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Betriebshaftpflicht Bodenleger

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Betriebshaftpflicht Bodenleger

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Bodenleger abgedeckt?

Handwerksberufe haben ihr jeweils eigenes Risikoprofil. Bodenleger haften dabei in verschiedenerlei Hinsicht. Auf der einen Seite nämlich für Folgen von Unfälle und Beschädigungen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen – auch auf den Arbeitswegen – und auf der anderen Seite haften sie für die korrekte Ausführung ihrer Arbeit und die finanziellen Folgen aus Fehlern.

Absicherung grundlegender Risiken

Beide Seiten können (und sollten) in der Betriebshaftpflicht berücksichtigt werden. Je nach Anbieter müssen die beruflichen Aspekte in einer Berufshaftpflicht oder einer separaten Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden. Andererseits sind Kombi-Angebote in der Regel günstiger. Nutzen Sie dazu einen Online-Vergleich, der Ihnen den schnellen Überblick über Leistungen und Beiträge aufbereitet. Achten Sie darauf, dass der Vergleich selbst kostenlos ist.

Haftung als Subunternehmer und für Subunternehmer

Je nach konkreter Situation haben Sie auch die Verantwortung, als Bodenleger für engagierte Subunternehmer zu haften. Deren Arbeitsausführung fällt möglicherweise in Ihren Haftungsbereich.

Auf der anderen Seite sind Sie möglicherweise selbst als Subunternehmer tätig. Auch dabei sind Sie nicht haftungsfrei und müssen nach fehlerhafter Arbeitsausführung oder wegen einer Beschädigung fremden Eigentums Schadenersatz leisten.

In der Betriebshaftpflicht sind beide Seiten dieses Risikos gedeckt. Für Bodenleger spielt der Einschluss von Vermögensschäden in die Betriebshaftpflicht, als eigenständige Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflicht eine zusätzliche wichtige Rolle, damit auch die berufsinhaltlichen Risiken ausreichend gedeckt sind. Nur damit können auch Forderungen, wie Schadenersatz durch Nutzungsausfälle oder Wertverluste ausgeglichen werden können.

Haftung gegenüber dem Auftraggeber und Produkthaftpflicht

Aus seiner Arbeit können dem Bodenleger Schäden entstehen, für die er einen Ausgleich an seinen Auftraggeber leisten muss. In vielen Fällen reicht die Ausbesserung, die nicht gleich ein Versicherungsfall werden muss. Aber es kann bei weitreichenden Schäden auch eine dauerhaft Wertminderung die Folge sein oder die Nutzbarkeit eines Gebäudes verzögert sich und dem Auftraggeber erwächst daraus ein finanzieller Verlust. Der Bodenleger muss das ausgleichen, wenn er für den Schaden verantwortlich ist. Die Betriebshaftpflicht kann diesen Ausgleich übernehmen, wenn sie Vermögensschäden mit abdeckt oder durch eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erweitert wurde.

Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflicht auch Aspekte der Produkthaftpflicht mit erfasst. Fehlerhaftes Material oder Werkstoffe können auch bei Unwissenheit des Bodenlegers zu einer Haftung führen. Prüfen Sie, ob dieses Risiko auf Sie zutrifft und versichern Sie es dann verlässlich.

Ausgleich von Personenschäden, Sachschäden und abgeleiteten Vermögensschäden

Grundlegend versichert die Betriebshaftpflicht Schäden Dritten gegenüber, die auftreten als:

  • Verletzungen oder Todesfolge nach Unfällen
  • Sachschäden am Eigentum Dritter
  • indirekte, sogenannte abgeleitete Vermögensschäden, die beispielsweise aus einem Minderung der
  • Erwerbsfähigkeit eines Verunfallten resultieren

Absicherung der Arbeitsorte

Bodenleger arbeiten in der Regel vor Ort beim Auftraggeber und auf der Baustelle – hier ist die Absicherung besonders wichtig. Die Betriebshaftpflicht greift aber auch für Schäden, die am eigenen Betrieb entstanden sind und durch Feuer, Überflutung und Wasser oder auch Elementarschäden verursacht wurden. Dabei erstrecken sich Zahlungen auf solche Schäden, die durch das Feuer Dritten, zum Beispiel Nachbar-Liegenschaften oder Eigentum Dritter, das im Rahmen der Arbeit auf dem Betriebsgelände gelagert war. Auch Aspekte der Umweltschadenhaftpflicht werden je nach Anbieter und Police berücksichtigt.

Für die Absicherung von Schäden, die Ihnen als Bodenleger selbst entstehen, prüfen Sie Paket-Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen. Die Auswahl der Leistungen sollte immer individuell erfolgen, denn ein Überversicherung oder Versicherung nicht bestehender Risiken kostet unnötig Geld. Wer beispielsweise keinen eigenen Betrieb hat, braucht in der Regel keine gewerbliche Elementarschadenversicherung.

Allerdings hängt die Notwendigkeit der Absicherung in der Betriebshaftpflicht wiederum nicht davon ab, ob ein konkreter Arbeitsort versichert werden muss. Die Betriebshaftpflicht deckt zentral solche Risiken, die durch die Arbeitstätigkeit generell bestehen. Prüfen Sie darum, ob in einem konkreten Angebot tatsächlich alle Risiken versichert werden, die auch wirklich auf Ihre Arbeitstätigkeit passen.

Ausgleich von Reparaturkosten, Rück- und Umbau nach Fehlern bei der Arbeitsausführung

Wenn als Folge fehlerhafter Arbeitsausführung großräumige Umbaumaßnahmen folgen müssen, ein Boden erneut aufgerissen und wieder verlegt werden muss und sich dadurch die Übergabe des gesamten Gebäudes verzögert, entstehen Schäden, die in der Regel nur mit einem finanziellen Rahmen bezeichnet werden. Solche Vermögensschäden können je nach Anbieter in der Betriebshaftpflicht mit abgesichert werden. Unter Umständen ist jedoch eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nötig.

Haftung aus der Fahrzeugbewegung auf der Baustelle

Neben ihrer unmittelbaren Arbeit, bewegen Bodenleger Material und Werkzeug zur Baustelle und auf der Baustelle. Auch dabei kann es zu Unfällen kommen, für deren finanzielle Folgen der Bodenleger eintreten muss. Die Betriebshaftpflicht muss solche Risiken entsprechend dem tatsächlichen Tätigkeitsprofil des Bodenlegers abdecken.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Bodenleger beachtet werden?

Absicherung der Haftpflichtrisiken

Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Ihre Arbeit als Bodenleger in der Betriebshaftpflicht gegen die wichtigsten Risiken abgesichert ist.

Diese Risiken sind:

  • körperliche Schäden durch Unfälle
  • Sachschäden am Eigentum Dritter, an Mietsachen und geliehenen Gegenständen
  • abgeleitete Vermögensschäden am Verdienst oder Wert Dritter, wie Auftraggeber und Bauherren

Absicherung der Arbeitsausführung

Je nach konkretem Arbeitsprofil des Bodenlegers empfiehlt sich die Absicherung gegenüber Schadenersatzpflichten, die aus Fehlern bei der Arbeitsausführung resultieren. Die Absicherung erfolgt in der Betriebshaftpflicht mit Leistungen für echte Vermögensschäden oder in einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Prüfen sie in einem Vergleich, welche Lösung für Sie günstiger ist. Achten Sie dabei auf vergleichbare Deckungssummen. In der Betriebshaftpflicht sollten Sie nicht unter 3 – 5 Mio. Euro liegen; für Vermögensschäden orientieren Sie sich an Ihren konkreten Auftragswerten.

Fuhrparkversicherung

Natürlich haften Sie für Schäden aus dem Führen von Fahrzeugen, wenn Sie arbeitsmäßig unterwegs sind. In der Regel sichern Sie das in einer entsprechenden Kfz-Versicherung ab. Ab 3 Fahrzeugen lohnt sich aber auch schon der Vergleich mit einer Fuhrparkversicherung. Besonders dann, wenn Baustellenfahrzeuge oder ähnliche Einsatzfahrzeuge versichert werden müssen, kann hier ein Mehrwert im Versicherungsumfang und bei der Beitragsgestaltung liegen.