Private Krankenversicherung Vollversicherung Tarif
Private Krankenversicherung Vollversicherungstarif
Das System der Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland ist modular aufgebaut und lässt dem jeweiligen Versicherten, in Abhängigkeit von der Höhe seines jeweiligen monatlichen Bruttoeinkommens und von der Art seiner beruflich ausgeübten Tätigkeit, ein gewisses Wahlrecht bezüglich der Form seiner Krankenversicherung.
Die meisten Personen sind in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig im Rahmen einer Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert.
Da deren Leistungen jedoch nicht in jedem Falle bedarfsdeckend sind, beziehungsweise bestimmte Leistungspakete auch gar nicht durch die GKVs übernommen werden, sondern ausschließlich durch die Private Krankenversicherung (PKV) getragen werden, hat der in der GKV Versicherte jedoch auch das Recht, sich zusätzlich und ergänzend zu diesem Tarif in eine privaten Krankenkasse freiwillig zu versichern. Dabei handelt es sich um die sogenannten Ergänzungstarife oder um die private Krankenzusatzversicherung. Die Alternative hierzu bildet jedoch stets der Vollversicherungstarif einer PKV, welcher allerdings stets an gewisse Voraussetzungen seitens des potentiellen Versicherungsnehmers gebunden ist.
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Die Vollversicherung im Rahmen einer PKV als Krankenversicherungsart
Während die bereits erwähnte Zusatzversicherung im Rahmen einer deutschen PKV lediglich zusätzliche medizinische Risiken und Indikationen ergänzend und flankierend zu einer bereits schon bestehenden gesetzlichen Form der Krankenversicherung des betreffenden Versicherungsnehmers bilden soll, so zu Beispiel in Bezug auf eine etwaige Pflege-Zusatzversicherung, auf eine notwendig werdende Auslands-Krankenversicherung, für Krankenhaustagegeld, für Krankentagegeld, beim Wunsch nach einem Einzelzimmer bei notwendig werdender vollstationärer Heilbehandlung oder auch als sogenannte Zahnzusatzversicherung, sichern die Vollversicherungstarife im Rahmen einer PKV die gesamten möglichen Kosten einer erforderlich werdenden Heil- und Hilfsbehandlung für den jeweiligen Versicherungsnehmer, zumindest allerdings doch die ambulanten und teil- oder vollstationären Behandlungskosten, komplett ab. Daher werden die Vollversicherungstarife im Rahmen einer PKV stets auch als sogenannte substitutive Krankenversicherungs-Tarifierungen durch den Versicherungsfachwirt bezeichnet.
Annahmevoraussetzungen beim Vollversicherungstarif einer deutschen PKV
Im Unterschied zur privaten und freiwilligen Zusatzversicherung gesetzlich bereits gegen Behandlungskosten im Rahmen einer GKV versicherter Personen, stehen die Vollversicherungstarife einer deutschen PKV leider nicht jedem Interessenten unmittelbar offen.
Es gelten hierbei nämlich stets ganz bestimmte sogenannte Annahmevoraussetzungen. Die Vollversicherungstarife der deutschen PKVs stehen nämlich zunächst erst einmal all denjenigen Personen offen, welche nicht unter den § 5 des Sozialgesetzbuches V (SGB) der Bundesrepublik Deutschland fallen. Hier sind nämlich all jene Personen erfasst, die sich in einer Gesetzlichen Krankenasse pflichtversichern müssen. Nicht erfasst sind hier und daher unter die Option auf einen Vollversicherungstarif einer deutschen PKV fallen können daher:
- Beamte und Richter sowie Personen mit kodifiziertem Anspruch auf Beihilfe
- Selbständige und freiberuflich tätige Personen
- Arbeiter und Angestellte sowie freiberuflich tätige Künstler oder Journalisten, deren jährlich zu versteuerndes Brutto-Arbeitsentgelt oberhalb von jeweils 56.250 Euro angesiedelt ist
- Personen ohne eigenes Einkommen oder mit einem Einkommen unterhalb der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze sowie befreite Studenten.
Leistungen, Vertragsgestaltung und Tarifierungen bei der Vollversicherung der PKV
Im Rahmen einer Vollversicherung im Rahmen einer PKV werden alle vertraglich erfassten Leistungen gewährt, die der Heil- oder Hilfsbehandlung der betreffenden Person dienen und die im Kontext der jeweiligen Tarifierung und Tarifart der Vollversicherung vorgesehen sind.
Im § 192 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) aus dem Jahre 1990 ist exakt vorgeschrieben, was im Rahmen der Vollversicherungstarife einer deutschen PKV an Leistungen zu übernehmen ist. Festgeschrieben wurden hier:
- medizinisch notwendige und indizierte Heilbehandlungen
- sonstige bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistungen
- ambulante Früherkennungs- oder auch Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Untersuchungen gemäß gesetzlich festgeschriebener Programme.
Grundsätzlich ist das jeweilige gewährte Leistungs-Package bei einem modernen Vollversicherungstarif einer PKV stets auch von der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung eines solchen Vollversicherungs-Tarifes abhängig.
Lebenslange Garantie auf medizinische Versorgung und Behandlung
Mit einem modernen Vollversicherungs-Tarif bei einer deutschen PKV erwirbt der jeweilige Versicherungsnehmer ein Recht und einen Anspruch, den es so bei keiner der hiesigen GKVs gibt. Hierbei handelt es sich bei einem Vollversicherungstarif einer PKV um das lebenslängliche Recht auf medizinische Behandlung und Versorgung. Allerdings ist dieses recht stets auch an die Liquidität und an die Leistung der entsprechenden Prämienzahlungen eines im Rahmen des Vollversicherungstarifs einer PKV Versicherten gebunden.
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Kombinationsrecht bei Vollversicherungs-Tarifen einer PKV
Bei den modernen Vollversicherungs-Tarifen einer deutschen PKV hat der betreffende Versicherungsnehmer nun wiederum ein Wahl- und Optionsrecht. Er kann nämlich einerseits einen Vollversicherungs-Tarif mit festgeschriebenen Modulen und Bestandteilen auswählen. Andererseits kann er jedoch auch aus dem Portfolio der Vollversicherungs-Tarife einer PKV sogenannte Modul-Tarife auswählen. Bei dieser Variante der Vollversicherung im Rahmen einer PKV kann und darf der jeweilige Versicherungsnehmer verschiedene Module de Heil- und Hilfsbehandlung wahlweise und wunschgemäß aus den einzelnen Modellen auswählen und dann passend zu seinen ganz individuellen Bedürfnissen zu einem Package miteinander kombinieren.
Die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers
Einige der modernen Vollversicherungs-Tarife im Rahmen einer PKV sehen dann allerdings eine sogenannte Selbstbeteiligung des jeweiligen Versicherungsnehmers vor. Hier zahlt die PKV dann im Rahmen des jeweiligen Vollversicherungs-Tarifs erst dann die Kosten einer medizinisch indizierten Heil- und Hilfsbehandlung, sofern ein zuvor vertraglich fixierter Kostenrahmen für ambulante, teilstationäre, vollstationäre Heil- und Hilfsbehandlungen, für zahnmedizinische Therapien oder auch für Medikamente und Hilfsmittel, überschritten worden ist.
Die Selbstbeteiligung bei bestimmten Tarifierungen im Rahmen einer Vollversicherung bei einer PKV fällt jedoch nicht nur wirtschaftlich zu Lasen des jeweiligen Versicherungsnehmers aus. Sie ermöglicht es außerdem auch stets, die regelmäßig durch den Versicherungsnehmer zu entrichtenden Beiträge vergleichsweise niedrig oder doch zumindest konstant halten zu können.
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Mögliche Tarifarten bei der Vollversicherung im Rahmen einer PKV
Die möglichen Tarifarten bei der Vollversicherung im Rahmen einer PKV richten sich inhaltlich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des jeweiligen Versicherungsträgers. Denkbare Versicherungstarife bei einer Vollversicherung im Rahmen einer PKV, die allerdings auch unter anderen Bezeichnungen angeboten werden können, könnten zum Beispiel sein:
- der Studententarif
- der Basistarif
- der Standardtarif
- der Kompakttarif
- der Komforttarif
- der Premiumtarif
- und zahlreiche andere Tarifmodelle und Tarifierungen.
Wonach richtet sich die Beitragshöhe bei der Vollversicherung im Rahmen einer PKV?
Die Beitragshöhe bei der Vollversicherung im Rahmen einer PKV richtet sich nach ganz unterschiedlichen Parametern und Voraussetzungen. So zum Beispiel nach:
- dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers
- der Berufsgruppe des Versicherungsnehmers
- den im Rahmen der Vollversicherung konkret gewünschten tariflichen Leistungen
- dem aktuellen und auch historischen Gesundheitszustand des potenziell interessierten Versicherungsnehmers.
Auch die Höhe einer möglichen vertraglich zu vereinbarenden Selbstbeteiligung spielt bei der Vollversicherung eine Rolle.