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Versicherungen: Berufshaftpflicht für Nachhilfelehrer

Versicherungen für Nachhilfelehrer

MC | Berufshaftpflichtversicherung Nachhilfelehrer Viele klassische Printmedien, vor allem auch neuerdings die einschlägigen Seiten im Internet, sind von entsprechenden Stellenangeboten oder Offerten für lukrative Nebenjobs, bei denen ein Nachhilfelehrer gesucht wird. Meist handelt es sich hierbei um all jene Fächer, in denen viele Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten beim Lernen bekommen können und demzufolge auch fachmännische und geduldige pädagogische Hilfe und Förderung zusätzlich zum normalen Schulunterricht angewiesen sind, um mit ihren Klassenkameraden Schritt halten zu können.

Nachhilfeunterricht gibt es dabei in ganz unterschiedlichen Formen und Organisationsweisen. Diese reichen zum Beispiel vom Do-it-yourself-Verfahren, bei welchem leistungsstarke Schülerinnen und Schüler ihre schwächeren Kameraden mit entsprechenden Lernschwierigkeiten unentgeltlich und quasi rein hobbymäßig in ihrer Freizeit unterstützen, bis hin zu regelrecht institutionalisierten Formen des Nachhilfeunterrichts, wie sie meist über entsprechende Einrichtungen gegen Entgeltzahlungen gewerbsmäßig abgewickelt werden können oder alternativ dann auch übe den berühmten Studenten oder die Lehramtsstudentin, die die Vermittlung des Stoffes in ihrer Freizeit ebenfalls gegen einen gewissen Obolus realisiert und sich so etwas zum Bafög dazu verdienen kann.

Welche der hie aufgeführten Arten und Formen des mehr oder minder organisierten Erteilens von Nachhilfestunden in den ganz unterschiedlichen Fächern unterliegt dann nun aber der immer wieder in den Medien beschworenen Pflicht zum Abschluss von entsprechenden Versicherungen für Nachhilfelehrer und welche Erteilung von Nachhilfestunden geht quasi als Nachbarschaftshilfe bei der deutschen Versicherungswirtschaft und beim bundesdeutschen Gesetzgeber durch?

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Die Versicherungen für Nachhilfelehrer: Wer muss sie nun abschließen und wer nicht?

Die Versicherungen für Nachhilfelehrer stellen in den Augen des Gesetzgebers und der gesamten Versicherungswirtschaft eine Form der Berufshaftpflicht oder auch der Betriebshaftpflichtversicherungen dar, die durch den gewerbsmäßig und gegen Entgeltzahlungen am Markt agierenden Nachhilfelehrer zwingend abgeschlossen werden müssen, um diesen Personenkreis vor möglicherweise hohen und die wirtschaftliche Existenz bedrohenden Haftungsansprüchen oder gar Schadensersatzforderungen schützen zu können.

Nicht unterschätzt werden darf auch durch den am Abend oder am Nachmittag agierenden Nachhilfelehrer, ob nun Profi oder nur Lehramtsstudent, dass er letztendlich die sogenannte Aufsichtspflicht gegenüber den ihm jeweils anvertrauten Zöglingen inne hat. Kommt es nun während der Durchführung des Nachhilfeunterrichts oder auch in den entsprechenden Pausen zwischen den einzelnen Lektionen zum Beispiel zu Keilereien zwischen den Teilnehmern, so ist schnell auch einmal ein Schneidezahn ausgeschlagen, die Brille geht zu Bruch oder die neue Jacke wird zerrissen.In diesen Fällen wird dann nicht nur in Schuldiger gesucht, sondern es wird, am Ende vielleicht auch durch die Anwälte der betroffenen Kinder, die Frage gestellt werden, wer hier und in welchem konkreten Umfang letztendlich seine Aufsichtspflicht verletzt hat und daher für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Auch bei der Erteilung von Nachhilfeunterricht und von Nachhilfestunden kann es zugehen, wie in der großen Pause auf dem originären Schulhof, Es gibt nämlich auch hier de berüchtigte Cliquenbildung, die Mutproben, die Hänseleien und dann letztendlich auch die üblichen Arten von Raufereien und von Rangeleien, die teilweise mit unerbittlicher Härte unter den betreffenden Kindern ausgefochten werden, um in der Rangordnung einer solchen Nachhilfegruppe nicht seinen mühsam erkämpften Platz verlieren und hierarchiemäßig nach unten hin abrutschen zu müssen.

Auch in solchen Nachhilfeklassen oder auch in kleineren organisierten Nachhilfegruppen kann es stets zu:

  • Personenschäden
  • Sachschäden oder auch
  • den aus beiden Schadensklassen häufig resultierenden Vermögensschäden kommen, wenn zum Beispiel ein berufstätiges Elternteil mit einem während des Nachhilfeunterrichtes verletzten Kind zum Arzt gehen muss (Verdienstausfall).

Wer aber nun die immer wieder recht eindringlich von der bundesdeutschen Versicherungswirtschaft, vom Gesetzgeber und nicht zuletzt dann auch von den einschlägigen Lehrerverbänden immer wieder beschworenen vielfältigen Arten von Versicherungen für Nachhilfelehrer abschließen muss, dies ist recht einheitlich geregelt:

  • alle freiberuflich tätigen und somit selbständigen Nachhilfelehrer, die ihre Tätigkeit gegen eine Entgeltzahlung seitens der Schüler oder deren Erziehungsberechtigten am Markt ausüben, unterliegen der Verpflichtung zum Abschluss der einschlägig bekannten Arten von Versicherungen für Nachhilfelehrer als Formen der Berufshaftpflicht oder gar der Betriebshaftpflichtversicherung
  • ebenso unterliegt jedoch der in einer Institution oder bei einer juristischen Rechtspersönlichkeit, zum Beispiel in Gestalt der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) fest angestellte Nachhilfelehrer der Verpflichtung zum Abschluss von entsprechenden Versicherungen für Nachhilfelehrer, wenngleich diese in dieser konkreten Konstellation meist durch den jeweiligen Arbeitgeber verbindlich abgeschlossen worden sind
  • jeder Lehrer, Student oder jede sonstige Person, die Nachhilfeunterricht öffentlich, wiederholt, nachhaltig, quasi gewerbsmäßig und dabei letztendlich stets immer auch ganz explizit in Gewinnerzielungsabsicht ausüben möchte, unterliegt gleichermaßen der Verpflichtung zum Abschluss von entsprechend geeigneten Arten von Versicherungen für Nachhilfelehrer.

Die Versicherungen für Nachhilfelehrer beim Angestellten und beim Freiberufler

Wie eingangs schon bereits mehrfach festgestellt und untermauert wurde, besteht die generelle Versicherungspflicht für Versicherungen für Nachhilfelehrer gleichermaßen beim fest in einer Nachhilfeschule angestellten Pädagogen, wie aber auch beim Studenten, der allabendlich Nachhilfestunden erteilen möchte, um dadurch sein schmales Bafög aufbessern und optimieren zu können.

Der fest angestellte Nachhilfelehrer in einer Schule oder in einer entsprechenden Institution, zum Beispiel auch in solchen in freier Trägerschaft, ist dabei grundsätzlich der Verpflichtung enthoben, sich um den Abschluss geeigneter Formen von Versicherungen für Nachhilfelehrer selbst kümmern zu müssen. Meist hat nämlich bereits schon de Vertretungsberechtigte der jeweiligen Schule oder Institution den Abschluss von geeigneten Versicherungen für Nachhilfelehrer organisiert und institutionalisiert. Dadurch ist der Versicherungsschutz für den einzelnen fest angestellten Nachhilfelehrer in solchen Einrichtungen praktisch bereits schon mit dem verbindlichen Abschluss des jeweiligen Arbeitsvertrages wirksam und rechtskräftig und er gilt dann quasi automatisch für alle Arten von Nachhilfestunden, die alle fest angestellten Lehrerinnen und Lehrer an dieser Einrichtung erteilen werden. Durch diese Regelung seitens des bundesdeutschen Gesetzgebers und letztendlich auch der deutschen Versicherungswirtschaft, befinden sich sämtliche fest angestellten Lehrerinnen und Lehrer, zumindest in Bezug auf die grundsätzlich erforderlichen Versicherungen für Nachhilfelehrer, in einer vergleichsweise komfortablen Situation.

Ganz anders nun jedoch bei den freiberuflich tätigen Nachhilfelehrerinnen und Lehrern. Diese sind nämlich als Selbständige durch den Gesetzgeber dazu angehalten worden, sich um ihren gesamten Versicherungsschutz selbst kümmern zu müssen und zwar von der Eruierung, welche Arten von Versicherungen zur gewerbsmäßigen Ausübung der entsprechenden Profession überhaupt erforderlich werden, über die Einholung von entsprechenden Angeboten, bis hin zum Angebotsvergleich und dann schließlich auch zur Unterzeichnung einer solchen Police für entsprechende Versicherungen für Nachhilfelehrer.

Der selbständig gewerbsmäßig oder freiberuflich tätige Nachhilfelehrer muss sich demzufolge am besten zuerst einmal von einem entsprechend sachkundigen, dabei stets aber auch unabhängigen Experten hinsichtlich seines konkreten Versicherungsbedarfes und der eigentlichen berufsmäßigen Risiken beraten lassen. Der genannte Experte sollte dabei jedoch am besten ein unabhängiger Versicherungsmakler sein. Unabhängigkeit bedeutet dabei im Sinne der Definition, dass dieser Makler niemals einer einzigen Versicherungsgesellschaft verpflichtet sein oder gar deren Produkte verkaufen oder auch nur entsprechend bewerben darf. Basierend auf der hier vorgestellten unabhängigen Art und Weise der versicherungsrelevanten Beratung, soll der freiberuflich tätige Nachhilfelehrer sich dann im Anschluss von möglichst zahlreichen unterschiedlichen Arten von Versicherungsgesellschaften entsprechende Angebote für Versicherungen für Nachhilfelehrer ausrechnen und dann auch zusenden lassen.

Nun geht es dann schließlich in die Phase des Angebotsvergleichs, wobei die eingegangenen Angebote hinsichtlich des gebotenen Schutzumfangs und vor alle dann jedoch auch hinsichtlich ihres jeweils individuellen Preis-Leistungs-Verhältnisses durch den potenziell interessierten Versicherungsnehmer jeweils kritisch hinterfragt werden müssen.

Zusätzlicher Informationsbedarf hinsichtlich der einzelnen und auf Anfrage eingegangenen unverbindlichen Angebote für entsprechende Versicherungen für Nachhilfelehrer können dann meist über die Servicetelefone, die Hotlines oder auch über die nützlichen und sinnvollen FAQ-Kataloge auf den Internetpräsenzen der einzelnen anbietenden Versicherungsträger abschließend geklärt werden.

Zuletzt geht es dann schließlich nur noch um die Frage der quasi finalen Unterzeichnung derjenigen Police, die sich sowohl inhaltlich und leistungsmäßig, wie aber dann auch budgettechnisch, als die optimale Lösung für geeignete Versicherungen für Nachhilfelehrer erwiesen hat.

Welche Leistungsbestandteile sind in den Versicherungen für Nachhilfelehrer heute im Allgemeinen enthalten?

MC | Berufshaftpflichtversicherung Nachhilfelehrer Welche konkreten Arten von Leistungsbestandteilen heute im Allgemeinen in den am bundesdeutschen Markt für Versicherungsleistungen angebotenen und erhältlichen Versicherungen für Nachhilfelehrer inkludiert sein können, das lässt sich pauschal weder schlüssig beantworten, noch verallgemeinern.

Auch für alle letztendlich hierzulande erhältlichen Arten von Versicherungen für Nachhilfelehrer gilt letztendlich der berühmte Grundsatz der Vertragsautonomie. Dadurch ist jede diese Policen anbietende Versicherungsgesellschaft letztendlich dazu befugt und berechtigt, die entsprechenden Details zu ihren Leistungs-Packages jeweils individuell in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) oder auch in ihren Tarifierungen zu regeln und zu bestimmen. Dies kann es dann letztendlich in der Praxis durchaus auch erschweren, entsprechende Angebote für solche Versicherungen für Nachhilfelehrer am Markt effektiv miteinander vergleichen zu können.

Charakteristisch für die beispielhaft vorgestellten Versicherungen für Nachhilfelehrer ist ach das bewährte Baukastensystem oder modulare Prinzip, nach dem diese Policen heute samt und sonders konzipiert, strukturiert und aufgebaut sind. In der gelebten Praxis obliegt es dann nämlich dem einzelnen Nachhilfelehrer aus der Fülle der Angebotsbestandteile für Versicherungen für Nachhilfelehrer sich jeweils all jene Module heraus zu suchen, die seinem konkreten individuellen Versicherungsbedarf am ehesten entsprechen und die letztendlich auch vor dem Hintergrund seines persönlichen monatlichen Budgets überhaupt wirtschaftlich darstellbar sind.

Natürlich bei zum Beispiel einer Veränderung der individuellen Risiko- oder alternativ auch der Lebenssituation eines solchen Nachhilfelehrers die entsprechend initial gebuchten und abgeschlossenen Leistungs-Packages jederzeit ganz nach Gusto und Budget verändert und modifiziert werden, indem man einzelne Module kündigt oder neue in die Police aufnimmt.

Dennoch sind alle derzeit am bundesdeutschen Versicherungsmarkt erhältlichen Arten von Versicherungen für Nachhilfelehrer in gewissem Umfang miteinander vergleichbar. Dies resultiert schon ganz allein aus der bekannten Tatsache heraus, dass die abzudeckenden Gruppen von Risiken bei allen Arten von entsprechenden Versicherungen für Nachhilfelehrer quasi standardisierbar sind.

Abgedeckt werden müssen als Minimalschutz nämlich durch alle am Markt erhältlichen Arten von Versicherungen für Nachhilfelehrer:

  • Personenschäden, die während der Teilnahme am Nachhilfeunterricht entstanden sind
  • Sachschäden, die während der Teilnahme am Nachhilfeunterricht entstanden sind
  • Vermögensschäden, die aus Sach- oder Personenschäden resultieren können, die sich ein Teilnehmer während des Nachhilfeunterrichts zugezogen hat.

Ergänzend und flankierend zu diesen rein standardmäßig abschließbaren Arten von Versicherungen für Nachhilfelehrer gib es dann eine Vielzahl von weiteren Modulen in den Angebotsportfolios der großen Versicherungsträger. Diese erstrecken sich zum Beispiel auch auf die sogenannte passive Rechtsschutzversicherung im Rahmen von Versicherungen für Nachhilfelehrer. Wird beispielsweise durch einen vorgeblich Geschädigten eine Forderung gegenüber dem versicherten Nachhilfelehrer vorgerichtlich oder gar gerichtlich artikuliert und geltend gemacht, so lässt sich mit der Hilfe gerade dieses einen Moduls die geltend gemachte Anspruchslage auf Berechtigung und Stichhaltigkeit hin überprüfen und so gegebenenfalls dann auch erfolgreich abwehren, indem zum Beispiel auch die Gerichtskosten, die Honorare für Anwälte und nicht zuletzt dann natürlich auch die Kosten für eine Gutachtertätigkeit mit in den Schutz einer dergestalt definierten Form von Versicherungen für Nachhilfelehrer mit einfließen können.

Ein weiteres und unter Umständen im Zusammenhang mit abzuschließenden Arten von Versicherungen für Nachhilfelehrer ungemein sinnvolles Modul kann auch die Instrumentenversicherung darstellen. Werden durch die entsprechenden Schülerinnen und Schüler beispielsweise teure historische Musikinstrumente mit zum Nachhilfeunterricht gebracht und kommen diese entweder abhanden oder durch die unterschiedlichsten Arten von Einwirkungen zu Schaden, so lässt sich auch dieses Geschehen im Rahmen von Versicherungen für Nachhilfelehrer wirksam genug versichern.
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Die Kosten der Versicherungen für Nachhilfelehrer

Im engen Zusammenhang mit dem rechtzeitigen Abschluss von solchen Arten von Versicherungen für Nachhilfelehrer stehen dann regelmäßig natürlich auch die jeweiligen laufenden Kosten für solch eine Police.

Hierzu lässt sich erst einmal ganz pauschal feststellen, dass sich der jeweilige Versicherungsträger in Gestalt der sogenannten Prämie, die regelmäßig durch den Versicherungsnehmer zu zahlen und zu entrichten ist, das Risiko des Schadenseintritts und natürlich auch der Leistungspflicht der Gesellschaft entgelten lässt.

Ist das Schadensrisiko für den Versicherungsträger aufgrund bestimmter Umstände erkennbar hoch, so wird dieser dann de Kosten der Police in die Höhe treiben, um sich dadurch wirtschaftlich abzusichern. Ist das Schadensrisiko jedoch recht niedrig, so kann der Versicherungsnehmer mit moderaten laufenden Kosten für seine Police rechnen.

Doch wirken in de Praxis dann nicht nur das jeweilige Schadensrisiko, sondern letztendlich ach eine wahre Vielzahl von stets individuell bestimmbaren Arten von Faktoren auf die finalen Kosten für eine Police im Rahmen von Versicherungen für Nachhilfelehrer ein.

Hier wäre dann an aller erster Stelle natürlich die sogenannte Deckungssumme zu erwähnen. Diese muss zu beginn des Vertrages verbindlich zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer ach bei allen Arten von Versicherungen für Nachhilfelehrer ausgehandelt und bestimmt werden. Sie bestimmt, wie viel der Versicherungsträger dann im konkreten Schadens- oder Leistungsfall maximal bezahlen muss.

Policen für Versicherungen für Nachhilfelehrer mit signifikant hohen Deckungssummen sind natürlich teuer, während Policen mit niedrigen Deckungssummen als preiswert gelten, wobei es allerdings dann stets auch heißt, die Unterversicherung zu vermeiden.