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Betriebshaftpflicht Bootsbauer

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Betriebshaftpflicht Bootsbauer

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Bootsbauer abgedeckt?

Für Handwerker gehört eine wirkungsvolle Betriebshaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen. Oft genug müssen spezifische Risiken versichert werden, die sich auf der konkreten Arbeitstätigkeit ergeben. Das trifft zum Beispiel auf Bootsbauer zu.

Sie müssen neben den allgemeinen Verletzungs- und Beschädigungsrisiken noch höhere Objektwerte, teurere Materialien und komplizierte Transportvorgänge beachten. Schäden können schnell besonders teuer werden.

Versicherungssumme

Damit Deckungslücken möglichst unwahrscheinlich sind, muss die Deckungssumme hoch genug sein, um die möglichen Kosten als Folge von Schadenersatzforderungen zu decken. Gleichzeitig hat die Höhe der Versicherungssumme großen Einfluss auf die Beiträge.

Finden Sie hier also die optimale Deckung, die auf Ihre Tätigkeiten als Bootsbauer passt.

Wenn Sie nie oder sehr selten weiträumige Transporte machen, müssen Sie dieses Risiko nicht pauschal in der Betriebshaftpflicht absichern – er genügen in der Regel dann Einzelpolicen für den konkreten Transport. Und wenn Sie keine Millionen-Yachten sanieren, müssen Sie daraus auch kein Risiko versichern. Die „richtige“ Deckung entscheidet sich also sehr zentral an der genauen Arbeit des Bootsbauers.

Unfallrisiken bei Bau und Instandsetzung

Verletzen Sie Dritte bei der Arbeit am Boot fahrlässig, kommt die Betriebshaftpflicht für Personenschäden auf. Dazu zählen beispielsweise Heilkosten gegenüber dem Sozialversicherungsträger des Geschädigten. Aber auch Kosten aus einem Arbeitsausfall oder einer Erwerbsminderung sind in der Betriebshaftpflicht erfasst. Die Deckung sollte 3-5 Mio. Euro nicht unterschreiten. Vergleichen Sie einschlägige Marktangebote im Online-Vergleich.

Neben den Personenschäden sind in der Betriebshaftpflicht für Bootsbauer auch Schadenersatzleistungen nach Sachschäden und abgeleiteten (indirekten) Vermögensschäden versichert. Das betrifft Schäden von Sachen Dritter auf dem Firmengelände, aber auch beim Transport oder bei der Arbeit beim Kunden, wenn Sie auf dem Boot durch Ihrer Arbeit Sachen beschädigen.

Unfallrisiken bei Transport, Überführung und Bootsbewegung

Zu den spezifischen Risiken als Bootsbauer gehört der Transport von Booten und Rümpfen. Sie sind wegen ihrer Größe ein Risiko im Straßenverkehr, können bei einem Unfall aber auch unverhältnismäßig stark beschädigt werden. In der Regel muss dieses Risiko entsprechend zusätzlich versichert werden. Je nach Sachlage können Sie den Bootstransport in die Betriebshaftpflicht einschließen. Das lohnt sich meist erst dann, wenn Sie regelmäßig Transporte durchführen. Wenn das Boot kein Neubau ist, sondern sich im Kundenbesitz befindet und nun durch den Transport beschädigt wurde, haften Sie auch für die Schäden daran. Entsprechend muss die Absicherung in der Betriebshaftpflicht gestaltet sein.

Ausgleich von wertmindernden Schäden oder Nutzungsausfall

Vermögensschadenhaftung

Manche Schäden können nicht vollständig ausgeglichen oder repariert werden. In deren Folge bleibt eine Wertminderung. Oder die Reparatur eines Schadens dauert länger und das Boot kann in der Zwischenzeit nicht genutzt werden.

In beiden Fällen können sogenannte Vermögensschäden entstehen, die als „echte“ beziehungsweise direkte Vermögensschäden bezeichnet werden. Diese Kategorie muss bei beruflich bedingten Schäden separat in einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder einer Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Bootsbauer können die Absicherung gegenüber Vermögensschäden in die Betriebshaftpflicht mit einschließen, wenn die entsprechende Police das zulässt. Eine solche Kombi-Versicherung kann günstigere Beiträge haben, wird aber nicht von jedem Versicherer angeboten.

Risiken von Umweltschäden

Der Umgang mit Schmierstoffen, Farben und Lacken und anderen Betriebsstoffen ist risikoreich. In der Betriebshaftpflicht sollten Bootsbauer vor diesem Hintergrund auf die Absicherung gegenüber Umweltschäden achten. Gedeckt werden Kosten, die zum Beispiel durch Kontamination entstehen, wenn Öl oder Diesel in den Boden oder ins Wasser geraten. Die Kosten für die Behebung eines Umweltschadens können sehr hoch sein. Achten Sie darauf, eine ausreichende Deckung dafür in die Betriebshaftpflicht zu integrieren.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Bootsbauer beachtet werden?

Ausreichend hohe Deckung bei der Vermögensschadenhaftpflicht

Die Deckung der grundlegenden Haftpflicht-Risiken aus Personenschäden, Sachschäden und daraus abgeleiteten Vermögensschäden, sollte nicht unter 3 Mio. Euro je Schadenfall liegen.

Etwas anderes ist die Absicherung von echten Vermögensschäden. Sie sind in der Betriebshaftpflicht je nach Anbieter nicht grundsätzlich mit erfasst oder haben ein vergleichsweise geringes Volumen. Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckung.

Woran machen Sie die fest?

Fragen Sie:

  • Wie hoch sind die Werte, mit denen ich regelmäßig umgehe?
  • Wie risikoreich ist meine Arbeit als Bootsbauer bei der Restauration, Instandsetzung oder beim Umbau?
  • Habe ich bereits Zahlen aus Vorschäden in einem ähnlichen Bereich?

Transportversicherung für Bootstransport auf öffentlichen Wegen

Ob die Versicherung von Transportwegen außerhalb des Firmengeländes überhaupt erfolgen muss, richtet sich natürlich nach dem konkret vorhandenen Risiko. Eine generelle Transportversicherung pauschal in die Betriebshaftpflicht zu integrieren lohnt sich erst, wenn solche Transporte regelmäßig vorgenommen werden. Ansonsten tut es auch eine Versicherung jedes Transports einzeln, die auch zeitlich nur für den jeweiligen Transport gilt. Je nachdem, ist das eine oder das andere Modell günstiger. Einzelne Versicherungen haben den Vorteil, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Rikio jeweils erneut angepasst werden kann.

Produkthaftung beachten: Trifft das Risiko zu, muss es angemessen versichert sein

Handwerker haften je nach Sachlage nicht nur für die Korrektheit ihrer Arbeit, sondern auch für die verwendeten Produkte und das Material. Wer als Bootsbauer neben Werkstoffen auch Maschinen und Geräte verbaut, sollte sich über die daraus eventuell resultierende Produkthaftung informieren. Leistungen der Produkthaftpflichtversicherung können in die Betriebshaftpflicht eingeschlossen werden oder als separate Police gelten. Versichert werden in diesem Zusammenhang in der Regel Vermögensschäden. Achten Sie als auch hier auf die Höhe der verfügbaren Deckung. Sie muss zu Ihrem tatsächlichen Risiko passen.