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Allgemeine Wohngebäudeversicherung

Wissenswertes zur allgemeinen Wohngebäudeversicherung

Während des Mittelalters veränderte sich die Bauweise und die Häuser standen deutlich dichter aneinander. Kam es zu einem Brand, wurden auf diese Weise unweigerlich ganze Straßenzüge zerstört. Hauseigentümer standen nach einem verheerenden Brand quasi vor dem Nichts und verfügten in der Regel auch nicht über die finanziellen Mittel, das Haus wieder aufzubauen. Um sich gegen die Risiken zu schützen, wurde im Jahr 1537 in Schleswig Holstein die erste Brandgilde gebildet. Kaufleute und Handwerker schlossen sich zusammen, um sich im Notfall gegenseitig zu unterstützen. Rund 150 Jahre später entstanden zahlreiche Brandkassen. Bis zum Jahr 1994 gab es in Deutschland eine Feuerversicherungspflicht. Das heißt, jedes Gebäude musste gegen einen Brandschaden versichert sein. Auch wenn die Verpflichtung inzwischen aufgehoben wurde, ist eine allgemeine Wohngebäudeversicherung Immobilienbesitzern dringend zu empfehlen.

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Grundlagen der allgemeinen Wohngebäudeversicherung

Die Bedingungen für eine allgemeine Wohngebäudeversicherung bestimmt jeder Versicherer selbst. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV hat Musterbedingungen erstellt, die den Versicherungsunternehmen zur Orientierung dienen. Dabei weist der GDV jedoch darauf hin, dass abweichende Vereinbarungen möglich sind. In der Regel sind in den Versicherungsbedingungen unter anderem folgende Positionen enthalten:

  • versicherte Schäden und Gefahren
  • Ausschlüsse
  • nähere Definition der einzelnen Gefahren
  • versicherte Sachen
  • versicherte Kosten
  • Umfang des Versicherungsschutzes
  • Beitragsermittlung
  • Grundlagen für Anpassungen
  • Regelungen zur Entschädigungszahlung
  • Kündigungsmodalitäten

Unterschiede zwischen Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung

Eine Brandversicherung deckt Schäden, die durch ein Feuer am Gebäude entstanden, Kommt es zu einem Brand, einer Explosion oder einem Blitzeinschlag, leistet die Brandversicherung. Auch bei einer Brandstiftung erhalten Sie eine Erstattung der Versicherer. Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, den Vorfall der Polizei anzuzeigen. Wird der Brandstifter ermittelt, wendet sich die Versicherung an den Verursacher des Schadens. Handelt es sich um eine Brandstiftung des Versicherungsnehmers selbst, greift der Versicherungsschutz nicht. Die Brandversicherung sichert also alle Risiken, rund um ein Feuer am versicherten Objekt.

Die Wohngebäudeversicherung sorgt nicht nur bei einem Feuer für Sicherheit, sondern bietet einen weitergehenden Versicherungsschutz. Schäden, die durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel am Objekt entstehen, sind ebenfalls durch die allgemeine Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Eine reine Brandversicherung ist in der Regel nicht mehr üblich und auch nicht zu empfehlen. Um eine effektive Vorsorge zu treffen, ist die erweiterte Deckung der allgemeinen Wohngebäudeversicherung für jeden Immobilieneigentümer sinnvoll.

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Welche Gefahren sind in der allgemeinen Wohngebäudeversicherung abgesichert?

In der allgemeinen Wohngebäudeversicherung sind standardmässig in der Regel Schäden, die durch

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

entstehen, abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt für das Gebäude sowie feste Einbauten. Schäden an Einrichtungsgegenständen oder beweglichen Sachen sind über eine Hausratversicherung zu versichern, hier greift der Schutz der allgemeinen Wohngebäudeversicherung nicht. Handelt es sich um einen Sturmschaden, übernehmen die Versicherer erst ab Windstärke 8 Leistungen. Wer hier eine umfassendere Vorsorge treffen will, sollte daher über einen erweiterten Schutz im Rahmen einer Elementarversicherung nachdenken. Ein Leitungswasserschaden wird von der Versicherung übernommen, wenn austretendes Leitungswasser zu der Beschädigung geführt hat.

Die Leistungen der allgemeinen Wohngebäudeversicherung im Überblick

Die Leistungen der allgemeinen Wohngebäudeversicherung sind von Ihrer konkreten Tarifwahl. Im Rahmen einer Basisabsicherung erhalten Sie in der Regel eine Kostenerstattung für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den versicherten Gefahren entstanden sind. Der Versicherer übernimmt

  • Kosten für eine Reparatur bzw. die Behebung des Schadens
  • bei einem Totalschaden Kosten für den Wiederaufbau
  • Aufräum- und Abbrucharbeiten, Schuttbeseitigung

Einige Versicherer übernehmen auch Übernachtungskosten, sofern das Gebäude durch den Schaden unbewohnbar geworden ist. Bei einem Mietobjekt erhalten Eigentümer abhängig vom jeweiligen Vertrag den Mietausfall erstattet.

Eine Police sollte auch bei grober Fahrlässigkeit Leistungen erbringen. Handelt es sich um einen Schadenfall der aufgrund einer Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit entstanden ist, sollte die Versicherung ebenfalls Deckung bieten. Ist diese Leistung in Ihrem Versicherungsvertrag eingeschlossen, sind Sie als Eigentümer auf der sicheren Seite.

Erweiterung des Versicherungsschutzes in der allgemeinen Wohngebäudeversicherung

Wie bereits erläutert, greift der Versicherungsschutz der allgemeinen Wohngebäudeversicherung nur bei bestimmten Schadenereignissen. Wollen Sie als Hauseigentümer auf Nummer sicher gehen, ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes möglich. Mit einer Elementarversicherung treffen Sie eine Vorsorge gegen Schäden durch Naturgewalten. Kommt es zu einer Überschwemmung, einem Erdrutsch, einer Schneelawine oder einem anderen Schaden infolge einer Naturkatastrophe, sind diese Schäden durch die Elementarversicherung gedeckt. Gerade wenn das Gebäude in einer gefährdeten Region liegt und bestimmte Risiken bestehen, sollten Sie eine Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes erwägen.

Angaben für die Beantragung einer allgemeinen Wohngebäudeversicherung

Für den Vergleich und den Abschluss einer allgemeinen Wohngebäudeversicherung benötigen Sie verschiedene Daten zum Versicherungsobjekt. Unter anderem sind folgende Angaben erforderlich:

  • Wohnfläche
  • Anzahl der Geschosse
  • Baujahr
  • Postleitzahl
  • Bauartklasse
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Nebengebäude
  • Unterkellerung
  • Dachart

Insbesondere die Bauartklasse spielt bei der Einstufung des Gebäudes eine wesentliche Rolle. Die Brennbarkeit eines Gebäudes wird anhand der Bauartklasse definiert. So ist ein Gebäude der BAK 1 aus massivem Beton nicht so brennbar wie ein Gebäude der BAK 5 mit einem Reet- oder Schilfdach. Die Prämie der allgemeinen Wohngebäudeversicherung bei einem Objekt mit einer höheren BAK ist aufgrund des höheren Risikos demnach entsprechend höher.

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Die Versicherungssumme in der allgemeinen Wohngebäudeversicherung

Damit Sie bei einem Schaden eine korrekte Erstattung erhalten, ist die Versicherungssumme der allgemeinen Wohngebäudeversicherung von entscheidender Bedeutung. Gerade wenn es zu einem Totalschaden kommt, muss die Leistung der Versicherung ausreichen, um das Gebäude wieder aufzubauen. Ideal ist eine Absicherung zum gleitenden Neuwert, dabei können Sie sich darauf verlassen, stets den Wert zu erhalten, der der aktuellen Kostensituation entspricht. Zur Berechnung des Versicherungswertes dient der Versicherungswirtschaft der Wert 1914. Dieses Jahr dient als feste Bezugsgröße, hier wird angegeben, was ein Gebäude im Jahr 1914 in Goldmark wert gewesen wäre. Im Jahr 1914 gab es stabile Baupreise, darum hat man sich für diesen Wert entschieden. Als weitere Größe benötigen Sie den aktuellen Baupreisindex. Diesen Index legt das Statistische Bundesamt jährlich unter Berücksichtigung der Preisentwicklung im Baugewerbe fest. Multiplizieren Sie den Wert 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex und dividieren das Ergebnis durch 100, ergibt sich der aktuelle Wert des Gebäudes und somit die Versicherungssumme.

Besonders einfach wird es, wenn es bereits eine bestehende Gebäudeversicherung zu Ihrer Versicherungssumme gibt. Auf dem bestehenden Versicherungsschein ist in der Regel der Wert 1914 angegeben, so dass Sie diesen für eine neue Versicherung direkt übernehmen können. Dennoch sollten Sie mit einem Wertermittlungsbogen der Versicherung die Aktualität des Wertes prüfen, damit Ihr Gebäude auf jeden Fall mit der richtigen Versicherungssumme abgesichert ist.

Die Prämienhöhe in der allgemeinen Wohngebäudeversicherung

Die Prämie richtet sich nach der Versicherungssumme und dem Beitragssatz der Versicherung. Grundlage für die Beitragsberechnung ist der Wert 1914, der mit dem Beitragssatz des jeweiligen Versicherers multipliziert wird. Dazu kommen etwaige Zuschläge sowie die Versicherungssteuer. der Eine Anpassung der Prämie nehmen die Versicherer jährlich anhand des Anpassungsfaktors vor. Zuschläge erheben die Versicherungen etwa für nicht ständig bewohnte Objekte, beispielsweise Ferienhäuser oder bei gemischt genutzten Gebäuden. In der Regel fällt auch beim Einschluss des Schutzes gegen Überspannungsschäden ein Aufschlag an.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach dem von der Versicherung kalkulierten Risiko. So sind die Kosten für Objekte höherer Bauartklassen teurer, da hier ein größeres Brandrisiko besteht. Weitere Faktoren sowie die Lage des Objektes können ebenfalls die Kosten beeinflussen.

Die Kündigung der allgemeinen Wohngebäudeversicherung

Die allgemeine Wohngebäudeversicherung können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahrs kündigen. Handelt es sich um einen Vertrag mit einer Laufzeit von mehreren Jahren können Sie als Versicherungsnehmer erstmals zum Ende dieses Zeitraums kündigen. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Veranlassen Sie keine Kündigung, verlängert sich Ihr Versicherungsvertrag für die allgemeine Wohngebäudeversicherung um ein weiteres Jahr.

Nimmt der Versicherer eine Prämienanpassung vor, steht Ihnen als Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Anpassungsschreibens haben Sie die Möglichkeit, eine Kündigung auszusprechen. Die Kündigung sollten Sie jedoch erst veranlassen, wenn Sie bei einem neuen Anbieter einen Vertrag unterzeichnet haben.

Bei einem Eigentümerwechsel geht der Versicherungsschutz automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser hat das Recht, eine Sonderkündigung zu veranlassen und zu einem Anbieter seiner Wahl zu wechseln. Bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus ist das nicht möglich, denn hier gilt der Gebäudeversicherungsschutz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. Ein Wechsel der allgemeinen Wohngebäudeversicherung kann nur von einer Mehrheit der Eigentümer auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Ein einzelner Eigentümer kann auch nach einem Neuerwerb keinen Wechsel vollziehen.

Der Schadenfall in der allgemeinen Wohngebäudeversicherung

Einen versicherten Schaden müssen Sie als Versicherungsnehmer direkt bei der Versicherung melden. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und weitere Beschädigungen abzuwenden, so dass sich der bestehende Schaden nicht weiter vergrößern kann. Idealerweise nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Versicherer auf, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Nach einem Schaden steht sowohl dem Versicherer als auch dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das heißt, nachdem ein Schaden vertragsgemäß abgewickelt wurde, können beide Seiten eine Kündigung aussprechen. Wenn die Versicherung kündigt ist das in der Regel für den Versicherungsnehmer negativ. Gerade wenn in der Vergangenheit zu viele Schäden abgewickelt wurden, kündigen einige Anbieter. In diesem Fall sollten Sie versuchen, die Kündigung umzukehren, so dass die Versicherung die Kündigung zurücknimmt und Sie als Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Für den Abschluss einer neuen Versicherung ist es immer sinnvoller, wenn Sie nicht vom Versicherer gekündigt wurden. Unter Umständen haben Sie sonst Probleme, einen neuen Anbieter zu finden. Der neue Anbieter fragt nach der Anzahl der Schäden in den letzten Jahren und stellt auch eine entsprechende Anfrage beim Vorversicherer. Denkbar ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. So reduzieren Sie nicht nur den Beitrag, sondern senken die Anzahl der Schäden, indem Sie kleinere Reparaturen selbst begleichen.