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Was bedeutet IGeL Leistungen bei den Krankenkassen?

Was ist IGeL? Eine Definition

Die Abkürzung IGeL steht im Gesundheitswesen für „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Die IGeL Liste umfasst über 300 medizinische Behandlungen – von der Vorsorge über Impfungen bis hin zu alternativen Heilmethoden – die von Ärzten als sinnvoll erachtet werden. Grundsätzlich gehören diese IGeL Leistungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher auch nicht erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kostenübernahme jedoch stattfinden, zum Beispiel:

  • Bei der jeweiligen Krankenkasse ist die IGeL Leistung eine Satzungsleistung, sprich eine Leistung, die die Kasse freiwillig und zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen anbietet.
  • Im individuellen Fall ist eine IGeL Leistung für den Patienten, zum Beispiel aufgrund von erhöhten Beschwerden oder Risiken, medizinisch notwendig.

 

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Welche IGeL Leistungen gibt es?

Der Leistungskatalog IGeL umfasst eine Vielzahl an medizinischen Leistungen, dazu gehören unter anderem:

  • Akupunktur bei Migräne
  • Ultraschalluntersuchung von einzelnen Organen
  • große Krebsvorsorge
  • Hörtest bei Neugeborenen
  • zusätzliche Schwangerschaftsdiagnostik
  • profesionelle Zahnreinigung
  • Ultraschalltherapie zur Früherkennung von Eierstockkrebs
  • Knochendichtemessung als Osteoporose-Vorsorge
  • Lichttherapie bei Depressionen
  • Schutzimpfungen bei Auslandsreisen
  • Stoßwellentherapie bei Fersenschmerz
  • Blutgruppenbestimmung
  • Schilddrüsen-Vorsorge
  • Augeninnendruck Messungen
  • reisemedizinische Beratungen
  • und weitere

 

Welche IGeL Leistungen sind empfehlenswert?

In vielen Arztpraxen werden Patienten mit den sogenannten IGeL Leistungen konfrontiert. Viele Ärzte informieren ihre Patienten über das Angebot der jeweiligen IGeL Leistungen und sprechen zudem Empfehlungen aus. Welche IGeL Leistungen tatsächlich empfehlenswert sind, ist im individuellen Fall zu entscheiden. Versicherte sollten sich jedoch darüber bewusst sein, dass Ärzte immer auch ein wirtschaftliches Interesse daran haben, ihre Patienten mit IGeL Leistungen zu versorgen. Der Grund: Sie können die IGeL Leistungen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen, der Versicherte wird für die jeweilige Zusatzleistung zum Privatpatient.

Im Zweifel sollten Patienten genau nachfragen, warum der Arzt die Leistung als sinnvoll erachtet und warum sie nicht von der Krankenkasse bezahlt wird. Eine exakte Aufklärung der Kosten ist hierbei unabdingbar. Allgemeine Empfehlungen über die einzelnen Leistungen gibt der „Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen“. Über den sogenannten „IGeL Monitor“ können sich gesetzlich Versicherte allgemein über eine Vielzahl an IGeL Leistungen informieren.

Wer sich für IGeL entscheidet, schließt mit dem Arzt für diese Leistung einen gesonderten schriftlichen Behandlungsvertrag ab. Dieser enthält neben einer ausführlichen Beschreibung der Leistung auch das voraussichtliche Arzthonorar sowie eine Aufklärungs- und Zustimmungserklärung des Patienten.

 

Warum zahlen die Krankenkassen nur in den wenigsten Fällen für IGeL Leistungen?

Gemäß dem Wirtschaftlichkeitsprinizp haben die Krankenkassen einen nahezu einheitlichen rechtlich verbindlichen Leistungskatalog, der zu 95 Prozent Leistungen anbietet, die wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend sind und die das Maß der Notwendigkeit nicht überschreiten dürfen. Krankenkassen sind daher dazu verpflichtet, die Beiträge ihrer Mitglieder effektiv und nur für Leistungen mit einem nachgewiesenen Nutzen einzusetzen.

Dementsprechend können Versicherte nicht alle Leistungen beanspruchen, selbst wenn sie aus medizinischer Sicht durchaus sinnvoll und empfehlenswert sind. Versicherte, die diese individuellen Gesundheitsleistungen erhalten möchten, können sie jedoch privat in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund werden IGeL Leistungen auch als Selbstzahlerleistungen bezeichnet.

Einige Krankenkassen bieten aus Wettbewerbsgründen für ihre Mitglieder eine kleine Auswahl an IGeL Leistungen gratis an. Es kann sich daher lohnen, vor einer möglichen Behandlung bei der Krankenkasse nachzufragen, ob die jeweilige individuelle Gesundheitsleistung mitversichert ist. Auch vor einem Wechsel der Krankenkasse ist es sinnvoll, die Leistungskataloge der einzelnen Kassen zu vergleichen.

 

Sind individuelle Gesundheitsleistungen über die privaten Krankenversicherungen abgedeckt?

Ob und in welchem Umfang IGeL Leistungen über einen privaten Krankentarif abgesichert sind, lässt keine pauschale Antwort zu. Vielmehr kommt es auf die individuellen Tarif- und Vertragsbedingungen an. Häufig bieten private Tarife die Kostenübernahme für einen kleinen Teilbereich der individuellen Gesundheitsleistungen an.