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Wohngebäudeversicherung Mehrfamilienhaus

Was ist ein Mehrfamilienhaus?

Bei einem Mehrfamilienhaus handelt es sich um ein Gebäude, das über mindestens drei Wohneinheiten verfügt. Unter Umständen gehören auch Gewerbeeinheiten zu dem Objekt, in diesem Fall spricht man von einem Gebäude mit gemischter Nutzung. Eine Gebäude mit zwei Wohneinheiten wird als Zweifamilienhaus bezeichnet. Wichtig ist, dass es sich um abgeschlossene Wohneinheiten handelt. Wurde das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, gibt es verschiedene Eigentümer, denen in der Regel jeweils eine Wohnung gehört. Die Gemeinschaft der Eigentümer wird als Eigentümergemeinschaft bezeichnet. Auf der Eigentümerversammlung entscheiden die Eigentümer über eine Wohngebäudeversicherung. Es ist stets ein Versicherungsschutz für das gesamte Objekt erforderlich, für eine einzelne Wohnung kann keine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Beim Versicherungsschutz für ein Mehrfamilienhaus ist zwischen dem Sonder- und dem Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Für Versicherungen des Gemeinschaftseigentums ist die Eigentümergemeinschaft verantwortlich. Das heißt, alle gemeinsam entscheiden über den Versicherungsschutz. Handelt es sich um Sondereigentum, schließt jeder Eigentümer eigene Versicherungen ab.

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Wohngebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus

Mit einer Wohngebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus treffen Eigentümer eine Vorsorge gegen verschiedene Risiken. Grundsätzlich sind Gebäude im Rahmen der Gebäudeversicherung gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagel abgesichert. Der Einschluss weiterer Leistungen ist möglich. Bei einem Vergleich sollten Sie vor allem auf die Leistungen fokussieren, bei einigen Anbietern sind bestimmte Leistungen bereits im Basisschutz enthalten, während diese bei anderen separat versichert werden müssen.

Welche Leistungen sind in der Wohngebäudeversicherung Mehrfamilienhaus enthalten?

Die konkreten Leistungen der Wohngebäudeversicherung richten sich nach dem konkreten Tarif und den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Kommt es zu einem Schaden durch ein versichertes Risiko erhalten Versicherungsnehmer

  • Kostenerstattung für alle Kosten die im Zusammenhang mit der Schadenbehebung stehen
  • Kosten für einen Wiederaufbau, sofern es sich um einen Totalschaden handelt
  • Aufräumkosten und Schuttbeseitigung sofern im Vertrag enthalten
  • Mietausfälle, sofern das Gebäude durch den Schaden unbewohnbar geworden ist

Abhängig vom Vertrag sind Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle festen Einbauten im Gebäude. Das heißt, Treppen oder andere feste Einbauten sind ebenfalls abgesichert.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Als Eigentümer einer Eigentumswohnung genießen Sie über die Wohngebäudeversicherung Schutz für das Gemeinschaftseigentum. Achten Sie auf eine ausreichende Absicherung Ihres Sondereigentums und denken auch an eine Hausratversicherung! 

Welche Gefahren werden durch die Wohngebäudeversicherung Mehrfamilienhaus abgesichert?

Die Wohngebäudeversicherung deckt üblicherweise Gefahren, die durch ein Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel an einem Mehrfamilienhaus entstehen können, ab. Beachten sollten Sie als Versicherungsnehmer, dass Leistungen bei Sturm in der Regel ab Windstärke 8 erbracht werden. Handelt es sich um einen Wasserschaden, reguliert die Versicherung nur, wenn der Schaden durch nicht bestimmungsgemäß austretendes Leitungswasser entstanden ist. Bei einigen Anbietern sind Überspannungsschäden durch einen Blitzeinschlag im Versicherungsschutz enthalten, bei anderen ist diese Gefahr separat zu versichern. Unter Umständen ist zur Erweiterung des Versicherungsschutzes eine Elementarversicherung zu empfehlen. Die Versicherung sorgt für Schutz bei Schäden durch Naturgewalten wie bei Erdrutschen, Überschwemmungen, Hochwasser oder Schneelawinen. Gerade wenn sich das Mehrfamilienhaus in einer gefährdeten Region befindet, sollten Sie eine Elementarversicherung abschließen. Auch Glasschäden sind üblicherweise nicht Bestandteil der Gebäudeversicherung, für diese Schäden schließen Sie ebenfalls eine separate Versicherung ab.

Welche Angaben sind für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung Mehrfamilienhaus erforderlich?

Für einen Vergleich verschiedener Angebote und den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus benötigen Sie verschiedene Angaben zu dem Gebäude:

  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Postleitzahl des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Baujahr
  • Haustyp und Bauweise
  • Anzahl der Geschosse
  • Angaben über das Dachgeschoss
  • Angaben über die Unterkellerung
  • Garagen und Nebengebäude

Nutzen Sie moneycheck.de für einen unabhängigen Vergleich und prüfen, welche Wohngebäudeversicherung für Ihr Mehrfamilienhaus am besten geeignet ist. Alle relevanten Daten, die für einen Vergleich erforderlich sind, geben Sie in die entsprechenden Felder ein. Auf diese Weise erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Optionen und wählen einen passenden Anbieter aus.

Versicherungssumme bei einer Wohngebäudeversicherung Mehrfamilienhaus

Kommt es zu einem Schaden, ist die richtige Versicherungssumme von besonderer Bedeutung. Nur wenn eine korrekte Absicherung gewählt wurde, können Sie den entstanden Schaden mit den Leistungen der Versicherung regulieren. Die Versicherungssumme sollte dem aktuellen Neuwert der Immobilie entsprechen. Mit einer Absicherung zum gleitenden Neuwert sorgen Sie dafür, dass die Summe sich stets an die aktuellen Baupreise anpasst. Auf diese Weise kann es nicht zu einer Unterversicherung kommen. Als Basis für die Ermittlung der Versicherungssumme dient der Versicherungswirtschaft der Wert 1914. In diesem Jahr gab es stabile Baupreise, so dass der Wert, den ein Gebäude im Jahr 1914 in Goldmark hatte, als Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme dient. Als zweite wichtige Rechengröße wird der Baupreisindex des Statistischen Bundesamts herangezogen. In dem Index berücksichtigen die Experten Änderungen des Lohngefüges, Preise der Bauwirtschaft, Energiekosten und weitere Faktoren. Der Baupreisindex wird für jedes Jahr neu festgelegt. Durch die Multiplikation des Wertes 1914 mit dem Index geteilt durch 100 erhalten Sie den aktuellen Wert Ihres Gebäudes. Gibt es bereits einen Versicherungsschein für das Mehrfamilienhaus, entnehmen Sie diesen Wert idealerweise den alten Vertragsunterlagen. Auch bei einer Kalkulation anhand der verschiedenen Daten ergibt sich am Ende der Wert 1914, mit dem Sie weitere Berechnungen anstellen. Übernehmen Sie eine bestehende Versicherung, prüfen Sie unbedingt den Wert 1914 um eine eventuelle Unterversicherung auszuschließen.

Prämie in der Wohngebäudeversicherung Mehrfamilienhaus

Die Prämienberechnung erfolgt in der Regel ebenfalls auf Grundlage des Wertes 1914. Die Versicherungen legen einen bestimmten Beitragssatz für Ihre Angebote fest. Bei einer Absicherung zum gleitenden Neuwert findet der gleitende Neuwertfaktor Berücksichtigung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die aktuelle Kostenentwicklung bei der Berechnung berücksichtigt wird. Multipliziert mit dem Wert 1914 ergibt sich aus diesem Satz sowie dem Beitragssatz die Versicherungsprämie für die Wohngebäudeversicherung. Zu der Prämie kommen die Versicherungssteuer sowie unter Umständen weitere Beitragszuschläge.

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Welche Kriterien sollten bei der Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser beachtet werden?

Bei einem Vergleich verschiedener Anbieter sollten Sie vor allem die Leistungen der einzelnen Versicherer genau prüfen. Entscheiden Sie sich für einen besonders günstigen Tarif, gibt es unter Umständen Lücken im Versicherungsschutz, so dass Sie bei bestimmten Schäden keine Leistungen erhalten. Wichtig ist ein gutes Preis-Leistungsverhältnis, bei dem sowohl Leistungen als auch Prämie stimmen. Idealerweise prüfen Sie bestehende Versicherungen von Zeit zu Zeit, eventuell lassen sich durch einen Wechsel deutliche Beitragsersparnisse erzielen. Achten Sie jedoch immer darauf, dass das Leistungsniveau Ihrer Versicherung erhalten bleibt und sich nicht zu Gunsten einer preiswerteren Prämie verschlechtert.

Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?

Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen und unterschiedlichen Eigentümer, hat der Wechsel keine Auswirkungen auf die Versicherung. Die Versicherung gilt für die gesamte Eigentümergemeinschaft, so dass ein neuer Wohnungseigentümer automatisch durch die bestehende Versicherung geschützt ist. Der Versicherungsbeitrag wird in der Gemeinschaft auf Basis der jeweiligen Miteigentumsanteile auf alle Mitglieder umgelegt. In der Regel zahlen die Eigentümer die Versicherungsprämie zusammen mit dem monatlich fälligen Wohngeld.

Besitzt ein Eigentümer ein Mehrfamilienhaus, das nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist, ist er der alleinige Versicherungsnehmer der Wohngebäudeversicherung. Wechselt ein Mehrfamilienhaus mit einem alleinigen Eigentümer den Besitzer, geht auch hier der Versicherungsschutz auf den Käufer des Gebäudes über. Nach dem Wechsel steht dem neuen Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht zu und er kann den Wechsel zu einem anderen Gebäudeversicherer veranlassen.

Wer entscheidet über die Wohngebäudeversicherung Mehrfamilienhaus?

Besteht das Mehrfamilienhaus aus einer Eigentümergemeinschaft, entscheiden in der Regel alle Eigentümer auf der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung über die Wohngebäudeversicherung. Gemäß den Regelungen des WEG-Rechts ist jährlich eine Eigentümerversammlung abzuhalten. Üblicherweise ist bei größeren Gemeinschaften eine Hausverwaltung mit der Verwaltung des Objektes betraut.Nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes besteht in einer Eigentümergemeinschaft die Verpflichtung für die Hausverwaltung, das Objekt angemessen abzusichern. Ein etwaiger Wechsel des Versicherungsschutzes wird in die Tagesordnung der Versammlung aufgenommen. Die Hausverwaltung stellt in der Regel verschiedene Angebote vor und die Eigentümer entscheiden über einen Wechsel. Üblicherweise entscheidet eine Zweidrittelmehrheit über den Versicherungswechsel. Bleibt die Versicherung bestehen, verlängert sich der Versicherungsvertrag um ein weiteres Jahr.

Zu unterscheiden ist bei einem Mehrfamilienhaus zwischen dem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum. Das gemeinschaftliche Eigentum wird über eine gemeinsame Versicherung, zu der auch eine Wohngebäudeversicherung zählt, abgedeckt. Für die Absicherung des Sondereigentums ist jeder Eigentümer allein verantwortlich.

Abwicklung eines Schadenfalls

Ein Schaden sollte sofort der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden. In der Regel kümmert sich bei einem Mehrfamilienhaus der Verwalter um die Schadenmeldung. Auch die weitere Abwicklung übernimmt die Hausverwaltung. Wichtig ist, bei einem bereits entstandenen Schaden eine Ausweitung des Schadens abzuwenden. Das heißt, der Versicherungsnehmer muss dafür Sorge tragen, dass sich der Schaden nicht weiter vergrößert.

Wie erfolgt die Kündigung und der Wechsel der Wohngebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus?

Eine Kündigung und ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist wie bereits erläutert nur mit Beschluss der Eigentümergemeinschaft möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Handelt es sich um eine Versicherung mit einer Mindestlaufzeit, kann die Kündigung erst zum Ende dieses Zeitraums erfolgen.

Bei einer Beitragsanpassung steht Ihnen als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Haben Sie ein Anpassungsschreiben erhalten, können Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Zugang des Schreibens kündigen. Bedenken Sie, dass Sie vor einer Kündigung unbedingt eine neue Versicherung benötigen, damit das Gebäude durchgehend abgesichert ist. Banken erwarten üblicherweise bei der Finanzierung einer Immobilie die Vorlage eines entsprechenden Gebäudeversicherungsnachweises. Vor einem Wechsel muss also unter Umständen die Einwilligung der finanzierenden Bank eingeholt werden.

Auch nach einem Schaden steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu. Dieses Recht gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer sondern auch für den Versicherer. Nach der Schadenabwicklung kann die Versicherung kündigen. Gerade wenn bereits zahlreiche Schäden über die Wohngebäudeversicherung abgewickelt wurden, kann es zu einer Kündigung seitens des Versicherers kommen. Einige Versicherer bieten auch eine Umstellung des Vertrages oder eine Selbstbeteiligung an, um die Kündigung abzuwenden.