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Versicherungen: Berufshaftpflicht für Tauchlehrer

Versicherungen für Tauchlehrer

MC | Berufshaftpflichtversicherung TauchlehrerTauchen ist in unseren Tagen kein exklusives Hobby mehr, sondern stattdessen zu einer regelrechten Art von sogenanntem Massen- oder auch von Breitensport geworden, welchen Jedermann vielfach bereits schon zu Hause und in Wohnortnähe oder auch am Urlaubsort in fernen Ländern erlernen und dann anschließend auch ausüben und praktizieren kann.

Eng einher geht der moderne Tauchsport dann auch mit einer wahren Vielzahl an ergänzenden Disziplinen und Hobbys, zu denen zum Beispiel auch die Unterwasserfotografie, das Unterwasserfilmen, das Wracktauchen, die Unterwasserarchäologe und schließlich auch die berühmte Schatzsuche unter Wasser gerechnet werden dürfen.

Angesichts dieser Umstände ist es heute letztendlich durchaus erklärbar, wenn der Ansturm auf die Vielzahl an Tauchschulen nicht nur an den einschlägig gut bekannten Urlaubsorten am Mittelmeer und in der Karibik, sondern auch hierzulande erfolgt. Eine Vielzahl privater Tauchlehrer und auch ganze Tauchschulen in Gestalt von juristischen Personen, so vielleicht auch als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) haben sich auf die immer stärker sich ausweitende Nachfrage nach einer fundierten und professionellen Ausbildung im Rahmen des Tauchsports eingerichtet und bestreiten ihre wirtschaftliche Existenz von den entsprechenden Einnahmen.

Jedoch empfehlen es die bundesdeutsche Versicherungswirtschaft und außerdem auch noch der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) gleichermaßen, entsprechende Versicherungen für Tauchlehrer abzuschließen, um im Falle von auftretenden Personen-, Sach- oder den daraus möglicherweise auch resultierenden Vermögensschäden, stets auf der sicheren Seite zu sein.

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Welche Versicherungen für Tauchlehrer gibt es heutzutage überhaupt?

Die deutsche Versicherungswirtschaft und insbesondere auch der eingangs schon erwähnte Verband deutscher Sporttaucher (VDST) empfehlen dem einzelnen Tauchlehrer oder den größeren Tauchschulen letztendlich eine wahre Vielzahl an notwendigen und absolut zweckmäßigen Arten von recht unterschiedlichen Versicherungen.

Hierzu zählen dann im Allgemeinen:

  • die Tauchunfallversicherung
  • die Tauchhaftpflichtversicherung
  • die Tauchrechtsschutzversicherung und schließlich dann auch noch die
  • Auslandskrankenversicherung.

Im Rahmen der nun folgenden Vorstellung von sinnvollen Versicherungen für Tauchlehrer soll nun jedoch überwiegend nur auf die Tauchhaftpflichtversicherung näher eingegangen werden, die letztendlich für jede Einzelperson oder auch für eine juristische Person, welche die Erteilung von professionellem Tauchunterricht gegen Entgeltzahlung öffentlich anbieten möchte, um daraus die jeweilige wirtschaftliche Existenz bestreiten zu können, durch den bundesdeutschen Gesetzgeber praktisch zwingend und allgemein verbindlich vorgeschrieben worden ist.

Wer benötigt in der Bundesrepublik Deutschland die genannten Versicherungen für Tauchlehrer?

Grundsätzlich nimmt der Gesetzgeber bezüglich der Beantwortung der wichtigen Fragestellung, wer letztendlich in der Bundesrepublik Deutschland die Versicherungen für Tauchlehrer in Gestalt der Tauchhaftpflicht als Betriebshaftpflichtversicherung benötigt, eine Unterscheidung vor.

Betrachten wir daher an dieser Stelle zunächst erst einmal die Klientel all jener gut ausgebildeten Taucher, die vielleicht gelegentlich, rein hobbymäßig und in ihrer Freizeit sowie natürlich völlig unentgeltlich, ihr Wissen und Können zur Verfügung stellen, indem sie am Tauchsport interessierte Personen unterweisen und ihr Können weiter geben.

Da es sich hierbei nicht um eine voll gewerbliche Tätigkeit als Tauchlehrer mit einer entsprechenden und daraus resultierenden Steuerpflicht gegenüber dem bundesdeutschen Fiskus handelt, sondern viel eher um eine Art von freundschaftlicher Gefälligkeit, begründet diese Art der Tätigkeit dann letztendlich weder eine Verpflichtung zur Anmeldung eines entsprechenden Gewerbes, noch zur Abführung von Steuern und dann selbstverständlich auch nicht zum Abschluss von Versicherungen für Tauchlehrer als Formen der gewöhnlichen Betriebshaftpflichtversicherung.

MC | Berufshaftpflichtversicherung Tauchlehrer Ganz anders jedoch bei:

  • gewerbsmäßig tätigen Einzelpersonen, die am Markt als Tauchlehrer agieren wollen und bei
  • ganzen Tauchschulen mit gleich mehreren fest angestellten Tauchlehrerinnen oder auch Tauchlehrern.

Da das Anbieten von Tauchstunden oder von einer ganzen Tauchausbildung durch beide hier beispielhaft genannte und vorgestellte Institutionen gewerbsmäßig erfolgt, muss zwingend eine Betriebshaftpflichtversicherung in Gestalt geeigneter Versicherungen für Tauchlehrer abgeschlossen und dann auch auf Verlangen gegenüber den zuständigen Kontrollinstanzen (Gewerbeaufsicht und andere Behörden und Einrichtungen) nachgewiesen werden können.

Da es sich hier um die gewerbsmäßige Vermarktung von einer entsprechenden Tauchausbildung handelt, bildet die entsprechende Tauchhaftpflicht die Grundlage zur Ausübung einer solchen Tätigkeit gegen Entgeltzahlung der jeweiligen Schülerinnen und Schüler.

Was bedeutet jedoch eine gewerbsmäßige Tätigkeit des Anbietens von Tauchunterricht in der Praxis, die die Notwendigkeit des Vorhandenseins von entsprechenden Versicherungen für Tauchlehrer aus der Sicht des Gesetzgebers geradezu zwingend begründet?

Gewerbsmäßig als Tauchlehrer agiert am Markt in der Bundesrepublik Deutschland nach der Definition des Gesetzgebers, wer:

  • die Taucherausbildung öffentlich und gegen Entgeltzahlung anbietet
  • wer die Taucherausbildung gewerbsmäßig, nachhaltig und vor allem auch
  • in Gewinnerzielungsabsicht am Markt anbietet.

Die Möglichkeiten des Abschlusses von Versicherungen für Tauchlehrer in der Bundesrepublik Deutschland

Gegenwärtig gibt es auf dem freien Markt für Versicherungsdienstleistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, auf dem bekanntlich auch die hier beispielhaft vorgestellten Arten von Versicherungen für Tauchlehrer angeboten werden und erhältlich sind, ganz unterschiedliche Möglichkeiten und Varianten, wie der einzelne und von der Versicherungspflicht ganz unmittelbar betroffene Tauchlehrer in den Besitz und Schutzumfang einer solchen Police gelangen kann.

Betrachten wir dabei zunächst erst einmal die größeren Arten von Tauchschulen. Hierbei handelt es sich dann, wie eingangs auch schon kurz erwähnt, um größere Institutionen, zumeist auch in der Gestalt von entsprechenden juristischen Personen und in der spezifischen Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Inhaber mit entsprechender Vertretungsberechtigung im Innen-, wie letztendlich vor allem auch im Außenverhältnis oder alternativ dann meist auch das Geschäftsführungs-Organ der Gesellschaft, haben dann zumeist entsprechende Versicherungen für Tauchlehrer rechtsverbindlich und wirksam abgeschlossen. Diese Arten von Policen gelten bei der hier vorgestellten Konstellation dann generell für alle fest angestellten Tauchlehrer, Ausbilde und möglicherweise sogar auch noch ganz explizit für die entsprechenden Gehilfen der GmbH, die Rahmen der Taucherausbildung entsprechend tätig werden müssen. Wer als fest angestellter Tauchlehrer oder auch als Gehilfe mit Arbeitsvertrag in einer solchen GmbH mit der Durchführung der praktischen und auch der theoretischen Art der Taucherausbildung betraut worden ist, der braucht sich um die zwingend erforderlichen Versicherungen für Tauchlehrer nicht mehr zu kümmern, denn er ist praktisch automatisch und qua Arbeitsvertrag geschützt und versichert.

Ganz anders jedoch derjenige Tauchlehrer, welcher letztendlich als Einzelunternehmer am Markt agieren und sich entsprechend gegen Entgeltzahlung seiner Schülerinnen und Schüler betätigen möchte. Für ihn übernimmt nämlich grundsätzlich kein Arbeitgeber den Abschluss der unbedingt erforderlichen Arten von Versicherungen für Tauchlehrer.

Noch ehe er sein Gewerbe offiziell anmelden, geschweige denn, ausüben darf, muss er die erforderlichen Versicherungen für Tauchlehrer abschließen und auf Verlangen den zuständigen Behörden und Institutionen nachweisen können. Er sollte sich daher am besten durch einen sachkundigen und unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen, welcher ganz explizit keiner bestimmten Versicherungsgesellschaft verpflichtet sein darf.

Hierbei geht es für de angehenden selbständigen Tauchlehrer dann zunächst erst einmal darum, den konkreten Versicherungsbedarf zu eruieren und die dringend erforderlichen Leistungsbestandteile von entsprechenden Versicherungen für Tauchlehrer zu fixieren sowie sich Klarheit über das jeweils laufend disponible Budget zu verschaffen, welches zur Deckung der Kosten solcher Versicherungen für Tauchlehrer überhaupt zur Verfügung steht.

Im Anschluss an diesen Schritt sollte man sich dann schließlich konkrete Angebote für die entsprechenden Versicherungen für Tauchlehrer errechnen lassen, um sich dann für eine ganz bestimmte Police entscheiden zu können und diese dann auch verbindlich abzuschließen.

Welche Leistungsbestandteile weisen die Versicherungen für Tauchlehrer heute im Allgemeinen auf?

MC | Berufshaftpflichtversicherung Tauchlehrer Die wichtige Frage, welche konkrete Leistungsbestandteile die heute am freien Versicherungsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland erhältlichen Arten von unterschiedlichsten Versicherungen für Tauchlehrer aufweisen, lässt sich nicht so ohne weiteres beantworten.

Auch bei der Vielzahl der erhältlichen Versicherungen für Tauchlehrer gilt hierzulande nämlich der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dies impliziert dann jedoch in der Praxis, dass praktisch jede Gesellschaft, die heute Versicherungen für Tauchlehrer anbietet, deren Leistungsbestandteile qua Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AGBs) frei definieren kann. Auch die Ausgestaltung der konkreten Leistungs-Packages der einzelnen Policen obliegt dann wiederum der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, die diese Verträge am Markt anbietet. In der Folge davon können dann jedoch Versicherungen für Tauchlehrer recht unterschiedliche Leistungsbestandteile und Packages aufweisen.

Hierzu tragen dann jedoch auch der übliche modulare Aufbau oder das berühmte Baukastenprinzip bei, nach dem auch die hier vorgestellten Arten der Versicherungen für Tauchlehrer aufgebaut und strukturiert worden sind. Jeder interessierte Tauchlehrer kann sich daher aus einem letztendlich mehr oder minder umfangreich dimensionierten Sortiment der jeweiligen Versicherungsgesellschaft für seine abzuschließenden Versicherungen für Tauchlehrer praktisch jene Leistungsbestandteile und Module heraus suchen und diese abschließen, sofern sie seinem aktuellen Versicherungsbedarf und letztendlich auch seinem Budget entsprechen, welches er zur Deckung der laufend zu zahlenden Versicherungsprämie an den jeweiligen Versicherungsträger einkalkuliert hat.

Dennoch gibt es bei mehr der minder allen heutzutage am Markt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhältlichen Arten von Versicherungen für Tauchlehrer einige wesentliche grundlegende Leistungsbestandteile, die nicht zuletzt auch auf Empfehlungen seitens der deutschen Versicherungswirtschaft zurück gehen und de sich im Prinzip so unisono in allen Arten von Policen für Versicherungen für Tauchlehrer wieder finden lassen.

Hierzu zählen dann zum Beispiel konkret:

  • die Haftungspflicht der Versicherungen für Tauchlehrer bei allen Arten von unterschiedlichen Personenschäden, welche unmittelbar auf die Teilnahme am theoretische oder vor allem auch am praktischen Tauchunterricht zurück zu führen sind
  • die Haftungspflicht der Versicherungen für Tauchlehrer für alle möglichen Arten von Sachschäden, die sich unmittelbar auf die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers am praktischen oder auch am theoretischen Tauchunterricht zurück führen lassen können
  • die Haftungspflicht der Versicherungen für Tauchlehrer für alle Arten von Vermögensschäden, die um Beispiel auf bei der Teilnahme am Tauchunterricht zurück zu führende Personen- oder auch Sachschäden zurückführbar sind.

Zusätzlich und ergänzend zu diesen hier vorgestellten Mindestinhalten und standardmäßigen Leistungsbestandteilen gibt es jedoch noch zahlreiche zusätzliche Leistungspackages, die zusammen mit solchen Versicherungen für Tauchlehrer bei Bedarf abgeschlossen werden können und auf die eingangs auch schon kurz eingegangen wurde.

Versicherungen für Tauchlehrer: Die Tauchunfallversicherung

Kommt es gerade beim Tauchen in tieferen Gewässern zu entsprechenden Tauchunfällen, so kann dies unter Umständen auch lebenslange Folgen für den davon betroffenen Taucher, ob nun Schüler oder auch Lehrer, zeitigen, die sich letztendlich bis hin zur Vollinvalidität mit bleibender Erwerbsunfähigkeit auswirken können. Um sich gerade gegen diese gefürchtete Möglichkeit finanziell wirksam absichern zu können, empfehlen die deutsche Versicherungswirtschaft und letztendlich vor allem auch der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) den zusätzlichen und ergänzenden Abschluss einer solchen speziellen Tauchunfallversicherung zu den sonst üblichen Arten der Versicherungen für Tauchlehrer. Gerade nämlich auch ein Tauchlehrer, der von einem Tauchunfall mit bleibenden Schäden betroffen sein kann, der sich um Beispiel im Kontext einer Tauchausbildung durchaus ereignen kann, bedarf der Absicherung.

Versicherungen für Tauchlehrer: Die Tauchrechtsschutzversicherung

Die Tauchrechtsschutzversicherung wird allen berufsmäßig agierenden Tauchlehrerinnen und Tauchlehrern durch die deutsche Versicherungswirtschaft und durch den Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) vor allem auch schon allein deswegen wärmstens empfohlen und ans Herz gelegt, weil sie nämlich im Falle von Schadensersatz- und Haftungsansprüchen von Tauchschülern zunächst erst einmal als sogenannte passive Rechtsschutzversicherung fungiert. Sie prüft also die außergerichtlich und gerichtlich geltend gemachten Schadensersatz- und Haftungsansprüche auf ihre Berechtigung hin und übernimmt bei Erfordernis die Anwaltshonorare, die Gerichtsauslagen und die Gebühren von Gutachtern.
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Versicherungen für Tauchlehrer: Die Auslandsreisekrankenversicherung

Tauchlehrerinnen und Tauchlehrern, deren Ausbildungsbasis vielleicht sogar in den wärmeren Gefilden im Ausland befindlich ist, wird seitens der deutschen Versicherungswirtschaft und des Verbands Deutscher Sporttaucher (VDST) dringend der Abschluss eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen und ans Herz gelegt. Diese übernimmt dann im gefürchteten Ernstfall nämlich nicht nur die Kosten der medizinischen Versorgung im Ausland, sondern gegebenenfalls auch für einen Rücktransport des erkrankten Tauchlehrers in die Bundesrepublik Deutschland.

Mit welchen Kosten sind die Versicherungen für Tauchlehrer heute verbunden?

Da alle Arten von Versicherungen für Tauchlehrer stets auch mit laufenden Kosten in Gestalt der sogenannten Versicherungsprämien verbunden bleiben, wird seitens der potenziell interessierten Versicherungsnehmer auch regelmäßig die Frage nach der Höhe dieser Kosten laut.

Der Versicherungsträger lässt sich in Gestalt der sogenannte Prämie stets das jeweils individuelle Schadensrisiko finanziell durch den Tauchlehrer als Versicherungsnehmer entgelten. Bildet ein Tauchlehrer oder auch eine Tauchschule ein hohes Schadensrisiko, so wird die Police entsprechend teurer. Ist das Schadensrisiko gering, dann fallen auch die Koste für den Versicherungsschutz deutlich niedriger aus.

  • Unmittelbar auf die Höhe der Kosten von entsprechenden Versicherungen für Tauchlehrer wirken sich dann jedoch noch viele weitere Arten von Faktoren aus. Dies sind zum Beispiel:die Höhe der zu Beginn des Versicherungsschutzes vertraglich vereinbarten Deckungssumme, die im konkreten Schadensfall durch den Versicherungsträger maximal an den Geschädigten als Anspruchsberechtigten zu entrichten und zu zahlen ist
  • Art und Umfang der in der jeweiligen Police jeweils enthaltenen Leistungspakete für den konkreten Schadensfall
  • die sogenannte Selbstbeteiligung des Tauchlehrers oder der Tauchschule als Versicherungsnehmer
  • bei juristischen Personen schließlich auch noch ganz bestimmte wirtschaftliche Parameter des jeweiligen Betriebes einer Tauchschule, wie zum Beispiel auch der jeweilige Jahresumsatz oder die Anzahl der fest angestellten Tauchlehrer.