Erweiterte Produkthaftpflicht
Warum lohnt sich der Abschluss einer erweiterten Produkthaftpflicht?
Im Laufe eines Produktionsprozesses gibt es eine Vielzahl an Risikofaktoren, die zu einem fehler- oder mangelhaften Endprodukt führen. Resultiert daraus für den Endverbraucher eine gesundheitliche Beeinträchtigung (Personenschaden) oder wird eine Sache geschädigt (Sachschaden), steht der Hersteller nach gesetzlichen Vorgaben gemäß Produkthaftungsgesetz in der Produkthaftpflicht und muss dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Für diesen Fall kann eine Produkthaftpflichtversicherung, die automatisch zum Versicherungsumfang einer Betriebshaftpflichtversicherung gehört, sinnvollen Versicherungsschutz bieten.
Wer aber haftet für den Schaden, dem der Produzent selbst entstanden ist, da er einen mangelhaften Rohstoff oder ein fehlerhaftes Zwischenprodukt seines Zulieferers weiterverarbeitet hat oder die fehlerhafte Herstellung auf einen Konstruktionsfehler seiner Maschinen zurückzuführen ist? In der vollen Haftung für sämtliche dem Produzenten entstehenden Vermögensschäden steht jetzt der Zulieferer der Roh- und Zwischenprodukte beziehungsweise der bereitgestellten Maschinen. Eine Absicherung über eine konventionelle Produkthaftpflichtversicherung reicht jedoch nicht aus, da diese ausschließlich Sach- und Personenschäden sowie die daraus resultierenden Vermögensschäden abdeckt.
Die erweiterte Produkthaftpflicht schließt diese Lücke in der Produkthaftpflichtversicherung. Der Versicherungsumfang beinhaltet die reinen Vermögensschäden, auch Kostenschäden genannt. Diese entstehen beispielsweise dann, wenn der belieferte Betrieb dazu gezwungen wird, neu zu produzieren oder die gesamte Produktion auf Fehler zu überprüfen. Dabei ist die erweiterte Produkthaftpflicht nicht als eigenständige Police abschließbar, sondern kann als Zusatzbaustein einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die erweiterte Produkthaftpflicht gehört jedoch nicht automatisch zum Versicherungsumfang einer Betriebshaftpflicht.
Zielgruppe für eine erweiterte Produkthaftpflicht sind daher vor allem jene Hersteller, deren Erzeugnisse sowie Händler, deren Rohstoffe nicht direkt an den Endverbraucher geliefert werden, sondern zur industriellen oder gewerblichen Weiterverarbeitung oder Weiterbearbeitung angedacht sind. Durch eine erweiterte Produkthaftpflicht kann sich der Zulieferer gegen Schadensersatzansprüche von Dritten für die ihnen entstandenen reinen Vermögensschäden versichern.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer erweiterten Produkthaftpflicht mitversichert?
Grundsätzlich sichert die erweiterte Produkthaftpflicht ausschließlich reine Vermögensschäden ab. Die erweiterte Produkthaftpflicht bietet dem Zulieferer dabei Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche von Dritten, die entstanden sind durch
- fehlende Eigenschaften seines Erzeugnisses oder seines Rohstoffs, die jedoch vertraglich zugesichert waren
- eine fehlerhafte Zusammensetzung oder Auswahl seiner Materialien
- eine fehlerhafte Produktion seiner Erzeugnisse
- Fehler in der Verarbeitung oder Zusammensetzung seiner Gemische
- Konstruktionsfehler seiner Maschinen
In der Folge können dem Produzenten folgende Vermögensschäden entstehen:
- Schäden durch die Weiterverarbeitung, Vermischung oder Verbindung von mangelhaften Produkten
- Folgeschäden, die durch die Weiterverarbeitung der fehlerhaft hergestellten und ausgelieferten Erzeugnisse entstanden sind
- Ausbau- und Einbaukosten für den Austausch von fehlerhaften gegen mangelfreie Produkte
- Produktionsschäden und Herstellung mangelhafter Produkte durch Konstruktionsfehler von Produktionsanlagen oder fehlerhaft gewartete Maschinen
- Prüf- und Sortierkosten
- Umsatzeinbußen und entgangene Gewinne
Mögliche Schadensbeispiele, die über die erweiterte Produkthaftpflicht abgesichert sind:
- Der Fleischerbetrieb verarbeitet in seiner Wurstproduktion Gewürze eines Lieferanten, die zu viele geschmacksbeeinträchtigende Bitterstoffe enthalten. Die gesamte Produktion muss vernichtet werden.
- Ein Textilhersteller produziert T-Shirts, bei denen sich herausstellt, dass die gelieferte und verarbeitete Baumwolle mangelhaft war. Die in der Folge optisch zwar schönen, aber in der Qualität schlechten Shirts können gar nicht oder nur mit Preisnachlass verkauft werden.
- Ein Fensterbauer setzt neue Fenster in einen Altbau ein. Nach einiger Zeit fällt auf, dass der Tischler vergessen hat, die Wärmedämmung in die Fensterrahmen einzubauen. Sämtliche Fenster müssen inklusive des Rahmens ausgetauscht werden.
- Ein Küchenbauer erhält von seinem Lieferanten nur teils defekte Armaturen. Da auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist, welche Armaturen fehlerhaft sind, muss die gesamte Lieferung überprüft werden.
- Die gesamte Produktion von Glasflaschen muss aufgrund einer fehlerhaften Produktion vernichtet werden, da ein Konstruktionsfehler der von einem Maschinenbauunternehmen gelieferten und aufgestellten Produktionsanlage vorlag.
Sollten aus den oben genannten Schäden nicht nur Vermögensschäden resultieren, sondern sowohl dem Produzenten als auch Endverbraucher Personen- oder Sachschäden entstehen, dann greift für den Hersteller der Rohstoffe oder Zwischenerzeugnisse und damit den Versicherungsnehmer nicht die erweiterte Produkthaftpflicht, sondern die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine erweiterte Produkthaftpflicht abschließe?
Wer als Händler oder Hersteller von Rohstoffen, die zur Weiterverarbeitung oder Weiterbearbeitung bestimmt sind, eine erweiterte Produkthaftpflicht abschließen möchte, sollte bereits im Vorwege eine gute Risikoanalyse seines Betriebs vornehmen. Folgende Fragestellungen können eine Hilfestellung für eine möglichst exakte Einschätzung sein:
- Wie groß ist der Betrieb?
- In welcher Branche ist der Betrieb tätig?
- Wie groß ist der Kundenstamm?
- Wie „störanfällig“ ist mein Rohstoff beziehungsweise mein Produkt?
- Wie umfangreich sind die Sicherheits- und Qualitätskontrollen im eigenen Betrieb?
- Welche Reichweite hat das Endprodukt am Markt?
Für die Auswertung der Antworten und damit verbunden einer Ermittlung des jeweiligen Schadenspotentials ist es unverzichtbar eine Expertenmeinung einzuholen. Ein Versicherungsfachmann kann unverbindlich persönlich oder telefonisch anhand dieser individuellen Einschätzung aus den jeweiligen Risiken in Verbindung mit der Menge und dem Wert der Produkte zudem die optimale Deckungssumme für die erweiterte Produkthaftpflicht ermitteln. Für einen optimalen Versicherungsschutz für die erweiterte Produkthaftpflicht ist eine ausreichende Deckungssumme Grundvoraussetzung.
Weitere Vorüberlegungen dienen darüber hinaus dazu, die Höhe des Beitrags für die erweiterte Produkthaftpflicht zu beeinflussen. Soll beispielsweise für bestimmte Schäden ein Selbstbehalt vereinbart werden? Wie lang soll die Laufzeit für die erweiterte Produkthaftpflicht sein? In welchen Intervallen sollen die Prämien für die erweiterte Produkthaftpflicht gezahlt werden? Können spezielle Rabatte (zum Beispiel Schadensfreiheitsrabatte) ausgehandelt werden?
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Als produzierendes Unternehmen sollten Sie eine angemessene Produkthaftpflichtversicherung besitzen.
Für bestimmte Industrie- und Produktionszweige empfiehlt sich sogar die sogenannte erweiterte Produkthaftpflichtversicherung. Vor allem der Hintergrund schwer einzuschätzender Ketten- oder Folgeschäden macht diese Absicherung nötig. Liegt sie nicht vor, können Haftpflichtschäden ein Unternehmen potenziell ruinieren. Besonders der Mittelstand trägt dieses Risiko.
Meine Tipps:
- Schließen Sie die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung in Ihre Betriebshaftpflicht mit ein
Wenn Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, können Sie in der Regel bereits über die einzelnen Komponenten mit entscheiden.
Rechnen Sie aus, welches Modell günstiger ist. Oft wird die Produkthaftung in die Betriebshaftpflicht eingeschlossen. Prüfen Sie jedoch genau, ob auch alle Anforderungen an eine erweiterte Produkthaftpflicht enthalten sind! Wenn nicht, wählen Sie einen Ihren Ansprüchen besser entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung aus oder suchen Sie zusätzliche Angebote für die erweiterte Produkthaftpflicht.
- Ausgleich von Schäden aus der Vertragshaftung und Einschluss von sogenannten „echten“ Vermögensschäden
Wichtigstes Element: Die Erweiterung der Produkthaftung. Sie gilt für Unternehmen, die Produkte zuliefern, also Teile für andere Unternehmen herstellen.
Daraus ergeben sich komplexere Risiken - nur eine erweiterte Produkthaftpflicht deckt sie weitgehend ab.
Besonders wichtig: Die Absicherung von sogenannten „echten“ Vermögensschäden. Das sind Schäden, die den Kunden direkt Geld kosten - und für die Ihr Unternehmen haftet, wenn diese Ausgaben auf defekt gelieferte Produkte zurückgehen.
Der Einschluss der erweiterten Produkthaftung in Ihre Betriebshaftpflichtversicherung beziehungsweise die Kombination beider Versicherungsstränge ist darum ein zentrales Element der Unternehmensabsicherung.
Welche Leistungen sind bei einer erweiterten Produkthaftpflicht im Schadensfall mit inbegriffen?
Wer eine erweiterte Produkthaftpflicht im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung abschließt, erhält im Falle von Schadensersatzansprüchen, welche auf einen Vermögensschaden zurückzuführen sind, folgende Leistungen bis zu einer vorher festgelegten Deckungssumme:
- Ausgleich von berechtigten Haftpflichtansprüchen, die aufgrund mangelhafter Produkte entstanden sind, an den Geschädigten
- Klärung der Schuld- beziehungsweise Haftungsfrage, zum Beispiel durch einen Sachverständigen
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
- Kostenübernahme für einen Rechtsstreit
Versichert über die erweiterte Produkthaftpflicht sind sämtliche Arbeitsstätten in Deutschland. Tritt der Schaden im Ausland auf, kommt der Rohstoff jedoch aus Deutschland, ist ebenfalls Versicherungsschutz für die erweiterte Produkthaftpflicht gewährleistet. Eine bedarfsgerechte geografische Ausweitung für die erweiterte Produkthaftpflicht, zum Beispiel bei Produktionsstätten im europäischen Ausland, ist je nach Anbieter möglich.
Welche Leistungen sind bei einer erweiterten Produkthaftpflicht im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Im Allgemeinen erbringt die erweiterte Produkthaftpflicht keine Leistungen für Schäden, die nicht im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Weiterhin beinhalten Versicherungspolicen für die erweiterte Produkthaftpflicht in der Regel auch explizit genannte Leistungsausschlüsse. Nicht zum Leistungsumfang für die erweiterte Produkthaftpflicht gehören in der Regel unter anderem diese Schäden:
- Sach- und Personenschäden: Diese sind über die Produkthaftpflichtversicherung versichert.
- Kosten, die durch den Rückruf eines Produkts entstehen: Das Rückrufrisiko kann über eine Rückrufkostenversicherung abgedeckt werden.
- die Nachlieferung eines mängelfreien Rohstoffs oder Produkts vom Versicherungsnehmer
- Schäden am eigenen Produkt des Versicherten
- Schäden an einem Produkt, das mit einem Rechtsmangel behaftet ist
- Schäden, die auf ein bewusstes Abweichen und Nichteinhalten von Bedingungen oder Anweisungen des Versicherungsnehmers zurückzuführen sind
- Schäden, die aufgrund von Vorsatz verursacht wurden
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Erhebt ein Dritter gegenüber dem Versicherungsnehmer für die erweiterte Produkthaftpflicht Schadensersatzansprüche für einen Vermögensschaden, der aufgrund von mangelhaften Produkten oder Rohstoffen entstanden ist, steht der Versicherte in der Pflicht, diesen Anspruch dem Anbieter seiner Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Zusatz erweiterte Produkthaftpflicht unverzüglich, spätestens jedoch nach einer Woche, zu melden. Dabei ist es zunächst einmal unerheblich, ob ihn tatsächlich ein Verschulden trifft oder nicht. Die rechtliche Klärung der Schuldfrage übernimmt die Versicherung für die erweiterte Produkthaftpflicht. Eine Meldung sollte übrigens auch dann erfolgen, wenn der Dritte noch keinen offiziellen Anspruch auf Schadensersatz erhebt, damit aber zu rechnen ist.
Für die Schadensmeldung bieten Versicherungsunternehmen für die erweiterte Produkthaftpflicht meist mehrere Möglichkeiten – sie kann postalisch, per Fax, telefonisch oder online über ein von der Versicherung bereitgestelltes Schadensformular erfolgen. In der Folge enthält der Versicherte eine Schadensanzeige, in der die Versicherung für die erweiterte Produkthaftpflicht detaillierte Angaben zum Schaden verlangt. Dazu gehören:
- die Art und der Umfang des Schadens und die daraus resultierenden Kosten und Folgekosten
- der Zeitpunkt des Schadens
- die Umstände, die zum Vermögensschaden geführt haben
- die Art des mangelhaften Produkts
- Angaben zum Geschädigten (Name, Unternehmen, Bezug zum Versicherungsnehmer)
- falls vorhanden Dokumentationen sowie Beweismaterial, zum Beispiel in Form von Fotos oder offiziellen Schreiben des Geschädigten
- möglicherweise Belege für nachweislich mangelfreie Produkte oder einwandfreie funktionierende Maschinen und damit Nachweise für unberechtigte Schadensersatzansprüche
Die Versicherung für die erweiterte Produkthaftpflicht übernimmt alsdann die weitere administrative Bearbeitung des Vorgangs sowie die weitere Kommunikation mit dem Geschädigten und prüft die Berechtigung des Schadens, auch vor dem rechtlichen Hintergrund, eingehend. Bei Bedarf wird ein Sachverständiger zu Rate gezogen. Im Falle von berechtigen Forderungen übernimmt die erweiterte Produkthaftpflicht die Schadensersatzansprüche, anderenfalls werden sie abgewiesen, notfalls auch mit einem Rechtsstreit.
Grundsätzlich besteht für den Versicherungsnehmer übrigens eine Schadensminderungspflicht. Erlangt er Kenntnis von dem Schaden, muss er alles daran setzen, diesen so gering wie möglich zu halten oder zumindest nicht noch zu vergrößern. Im Falle für die erweiterte Produkthaftpflicht kann dies zum Beispiel bedeuten, dass er die Auslieferung seiner fehlerhaften Rohstoffe oder Erzeugnisse, von dessen Mangel er bislang keine Kenntnis hatte, umgehend einstellt.
Wann setzt der Versicherungsschutz der erweiterten Produkthaftpflicht ein?
Der Versicherungsschutz für die erweiterte Produkthaftpflicht beginnt mit dem schriftlichen Abschluss einer Versicherungspolice und der Zahlung der ersten Prämie. Von einer Wartezeit wird in der Regel abgesehen. Vor dem Hintergrund eines Anbieterwechsels und damit verbunden einem lückenlosen Versicherungsschutz für die erweiterte Produkthaftpflicht bieten Versicherer meist auch an, den Versicherungsbeginn vertraglich zu verlegen. Anspruch auf Leistungen aus der Betriebshaftpflichtversicherung und der darin eingeschlossenen erweiterten Produkthaftpflicht besteht dann für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Diese kann individuell festgelegt werden und beträgt meist zwischen einem Jahr bis zu drei Jahre.
Einzelne Anbieter für die erweiterte Produkthaftpflicht bieten spezielle Klauseln, die den Versicherungsschutz zeitlich ausdehnen können:
- die Rückhaftung: Diese Klausel greift vor allem bei Folge- und Spätschäden, die erst nach einer gewissen Zeit ersichtlich werden. Liegt die Ursache des Schadens für die erweiterte Produkthaftpflicht bereits in einer Zeit, zu der noch kein Versicherungsschutz bestand, tritt der Schaden jedoch erst nach Abschluss der Versicherung für die erweiterte Produkthaftpflicht auf, beziehungsweise wird erst dann erkannt, kommt die Versicherung für die Schadensersatzansprüche auf, sofern eine vertragliche Rückhaftung vereinbart wurde.
- die Nachhaftung: Andersherum kann der Versicherungsschutz für die erweiterte Produkthaftpflicht mit einer vereinbarten Nachhaftung auch nach Ablauf der Laufzeit noch bestehen, falls die Schadensursache im Versicherungszeitraum lag.
Voraussetzung für die Gültigkeit der beiden Klauseln ist, dass der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungszeitraum beziehungsweise währenddessen nachweislich keine Kenntnis von den Schaden hatte.
Auf den einzelnen Rohstoff beziehungsweise das einzelne Produkt bezogen beginnt der Versicherungsschutz für die erweiterte Produkthaftpflicht mit der Übergabe an den weiterverarbeitenden Betrieb. Der Versicherungsschutz greift auch dann noch, wenn der mangelhafte Rohstoff erst nach Auslieferung an Kunden im fertigen Endprodukt festgestellt wird.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der erweiterten Produkthaftpflicht sein?
Um im Falle eines Vermögensschadens aufgrund eines mangelhaften Produkts die Schadensersatzansprüche nicht ganz oder auch nur teilweise aus dem eigenen Firmen- oder Privatvermögen zahlen zu müssen, sollte die Deckungssumme für die erweiterte Produkthaftpflicht ausreichend hoch sein. Damit es weder zu einer Über- noch Unterversicherung kommt, ist eine möglichst exakte Kalkulation immer empfehlenswert. Die erweiterte Produkthaftpflicht übernimmt Schadensersatzansprüche nur bis zur Höhe der vorher festgelegten Deckung. Diese optimale Deckungssumme für die erweiterte Produkthaftpflicht orientiert sich dabei an folgenden Faktoren:
- dem tatsächlichen Risikopotential des Unternehmens: Dies ergibt sich zum Beispiel aus der Größe des Unternehmens, der Reichweite des Produkts am Markt, dem Potential von Folgeschäden oder unternehmensinternen Warenausgangskontrollen. Empfehlenswert ist eine eingehende Risikoanalyse.
- dem produzierten Wert
- der Produktionsmenge
Auch wenn die erweiterte Produkthaftpflicht als Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen ist, wird die Deckungssumme für die erweiterte Produkthaftpflicht meist in einer separaten Police festgelegt.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur erweiterten Produkthaftpflicht berechnet?
Die Beitragshöhe für die erweiterte Produkthaftpflicht kann nicht als pauschale Größe festgelegt werden, sondern wird von diversen Faktoren beeinflusst. Grundsätzlich gilt: Je höher der Leistungsumfang, desto höher auch die Höhe der Prämie für die erweiterte Produkthaftpflicht.
Einfluss auf die Kosten für die erweiterte Produkthaftpflicht haben zum Beispiel:
- die Höhe der Deckungssumme
- das ermittelte Risikopotential
- die Zahlungsmodalitäten: Wird der Beitrag jährlich im Voraus gezahlt, ist das in der Regel günstiger als eine monatliche Zahlungsweise.
- die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens
- die Zusatzbausteine und -klauseln
- die Laufzeit des Vertrags: Eine längere Laufzeit wirkt sich häufig beitragssenkend aus.
- Vorschäden: Es ist möglich, dass ein bereits entstandener und von der Versicherung beglichener Schaden sich negativ auf die Beitragshöhe auswirkt.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der erweiterten Produkthaftpflicht für mich?
Da die erweiterte Produkthaftpflicht immer mit der Absicherung einer Betriebshaftpflichtversicherung einhergeht, sollte ein Vergleich generell auf beiden Ebenen stattfinden. Als essentielle Versicherung für Unternehmen gehört die Betriebshaftpflichtversicherung bei fast allen Versicherern zum gängigen Portfolio und bietet damit ein großes Vergleichspotential. Bei den meisten Anbietern ist zudem der Einschluss für die erweiterte Produkthaftpflicht möglich. Ein Versicherungsvergleich kann schnell Klarheit darüber bringen.
Wer einen effektiven Vergleich für die erweiterte Produkthaftpflicht vornehmen möchte, sollte bereits im Vorwege alle relevanten Informationen zusammentragen und sich über seinen individuellen Bedarf im Klaren sein. Eine wichtige Grundlage für einen Anbietervergleich stellt vor allem die optimale Berechnung der individuellen Deckungssumme dar, bei der auch das jeweilige Risikopotential des Unternehmens eine wesentliche Rolle spielt. Hierbei kann ein erfahrener Versicherungsfachmann oder -makler beratend zur Seite stehen. Dieser kann darüber hinaus mehrere Angebote verschiedener Tarife einholen und im Hinblick auf den individuellen Bedarf, zum Beispiel Selbstbehalte, Leistungsausschlüsse oder Zahlungsmodalitäten, vergleichend gegenüberstellen. Deckungslücken oder eine Überversicherung lassen sich bei der persönlichen Beratung bereits vor dem Abschluss für die erweiterte Produkthaftpflicht ausschließen.
Wer genau weiß, was er will und benötigt, ist mit einem Online Tarifrechner gut beraten. Dieser liefert schnell und übersichtlich nach den persönlichen Vorgaben eine Auswahl von Tarifen für die erweiterte Produkthaftpflicht, die den jeweiligen Anforderungen genügen. Ein direkter Vergleich für die erweiterte Produkthaftpflicht im Hinblick auf Beitrag sowie Leistungsumfang ist hierbei direkt möglich.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die erweiterte Produkthaftpflicht kann als Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung von der betrieblichen Steuer abgesetzt werden. Dabei ist es irrelevant, ob die erweiterte Produkthaftpflicht mit einer eigenen Deckungssumme abgeschlossen wurde. Rein steuerrechtlich werden beide Versicherungen als Betriebsausgaben gewertet, welche dazu dienen, unternehmerische Aufgaben zu erfüllen. Für die Betriebshaftpflichtversicherung besteht für viele Unternehmen sogar eine gesetzliche Verpflichtung.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner erweiterten Produkthaftpflicht achten?
Bevor Sie die erweiterte Produkthaftpflicht kündigen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die erweiterte Produkthaftpflicht immer eine Zusatzversicherung zur Betriebshaftpflichtversicherung darstellt. Wer daher seine Betriebshaftpflichtversicherung kündigt, kündigt auch automatisch seine erweiterte Produkthaftpflicht. Der Versicherungsschutz erlischt dann für beide Versicherungen. Ein separater Neuabschluss ausschließlich für eine erweiterte Produkthaftpflicht ist generell nicht möglich. Andersherum kann es sich etwas anders verhalten. Nicht immer ist es möglich, einige Versicherer bieten jedoch an, die Zusatzvereinbarung für die erweiterte Produkthaftpflicht aus der Police zur Betriebshaftpflichtversicherung zu kündigen, vor allem dann, wenn die erweiterte Produkthaftpflicht als eine eigenständige Police mit separater Deckungssumme abgeschlossen wurde.
Grundsätzlich ist eine Kündigung zum Ablauf einer jeweiligen Laufzeit möglich und muss dem Versicherer in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Anbietern drei Monate. Kündigt der Versicherer eine Beitragserhöhung für die erweiterte Produkthaftpflicht ohne entsprechende Leistungserhöhung an, kann der Versicherungsnehmer von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Hierbei beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Da die Betriebshaftpflichtversicherung für einige Unternehmen eine gesetzlich vorgeschriebene Absicherung darstellt und auch die erweiterte Produkthaftpflicht für Händler und Hersteller von Rohstoffen für die Weiterverarbeitung einen unerlässlichen Versicherungsschutz bietet, sollte eine Kündigung nur dann erfolgen, wenn beispielsweise durch einen Anbieterwechsel eine möglichst lücken- und übergangslose Versicherung für die erweiterte Produkthaftpflicht garantiert ist.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner erweiterten Produkthaftpflicht achten?
Wer den Anbieter für die erweiterte Produkthaftpflicht wechseln möchte, sollte ähnlich wie bei einer Kündigung darauf achten, dass ein Wechsel grundsätzlich nur in der Kombination mit der Betriebshaftpflichtversicherung möglich ist. Ein Wechsel kann immer nur von beiden Versicherungen erfolgen, der Abschluss für eine erweiterte Produkthaftpflicht bei einem anderen Anbieter ist nicht möglich.
Gründe für den Wechsel des Anbieters für die erweiterte Produkthaftpflicht können folgende sein:
- wirtschaftliche Aspekte: Durch einen Anbieterwechsel verspricht sich der Versicherungsnehmer für die erweiterte Produkthaftpflicht eine Beitragsreduktion mit einem möglichst gleichbleibenden Versicherungsumfang. Ein neuer Tarif für die erweiterte Produkthaftpflicht kann aber mit einem höheren Versicherungsschutz zu gleichbleibenden Prämien einhergehen. Grundsätzlich möchte das Unternehmen bei einem Anbieterwechsel für die erweiterte Produkthaftpflicht einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten.
- unternehmerische Aspekte: Gibt es eine Veränderung in der Geschäftsstruktur, zum Beispiel durch Vergrößerung der Produktion oder einen erweiterten Kundenkreis, muss die Versicherung für die erweiterte Produkthaftpflicht angepasst werden und ein Wechsel kann sich aus unternehmerischen Gründen anbieten.
Ganz gleich aus welchem Grund, wer einen Wechsel für seine erweiterte Produkthaftpflicht plant, sollte nicht versäumen, vorher einen umfassenden Anbietervergleich durchzuführen. Nur wer zum Beispiel mit Hilfe eines Tarifrechners oder eines Versicherungsexperten anhand einer eingehenden Auslotung des tatsächlichen Bedarfs diverse Angebote für die erweiterte Produkthaftpflicht vor allem in Bezug auf Prämienhöhe und Leistungsumfang vergleicht, kann sicher gehen, dass sich ein Wechsel sowohl aus wirtschaftlichen als auch unternehmerischen Gründen auch tatsächlich für ihn lohnt.
Für wen aus rein unternehmerischen Gründen ein Wechsel in Frage kommt, für den besteht zudem die Option seinen bisherigen Versicherungsschutz bei der bereits bestehenden Versicherung für die erweiterte Produkthaftpflicht anzupassen.