswasser verursacht wurden. Einen Schaden durch Regenwasser oder ähnliches sichern Sie mit einer ergänzenden Elementarversicherung.

Pflichten des Eigentümers

Als Eigentümer sind Sie für den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Immobilie verantwortlich. Sie tragen für Reparaturen und die Instandhaltung Sorge. Sollten sich Schäden ergeben, die aus einer Vernachlässigung der Instandhaltung resultieren, erhalten Sie unter Umständen keine Versicherungsleistungen.

Tritt ein Schaden auf, sind Sie verpflichtet, weiteren Schaden abzuwenden und das Ereignis nicht zu verschlimmern. Sorgen Sie auch bei einer längeren Abwesenheit dafür, dass jemand in Ihrer Immobilie nach den Rechten sieht, unter Umständen erhalten sie sonst keine Versicherungsleistungen.