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Verdienstausfallversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Verdienstausfallversicherung?

MoneyCheck | VerdienstausfallversicherungEine Krankheit wünscht sich niemand und doch ereilt sie uns im Laufe des Lebens immer mal wieder. Der eine ist häufiger krank, der andere seltener. Manchmal ist es mit einer leichten Grippe getan, manchmal kann eine Erkrankung aber schwerer wiegen und uns für einige Wochen, sogar Monate außer Gefecht setzen. Wer auf ein regelmäßiges Arbeitseinkommen angewiesen ist, für den stellt eine längerfristige Erkrankung nicht nur ein gesundheitliches, sondern durch den Verdienstausfall auch ein finanzielles Problem, im schlimmsten Fall sogar ein existenzbedrohendes dar. Während Arbeitnehmer zumindest sechs Wochen eine Lohnfortzahlung erhalten und danach bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Anrecht auf ein Krankengeld haben, erleiden Selbstständige und Freiberufler bereits ab Tag eins Einkommens- und Umsatzeinbußen, die ohne Absicherung nicht kompensiert werden können.

Der Abschluss einer Verdienstausfallversicherung, geläufiger auch als Krankentagegeldversicherung bezeichnet, ist daher unverzichtbar für alle selbstständig Tätigen und auch für Arbeitnehmer, vor allem privat Krankenversicherte. Die Verdienstausfallversicherung kann entweder

  • als private Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte ODER
  • als inkludierter Bestandteil einer privaten Krankenversicherung

abgeschlossen werden. Sie schließt die Versorgungslücke zwischen Lohn(fort)zahlung und bei Bedarf einer Berufsunfähigkeitsrente beziehungsweise dem Wiedereintritt ins Arbeitsleben. Bis zur maximalen Höhe des Nettoeinkommens leistet die Verdienstausfallversicherung im Krankheitsfall ein Krankentagegeld in frei festlegbarer Höhe und für einen unbegrenzten Zeitraum, längstens aber bis zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit oder bis zur Genesung. Dabei sind die Leistungen der Verdienstausfallversicherung steuerfrei und stehen als Nettobeträge zur Verfügung und können die Einkommenslücke durch den entstandenen Verdienstausfall schließen.

Um die Frage zu beantworten, inwieweit sich eine Verdienstausfallversicherung lohnt, muss grundsätzlich unterschieden werden,

  • ob es sich um einen angestellten Arbeitnehmer oder einen Selbstständigen handelt?
  • ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung besteht?

Für jede Konstellation kann eine Verdienstausfallversicherung sinnvoll sein, da sie entweder Versorgungslücken kompensiert oder sogar komplett ausfüllt. Im Unterschied zum Krankengeld ist der Beginn der Leistungszahlung des Krankentagegelds frei wählbar – zum Beispiel erst nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung, aber auch direkt nach Eintreten der Krankheit. Ab wann und für wie lange Versicherungsschutz über die Verdienstausfallversicherung möglich beziehungsweise nötig ist, sollte nach den jeweiligen Voraussetzungen entschieden werden. Diese Voraussetzungen sind

bei Angestellten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung:

Erkrankt ein Angestellter, erhält er sechs Wochen eine Lohnfortzahlung, danach bekommt er ein gesetzliches Krankengeld. Dieses liegt deutlich unter dem des bisherigen Nettoeinkommens: Verdient der Angestellte unter der Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 Euro monatlich, beläuft sich das Krankengeld auf etwa 79 Prozent. Die prozentuale Versorgungslücke wird größer, wenn der Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Mit einer zusätzlichen privaten Verdienstausfallversicherung kann diese Versorgungslücke über das Krankentagegeld aufgefüllt werden.

bei Angestellten mit einer privaten Krankenversicherung:

Privatversicherte erhalten nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld. In dem Fall erbringt die Verdienstausfallversicherung, die meist automatisch in die private Krankenversicherung integriert ist, das Krankentagegeld als einzige Leistung und sollte dementsprechend von vornherein in der Höhe an das Nettogehalt angepasst werden.

bei Selbstständigen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung:

Selbstständige können frei entscheiden, ob sie nach sechs Wochen krankheitsbedingtem Arbeitsausfall ein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten wollen. In dem Fall müssen sie einen monatlichen Beitrag abhängig von ihrem Gewinn einzahlen. Einige Wahltarife bieten auch an, das Krankengeld bereits früher auszuzahlen. Weiterhin besteht die Option, eine zusätzliche Verdienstausfallversicherung abzuschließen, die auch schon früher ein individuell festgelegtes Krankentagegeld auszahlt.

bei Selbstständigen mit einer privaten Krankenversicherung:

Genauso wie bei Angestellten ist eine Verdienstausfallversicherung bei Selbstständigen bereits Bestandteil einer privaten Krankenversicherung. Da Selbstständige jedoch ab dem ersten Tag einer Krankheit Einkommenseinbußen erleiden, kann vereinbart werden, dass das Krankentagegeld bereits früher, ab Tag vier einer Erkrankung, ausgezahlt wird.

Für Beamte lohnt sich der Abschluss einer Verdienstausfallversicherung übrigens nicht. Im Krankheitsfall erhalten sie von ihrem Dienstherrn weiterhin ihre Bezüge ohne zeitliche Begrenzung.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Verdienstausfallversicherung mitversichert?

Die Verdienstausfallversicherung leistet dann, wenn die berufliche Tätigkeit für einen längeren Zeitraum infolge von Krankheit oder Unfall nicht ausgeübt werden kann. Dabei ist es unerheblich, um welche Krankheit es sich handelt oder wie sie entstanden ist (sofern sie nicht vorsätzlich herbeigeführt oder in der Police als Leistungsausschluss festgelegt wurde). Wichtig ist jedoch, dass die jeweilige gesundheitliche Beeinträchtigung von einem Arzt schriftlich attestiert wurde. Der Versicherungsschutz gilt bis zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit oder bis zur Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit.

Was sollte ich beachten, bevor ich abschließe?

MoneyCheck | VerdienstausfallversicherungBevor Sie eine Verdienstausfallversicherung abschließen, ist es unerlässlich, dass Sie Ihre jeweiligen Voraussetzungen exakt ausloten und genau wissen, welche finanziellen Leistungen Sie von Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise der Krankenkasse im Krankheitsfall erhalten. Denn nur so können Sie Ihren genauen Bedarf und Ihre Anforderungen an die Höhe des Krankentagegeldes sowie an den Beginn der Leistungsinanspruchnahme festlegen.

Rechnen Sie zudem bei einer Verdienstausfallversicherung damit, dass bei der Antragstellung ein Gesundheitstest mit allgemeinen Fragen zu Ihrem jetzigen Gesundheitszustand erfolgt. Auch wenn Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen, Wartezeiten sowie Leistungsausschlüssen bei der Verdienstausfallversicherung führen, sollten Sie die Fragen unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Beachten Sie, dass im Falle einer Krankheit der Arzt gegenüber der Verdienstausfallversicherung von seiner Schweigepflicht entbunden werden kann. Stellt sich dann heraus, dass Sie fehlerhafte oder unvollständige Angaben gemacht haben, kann die Verdienstausfallversicherung ihre Leistungen verweigern und die Police fristlos kündigen. Einige Versicherer bieten jedoch an, auf eine Gesundheitsprüfung zu verzichten. Diese Policen haben in der Regel einen höheren Beitrag und einen etwas geringeren Leistungsumfang.

Unterschied Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Bedingt durch die sehr ähnlichen Begriffe kommt es häufig zu Verwechslungen. Sowohl das Krankengeld als auch das Krankentagegeld sind Leistungen, die im Falle einer längeren Erkrankung gezahlt werden. Das Krankengeld unterscheidet sich insofern vom Krankentagegeld, da es von der gesetzlichen Krankenkasse frühestens nach sechs Wochen krankheitsbedingtem Arbeitsausfall gezahlt wird. Das Krankentagegeld hingegen ist eine Leistung der privaten Krankenversicherung; der Leistungsbeginn kann frei gewählt werden. Das Krankenhaustagegeld ist ebenfalls eine zusätzliche Absicherung der privaten Krankenkassen und versichert stationäre Krankenhausaufenthalte.

In welchen Fällen erbringt eine Verdienstausfallversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Generell leistet die Verdienstausfallversicherung immer dann, wenn der Versicherungsnehmer krankheits- oder unfallbedingt seiner beruflichen Tätigkeit für einen längeren Zeitraum nicht nachgehen kann. Sofern nicht anders vereinbart, zahlt sie aber erst bei einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit. Ist der Versicherungsnehmer noch teilweise in der Lage zu arbeiten, besteht in der Regel kein Anspruch auf Leistungen. Versichert sind dabei sämtliche Krankheiten, die nicht explizit als Leistungsausschluss in der Police der Verdienstausfallversicherung aufgeführt werden. Eine Absicherung über die Verdienstausfallversicherung besteht übrigens auch bei Arbeitslosigkeit. Der Versicherte muss sich dafür jedoch als arbeitssuchend melden.

In welchen Fällen erbringt eine Verdienstausfallversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Wie bei jeder anderen Versicherung gibt es auch bei der Verdienstausfallversicherung einige Leistungsausschlüsse, bei deren Eintreten die Verdienstausfallversicherung kein Krankentagegeld zahlen wird. In folgenden Fällen erbringt die Verdienstausfallversicherung keine Leistungen:

  • bei Vorsatz: Sollte der Versicherungsnehmer eine Krankheit vorsätzlich herbeigeführt haben, wird jede Verdienstausfallversicherung die Leistung verweigern.
  • bei Berufsunfähigkeit: Auch wenn die Verdienstausfallversicherung grundsätzlich zeitlich unbegrenzt leistet, erlischt der Versicherungsschutz mit Eintreten einer Berufsunfähigkeit.
  • bei Rehabilitationsmaßnahmen: Der Versicherte erhält bei verordneten Reha-Maßnahmen Leistungen von der Rentenversicherung, jedoch kein Krankentagegeld.
  • bei Kuren für Suchterkrankungen: Generell besteht kein Leistungsanspruch bei Kuren, die infolge einer Suchterkrankung erfolgen, wohl aber versichern einige Anbieter Entziehungsmaßnahmen.
  • bei Alkohol: Sollte die Krankheit oder der Unfall auf den Genuss von Alkohol zurückzuführen sein, führt dies zu einem Leistungsausschluss der Verdienstausfallversicherung. Viele Anbieter verzichten jedoch auf diese sogenannte Alkoholklausel und leisten auch bei Arbeitsausfall infolge von Alkoholkonsum.
  • bei Schwangerschaft und Mutterschaftszeit: Die gesamte Zeit der Schwangerschaft sowie die der Mutterschaftszeit gilt nicht als Erkrankung, so dass bei Arbeitsunfähigkeit auch kein Krankentagegeld gezahlt wird. Während des Mutterschutzes gibt es eine Lohnfortzahlung und danach erhalten die Eltern Eltern- sowie Kindergeld.
  • bei Erkrankung des Kindes: Dieser Leistungsausschluss gilt nur für Privatversicherte. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei einer Familienversicherung dem betreuenden Elternteil das gesetzliche Krankengeld.
  • bei Pflegebedürftigkeit: Ist der Versicherungsnehmer einer Pflegestufe zugeordnet, erhält er kein Krankentagegeld, jedoch entsprechendes Pflegegeld von der Pflegeversicherung.
  • für Familienmitglieder: Der Abschluss einer Verdienstausfallversicherung bezieht sich immer nur auf eine einzelne Person. Familienmitglieder können nicht mit abgesichert werden.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Bei der Verdienstausfallversicherung ist es nicht möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern. Vielmehr handelt es sich bei der Verdienstausfallversicherung selbst um einen Zusatzbaustein, der entweder separat zu einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen wird oder im Versicherungsumfang einer privaten Krankenversicherung integriert ist. Dahingegen gibt es aber weitere Zusatzbausteine, die häufig zum Versicherungsumfang der privaten Krankenversicherungen gehören oder bei gesetzlich Versicherten individuell zusätzlich abgeschlossen werden können, zum Beispiel

Weiterhin können als Ergänzung zur Verdienstausfallversicherung weitere Versicherungen im Rahmen der privaten Vorsorge sinnvoll sein:

  • eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie leistet in Form einer monatlichen Rente, wenn der Versicherte auf Dauer weniger als 50 Prozent in seinem Beruf arbeiten kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann unmittelbar an einen Verdienstausfall anschließen.
  • eine Unfallversicherung: Sie kommt für die Kosten auf, die infolge eines privaten Unfalls außerhalb des Arbeitsplatzes passieren. Auch über eine private Unfallversicherung kann Krankentagegeld mitversichert werden.

Einige Versicherer bieten komplette Versicherungslösungen an, die mehrere dieser Absicherungen gegen den beruflichen Arbeitsausfall kombinieren. Ein Versicherungspaket, das eine Verdienstausfallversicherung beinhaltet, bietet den Vorteil, dass der Gesamtbeitrag voraussichtlich günstiger ausfällt, als wenn mehrere Einzelpolicen abgeschlossen werden. Darüber hinaus ist auch der administrative Aufwand nur eines Abschlusses geringer.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Verdienstausfallversicherung ein?

Wer eine Verdienstausfallversicherung abschließt, sollte zunächst mit einer Wartezeit rechnen, bevor er Leistungen von der Verdienstausfallversicherung beanspruchen kann. Diese Wartezeit beginnt unmittelbar mit Vertragsabschluss der Verdienstausfallversicherung und dauert bei den meisten Anbietern drei Monate. Sollte ein Arbeitsausfall aus einem Unfall resultieren, entfällt die Wartezeit. In der Regel besteht das Versicherungsverhältnis dann für eine bestimmte Mindestvertragszeit, die ein Jahr, aber auch mehrere Jahre betragen kann.

Weiterhin gibt es bei der Verdienstausfallversicherung eine Karenzzeit. Diese beschreibt den Zeitraum, der zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit, sprich dem Eintreten der Krankheit, und der ersten Leistungszahlung der Verdienstausfallversicherung in Form des Krankentagegeldes liegt. Bei allen Anbietern beträgt die Karenzzeit mindestens vier Tage, kann zeitlich nach hinten aber grundsätzlich individuell vereinbart werden. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger wird der Beitrag der Verdienstausfallversicherung ausfallen.

Bei Policen von gesetzlich oder privat versicherten Angestellten, die die ersten sechs Wochen nach Eintritt der Erkrankung eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten, geben die meisten Tarife der Verdienstausfallversicherung automatisch eine Karenzzeit von 42 Tagen vor, so dass ab Tag 43 das erste Krankentagegeld gezahlt wird. Bei Selbstständigen, die keine weiteren Leistungen beziehen, kann es dagegen sinnvoll sein, die Karenzzeit der Verdienstausfallversicherung kürzer zu wählen. Voraussetzung für die Leistungsinanspruchnahme ist jedoch, dass der Verdienstausfallversicherung pünktlich ein Attest des behandelnden Arztes des Versicherungsnehmers vorliegt. Bei längerer Krankheit wird die Verdienstausfallversicherung in regelmäßigen Abständen ein entsprechendes medizinisches Gutachten, welches die Fortdauer der Erkrankung diagnostiziert, einfordern.

Sollten Sie nach der Genesung einen Rückfall erleiden und an derselben Krankheit nochmal erkranken, wird ein guter Versicherer die bereits erkrankten Tage anrechnen, so dass die Karenzzeit kürzer ausfällt und möglicherweise unmittelbar ein Krankentagegeld gezahlt wird. Achten Sie dafür darauf, dass keine „Rückfallklausel“ in der Police der Verdienstausfallversicherung steht.

Das Krankentagegeld der Verdienstausfallversicherung wird dann bei den meisten Anbietern für jeden Kalendertag inklusive Sonn- und Feiertagen und grundsätzlich zeitlich unbegrenzt an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Leistung der Verdienstausfallversicherung endet

  • mit Genesung des Versicherungsnehmers und dem Wiedereintritt in das Arbeitsleben
  • mit dem Eintreten einer Berufsunfähigkeit
  • mit dem Tod des Versicherungsnehmers

Sie können davon ausgehen, dass Sie bei Berufsunfähigkeit höchstens noch drei Monate Leistungen von der Verdienstausfallversicherung beziehen können. Dies ist die maximale Dauer, die die Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen könnte, um den Anspruch auf Leistungen der Berufsunfähigkeitsrente zu überprüfen. Es ist möglich, dass die Verdienstausfallversicherung bereits ausgezahltes Krankentagegeld zurückfordert, sofern es zu Leistungsüberschreitungen kommt.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Verdienstausfallversicherung sein?

MoneyCheck | VerdienstausfallversicherungDie Höhe der Deckungssumme entspricht bei der Verdienstausfallversicherung der Höhe des täglichen Krankentagegelds, das der Versicherungsnehmer im Krankheitsfall beanspruchen kann. Damit Sie bei einem längeren Arbeitsausfall ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, sollte vorab immer genau kalkuliert werden, wieviel Krankentagegeld der Verdienstausfallversicherung tatsächlich benötigt wird.

Beachten Sie bei der Berechnung der Deckungssumme der Verdienstausfallversicherung, dass es ein sogenanntes Bereicherungsverbot gibt. Das bedeutet, dass Ihnen im Krankheitsfall nicht mehr Geld zur Verfügung stehen darf, als Sie sonst regulär verdienen. Dementsprechend bildet das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate die Obergrenze der Deckungssumme. Sofern Sie weitere Leistungen, wie eine Lohnfortzahlung oder Krankengeld, erhalten, müssen diese vom Nettoeinkommen abgezogen werden. Bei der Festlegung der Versicherungssumme der Verdienstausfallversicherung gilt es zudem zu unterscheiden, ob Sie angestellt oder selbstständig sind.

Die Höhe des Krankentagegelds der Verdienstausfallversicherung bei Angestellten:

Angestellte sollten ihre monatlichen laufenden fixen wie variablen Kosten in einer Aufstellung zusammenfassen. So lässt sich leicht ermitteln, wieviel Geld im Krankheitsfall mindestens zur Verfügung stehen muss. Die Zahlung des Krankentagegelds erfolgt frühestens nach sechs Wochen und zwar ab dem Zeitpunkt, wenn der Arbeitnehmer keinen Lohn mehr zahlt. Da gesetzlich Versicherte zudem noch das gesetzliche Krankengeld in Höhe von 79 Prozent des Nettoeinkommens beziehen, sofern sie nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, füllt das Krankentagegeld lediglich die entstandene Lücke von maximal 21 Prozent auf. Bei Besserverdienenden wird die prozentuale Lücke größer und kann entsprechend mit dem Krankentagegeld der Verdienstausfallversicherung ausgeglichen werden. Sind Angestellte privat krankenversichert, sollte das Krankentagegeld den kompletten Einkommensausfall ab Woche sieben kompensieren.

Die Höhe des Krankentagegelds der Verdienstausfallversicherung bei Selbstständigen:

Bei Berechnung des Krankentagegelds für privat versicherte Selbstständige gilt als Grundlage der Gewinn vor Steuern, welcher sich aus der Berechnung Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt. In der Praxis werden häufig etwa 70 Prozent des ermittelten Gewinns als Krankentagegeld festgelegt. Da weder eine Lohnfortzahlung erfolgt noch Krankengeld gezahlt wird, muss die Verdienstausfallversicherung den kompletten Arbeitsausfall kompensieren, so dass die Versicherungssumme so hoch wie möglich gewählt und auch zeitlich früher ausgezahlt werden kann. Sofern gesetzlich versicherte Selbstständige bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld vereinbart haben, muss dieses bei der Kalkulation des Krankentagegelds Berücksichtigung finden.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Verdienstausfallversicherung berechnet?

Grundlegend wird der Beitrag der Verdienstausfallversicherung von der vereinbarten Höhe der Deckungssumme sowie der Karenzzeit bestimmt. Je höher das Krankentagegeld gewählt und je früher es ausgezahlt wird, desto höher fällt auch der Beitrag für die Verdienstausfallversicherung aus. Darüber hinaus spielt der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers eine nicht unwesentliche Rolle bei der Beitragskalkulation. Gibt es beispielsweise Vorerkrankungen, ist das Risiko erneut zu erkranken höher und in der Folge auch der Beitrag der Verdienstausfallversicherung. Auch das Alter bei Vertragsabschluss nimmt Einfluss auf den monatlich zu entrichtenden Beitrag. Wird die Verdienstausfallversicherung bereits in jungen Jahren abgeschlossen, wirkt sich dies zugunsten des Beitrags aus. Beachten Sie, dass es zudem Höchsteintrittsgrenzen bei der Verdienstausfallversicherung gibt, einige Anbieter geben ein maximales Eintrittsalter von 50 Jahren, andere von 60 Jahren vor.

Die Beiträge für die Verdienstausfallversicherung müssen übrigens auch im Leistungsfall, sprich der Auszahlung des Krankentagegelds, weiterhin gezahlt werden.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Verdienstausfallversicherung für mich?

Bei allen privaten Krankenversicherungen gehört eine Verdienstausfallversicherung zum gängigen Standardprogramm und kann entweder als Bestandteil einer privaten Krankenversicherung oder als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Dementsprechend groß ist die Auswahl an möglichen Tarifen für eine Verdienstausfallversicherung, so dass ein umfassender Vergleich nicht versäumt werden sollte. Wer verschiedene Tarife vergleicht, hat die Option, einen Tarif zu finden, der den jeweiligen Ansprüchen im Hinblick auf die Leistungen gerecht wird und dabei gleichzeitig einen günstigen Beitrag bietet. Vor dem Vergleich einer Verdienstausfallversicherung sollte jedoch immer zuerst der jeweilige Bedarf festgelegt werden:

  • Wieviel Krankentagegeld soll mir im Krankheitsfall zur Verfügung stehen?
  • Ab wann benötige ich das Krankentagegeld?
  • Soll das Krankentagegeld ein Bestandteil meiner privaten Krankenversicherung sein oder möchte ich die Verdienstausfallversicherung als private Zusatzversicherung abschließen?

Ein kostenloser Online-Tarifrechner bietet dabei eine gute Möglichkeit, unterschiedliche Tarife schnell und übersichtlich miteinander anhand Ihrer individuellen Eingaben und Anforderungen zu vergleichen.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Für Versicherte einer Verdienstausfallversicherung besteht die Möglichkeit, ihren Tarif in der Höhe des Krankentagegelds in regelmäßigen Abständen anzupassen, damit bei sich ändernden Einkommensverhältnissen die Leistungen optimal auf die jeweiligen Gegebenheiten abgestimmt werden können. Viele Anbieter bieten diese Anpassungsmöglichkeiten in regelmäßigen Abständen an, zum Beispiel einmal jährlich oder alle zwei Jahre. Sofern Sie diese zeitliche Vorgabe berücksichtigen, wird häufig auf eine erneute Gesundheitsprüfung sowie eine erneute Wartezeit verzichtet. Steigt die Höhe des Krankentagegelds, wird sich auch der Beitrag der Verdienstausfallversicherung entsprechend erhöhen.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die eingezahlten Beiträge für die Verdienstausfallversicherung unterliegen gemäß §10 ESt einer steuerlichen Vergünstigung. Im Rahmen der privaten Vorsorge gehören diese Beiträge zu den Vorsorgeaufwendungen, welche von der jährlichen Einkommenssteuer abgesetzt werden können. Für diese Vorsorgeaufwendungen gelten jedoch jährliche Höchstgrenzen. Diese betragen

  • für Angestellte, Beamte und Rentner: 1.900 Euro
  • für Selbstständige: 2.800 Euro

So hoch dieser Betrag erst einmal klingen mag, kann er für andere Vorsorgeaufwendungen, zum Beispiel für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen oder für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bereits voll ausgeschöpft sein.

Die Leistungen, welche Versicherte in Form von Krankentagegeld von der Verdienstausfallversicherung beziehen, ist übrigens, anders als das Krankengeld, steuerfrei und wird als Nettobetrag ausgezahlt. Ausnahme: Sollte der Arbeitgeber für den Angestellten eine Verdienstausfallversicherung abgeschlossen haben, müssen die ausgezahlten Leistungen versteuert werden, da sie als Arbeitslohn gelten.

Worauf muss ich bei der Kündigung achten?

MoneyCheck | VerdienstausfallversicherungWer seine Verdienstausfallversicherung kündigen möchte, kann dies regulär je nach Anbieter immer zum Ende eines Kalender- oder eines Versicherungsjahres in schriftlicher Form tun. Die jeweilige Kündigungsfrist beträgt hierbei drei Monate. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht oder wird gänzlich versäumt, wird sich die Police der Verdienstausfallversicherung in aller Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängern.

Sollten triftige Gründe vorliegen, kann eine Kündigung der Verdienstausfallversicherung auch außerordentlich innerhalb eines Versicherungsjahres mit der Kündigungsfrist von einem Monat erfolgen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt beispielsweise vor, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt, ein Leistungsfall eingetreten ist oder eine bestimmte Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit wegfällt (zum Beispiel die Aufgabe der Selbstständigkeit).

Sollte bei einer Beitragserhöhung die Verdienstausfallversicherung Bestandteil einer privaten Krankenversicherung sein und die Erhöhung ausschließlich die Verdienstausfallversicherung betreffen, ist eine Kündigung dennoch für das gesamte Versicherungspaket möglich.

Worauf muss ich bei einem Wechsel achten?

Der Anbieterwechsel einer Verdienstausfallversicherung sollte immer gut überlegt sein, da er für den Versicherungsnehmer mit Nachteilen verbunden sein kann. Wer einen anderen Tarif einer Verdienstausfallversicherung abschließen möchte, zum Beispiel weil dieser mit einem günstigeren Beitrag einhergeht, muss berücksichtigen, dass bei einem Neuabschluss einer Verdienstausfallversicherung mit großer Wahrscheinlichkeit eine erneute Wartezeit sowie ein erneuter Gesundheitstest anfällt. Darüber hinaus sollte nicht vergessen werden, dass sich das höhere Eintrittsalter des Versicherungsnehmers zu Ungunsten des Beitrags des neuen Tarifs auswirken wird.

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Verdienstausfallversicherung aber möglich. Hierbei sollten jedoch immer die jeweiligen Kündigungsfristen der bestehenden Police Berücksichtigung finden, damit es nicht zu einer Überversicherung kommt. In dem Fall würden Sie für einen bestimmten Zeitraum doppelte Beiträge zahlen, ohne letztlich davon zu profitieren. Fragen Sie deshalb bei Ihrem neuen Anbieter nach: In der Regel ist die Vereinbarung eines zeitlich versetzten Versicherungsbeginns der Verdienstausfallversicherung möglich.