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Private Krankenversicherung Unisex-Tarife

Private Krankenversicherung Unisex-Tarife

Die meisten, der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Privaten Krankenversicherungen (PKVs) erheben bei Männern und Frauen völlig unterschiedlich Beitragsprämien. Sie führen diese Tatsache auf angebliche geschlechterspezifische Erkrankungsrisiken zurück und schließlich auch darauf, dass Frauen durch den Vorgang der Geburt ihrer Kinder stets ganz besonderen Risiken und Gefahren für Komplikationen aus rein medizinischer Sicht ausgesetzt seien. In seinem großes Aufsehen erregenden Urteil vom 1. März des Jahres 2011 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese bis dato üblicherweise auch in der Bundesrepublik Deutschland angewendete Praxis als diskriminierend eingestuft und von den PKVs verlangt, sogenannte Unisex-Tarife einzuführen.

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Besteht für Versicherungsnehmer in einer PKV nun Handlungsbedarf?

Verbraucherschützer aus der Bundesrepublik Deutschland sind sich jedoch längst einig darüber, dass für in einer deutschen PKV versicherte Männer und Frauen auch nach diesem bereits schon seit langer Zeit mit einiger Spannung erwarteten Urteil grundsätzlich noch keinerlei Handlungsbedarf bestehen würde.

Konkrete Auswirkungen des Urteils, welches für alle in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen PKVs generell die Einführung verbindlicher Unisex-Tarife festschreibt, sind derzeit weder für die davon betroffenen Versicherungsträger, noch für die Versicherungsnehmer absehbar.

Auch besteht kein Anlass, zu der Befürchtung, sämtliche Tarifierungen innerhalb einer deutschen PKV würden nun, infolge dieses Urteils und der allgemeinen Verpflichtung, in der privaten deutschen Versicherungswirtschaft Unisex-Tarife einführen zu müssen, automatisch teurer werden. Diese Befürchtung ist auf keinerlei finanztechnische oder gar versicherungswirtschaftliche Zwänge zurück zu führen und entbehrt daher praktisch jeder Grundlage.

Sind Preisänderungen bei den künftigen Unisex-Tarifen der PKV zu erwarten?

Es wurde bereits auf den Umstand hingewiesen, dass es generell keine Ursache für die Befürchtung gibt, jede PKV könne quasi automatisch durch die Unisex-Tarife gleich teurer werden. Allerdings prognostizieren Experten durch die Einführung der Unisex-Tarife für die Zukunft durchaus einige Preisänderungen für die Versicherten im Rahmen einer deutschen PKV. Und zwar kurioser Weise sogar in beiden Richtungen. Es wird ganz allgemein erwartet, dass es infolge der Unisex-Tarife für Frauen grundsätzlich billiger werden wird, sich im Rahmen einer PKV privat zu versichern. Für die meisten Männer hingegen könnte es durchaus teurer werden, einer PKV beizutreten.

Die Hintergründe der neuen Unisex-Tarife bei der PKV

Bereits seit dem 21. Dezember des Jahres 2012 müssen für alle Arten von neu abzuschließenden privatwirtscchaftlichen Versicherungsverträgen, also nicht nur allein für die PKVs, sogenannte Unisex-Tarife zwingend angewendet und angeboten werden.

Bei der Einstufung und Tarifierung von Personen, die einen Versicherungsvertrag, ganz gleich, welcher Art auch immer, abschließen möchten, darf seither das Geschlecht der betreffenden Person nach der Meinung und Diktion des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zwingend keinerlei Rolle mehr spielen. Die Unisex-Tarife gelten neben den Verträgen im Rahmen von PKVs nun auch für:

  • alle Arten von Lebensversicherungen
  • alle Arten von Sachversicherungen
  • alle Arten von KFZ-Versicherungen.

Speziell auch für die PKVs waren Unisex-Tarife bereits schon seit langer Zeit explizit gefordert worden. Nun müssen sie jedoch für alle neu abzuschließenden Verträge jeweils verbindlich angeboten werden, da das Urteil es Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt und mit Leben erfüllt werden muss.

Damit sind Begründungen der Versicherungsträger nunmehr hinfällig, wonach die Tarifierungen für Frauen höher sein müssten, da diese:

  • ein durchschnittlich höheres Lebensalter erreichen würden als Männer
  • aufgrund des deutlich höheren durchschnittlichen Lebensalter häufiger als Männer den Arzt aufsuchen würden, was letztendlich zu höheren Kosten für den jeweiligen Versicherungsträger im Rahmen einer PKV führen würde.

Die hier gemachten Aussagen dürfen jedoch nach der Festlegung und gemäß dem Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) nunmehr keine Unterschiede bei den jeweiligen Tarifierungen der PKVs für Männer und Frauen rechtfertigen.

Die Auswirkungen der Unisex-Tarife für die Versicherungsnehmer in der PKV

Es wurde bereits mehrfach angeführt, dass die Auswirkungen der Unisex-Tarife bei der PKV, die auf das einschlägig bekannte Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zurück gehen, lediglich alle neu abzuschließenden Verträge betreffen. Bei diesen Neuverträgen kommt es nun automatisch zu einer Angleichung der Prämienzahlungen zwischen Männern und Frauen. Dies bedeutet dann in der Praxis auf dem privatwirtschaftlichen Versicherungsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland, dass privat Versicherte mehr zahlen werden, wenn es sich dabei um Männer handelt und weniger Prämien abführen müssen, wenn sie weiblichen Geschlechts sind.

Die Tatsache, dass die Beiträge der Frauen in einer deutschen PKV bislang im Durchschnitt jeweils zwischen 15 % und 20 % über denjenigen Beiträgen gelegen haben, die Männer zu entrichten hatten, wurde damit nivelliert. Die Unisex-Tarife in den deutschen PKVs werden jedoch auch Konsequenzen und Folge in den ähnlich gelagerten und eng mit der PKV verknüpften Versicherungssparten zeitigen.

So gilt es beispielsweise als erwiesen, dass auch in den Versicherungsarten der:

  • privaten Pflegeversicherung
  • privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
  • privaten Rentenversicherung

eine ähnliche Nivellierung der Prämien und des Beitragsniveaus erfolgen werden. Auch hier kann nämlich erwartet werden, dass Frauen künftig deutlich weniger an Versicherungsprämien abführen und zahlen werden müssen, während Männer mit einer teilweise ganz erheblichen Teuerung rechnen müssen.

Die Reaktionen bei den Versicherungsträgern

Die Reaktionen auf die Unisex-Tarife und das einschlägige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) fielen bei den deutschen PKVs erwartungsgemäß wenig begeistert aus. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) argumentierte, dass die in der Vergangenheit bei den bundesdeutschen PKVs stets gepflegte und angewendete Geschlechterdifferenzierung bei der Prämienhöhe insgesamt gesehen zu deutlich günstigeren Beitragszahlungen für die privat krankenversicherten Personen geführt habe.

Eine risikogerechte Kalkulation der Tarifierungen innerhalb der PKV und damit letztendlich auch ein ganz wesentliches und zentrales Prinzip innerhalb der deutschen privatrechtlich organisierten Versicherungswirtschaft werde damit zunächst erst einmal grundsätzlich in Frage gestellt.

Die Reaktionen bei den Versicherungsnehmern

Auch bei den Versicherungsnehmerinnen und den Versicherungsnehmern im Rahmen der deutschen PKVs fielen die Reaktionen auf die Unisex-Tarife zunächst erst einmal höchst unterschiedlich und entsprechend breit differenziert aus.

Da die Spanne der Tarifunterschiede zwischen den einzelnen PKVs in der Bundesrepublik Deutschland aber auch nach der verbindlichen und offiziellen Einführung der Unisex-Tarife gleichermaßen hoch bleiben wird, so dass es trotz der Unisex-Tarife ganz erhebliche Tarifunterschiede in Bezug auf die laufenden Kosten von Versicherungsträger zu Versicherungsträger geben kann und wird, sei den an einem Unisex-Tarif bei einer deutschen PKV interessierten Männern und Frauen zunächst erst einmal ein gründlicher Preisvergleich, übergreifend über möglichst viele Versicherungsgesellschaften, empfohlen. Man sollte sich also grundsätzlich möglichst eine große Zahl an Angeboten für eine Unisex-Tarifierung einholen.

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