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Private Krankenversicherung Standard-Tarife

Private Krankenversicherung Standard-Tarife

Der Standard-Tarif gehört zu den sogenannten Vollversicherungstarifen und somit auch zum Repertoire an Versicherungsangeboten, welches jede Private Krankenversicherung (PKV) in der Bundesrepublik Deutschland ihren Versicherungsnehmern offerieren muss.

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Was ist die Besonderheit der aktuell im Angebot der PKV befindlichen Standard-Tarife?

Standard-Tarife werden im Allgemeinen durch die PKVs aus sozialen Gesichtspunkten und Erwägungen heraus angeboten. Sie richten sich vor allem an alle diejenigen Versicherungsnehmer, die aus den unterschiedlichsten Arten von Gründen heraus bei ihrer jeweiligen PKV auf einen besonders günstigen Tarif (jedoch noch nicht auf den Notlagentarif) angewiesen sind.

Für welche Personen und Zielgruppen stehen aktuell die Standard-Tarife der PKVs offen?

Es wurde eingangs bereits schon auf den Umstand hingewiesen, dass es sich bei den Standard-Tarifen aller in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen PKVs um Spezialtarife handelt, die damit auch nur einem eingeschränkten Klientel offen und zur Verfügung stehen.

Wer aus rein finanziellen Gründen heraus auf einen besonders preisgünstigen Tarif bei einer PKV innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angewiesen ist, für den kommt erfahrungsgemäß der Standard-Tarif in Frage.

Der Standard-Tarif der PKV und Rentner

Eine der größten Zielgruppen für den begehrten Standard-Tarif bei einer deutschen PKV bilden erfahrungsgemäß die Rentner. Dies hängt mit dem Umstand der sogenannten Altersarmut zusammen. Selbst Personen, die ein Leben lang überaus hart gearbeitet haben, dennoch aber nie die Möglichkeiten dazu hatten, nennenswerte Vermögenswerte zu akkumulieren oder gar im privaten Rahmen Altersvorsorge zu treffen, sich aber in jungen Jahren möglicherweise aus Kostengründen heraus bei einer deutschen PKV versichert haben, sind nach der Erreichung ihres Rentenalters häufig immer weniger dazu in der Lage, ihre oftmals hohen Versicherungsprämien im Rahmen einer PKV zu zahlen und zudem auch noch für die hohen Kosten von Medikamenten und anderen dringend benötigten Heil- und Hilfsmitteln auf zu kommen.

Da diese recht spezielle, zahlenmäßig jedoch nicht zu unterschätzende Zielgruppe für den Standard-Tarif einer PKV aufgrund ihrer langjährigen und oftmals schon über Jahrzehnte bestehenden Zugehörigkeit zu einer PKV, nicht mehr ohne weiteres zurück in eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln könnte, bleibt der Standard-Tarif der PKV nur explizit für eine ganz bestimmte Personengruppe unter den Versicherungsnehmern geöffnet und ist der Allgemeinheit nicht zugänglich.

Gesetzliche Restriktionen und Leistungsumfang im Standard-Tarif der PKV

Hinsichtlich der jeweiligen Beitragshöhe und auch bezüglich der ambulanten oder vollstationären, beziehungsweise auch zahnmedizinischen Leistungen, unterliegen die aktuell im Angebot einer deutschen PKV befindlichen Standard-Tarife diversen Arten von Restriktionen und letztendlich auch von Vorgaben seitens des bundesdeutschen Gesetzgebers.

So darf zum Beispiel gemäß der Intention des deutschen Gesetzgebers de Beitrag im Standard-Tarif einer beliebigen deutschen PKV keinesfalls höher sein, als der aktuell gültige Höchstsatz der GKV. Auch die medizinischen Leistungen ambulanter, teilstationärer oder auch vollstationärer Natur, die im Rahmen der Standard-Tarife einer deutschen PKV für den jeweiligen Versicherungsnehmer erbracht werden dürfen, entsprechen im Allgemeinen denjenigen Leistungspaketen, wie sie auch die GKV ihren Versicherten gewähren muss. Auch dies ist nämlich eine erklärte Intention des Gesetzgebers.

Umstellungen in den Standard-Tarif einer PKV

Finanzielle Notsituationen, die noch nicht die Mittellosigkeit, beziehungsweise die Zahlungsunfähigkeit oder gar Hilfebedürftigkeit der betreffenden Versicherten im Rahmen einer deutschen PKV implizieren, können es unter Umständen sogar erforderlich machen, dass ein solcher Versicherter aus einem höherwertigen Tarifmodell, wie zum Beispiel aus einem Komforttarif oder sogar aus einem Premiumtarif einer PKV auf den Standard-Tarif umgestellt werden muss.

Für diesen Fall werden dann jedoch die im Verlaufe der Mitgliedschaft des betreffenden Versicherungsnehmers im höherwertigen Tarifmodell der PKV bereits schon gebildeten Altersrückstellungen mit in den neuen Standard-Tarif übernommen.

In Abhängigkeit von der jeweiligen Versicherungsdauer eines solchen Mitgliedes im Rahmen seiner PKV, kann der neue Versicherungsbeitrag, welcher nun im Standard-Tarif an den Versicherungsträger regelmäßig zu zahlen und zu entrichten ist, sogar noch günstiger sein, als der Höchstsatz an Prämienzahlungen, welcher regelmäßig durch den betreffenden Versicherungsnehmer an eine GKV zu entrichten wäre.

Daher stellen die Standard-Tarife der meisten deutschen PKVs im Vergleich mit den Höchstsätzen der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen GKVs noch eine weitaus kostengünstigere Alternative dar, die die finanzielle Situation des betroffenen Versicherungsnehmers sogar auch noch deutlich entspannen kann.

Personenkreise mit Berechtigung zur Inanspruchnahme des Standard-Tarifes einer deutschen PKV

Es wurde eingangs bereits schon mehrfach auf den Umstand hin gewiesen, dass die Inanspruchnahme des Standard-Tarifes einer deutschen PKV an das Vorliegen bestimmter Umstände im Zusammenhang mit Einkommensgrenzen und mit einer langjährigen Mitgliedschaft in der betreffenden GKV geknüpft ist, die einen Wechsel in eine GKV nun praktisch ausschließt.

Doch welchen Personen stehen die heute im Angebot befindlichen Standard-Tarife einer PKV im Detail offen? Die Standard-Tarife der deutschen PKVs stehen generell allen Personen offen, deren jeweils gültige Versicherungsverträge bereits schon vor dem 1. Januar des Jahres 2009 rechtsverbindlich abgeschlossen worden sind.

Ferner müssen durch den hier genannten und explizit aufgeführten Personenkreis noch die im Folgenden genannten Bedingungen zwingend erfüllt werden:

  • bei vollendetem 65. Lebensjahr muss vor dem Wechsel in einen Standard-Tarif einer PKV eine mindestens zehnjährige Versicherungszeit innerhalb der betreffenden PKV verbindlich als Vollversicherung nachgewiesen werden können
  • bei vollendetem 55. Lebensjahr muss vor dem Wechsel in einen der Standard-Tarife einer PKV eine mindestens zehnjährige Vollversicherung in der betreffenden PKV verbindlich durch den Versicherungsnehmer nachgewiesen werden, ebenfalls muss das Einkommen des betreffenden Versicherungsnehmers definitiv unterhalb der aktuell gültigen sogenannten Versicherungspflichtgrenze angesiedelt sein
  • beim Bezug von Renten oder von Pensionen eines Versicherungsnehmers aufgrund von Erwerbsunfähigkeit, muss das Einkommen der betreffenden Personenkreise, um den Standard-Tarif einer deutschen PKV in Anspruch nehmen zu können, ebenfalls definitiv unter Versicherungspflichtgrenze liegen; außerdem muss eine mindestens zehnjährige Vollversicherung im Rahmen der betreffenden deutschen PKV verbindlich nachgewiesen werden.

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Neukunden und Zusatzversicherungen oder zusätzliche Tarifmodule

Es gibt seitens des Gesetzgebers und vor allem jedoch auch seitens der bundesdeutschen Versicherungswirtschaft die unbedingt verbindliche Regelung, wonach die Standardtarife keinen Neukunden eines Versicherungsträgers mehr zugänglich sein dürfen. Die Standard-Tarife sämtlicher bundesdeutscher PKVs sind unter der Berücksichtigung der eingangs ausführlich aufgeführten Bedingungen und Voraussetzungen nämlich lediglich den Stammkunden unter den Versicherungsnehmern einer PKV zugänglich.

Ebenfalls steht jedoch auch die Frage im Raum, ob eine rechtskräftig bestehende Versicherung im Rahmen von einem Standard-Tarif einer PKV auch durch weitere Tarifmodule dieser Gesellschaft ergänzt und komplettiert werden kann. Hier gilt jedoch der verbindliche Grundsatz, dass es nicht möglich ist, zusätzliche Module zu wählen.