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Versicherungen: Berufshaftpflicht für Skilehrer

Versicherungen für Skilehrer

MC | Berufshaftpflichtversicherung SkilehrerAll jene Personen, die sich professionell, gegen Entgelt und somit beruflich als Skilehrer in der Praxis betätigen, können von zusätzlichen speziellen Versicherungen für Skilehrer im Falle von Haftungsansprüchen nur profitieren.

Der sogenannte professionelle Skiunterricht kann im Sinne der deutschen Versicherungswirtschaft dabei in ganz unterschiedlichen Rahmen und Bedingungen gegen Entgeltzahlung angeboten werden und zwar beispielsweise:

  • in gewerbsmäßig agierenden Skischulen an den entsprechenden Wintersportorten
  • im Rahmen de Angebote und zusätzlichen Offerten von Sportgeschäften
  • als zusätzliches und hinzu buchbares Angebot eines Reiseveranstalters.

Wichtig für den einzelnen und im Rahmen dieser Möglichkeiten professionell und gegen Entgeltzahlung agierenden Skilehrer ist dabei stets das versicherungstechnische Erfordernis, dass er sich nämlich gegen sein sogenanntes Berufsrisiko optimal versichert. Dies ist definitiv und gemäß Empfehlung der deutschen Versicherungswirtschaft für diesen exponierten Personenkreis im Rahmen von speziellen Versicherungen für Skilehrer möglich. Diese Arten von Policen gehören nämlich inzwischen auch zum standardmäßigen Angebot der Versicherungsträger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

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Eine unerlässliche Form der normalen Betriebshaftpflichtversicherung für Skilehrer und für Skischulen

MC | Berufshaftpflichtversicherung SkilehrerAlle freiberuflich Tätigen und alle Gewerbetreibenden benötigen in der Bundesrepublik Deutschland zwingend eine sogenannte Berufshaftpflichtversicherung. Diese sichert den selbständig am Markt agierenden Personenkreis gegen eventuelle Haftungs- und Schadensersatzansprüche ab, die sich aus der Ausübung ihres Gewerbes ergeben können und die unter Umständen im Extremfall sogar zum Ruin einer Skischule oder eines freiberuflich tätigen Skilehrers führen könnten.

Die Zahl derjenigen Urlauber, die in jedem Jahr die bekannten Pisten in den Wintersportgebieten bevölkern, wächst inzwischen in die Hunderttausend. Darunter sind jedoch nicht nur routinierte Profis, sondern immer mehr Unerfahrene oder auch blutige Anfänger melden sich in einer Skischule an oder buchen sich die Stunden eines freiberuflich tätigen Skilehrers, um auf diesem Wege das professionelle und vor allem auch sichere Skifahren gegen entsprechende Entgeltzahlungen erlernen zu können.

Skilehrer und Skischulen, die einen solchen Auftrag gegen entsprechende Entgeltzahlungen annehmen, befinden sich dem Schüler gegenüber dann stets auch in einer gewissen Fürsorgepflicht, welche letztendlich definitiv vor allem auf das zwingende Erfordernis hinaus läuft, während des Skiunterrichts Gefahren für Leib und Leben der interessierten Schüler tunlichst zu vermeiden.

Dennoch kommt es in jeder Saison leider relativ häufig zu den üblichen Skiunfällen auf der Piste, sei es nun durch die Unachtsamkeit eines noch unerfahrenen Schülers, durch Selbstüberschätzung oder aber auch durch eine vom Skilehrer versehentlich falsch eingestellte Bindung bei den Schülerinnen oder den Schülern. Nicht immer gehen diese Skiunfälle dann in der Praxis auch glimpflich aus. Zerrungen, Prellungen, Knochenbrüche und bei extrem schnellen Pistenabfahrten sogar tödliche Verletzungen bei den Betroffenen, waren in der Vergangenheit immer wieder zu beklagen und suchten sogar auch Prominente heim.

Mit der Haftung und dem Haftungsumfang gegenüber professionell agierenden Skischulen oder auch freiberuflich tätigen Skilehrern ist in der Praxis also keineswegs zu spaßen!

Welche Leistungen werden durch solche Versicherungen für Skilehrer in der Praxis erbracht?

Natürlich gehört es zum wichtigsten Leistungsumfang der hier vorgestellten und beschriebenen Versicherungen für Skilehrer, entsprechende Haftungsansprüche Geschädigter zu regulieren und zu befriedigen.

Allerdings werden solche, oftmals extrem hohen, Haftungsansprüche von Geschädigten gegenüber einem freiberuflich tätigen Skilehrer oder auch gegenüber einer Skischule auch unberechtigt und aus letztendlich nicht nachvollziehbaren Arten von Gründen heraus erhoben. So kam es in der Vergangenheit zum Beispiel schon relativ häufig vor, dass unerfahrene Skischüler in Selbstüberschätzung die Anweisungen ihres Skilehrers vor Ort missachtet haben und dadurch zu Schaden kamen, um dann dennoch unverfroren im Nachgang Haftungsansprüche einklagen zu wollen.

Daher ist es bereits auch schon eine standardmäßige Leistung der meisten heute auf dem freien Markt in der Bundesrepublik Deutschland erhältlichen Versicherungen für Skilehrer, dass die jeweiligen Versicherungsträger solche Haftungsansprüche zunächst erst einmal gründlich auf ihre Stichhaltigkeit und auf ihre generelle Berechtigung hin überprüfen.

Erweist sich im Zuge dieser professionellen Überprüfung und Validierung ein geltend gemachter Haftungsanspruch eines tatsächlich oder auch nur vorgeblich geschädigten Skischülers oder einer Skischülerin als unberechtigt, so wird dieser Haftungsanspruch dann sogleich umgehend durch die jeweiligen Versicherungen für Skilehrer umfassend abgewehrt.

In diesen Fällen fungieren die Versicherungen für Skilehrer ganz nach dem Prinzip der sogenannten passiven Rechtsschutzversicherung in Punkto Haftungsabwehr bei völlig unberechtigt erhobenen Arten von Forderungen und Schadensersatzansprüchen.

Im Rahmen dieser Abwehr unberechtigter Arten von Forderungen werden heute durch die meisten der in der Bundesrepublik Deutschland am Versicherungsmarkt erfolgreich und professionell agierenden Versicherungen für Skilehrer auch die üblichen und mit der erfolgreichen Haftungsabwehr im Zusammenhang stehenden Kosten für den beklagten übernommen.

Hierzu gehören heute im Allgemeinen:

  • die Übernahme entsprechender Anwaltskosten
  • die Übernahme von Kosten für hinzu zu ziehende Gutachter und für Gutachtertätigkeiten
  • die Übernahme von Gerichts- und Prozesskosten.

Nicht in jedem Falle erweisen sich die durch Geschädigte gegenüber den Skischulen oder auch den freiberuflich tätigen Skilehrern erhobenen Beschuldigungen und Forderungen jedoch als völlig unberechtigt, wie die Praxis immer wieder aufzeigen kann.

Auch und gerade in diesen Fällen, wo es sich letztendlich dann um die Regulierung von berechtigten Ansprüchen Geschädigter dreht, der eigentliche Kern-Geschäftsbereich jeder modernen Art von Versicherung, übernehmen die Versicherungen für Skilehrer dann entsprechende Leistungen für ihre versicherten Kunden.

Generell reguliert jede Art von Versicherung für Skilehrer oder für ganze Skischulen im Falle berechtigter Forderungen Geschädigter:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

bis hin zur initial zwischen beiden vertragschließenden Seiten einmal vereinbarten Deckungssumme. Grundsätzlich ist der Leistungsumfang bei allen am bundesdeutschen Markt derzeit angebotenen Versicherungen für Skilehrer jedoch nur sehr schwer und auch mit großen Einschränkungen standardisierbar oder über einen Kamm zu scheren.

Die einzelnen Leistungen und letztendlich auch der Leistungsumfang können sich letztendlich bei den modernen Versicherungen für Skilehrer und für Skischulen zum Teil auch ganz erheblich voneinander unterscheiden.

Da das Versicherungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für jede Art von Berufshaftpflichtversicherung, zu de die Versicherungen für Skilehrer ja nun einmal auch gehören, nur einen recht groben Rahmen vorgibt, sind alle Policen letztendlich stets auch Individualabreden mit einem gewissen Spielraum für den jeweiligen Versicherungsträger.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) und letztendlich auch die vertragliche und inhaltliche Ausgestaltung de einzelnen Policen im Rahmen von solchen Versicherungen für Skilehrer regeln dabei stets Umfang und Inhalt der Haftung im Detail.

Ganz zweifellos sollte jedoch der Fokus bei de Schadensregulierung und letztendlich dann vor allem auch auf der bei Vertragsabschluss von Versicherungen für Skilehrer jeweils zu vereinbarenden Deckungssummen definitiv auf den Personenschäden liegen.

Im Gegensatz zu Sachschäden oder auch zu den hieraus womöglich später resultierenden Arten von Vermögensschäden, entstehen bei den meisten Arten von modernen Skiunfällen vor allem Personenschäden, bis hin zum Tod auf der Piste. Seitens der durch die entsprechenden Versicherungen für Skilehrer und für Skischulen zu regulierenden Schadensarten stehen daher die Personenschäden stets an exponierter Stelle und nehmen daher auch aus finanzieller Sicht heraus den größten Raum in Anspruch.

Gerade bei den vertraglich zu Beginn des Versicherungsschutzes im Rahmen von solchen Versicherungen für Skilehrer oder auch für Skischulen zu fixierenden und zu vereinbarenden Deckungssummen für mögliche Personenschäden sollte der jeweilige Versicherungsnehmer dann auch nicht kleinlich sein.

Bei den Deckungssummen für Personenschäden im Falle der Versicherungen für Skilehrer oder auch für Skischulen sparen und knausern zu wollen, heißt Kostenbewusstsein an der falschen Stelle praktizieren und womöglich das Risiko der teuren Unterversicherung solcher Personenschäden bewusst in Kauf nehmen!

Welche Kosten entstehen durch solche Versicherungen für Skilehrer oder für Skischulen?

Auch die im Zusammenhang mit Policen für Versicherungen für Skilehrer oder auch für Skischulen stehenden laufenden Kosten lassen sich in der Praxis keinesfalls generalisieren oder gar über einen Kamm scheren.

Zu verschieden und zu komplex sind nämlich stets die individuellen Bedingungen und vertraglichen Besonderheiten, wie sie eng im Zusammenhang stehen mit einem freiberuflich tätigen Skilehrer oder auch gleich mit einer ganzen gewerblich agierenden Skischule als quasi juristischer Person.

Stets müssen diese vielfältigen und komplexen Arten von Faktoren daher bereits beim verbindlichen Abschluss von solchen Versicherungen für Skilehrer im Einzelnen und im Detail überprüft und abgeklopft werden, ehe die betreffende Versicherungsgesellschaft als Versicherungsträger dem jeweiligen Versicherungsnehmer auch kostenseitig ein verbindliches Angebot unterbreiten darf.

Grundsätzlich gilt jedoch als Faustregel auch bei den im Rahmen von solchen Versicherungen für Skilehrer oder für Skischulen abgeschlossenen Policen, dass sich der Versicherungsträger das jeweils individuell zu bestimmende und zu errechnende Schadensrisiko entsprechend durch den Versicherungsnehmer in Form der laufenden Prämien entgelten lässt.

Ein Versicherungsnehmer, sei es nun ein freiberuflich tätiger Skilehrer oder auch eine Skischule, mit einem entsprechend hohen Schadensrisiko wird demzufolge im Rahmen von Versicherungen für Skilehrer stets eine hohe Prämie zahlen müssen, während Einzelpersonen oder Institutionen mit einem signifikant niedrigen Schadensrisiko durch ihren jeweiligen Versicherungsträger dann nur mit einer niedrigen Prämie belegt werden dürfen.

MC | Berufshaftpflichtversicherung SkilehrerIndividuell zu bestimmende Faktoren, die auf die Höhe der Prämie und damit dann letztendlich auch auf die laufenden Kosten von solchen Versicherungen für Skilehrer oder auch für ganze Skischulen einwirken können, sind zum Beispiel:

  • die jeweils zu Vertragsbeginn zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer fixierte Deckungssumme, bis zu welcher Schäden maximal ihrer Höhe nach reguliert und ausgeglichen werden dürfen; hier gilt meist der Grundsatz, wonach eine hohe Schadenssumme eine entsprechend hohe Versicherungsprämie nach sich zieht, die vom Versicherungsnehmer laufend zu entrichten ist
  • da auch die Versicherungen für Skilehrer und für Skischulen heute nach dem in der bundesdeutschen Versicherungswirtschaft bereits schon bestens bewährten Baukastenprinzip oder auch modularen System aufgebaut und konzipiert worden sind, spielt es für die Höhe der laufend an den jeweiligen Versicherungsträger zu zahlenden Prämie dann auch eine Rolle, wie viele und konkret auch welche Leistungsbausteine in der einzelnen Police enthalten sein dürften; je mehr solcher Leistungsbausteine sich dann in einer Police für entsprechende Versicherungen für Skilehrer und für Skischulen finden, desto höher dürfte letztendlich auch die laufende Prämie sein, da sich die Versicherungsgesellschaften ihre Leistungs-Packages entsprechend durch den Versicherungsnehmer vergüten lassen müssen, um wirtschaftlich am Markt agieren zu können
  • werden jedoch solche Versicherungen für Skilehrer für ganze Skischulen als juristische Personen abgeschlossen, so wirken weitere spezifische betriebswirtschaftliche Kriterien unmittelbar auf die jeweilige Höhe der laufenden Prämien ein; hier wären dann zum Beispiel zu nennen und aufzuführen: die Mitarbeiteranzahl der zu versichernden Skischule, der jeweilige Jahresumsatz der betreffenden Skischule und viele weitere maßgebliche Faktoren mehr.

Generell ist daher allen an entsprechenden Versicherungen für Skilehrer oder für Skischulen interessierten Einzelpersonen oder auch Unternehmungen und Institutionen zu empfehlen, sich vor einem möglichen Vertragsabschluß optimal durch einen unabhängigen und daher objektiv urteilenden Versicherungsmakler beraten zu lassen, der jeweils keiner bestimmten Gesellschaft verpflichtet sein darf.

Erst in der Folge dieser Beratung sollten sich interessierte Personen oder auch Institutionen dann entsprechende Angebote der unterschiedlichsten und für eine solche Police überhaupt in Frage kommenden Gesellschaften vorlegen lassen, um diese dann gründlich und ohne Zeitdruck miteinander vergleichen zu können.

Auch macht es mitunter für die potenziell interessierten Versicherungsnehmer großen Sinn, wenn sie sich ein solches verbindliches Angebot für Versicherungen für Skilehrer oder für Skischulen unter ganz unterschiedlichen Prämissen durchrechnen lassen. Die Ergebnisse, zu denen man mitunter dabei hinsichtlich der Höhe der laufenden Prämienzahlungen gelangen kann, können recht unterschiedlich ausfallen und dadurch den Interessenten auch verblüffen. Letztendlich dürfte es auf diesem Wege jedoch ohne weiteres möglich sein, für interessierte Versicherungsnehmer ein optimales Angebot für entsprechende Versicherungen für Skilehrer oder für Skischulen ausfindig zu machen und eine günstige laufende Prämie errechnen zu können.
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Fazit zu den Versicherungen für Skilehrer oder für ganze Skischulen

Kommt es während der gewerblichen und gegen entsprechende Entgeltzahlung erteilten Ski-Unterrichtung zu Personen-, Sach- oder auch zu Vermögensschäden, so greift in diesem Fall, sofern zuvor rechtswirksam durch den jeweiligen Versicherungsnehmer abgeschlossen, als Berufshaftpflichtversicherung die Versicherung für Skilehrer.

Sie greift allerdings nur und ganz ausschließlich während der berufsmäßigen oder der gewerblichen Erteilung von entsprechendem Skiunterricht an Schülerinnen oder an Schüler. Erteilt nun ein Skilehrer in seiner Freizeit, rein hobbymäßig und ohne Entgeltzahlung auf einer Piste Skiunterricht und kommt es dabei zu Unfällen mit entsprechenden Personen-, Sach- oder auch Vermögensschäden, so können die Versicherungen für Skilehrer als Berufshaftpflichtversicherungen für dieses in der Freizeit sich ereignende Schadensereignis nicht in Anspruch genommen werden.

Versichert werden können im Rahmen von Versicherungen für Skilehrer oder für Skischulen jedoch zumindest:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • die auf fehlerhaftes Handeln des Skilehrers/Inhabers zurück gehen
  • die auf das Verschulden von Angestellten der Skischule zurück geführt werden können
  • die auf Mängel an Waren (zum Beispiel leihweise ausgegebene Skiausrüstung) zurück zu führen sind
  • die auf eindeutig fehlerhaftes Arbeiten (zum Beispiel auch beim Herrichten, Beschildern oder auch dem Sichern der Pisten, der Loipen und der Abfahrten) zurück geführt werden können.