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ARAG Hundehaftpflicht & Hundeversicherung

Was ist die ARAG Hundehaftpflicht?

Als wesentliche Absicherung für jeden Hundebesitzer bietet die ARAG eine Hundehaftpflichtversicherung an. Ein Haftpflichtschutz ist nicht nur in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein und mit Einschränkungen auch in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtend, sondern für jeden Hundebesitzer ein unerlässlicher Schutz, um sich vor möglichen hohen Schadensersatzansprüchen zu schützen. Denn verursacht der eigene Hund gegenüber Dritten einen Schaden, steht der Halter in der gesetzlichen Verpflichtung, dafür in voller Höhe und gegebenenfalls auch ein Leben lang aufzukommen. Die ARAG MoneyCheck | ARAG Hundehaftpflicht & HundeversicherungHundehaftpflicht bieten diesen wichtigen Versicherungsschutz mit umfassenden Leistungen. Angeboten wird die Hundehaftpflicht in den drei Tarifvarianten Basis, Komfort und Premium. Diese unterscheiden sich im Wesentlichen in der Höhe der Deckungssummen wie folgt:

  • Basis: 5 Millionen Versicherungssumme
  • Komfort: 15 Millionen Versicherungssumme
  • Premium: 20 Millionen Versicherungssumme

 

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Welche Schäden sind über die ARAG Hundehaftpflicht abgedeckt?

Mit dem Abschluss der ARAG Hundehaftpflicht besteht unmittelbarer und weltweiter Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden, die der eigene Hund gegenüber Dritten schuldhaft verursacht hat. Grundsätzlich sind damit Schäden aller Art versichert, die ARAG Hundehaftpflicht konkretisiert diesen Versicherungsschutz und versichert

MoneyCheck | ARAG Hundehaftpflicht & HundeversicherungSchäden

  • durch Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb
  • während Turnieren und Rennen
  • durch gewollte oder ungewollte Deckakte
  • bei privaten Fahrten mit Fuhrwerken
  • während der nicht-gewerblichen, gelegentlichen Funktion als Such- und Rettungshund oder Therapie- und Besuchshund
  • an gemieteten oder geliehenen Hundeanhängern bis zu 2.500 Euro
  • durch tierische Ausscheidungen
  • Mietsachschäden
  • bei privater Überlassung des Hundes für Veranstaltungen oder zu Vereinszwecken
  • während des Besuchs einer Hundeschule
  • bei der Überlassung des Hundes an Dritte
  • durch öffentlich-rechtliche und private Bergungen

Die ARAG Hundehaftpflicht enthält zudem eine Forderungsausfalldeckung: Wird der versicherte Hund von einem Dritten geschädigt (zum Beispiel von einem anderen Hund) und kann der Schadensverursacher beziehungsweise der Haftende seiner Schadensersatzverpflichtung nicht nachkommen, trägt die ARAG Hundehaftpflicht die entstandenen Kosten in voller Höhe.

 

Welche Leistungen können im Schadensfall von der ARAG Hundehaftpflicht beansprucht werden?

Sobald der versicherte Hundehalter einen Schaden bei der ARAG Hundehaftpflicht telefonisch oder online gemeldet hat, wird diese zunächst die Haftpflichtfrage im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Schadensersatzanspruchs prüfen. Ist die Forderung berechtigt, stellt die ARAG Hundehaftpflicht den Versicherten von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei und übernimmt die Kosten für entstandene Sach- und Personenschäden in voller Höhe und maximal bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehrt die ARAG Hundehaftpflicht ab, bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln.

Tipp: Wer eine ARAG Hundehaftpflicht abgeschlossen hat, kann als zusätzliche Leistung den umfassenden ARAG Online-Rechts-Service in Anspruch nehmen. Dieser beinhaltet unter anderem Musterverträge und -schreiben, die auch für Hundehalter interessant sein können, wie Deckverträge für den Hund oder Testamentsentwürfe für Tierbesitzer.

 

Welche Hunde können mit der ARAG Hundehaftpflicht versichert werden?

Unabhängig vom Alter des Tieres können Hundebesitzer eine ARAG Hundehaftpflicht abschließen. Versicherbar sind fast alle Hunderassen, lediglich Kampfhunde, wie Bullterrier, Dobermann, Mastino oder Rottweiler, sind vom Versicherungsschutz der ARAG Hundehaftpflicht ausgeschlossen – individuelle Ausnahmen sind möglich. Automatisch mitversichert über die ARAG Hundehaftpflicht sind die Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von zwölf Monaten.

 

Wie hoch ist der Beitrag für die ARAG Hundehaftpflicht?

Der Beitrag für die ARAG Hundehaftpflicht beginnt für einen Hund bei etwa fünf Euro monatlich und beträgt maximal 13 Euro, je nach Tarif. Die Höhe des Beitrags hängt bei der ARAG Hundehaftpflicht dabei vor allem von der gewählten Tarifstufe ab. Je höher die Deckungssumme, desto höher auch der Beitrag. Einen Einfluss auf den Beitrag nimmt auch die Selbstbeteiligung, die wahlweise in folgenden Höhen vereinbart werden kann:

  • 150 Euro
  • 250 Euro
  • 500 Euro
  • 1.000 Euro

Je höher die Selbstbeteiligung und damit der eigene Kostenanteil pro Schadensfall, desto günstiger ist der Beitrag. Wer mehrere Hunde besitzt und diese über die ARAG Hundehaftpflicht versichert, kann bis zu fünf Hunde unter einem Vertrag zusammenfassen und von einer Beitragsersparnis profitieren. Nicht zuletzt beeinflusst auch die Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) den Beitrag für die ARAG Hundehaftpflicht.