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Betriebshaftpflicht Bestatter

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Bestatter abgedeckt?

Für die Absicherung geschäftlicher Haftpflichtrisiken ist die Betriebshaftpflicht von zentraler Bedeutung. Besonders für Unternehmen, die regelmäßig mit Publikumsverkehr umgehen müssen, sichert sie gegenüber Schadenersatzforderungen ab, die aus alltäglichen Risiken oder kleinen und größeren Unfällen entstehen können. Haftpflichtschäden sind dabei alle Schäden, für die ein Verantwortlicher haftet und auf gesetzlicher Grundlage an den Geschädigten Schadenersatz zahlen muss.

Darüber hinaus spielt die Absicherung von Vermögensschäden als Folge von Arbeitsfehlern eine Rolle.

Schadenersatz im Unternehmen, wenn Kunden oder Dritte zu Schaden kommen

Grundsätzlich springt die Betriebshaftpflicht ein, wenn Sie als Bestatter für einen Schaden bei Ihren Kunden aufkommen müssen. Sie sichert auch Schäden Dritter, wenn jemand in Ihrem Auftrag vor Ort einen Schaden verursacht. Ausgeglichen werden Kosten nach Personenschäden, wenn jemand einen körperlichen Schaden erleidet, und Sachschäden, wenn Gegenstände und Eigentum Dritter beschädigt werden.

Vor diesem Hintergrund ist die korrekte Deckungssumme wichtig. Sie muss vor allem für die Abdeckung potentieller Personenschäden ausreichend hoch sein. Es müssen neben den Genesungs- und Reha-Kosten nach einem Unfall unter Umständen auch Verdienstausfälle ausgeglichen werden, wenn jemand so schwer geschädigt wird, dass er dauerhafte Einschränkungen in Kauf nehmen muss.

Beachten Sie bei der Kalkulation Ihrer Betriebshaftpflicht auch, dass Sie als Bestatter in der Regel auch Fahrzeuge bewegen. Unfälle damit – sofern sie nicht durch eine geeignete Fahrzeugversicherung gedeckt sind – sollten auch durch die Betriebshaftpflicht gedeckt werden. Das gilt besonders für Fahrten auf nichtöffentlichen Wegen.

Gebäudeschäden durch Sturm, Wasser oder Feuer

Elementarschäden, Schäden durch die Gebäudenutzung oder auch durch Feuer oder Wasser sollten ebenfalls in der Betriebshaftpflicht gedeckt sein. Das Risikoprofil unterscheidet sich hier nach den konkreten Gegebenheiten – aber auch bei gemieteten Geschäftsräumen beispielsweise besteht nach einem Feuer je nach Sachlage auch Schadenersatzpflicht gegenüber anderen durch das Feuer betroffenen Nachbarn. Das muss angemessen erfasst sein. Denn solche Schäden können schnell einen großen Umfang haben und damit die wirtschaftliche Existenz des Bestatters gefährden.

Absicherung von Schäden durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Prüfung von erhobenen Forderungen

Sie haften als Bestatter gegenüber denjenigen, die innerhalb Ihres Verantwortungsbereichs zu Schaden kommen. Zu diesem Bereich gehören zum Beispiel Ihre Geschäftsräume, Zu- und Abfahrten und die Wege auf dem Firmengelände. Sie müssen diese Bereiche frei von Gefahren halten, im Winter beispielsweise der Räum- und Streupflicht nachkommen. Wenn es da zu Schäden kommt, muss die Betriebshaftpflicht den Bestatter von den Forderungen freistellen.

Gleichzeitig prüft die Versicherung, ob die Vorwürfe dem Bestatter gegenüber gerechtfertigt sind. Die Prüfung erfolgt auf Kosten des Versicherungsunternehmens, sie werden nicht aus der Versicherungssumme beglichen.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Bestatter beachtet werden?

Neben der zum großen Teil auf der Absicherung materieller Schäden beruhenden Eigenschaft der Betriebshaftpflicht unterliegen Bestatter auch dem Risiko, rein finanziell zu beschreibende Schäden verantworten zu müssen.

Beachtet werden müssen unter anderem:

  • Schäden durch falsche Behandlung und Präpartation, Verwechslung, Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften
  • Materialfehler oder falsche Materialverwendung, die dem Kunden erstattet werden muss
  • Fehlen beim Umgang mit Papieren, bei Überführungsvorgängen oder anderen Vertretungsakten im Namen von Angehörigen

Wenn durch einen Fehler in diesem Bereich administrative Vorgänge wiederholt werden müssen oder durch verpasste Fristen Kosten für erneute Dokumentenbeschaffung anfallen, haftet der Bestatter bei Verschulden. Die Betriebshaftpflicht kann diese Schäden nur decken, wenn sie sogenannte „echte“ Vermögensschäden mit abdeckt.

Einschluss von Vermögensschäden in die Police

Je nach Anbieter können solche Risiken als Vermögensschadenhaftpflicht in die Betriebshaftpflicht integriert werden. Dann sind die zentralen Risiken für den Bestatter in einer Police erfasst. Prüfen Sie im Online-Vergleich, ob die Kombi-Police günstiger wird, als eine separate Versicherung.

Abschluss einer ergänzenden Vermögensschadenhaftpflicht prüfen

Vergleichsweise sollten Sie prüfen, ob der Abschluss einer separaten Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll ist. Das richtet sich nach der nötigen Versicherungssumme, den konkreten Risiken, die Sie als Bestatter versichern müssen, und danach, ob der Versicherer der Betriebshaftpflicht eine Vermögensschadenhaftpflicht überhaupt anbietet oder nicht. Entscheiden Sie – bei passenden Leistungen – nach dem Beitrag, aber auch nach Reputation des Versicherers. Denn im Zweifel sollten Sie mit einem schnellen Schadenausgleich rechen können.

Absicherung von fahrlässiger Verletzung der Sorgfaltspflicht

Idealerweise beinhalten sowohl die Betriebshaftpflicht als auch die Vermögensschadenhaftpflicht den Verzicht auf den Einwand der Fahrlässigkeit durch die Versicherung. Das erleichtert in vielen Fällen den Schadenausgleich und ermöglicht eine verlässlichere Deckung alltäglicher Risiken. Unter Umständen wirkt sich die Klausel jedoch auf die Beitragshöhe aus.

Fahrzeuge und Fuhrpark

Sie haften auch für Schäden, die Sie durch Ihre Fahrzeuge verursachen. Ob hier die Betriebshaftpflicht greift, richtet sich nach den genauen Umständen. Für den Straßenverkehr müssen die Fahrzeuge ohnehin separat versichert sein. Unser Tipp: Prüfen Sie, ob sich für Sie eine Fuhrparkversicherung lohnt. Ab 3 bis 5 Fahrzeugen kann das schon günstiger sein als eine Absicherung in Einzelpolicen.

Elektronik und Internet

Als Bestatter gehen Sie mit sensiblen Daten um. Auch die elektronische Übermittlung von Kassen- und Versicherungsdaten fallen in Ihren Bereich. Für Schäden, die aus der Datenübermittlung resultieren – zum Beispiel für das unwissentliche Weiterleiten von Computer-Viren oder das fehlerhafte Versenden vertraulicher Daten – haften Sie vor gesetzlichem Hintergrund. Prüfen Sie, ob Sie in die Betriebshaftpflicht eine Internet-Police einschließen sollten. Ob das so ist, ergibt sich aus Ihrem konkreten Arbeitsbereich, den Sie als Bestatter abdecken.