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Betriebshaftpflicht Brunnenbauer

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Betriebshaftpflicht Brunnenbauer

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Brunnenbauer abgedeckt?

Prüfung auf Ausgleich von Schadenersatz

Grundsätzlich hat die Betriebshaftpflicht eine zentrale Bedeutung in der Absicherung gegenüber Schadenersatzforderungen. Einerseits prüft sie alle Forderungen, die an den Brunnenbauer nach einem Schaden erhoben werden und weist unberechtigte Forderungen zurück. Auf der anderen Seite gleicht sie berechtigte Schadenersatzforderungen aus.

Prüfung von Forderungen

Alle erhobenen Forderungen werden durch das Versicherungsunternehmen auf ihre Berechtigung hin geprüft. Manche Zusammenhänge sind komplex. Die Ursache lässt sich nicht simpel feststellen. Brunnenbauer arbeiten im Gefüge mit anderen Gewerken und Firmen. Und nicht immer ist klar ersichtlich, wer für einen Schaden oder die Folge von Schäden verantwortlich ist.

Die Betriebshaftpflicht übernimmt für den Brunnenbauer diese Prüfung. Dabei werden auch Kosten für Gutachten, anwaltliche Tätigkeit und gerichtliche Verfahren übernommen. Diese Kosten werden nicht aus der Deckungssumme bestritten, sondern die Versicherung selbst übernimmt sie. Das hat den Vorteil, dass am Ende eines solchen Verfahrens noch immer die volle Versicherungssumme zur Verfügung steht, falls der Brunnenbauer berechtigt für einen Schaden aufkommen muss.

Ausgleich von Personenschäden, Sachschäden und abgeleiteten Vermögensschäden

Wenn durch die Arbeit des Brunnenbauers andere Menschen oder fremdes Eigentum zu Schaden kommen, tritt die Betriebshaftpflicht für den Ausgleich ein. Die Versicherung gilt auf dem Betriebsgelände. Da Brunnenbauer oft auch zeitintensiv beim Auftraggeber arbeiten, muss die Betriebshaftpflicht unbedingt auch die Schäden decken, die auf fremdem Grund passiert sind.

Erstattet werden:

  • Heil- und Genesungskosten des Geschädigten dessen Sozialversicherungsträger gegenüber
  • Kosten nach Minderung der Erwerbsfähigkeit und dadurch verursachten Verdiensteinbußen
  • Ersatz für beschädigte oder zerstörte Sachen von Dritten infolge der Arbeitsausübung des Brunnenbauers

Ausgleich von Natur- und Umweltschäden

Erdhub kann Schäden an Rohrleitungen verursachen oder Defekte an Maschinen können Öl- und andere Verschmutzungen in der Natur, im Erdreich und im Grundwasser zur Folge haben. Wenn der Brunnenbauer dafür verantwortlich ist, muss er auch den Ausgleich dafür zahlen. Die Betriebshaftpflicht muss dieses Risiko entsprechend decken oder eine separate Umweltschadenhaftpflicht muss abgeschlossen werden, um diese zum Teil großen finanziellen Risiken abzusichern.

Ausgleich von arbeitsbedingten Schäden anderen Gewerken gegenüber auf dem Baugrund

Die Betriebshaftpflicht gleicht auch solche Schäden aus, die durch die Arbeitsausführung des Brunnenbauers auf der Baustelle anderen Firmen und anderen Gewerken entstehen. Eingeschlossen sind die Bereiche Transport und Bewegung auf der Baustelle, Fehler bei der Verkehrssicherung (sofern nicht grob fahrlässig – je nach Anbieter) und durch Ausführung von Arbeitsschritten.

Wesentlich auch in diesem Bereich ist die Funktion der Klärung der Schuldfrage und die damit einhergehende Zustimmung zu oder Zurückweisung von Schadenersatzforderungen durch die Betriebshaftpflicht.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Brunnenbauer beachtet werden?

Höhe der Versicherungssumme

Ab welcher Summe gerade in der Haftpflichtversicherung die Deckung ausreichend hoch kalkuliert ist, hängt stark von den tatsächlichen Risiken ab und davon, welche Arbeiten das konkrete Geschäftsfeld des Brunnenbauers ausmachen.

Grundlegend geben wir aus der Bewertung unserer Experten heraus die Empfehlung, nicht unter 3 bis 5 Mio. Euro zu versichern. Damit lassen sich den zentralen finanziellen Risiken aus Personenschäden und Sachschäden, sowie damit zusammenhängende Vermögensschäden zu einem großen Teil ausreichend decken. Wenn Sie allerdings ein größeres Risiko für Ihre Firma sehen, muss die Deckung dementsprechend angepasst werden.

Noch anders ist die Bewertung von konkreten Risiken, die zusätzlich in die Betriebshaftpflicht aufgenommen werden sollen und die nicht immer konkret mit Brunnen- und Leitungsbau zusammenhängen. Zum Beispiel Transportrisiken, Fuhrparkmanagement oder die Versicherung spezieller Geräte und Maschinen. Denn hier können einzelne Aspekte ausgelagert werden, Risiken nur bei konkretem Auftreten versichert werden (Schwertransport) oder es lohnt sich der grundsätzliche Einschluss in die Betriebshaftpflicht, wenn solche Risiken regelmäßig bestehen.

Nutzen Sie hier einen Vergleich, um Ihren Bedarf zu erkennen und auch nur diesen Bedarf zu versichern. Die Betriebshaftpflicht zahlt nicht zusätzlich für zu überversicherte Risiken – Sie verschenken die Beiträge, wenn Sie für ein und dasselbe Risiko zwei verschiedene Versicherungen abschließen. Auf der anderen Seite drohen ernste finanzielle Folgen, wenn ein tatsächliches Risiko nicht versichert ist.

Absicherung von Vermögensschäden

Von großer Bedeutung ist die ausreichende Absicherung von Vermögensschäden. „Echte“ Vermögensschäden sind in der grundlegenden Betriebshaftpflicht oft nur in geringerem Umfang oder gar nicht versichert, spielen für Brunnenbauer aber eine große Rolle. Sie können als Erweiterung der Betriebshaftpflicht oder als Berufshaftpflicht versichert werden. Wie hoch die Versicherungssumme sein muss, richtet sich nach dem konkreten Risiko. Und das orientiert sich unter anderem am Volumen der durchgeführten Aufträge.

Absicherung von Rückbau- und Umbaumaßnahmen

Innerhalb der Absicherung von Vermögensschäden spielt die Korrektur von Fehlern eine große Rolle. Zu den größten Risiken gehören dabei komplette Umbau- und Rückbaumaßnahmen, wenn ein Fehler bei der Arbeitsausführung Schäden an der vorhandenen Bausubstanz verursacht. Die Kosten können immens sein und müssen darum im Hinblick auf die Deckungssumme am jeweiligen Auftrag und am Durchschnitt der Aufträge insgesamt orientiert werden. Prüfen Sie auch eine mögliche Mehrfachdeckung nach dem ersten Schadenfall. Das kann ein wichtiges Mittel sein, ernste finanzielle Gefahren bei moderaten Beiträgen zu reduzieren.

Folgeschäden und Nachhaftung

Beim Leitungsbau, beim Ausbau von Gebäuden und dem Erschließen von Grundstücken kann es zu Schäden kommen, die erst deutlich später sichtbar werden. Wenn eine Unterspülung oder Schäden im Mauerwerk mit zeitlichem Verzug saniert und behoben werden müssen, trifft den Brunnenbauer auch dann noch die Haftung für die Kosten, wenn er seine Arbeit längst beendet hat oder sogar die Firma nicht mehr besteht. Die Betriebshaftpflicht muss vor diesem Hintergrund eine Nachhaftung für solche Schäden vorsehen. Prüfen Sie die Bedingungen dazu im Online-Vergleich und in der konkreten Police.

Das gleiche gilt für Folgeschäden, die nicht unmittelbar durch eine Handlung durch den Brunnenbauer verursacht wurden – sondern als Folge eines Fehlers auftauchen. Für Schäden, die als Folge eines Fehlers oder einer Handlung entstehen, muss die Betriebshaftpflicht leisten.