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Was ist das Hausarztmodell bei den Krankenkassen?

Was verbirgt sich hinter dem Hausarztmodell? Eine Erklärung

Grundsätzlich gilt in Deutschland die freie Arztwahl. Gesetzlich Versicherte können sich mit dem sogenannten Hausarztmodell (Programme zur hausarztzentrierten Versorgung) jedoch freiwillig dazu verpflichten, bei gesundheitlichen Beschwerden immer zuerst den Hausarzt zu konsultieren. Dieser kann im eigenen Ermessen dann eine Überweisung zu einem Facharzt ausstellen. Versicherte können beim Hausarztmodell von Zuzahlungsermäßigungen oder reduzierten Beiträgen profitieren. Ausgenommen vom Hausarztmodell sind Notfälle sowie Behandlungen vom Gynäkologen, vom Zahnarzt oder Augenarzt.

Im Rahmen der Wahltarife sind die gesetzlichen Krankenkassen seit 2007 und der Gesundheitsreform dazu verpflichtet, jedem Versicherten den Hausarzttarif anzubieten.

 

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Was sollte der Versicherte beachten, wenn er sich für das Hausarztmodell entscheidet?

Schließt der Versicherte im Rahmen eines Wahltarifs das Hausarztmodell ab, muss er sich zunächst für einen Hausarzt entscheiden. Grundsätzlich kann er die Wahl selbst treffen, er muss jedoch darauf achten, dass der behandelnde Mediziner am Programm der jeweiligen Krankenkasse teilnimmt. Meist muss der jeweilige Arzt entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gegenüber der Krankenkasse nachweisen können. Konsultiert der Versicherte, der das Hausarztmodell abgeschlossen hat, ohne entsprechende Überweisung einen Facharzt, besteht das Risiko, dass er die jeweiligen Arztkosten in Eigenleistung zahlen muss.

Wer sich für das Hausarztmodell entscheidet, ist für mindestens ein Jahr an diesen Wahltarif sowie an den jeweiligen Hausarzt gebunden. Die Bindungsfrist gilt dann nicht nur für den Wahltarif, sondern für den gesamten Versicherungsschutz bei der Krankenkasse.

 

Welche Vorteile sind mit dem Hausarztmodell verbunden?

Hintergrund des Hausarztmodells, dessen Angebot für jede Krankenkasse verpflichtend ist, ist eine Optimierung der ärztlichen Versorgung sowie die Vermeidung von zeit- und kostenintensiven Doppeluntersuchungen, von Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und von Interpretationsfehlern einzelner Fachärzte. Der Hausarzt, der den Patienten „am besten kennt“, so die Meinung von Experten, könne am ehesten entscheiden, welche Behandlungen sinnvoll und vor allem notwendig sind. Außerdem soll durch das Hausarztmodell die Beziehung beziehungsweise das Vertrauen zwischen Arzt und Patient gestärkt werden.

Für den Versicherten ergibt sich aus dem Hausarztmodell zudem ein weiterer Vorteil: Er bekommt eine finanziellen Entlastung, die von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt wird. So profitiert der Versicherte als Gegenleistung beispielsweise von reduzierten Zuzahlungen für Arzneimittel oder auch von niedrigeren Beiträgen. Darüber hinaus gewähren Mediziner ihren Patienten mit dem Hausarzttarif zusätzliche Leistungen, zum Beispiel Wartezeiten von maximal einer halben Stunde oder Termine außerhalb der Sprechzeiten.

 

Gibt es Nachteile beim Hausarztmodell?

Zum Hausarztmodell werden auch kritische Meinungen geäußert. So sei beispielsweise das Recht auf freie Arztwahl eingeschränkt. Für Patienten mit dem Hausarztmodell ist es zudem schwer, sich unterschiedliche, vergleichende Meinungen mehrerer Fachärzte einzuholen. Darüber hinaus muss sich der Versicherte zunächst auf die Meinung nur einer Person verlassen. Kritiker sind zudem der Meinung, dass viele Hausärzte mit dieser komplexen Aufgabe überfordert sein können.

Für den Versicherten besteht ein weiterer Nachteil: Das Hausarztmodell ist für ihn mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden, da er für jede Überweisung zunächst den Hausarzt aufsuchen muss.

 

Wie kann das Hausarztmodell gekündigt werden?

Das Hausarztmodell kann zum Ende der Bindungsfrist von einem Jahr mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängern sich einige Tarife automatisch um ein weiteres Jahr. Tarife ohne automatische Vertragsverlängerung können nach Ablauf der Bindungsfrist mit den üblichen Fristen gekündigt werden.

Einer Kündigung bedarf es übrigens auch dann, wenn der Versicherte den Hausarzt wechseln möchte. Mit dem Hausarztmodell ist dies nicht ohne Weiteres möglich, da in der Regel ein Hausarztvertrag abgeschlossen wurde. Auch hierbei sind die Bindungs- und Kündigungsfristen einzuhalten. Unter besonderen Umständen ist ein Hausarztwechsel jedoch möglich, wenn ein nachweislich gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt vorliegt.