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Betriebshaftpflicht Beton- und Stahlbetonbauer

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Betriebshaftpflicht Beton- und Stahlbetonbauer

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Beton- und Stahlbetonbauer abgedeckt?

Personenschäden

Kommt es bei der Arbeit durch einen Schaden, den der Beton- und Stahlbetonbauer verantwortet, leistet die Betriebshaftpflicht den Schadenausgleich. Gezahlt werden muss an den Sozialversicherungsträger des Verunfallten. Zusätzlich kommen je nach Sachlage Ausgleichszahlungen für Verdienstausfälle oder ähnliches zum Tragen. Vor diesem Hintergrund muss die Deckungssumme ausreichend hoch festgelegt werden. Auch eine Mehrfachdeckung ist empfehlenswert, wenn nach einem Schadenfall die weitere Absicherung im Versicherungsjahr bestehen soll.

Wie genau die Betriebshaftpflicht speziell für den Arbeitsbereich der Beton- und Stahlbetonbauer beschaffen sein muss, richtet sich auch nach dem konkreten Tätigkeitsfeld. Verschiedene Unternehmen spezialisieren sich auf unterschiedliche Baubereiche, die entsprechend unterschiedliche Risiken bergen. Diesen Risiken entsprechend muss die Versicherungssumme festgelegt werden, um keine Deckungslücken zu riskieren. Vor allem die Zahl der mitversicherten Beton- und Stahlbetonbauer spielt eine Rolle bei der korrekten Zusammenstellung der Betriebshaftpflicht.

Schäden an Sachen auf dem Bau

Noch bedeutsamer ist der Bereich der Absicherung gegenüber Sachschäden. Sie passieren häufiger als Personenschäden. Da sie auf dem Bau auch teure Maschinen betreffen können, muss die Betriebshaftpflicht für Beton- und Stahlbetonbauer hier umfangreich wirken. Ebenso fällt in den Absicherungsbereich der Ausgleich von Schäden, die der Beton- und Stahlbetonbauer am Bauobjekt verursacht. Wenn es hier Reparaturen geben muss, muss der Deckungsumfang der Betriebshaftpflicht entsprechend hoch sein, damit sie verlässlich ist.

Schäden am Bauauftrag

Dieser Bereich spielt eine wichtige Rolle für die Betriebshaftpflicht. Beton- und Stahlbetonbauer sind in vielen Bereichen am Bau tätig. Das Risiko von Schäden steigt entsprechend. Besonders dem Auftraggeber gegenüber muss die Absicherung gewährleistet sein. Das umschließt auch die Mithaftung für beauftragte Subunternehmer. Und im Besonderen der Bereich der Haftung für Folgeschäden ist zentral. Sie sind schwer kalkulierbar. Darum muss die Versicherungssumme eine solide Höhe haben. Welche das ist, hängt von der Größe des Unternehmens ab und der Anzahl in der Betriebshaftpflicht mitversicherter Beton- und Stahlbetonbauer.

Schäden beim Transport und Beladen

In den Bereich der Absicherung von Sachschäden gehört die Deckung für solche Kosten, die aus Schäden beim Transport und der Lagerung von Baumaterial resultieren. Be- und Entladung hat eigene Risiken. In der Betriebshaftpflicht müssen sie – auch wenn sie nicht zum zentralen Tätigkeitsfeld der Beton- und Stahlbetonbauer gehören – gezielt mit abgesichert sein.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Beton- und Stahlbetonbauer beachtet werden?

Fuhrpark

Wenn für die Beton- und Stahlbetonbauer ein eigener Fuhrpark eingesetzt wird, sollte er unter Umständen auch eigenständig versichert werden.

Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Die Betriebshaftpflicht deckt Aspekte dieser Risiken bereits ab. Oder nicht: Dann müssen sie in einer eigenen Fuhrparkversicherung gedeckt werden. Die kann günstiger sein, als eine einzelne Versicherung für jedes Fahrzeug. Prüfen Sie vor Abschluss, welche Variante die günstigeren Beiträge in Summe hat. Darin müssen Sie auch prüfen, wie groß der Leistungsumfang der jeweiligen Policen für den Fuhrpark ist.

Maschinenversicherung

Beton- und Stahlbetonbauer arbeiten mit schweren Maschinen. Sie müssen je nach Sachlage zusätzlich versichert sein oder speziell für den Bereich Beton- und Stahlbetonbau in der Betriebshaftpflicht aufgenommen werden. Eventuell ist eine zusätzliche Betriebsinhaltsversicherung nötig.

Produkthaftung

Für die Verwendung bestimmter Materialien und Bauteile kann es zu einer Produkthaftung auch der Beton- und Stahlbetonbauer kommen. Die Betriebshaftpflicht muss entweder diese Risiken ausdrücklich mit erfassen. Falls nicht, ist eine eigenständige Produkthaftpflichtversicherung nötig.