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Betriebshaftpflicht Bauzeichner

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Betriebshaftpflicht Bauzeichner

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Bauzeichner abgedeckt?

Die Betriebshaftpflicht gehört im geschäftlichen Umfeld zu den wichtigsten Versicherungsformen. Sie federt substanzielle Risiken ab. Bauzeichner unterliegen mit ihrer Arbeit neben den „mechanischen“ Risiken einem spezifischen Risikobereich. Denn zwar ist die Gefahr, dass durch Ihre Arbeit unmittelbar Menschen zu Schaden kommen, relativ gering. Aber Folgeschäden durch Fehler, auch fahrlässig verursachte Fehler, bei der Arbeitsausführung sind dafür ein großes Risiko. Die Konsequenzen können sehr umfangreich sein und immense Kosten nach sich ziehen kann. Darum muss die Betriebshaftpflicht – oder je nach konkreter Situation eine gleichartige Berufshaftpflichtversicherung – für einen passenden Ausgleich sorgen.

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Grundsätzlich sind in der Betriebshaftpflichtversicherung alle gesetzlich relevanten Schadenfälle erfasst. Die finanziellen Folgen von Unfällen werden bis zum Erreichen der Deckungssumme ausgeglichen. Diese Versicherungssumme gilt für einzelne Schadenfälle je Versicherungsjahr und kann, je nach Anbieter, auch mit einer Mehrfachdeckung pro Versicherungsjahr ausgestattet werden.

Schäden durch Fehler bei der Arbeitsausführung

Für Bauzeichner ist die erweiterte Bedeutung der Betriebshaftpflicht in der Regel wichtiger: Die Absicherung beruflicher Aspekte, die in Zusammenhang mit der Arbeitsausführung stehen. Denn Haftungshintergründe sind in diesem Bereich weitreichend und können umfangreiche Schadenersatzforderungen verursachen haben.

Das größte Risiko: Bei der Zeichnung, Berechnung oder Übertragung von statischen Angaben oder Architektenvorgaben passiert ein Fehler, der nicht sofort auffällt. Das kann auch Fehler im Umgang mit Software betreffen. Erst nach Fortsetzung der Bauarbeiten wird der Fehler bemerkt.

Die Folgen:

  • Rückbau- und Umbaumaßnahmen werden nötig. Kosten dafür werden in diesem Beispiel dem verantwortlichen Bauzeichner auferlegt
  • Verzögerung der Fertigstellung durch diese Maßnahmen: Nutzungsausfall wird geltend gemacht, der Bauzeichner soll zahlen
  • Es kommt durch den Fehler zu einem Schaden am Bau. Behebung, Personenschäden und Sachschäden sollen durch den Bauzeichner ersetzt werden
  • Es wird diskutiert, ob durch den Fehler ein Wertverlust eingetreten ist und ob der Verantwortung dafür ebenfalls beim Bauzeichner zu suchen ist

Die Betriebshaftpflicht tritt hier für den Ausgleich der erhobenen Forderungen ein, sofern sie berechtigt sind. Da es hier auch um Folgeschäden geht oder das Auftreten von Allmählichkeitsschäden, hat die Betriebshaftpflichtversicherung für Bauzeichner eine herausragende Bedeutung. Die Summen, die hier abgesichert werden müssen, sind oft von großem Umfang.

Prüfung der Berechtigung von Schadenersatzforderungen

Ebenso wichtig, wie der schnelle und ausschöpfende Ausgleich von Schäden, ist die Prüfung, ob die erhobenen Forderungen überhaupt korrekt sind. Am Bau treten Schäden meist in komplexen Zusammenhängen auf. Viele Gewerke arbeiten mit. Die Verantwortung ist verteilt. Besonders im Nachgang ist schwer auf den ersten Blick zu erkennen, wer für einen konkreten Schaden verantwortlich sein soll. Planerische Grundlagen, wie sie Bauzeichner liefern, stehen schnell im Fokus der Ursachensuche.

Die Betriebshaftpflicht unterstützt den versicherten Bauzeichner bei der Klärung der Schuldfrage. Gutachten, anwaltliche Tätigkeit und notfalls auch gerichtliche Klärungsprozesse werden von der Versicherung übernommen. Auch die Kosten dafür trägt das Versicherungsunternehmen. Die Versicherungssumme des Bauzeichners wird durch diese Regelung nicht belastet. So steht sie später noch in vollem Umfang zur Verfügung, wenn tatsächlich die Verantwortung beim Bauzeichner liegt und er Schadenersatz leisten muss.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Bauzeichner beachtet werden?

Nachhaftung

Nachgelagerte Schäden können auch lange nach Ende eines Auftrags erst sichtbar werden. Unter Umständen trifft den Bauzeichner hier eine Verantwortung, durch die er in Schadenersatzpflicht kommen kann. Die Betriebshaftpflicht kann (und sollte) Aspekte dieser Risiken berücksichtigen. Auch eine separate Absicherung über eine Berufshaftpflicht kommt in Frage, wenn eine getrennte Betriebshaftpflicht nicht nötig sein sollte (beispielsweise, wenn keine betrieblichen Aspekte versichert werden müssen). Sie gilt in der Regel als sogenannte Vermögensschadenhaftpflicht. Sie deckt dann über die in der Betriebshaftpflicht erfassten abgeleiteten Vermögensschäden hinaus auch solche Risiken ab, die als „echte“ Vermögensschäden geltend gemacht werden.

Die Nachhaftung ist von so großer Bedeutung, weil Schadenersatz auch erst nach einem Wechsel der Haftpflicht-Police gefordert werden und sogar dann noch, wenn der Bauzeichner nicht mehr arbeitet.

Prüfung der erhobenen Forderungen

Sowohl Betriebshaftpflicht als auch die Leistungen im Rahmen der Berufshaftpflicht haben eine wichtige Bedeutung nicht nur beim Ausgleich entstandener Schäden, sondern auch in der Abwehr unberechtigter Forderungen. Die Betriebshaftpflicht prüft erhobene Forderungen auf eigene Kosten und geht bei Zweifeln bis hin zu gerichtlicher Feststellung. Der Bauzeichner wird hier zentral entlastet, weil diese sogenannte passive Rechtsschutzfunktion keine eigene Rechtsschutzversicherung erfordert.

Entscheiden Sie trotzdem, ob Sie Ihren Geschäftsbereich mit einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung ausstatten müssen und wollen. Sie können je nach Absicherungsbereich teuer sein und lohnen sich daher nicht für alle Geschäftsbereiche. Nutzen Sie einen Online-Vergleich oder lassen sich von einem unserer Experten beraten.

Versicherungssumme

Achten Sie auf die Vereinbarung einer ausreichenden Versicherungssumme. Wenn in der Betriebshaftpflicht keine separate Deckung für Vermögensschäden eingeschlossen sein soll (weil beispielsweise eine separate Police für eine Berufshaftpflicht besteht), muss die Deckung an den tatsächlichen Risiken ausgerichtet werden. Wenn Bauzeichner beispielsweise keine eigenen Büroräume nutzen, kann die Notwendigkeit einer Betriebshaftpflicht hinterfragt werden. Unter Umständen ist eine Berufshaftpflicht ausreichend, die die Vermögensschaden-Risiken auffängt.

Absicherung von Publikumsverkehr

Wenn Sie in Ihrem Büro regelmäßig Kundenkontakt pflegen, sollte die entsprechende Absicherung vorliegen. Wer im Kundenkontakt steht, muss für Unfälle auf dem Betriebsgelände (also auch im Büro) haften und Gesundheitskosten erstatten, wenn es zu einem Unfall kommt, oder den Schaden ersetzen, wenn durch Verschulden beim Bauzeichner oder seiner Angestellten zum Beispiel ein Laptop kaputt geht.

Elektronikversicherung

Viele Bauzeichner mit eigenem Büro benötigen über die Betriebshaftpflicht hinaus eine Absicherung der Büroeinrichtung. Das erreichen Sie in der Betriebsinhaltsversicherung, aber auch in einer Elektronikversicherung.

Die Elektronikversicherung deckt nicht nur die Einrichtungsgegenstände, sondern darüber hinaus:

  • Computer und Telefonanlagen, auch Server und Datenverarbeitungs-Technik
  • Daten selbst gegen Verlust und Missbrauch
  • Wiederherstellungskosten nach Verlust durch Virenbefall oder Hacking-Angriffen
  • je nach Police weitere Kosten

Ob und in welchem Inhalt eine Elektronikversicherung die Betriebshaftpflicht für den Bauzeichner ergänzen muss, richtet sich nach den konkreten Risiken. Die Elektronikversicherung kann auch Aspekte der Haftpflicht abdecken, zum Beispiel durch versehentliches Versenden infizierter E-Mails. Dieses Risiko kann allerdings auch in der Betriebshaftpflicht abgedeckt werden – schließen Sie also eine unnötige und nicht sinnvolle Doppelversicherung in diesem Bereich aus.